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mih. Johne. mde nur »emann. ^en ergebenst hilipp. Aefire. i 27. und ing bittet rnrnt. vr-S ledsn, ert ichrn maus, 27. Ium, a Schützen det sreund- ^llnge »t. , daß das >iqte Con der, nickt en. von Nach- Plinze« ässe. Sonntag ulchen, »Han. nzchen. tenz »esang. itUNck. i>ch Menzel tarkt. Mittwoch l kleines l a r b e i t. >ei IILNI»». ltunnner d. warnt, die zarten ein" werden ge- Inder sind, -unde. Mockrudlatt für Pulsnitz, «Snigsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: MtttwoH« und skonaavend«. AbonnementSpreiS: (einschl. des jeder Sonnabend-Nr. beiliegenden Sonntagsblattes) Vierteljährlich lj Mark. werden mit 10 Pfennigen für den Roum einer gespaltenen CorpuS- ZeNe berechnet u. find bis spätestens Dienstag» und Freitags Vormittag« 9 Uhr hier auf,»geben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Zweinnddreißigster Jahrgang. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Körster in Pulsnitz. Vrrantwörtliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. GeschäftSpeLen für Königsbrück: bei Herrn Kaufmann R. Tschersich Dresden: «nnoncev- Bureau'S Haasenstein L Vogler, Jn- validendank, W. Saalbach. Leipzig, Rudolph Moste, Haasenstein <k Vogler. Berlin: Tentralannoncenbureau für sämmtliche deutsche Zeitungen. Auswärtige Annoncen-Aufträge von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. Mittwoch. .M 52. 30. Jimi 188». Abonnements - Einlastung. Die ergebenst unterzeichnete Expedition des Pulsnitzer-Königsbrücker Amts- und Wochenblattes ladet zu dem mit dem 1. Juli 1880 beginnenden neuen Quartale hierdurch freundlichst ein, und bittet, die Abonnements rechtzeitig, damit keine Unter brechung in der Zusendung stattfindet, in unseren Expeditionen in Pulsnitz und Königsbrück oder bei einer zunächst gelegenen Pöstanstalt aufgeben zu wollen. Der Abonnementspreis beträgt, einschließlich des jeder Sonnabend-Nummer beiliegenden Sonntags- blatteö, pro Quartal, auch bei der Post, 1 Mark 25 Pf. Annoncen, welche in den beiden Amtsgerichtsbezirken die weiteste Verbreitung finden, werden die gespaltene Corpuszeile mit 10 Pf. berechnet. Einem recht zahlreichen Abonnement sieht ergebenst entgegen die Expedition des Amtsblattes. Bekanntmachung, Sammlungen sür die Wasserbeschädigten betreffend. Mit Bezugnahme auf den unlängst von einem provisorischen Hülfscomitee erlaffeilen'Aufruf um Hülfe für die Wasserbeschädigten in der sächsischen Oberlausitz wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, wie Seiten des landständischen und Bank-Directoriums auf Ersuchen genehmigt worden ist, daß größere für diese Unterstützungszwecke bestimmte Geldbeträge bei der landständischen Bank zu Bautzen direkt eingezahlt oder an dieselbe eii'gesendet werden. Es werden daher alle Diejenigen, welche Sammelstellen errichtet haben, hierdurch ersucht, die Ergebnisse ihrer Sammlungen in größeren Beträgen direct an die landständische Bank einzuzahlen. Ueberdies ist aber auch die Kreishauptmannschaft hier fortwährend zur Annahme von derartigen Geldern bereit. Bautzen, am 21. Juni 1880. D e^r- K önigliche Kreishauptmann. von Beust. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgericht soll den 10. September 1880 das dem Leinwandhändler Ernst Julius Schiertz in Bretnig zugehörige Hausgrundstück Nr. 139 des Katasters, Nr. 523 des Grund- und Hypothekenbuchs für Bretnig, welches Grundstück am 20. Mai 1880 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 5500 —- gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. / , Pulsnitz, am 2. Juni 1880. / Königliches Amtsgericht. - Jahn. Sch. Sch. Erblheilungshalber — gez. vr. jur. Löbner, S. gewürdert worden sind, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. PulSnitz, am 3. Juni 1880. Königliches Amtsgericht. Jahn. Die Handels- und Gewerbekammer. In Stellvertr. des Vorsitz, gez. Herm. Ströhmer. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgericht soll den 11. September 1880 die der ledigen Auguste Wilhelmine Freudenberg in Ohorn zugehörige Dominialhäuslernahrung Nr 229 des Katasters, Nr. 102 des Grund- und Hypothe kenbuchs für Ohorn M. S. und Nr. 572 des Grund- und Hypothekenbuchs sür Großröhrsdorf, welche Grundstücke am 18. Mai 1880 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 3312 —- am Montag, den 12. Inti 1880, Vormittags 9 Uhr, die zu dem Nachlasse des Maurers Karl Gottlob Kühne in Laußnitz gehörigen Grundstücke, als: 1 ., das Hausgrundstück, Nr. 17 dO Brandcatasters mnd Folium 14 des Grundbuchs für Laußnitz, 2 ., die Feld- und bez. Wiese/gruiwstücke, Fölium,L5,i 186, 201 und 253 des Grundbuchs für Laußnitz und Folium 254 und 263 des Grundbuchs für die Parzellen des zerschlagenen Kammerguj/s LqMütz, sowie 3 ., das Hochwaldgrundstfick/Folium 89 des Grundbuchs für Stenz, und endlich 4 ., das in dem erstgenannten Grundstücke befindliche Vieh, Schiff und Geschirr, ingleichen eine Anzahl von Kleidungsstücken und eine Partie Steinarbeiterwerkzeug, an Ort und Stelle und zwar im Grundstücke Nr. 17 des Brandcatasters für Laußnitz unter den im Termine bekannt zu machenden, jedoch auch schon vorher an hiesiger Amtsgerichtsstelle einzusehenden Bedingungen öffentlich meistbietend versteigert werden. Königsbrück, am 10. Juni 1880. Königliches Amtsgericht. -, i. v. Carl Sommerlatte, Ass. Einkommensteuer-Zuschlag Zur Deckung des Aufwandes der Handels- und Gewerbekammer Zittau wird ein Beitrag von <i Pfennigen auf jede Mark des Steuersatzes, welcher nach der im Ginkommensteuergesetze enthaltene« Scala aus das in Spalte «1. des Cinkommensteuerkatasters eingestellte Einkommen (aus Handel UN» Gewerbe) der Beitrags pflichtige« entfallen würde, von den beitragspflichtigen Gewerbtreibenden des Kammerbezirkes mit dem auf den 15. Juli d. I. anstehenden zweite« Einkommensteuertermine erhoben und hiermit dem Gesetze vom 2. August 1878 gemäß ausgeschrieben. Zittau, den 28. Juni 1880.