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nes, g, den S6. it Zvlsvn und fwarten wird, Rockrublatt LL>xr«i t. hmans^ tember, ladet h Vhttipp. rauf. epFfchire vrIr «I uf / nigÄrück. Ivr, Znsp. e am gestrigen der Gaststube ;enommen hat, dieselbe sofort m. für Pulsnitz, «SuigSdrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Srscheint: Mitt»»»» uns Sonnabend«. LbonnementSpreiS: leinschl. drS jeder Sonnabend-Nr. beiliegenden Sonntagsblatter) Vierteljährlich lj Mark, werden mit^O ^Pfennigen für den Roum einer gespaltenen LorpuS- Zeilr berechnet u. find bi« spätesten« Dienstag« und Freitag« Vormittag« S Uhr hier aufzugebrn. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden z« Pulsnitz und Königsbrück. ZmcilmddrcMBtr Jahrgang. »uchdruckeret von Menst L«dwia Körster in Pulsnitz. Berantwortliche Redaktion, Druck und »erlag von Paul ««»er in Pulsnitz. «eschäftssteUen für NönigSbrück: bei Herrn Kaufmann M. Tscherfich Dresden: «nnoncen- Bureau'S Haasenstein L Vogler, Jn- validendank, W. Saalbach. Leipzig, Rudolph Moste, Haasenstein <t Vogler. Berlin: tentralannoncenbureau für sSmmtliche deutsche Zeitungen. von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag betliegen oder nicht. Llxpv«! S«« ^»»tskLstte« Mittwoch. 78? 2». September 188». ihlrr leit«! yde Herren in uns dieselben chtige und der iner erscheinen, msscheidenden blifum so ml- iLGottesackcr- t mkhr das i Einwohnern an a u r die und Bürsten können dann nsehen. Wähler. von i/,11 bis e stattfindenden Wahl rftandes üek ausscheidenden nhardt von. »yßel Sbiten Wied^wahL »e Wereiq^ «L re Baumeister, dmäkler, denn je-er Ge ren 'm ihre Wähler. aus Weiß- Zahre lang in erei gearbeitet ,eit durch treue : Vertrauen in hat und uns M und, Land, sejner ferneren bis an sein -ift. itllmixuuit. g nur ßf- lartalen: be- Wichert, , Ftzonrad Kunstblätter en Mayer, e, Uran, vorzüglicher rng I. G. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte soll den 16. October 1880 daS dem Baumeister Adolf Theodor Nitsche in Großröhrsdorf zugehörige Ziegelei-, Feld- und Waldgrundstück Nr. 237 a des Katasters und Nr. 142 deS Grund- und Hypo thekenbuchs für Pulsnitz Meißner Seits, welches Grundstück am 15. Juli 1880 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 13,806 Mk gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Pulsnitz, am 15. Juli 1880. / Königliches Amtsgericht. / —-- Jahn. < >/v. T. Bekann tmachung. Nächsten Sormab-n-, den S O-tob-r a. -, wird der an der Ohorner Chaussee gelegene Communteich gefischt und sollen die dabei gewonnenen Karpfen Vormittags 10 Uhr gegen sofortige Baarzahlung zum Verkauf gebracht werden. PulSnitz, am 20. September 1880. / DerStadtrath. / Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung. Das dienstuntauglich gewordene Dienstpferd des hiesigen Obergendarms soll künftigen Donnerstag, den SV. -fs. Monats, Vormittags 10 Uhr, im Gehöfte der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft gegen sofortige Baarzahlung versteigert werden. Kamenz, am 24. September 1880. Königliche Amtshauptmannschaft. I. V.: Comm.-Rath Bachmann, Bez.-Ass, Aeker die Aeschränkuug der WechselMgkeit. Die vom deutschen Reichstag angenommene Reso lution über die Beschränkung der allgemeinen Wechsel- sähigkeit ist au« der Anschauung hervorgegangen, daß die allgemeine Wechselfähizkeit über daS Bedürfnis hin- auSgebe und wucherischer Ausbeutung Vorschub leiste. Nun hat sich in letzter Zeit allerdings die Zahl der Han dels- und Gewerbekammern vermehrt, welche sich gegen jede Beschränkung der Wechselfähiakeit ausgesprochen haben, auch hat sich bekanntlich der deutsche Juristenverein in seiner diesjährigen Versammlung zu Leipzig in demselben Sinne geäußert. Nun ist nicht zu leugnen, daß Kaufleute, große Gewerbtreibende, Fabrikanten, Bergwerksbesitzer, Erwerbs und WirthschaftSgenossenschasten, Landwirthe rc. den Wechselverkehr nicht entbehren können. Für diese Kreise ist eben der Wechsel ein ganz unentbehrliches Zahlungs mittel und Creditinstrument geworden. Denn oft ver fügt der Kaufmann nicht gleich über die zu Zahlungen nothwendigen Baarmittel, auch kann er sich nicht immer von seinen Creditoren mit denselben versehen lassen, da bietet dann der Wechsel dem Kaufmann daS einfachste und bequemste Zahlungsmittel dar. Anders verhält sich aber die Sache bei einer ganzen Reihe von Berufsarten, welche an dem Geld- und Handelsverkehr keinen Antheil nehmen, welchen daher die Gewährung der Wechselfähig keit weiter keinen Nutzen bringt. Es kommt daher vor Allem darauf an, den Umfang festzustellen, in welchem die Wrchselfähtgkeit ein wirkliches Bedürfnis ist und von diesem Standpunkte aus betrachtet, giebt es eine Menge von Berufsclassen, welche sich entfernt vom Wechselver- kehr halten können. Zu diesen Categorien gehören die Studirenden, Gelehrten, Geistlichen, Lehrer, MilitairS rc. Alle diese Personen participiren nur in sehr geringem Maße am Wechselverkehr, für sie hat also eine Beschränk ung des Wechselcredits gewiß keine materiellen Nachtheile. Dann giebt es aber auch noch andere Berufsarten, bei welchen die Grenzen des wirthschaftlichen Bedürfnisses sehr zweifelhaft erscheinen. Es gilt dies hauptsächlich von kleineren Grundbesitzern und solchen Gewerbetreibenden, welche nicht im Sinne des Handelsgesetzbuches Kauf leute sind. Hierbei muß man zwar zugeben, daß viele Grundbesitzer, welche Landwirthe sind, außer der Land- wirthschast auch noch mancherlei gewerbliche und kauf männische Gewerbe betreiben und denen dann ebenfalls, gleich den Kaufleuten und Gewerbetreibenden von Fach, die Benutzung des Wechsels, als des billigsten und be liebtesten Creditwerkzeuges, gestattet werden müßte. Allein, was denjenigen kleineren Grundbesitz anbelangt, der nicht mit gewerblichen Unternehmungen verknüpft ist, sondern sich auf landwirthschaftlichen Betrieb beschränkt, so drängt sich hier doch die Frage auf, ob der Wechsel credit für den kleineren Landwirth wirklich etwas Unent behrliches sei. Ferner wäre zu entscheiden, ob die Wech selfähigkeit sowohl dem städtischen wie dem ländlichen Grundbesitz zuzuerkennen sei und endlich wäre zu unter suchen, wie weit es das Bedürfniß verbiete, den kleineren Gewerbtreibenden den Wechselverkehr zu verschließen, denn geradefür diese Art Leute hat der Wechsel seine Gefahren, da bei denselben oft die Summe fehlt, oder nur theilweise vor handen ist, welche zur Deckung des Wechsels am Verfall tage erforderlich ist. Bei der Bedeutung dieses Gegen standes für das Gedeihen jener Berufsclassen haben sich darum die einzelnen Bundesregierungen veranlaßt gesehen, Ermittelungen in dieser Sache anzustellen und von den letztem wird es abhängen, ob für die zuletzt genannten Classen von Gewerbtreibenden eine Beschränkung oder Aufhebung der Wechselfähigkeit eintritt. Zeitereignisse. Pulsnitz. Von Freitag, den 1. October an, wird der Schalter beim hiesigen Kaiserlichen Post- und Tele graphenamte erst um 8 Uhr früh geöffnet. Pulsnitz, 27. Sept. Am 27. April d. I. wurde in öffentlicher Sitzung des hiesigen Kgl. Schöffengerichts u. A. auch wider den damaligen Gasthofsbcsitzer, jetzt Mühlenbesitzer in Bretnig, Herrn Emil Ferdinand Bienert, welcher angeklagt war, im Januar d. I. Kohlen vom hiesigen Bahnhof in rechtswidriger Zu eignungs-Absicht abgefahren zu haben, verhandelt und Herr Bienert, welcher von Herrn Rechtsanwalt vr. Bachmann trefflich vertheidigt wurde, für überführt erachtet und deshalb vom Kgl. Schöffengericht zu 1 Woche Gefängniß, sowie zu Tragung der Kosten ver- urtheilt. Hiergegen legte Herr Bienert durch seinen Rechtsbeistand Berufung ein und so gelangte diese An gelegenheit am 2ö. d. M. vor dem Fünfrichtercollegium des Kgl. Landgerichtes zu Bautzen zu anderweiter Ver handlung und Aburtheilung und hatte die Vertheidig- ung Bienerts Herr Rechtsanwalt vr. Bachmann eben falls für dort übernommen. Das Landgericht zu Bautzen trat der Ansicht des Herrn Vertheidigers bei, erklärte, daß Bienert'en eine rechtswidrige Zueignungs-Absicht nicht beizumessen und lautete demgemäß das Uriheil endgültig dahin, daß Bienert von der erhobenen An klage sreizusprechen, die Kosten der Untersuchung aber aus der Staatskasse zu tragen seien. — Am gestrigen Abende, den 27. d. M., in der 10. Stunde wurde von hier aus in südwestlicher Richt ung ein Feuerschein wahrgenommen. Wie uns nun von glaubwürdiger Seite versichert wird, soll in Loschwitz bei Dresden ein großer Brand stattgefunden haben. Näheres in nächster Nummer. Großröhrsdorf. Wie man hört, wird der hiesige Geflügelzüchterverein auch im kommenden Jahre eine Ge flügelausstellung veranstalten und ist hierzu die Zeit vom 23. bis 25. Januar in Aussicht genommen. Kamenz, 27. September. In dem vor kurzer Zeit durch so viele Brände heimgesuchten Dorfe Bernbruch hat in vergangener Nacht abermals ein Schadenfeuer stattgefunden. Allem Vermuthen nach durch böswillige Brandstiftung ist nach 12 Uhr das Haus des Maurers Alex bis aus die Umfassungsmauern niedergebrannt und sind dabei eine Kuh und zwei Ziegen erstickt. Elstra, 24. September. Heute fand durch den hie sigen Stadtgemeinderath die, in Folge der mit nächstem Jahresschluß beendeten Amtirung deS Bürgermeisters, sowie des ersten und zweiten Stadtrathes nöthig ge wordene Neuwahl statt. Bei derselben wurden die Herren: Bürgermeister Schurig wieder als solcher, die bisherigen Stadträthe Adolph Louis Bewilogua als erster Stadtrath und Stellvertreter des Bürgermeisters, Gottfried Benjamin Maultzsch als zweiter Stadtrath ge wählt. Bischofswerda, 23. September. Gestern Mittag wurde das dreijährige Töchterchen des hiesigen Fleischer meisters E. Meißner im Eingänge der Bautznerstraße in der Nähe des Marktes von einem Pferde dergestalt an den Kopf geschlagen, daß es auf der Stelle todt blieb. Bautzen. Am 21. ist der Handarbeiter Herrmann Louis Kühne aus Reichenbach bei Königsbrück, welcher angeklagt war, das der Nahrungsbesitzerin verw. Kühne daselbst gehörige Wohngebäude am Abend des 18. Mai d. I. vorsätzlich in Brand gesteckt zu haben, zu 5 Jahren Zuchthaus und eben so lange zum Verlust der bürger lichen Ehrenrechte verurtheilt worden. — Am23.befand sich