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enschner, z F. E. ichmann, rchmann, Hommel, ist, geb. irer aus >. Hürrig in Lauß- chke aus Schneider- hter aus „eheliches Hmorkau. 85 Jahre ge. UNg »tag und uni, lade >mann. Ml irgend. , den 13. sammlung Funi ab ¬ stand. Illig Ohorn. 4 Uhr, wozu ein ^iand W Klösen nittagS. bäfer. llbend ^ivke ein '^Melden ^d. Bl. Wockenblatt für PulSM, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: Mtttwo<S« und «onnabend«. AbonnementSpretS: leinschl. des jeder Sonnabend-Nr. beiliegenden Sonntagsblattes) Vierteljährlich 11 Kart. lUnferate werden mit 10 Pfennigen für den Roum einer gespaltenen LorpuS. Zetir berechnet u. sind bi» spätestens Dienstag« und Freitag» Vormittags v Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. ZmeimMreißigstcr Jahrgang. Buchdruckerei von Grast Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weder in PulSnitz. Gef«-tft»KeNen für Königsbrück: bet Herrn Kaufman» M. Tschersich Dresden: Annoacer - Bureau'S Haasenstetn L Vogler, In. »alidendank, W. Saalbach. Leipzig, Rudolph Mofse, Haasenstein -L Vogler. Berlin: Lentralannoncenbureau für sämmtliche deutsche Zeitungen Auswärtige Ännoncen-Aufträge von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. üv« .M 47. 12. IM 188». Sonnabend. PulSnitz, am 8. Juni 1880. Das Königliche Amtsgericht. Jahn. Auf Antrag der Erben des Hausbesitzers Wilhelm Julius Frenzel in Pulsnitz Meißner Seits soll das zu dessen Nachlaß gehörige ortsgerichtlich auf 5250 —- gcwürderte Haus- und Gartengrundstück Nr. 43 des Brand-Catasters, Fol. 42 des Grund- und Hypothekenbuchs für Pulsnitz Meißner Seits , 18. Juni 188« freiwillig öffentlich versteigert werden. Kauflustige werden daher geladen, gedachten Tags Vormittags vor 12 Uhr an hiesiger Amtsstelle sich einzufinden, über ihre Zahlungsfähigkeit sich auszuweisen und hierauf der Versteigerung dieses Grundstücks gewärtig zu sein. Die Versteigerungsbedingungen sind aus der Beifuge zu dem im hiesigen Amthause aushängenden Anschläge zu ersehen. M Königsbrück, am 8. Juni 1880. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. zu errichten. In Gemäßheit 8 17 der Reichsgewerbeordnung vom 21. Juni 1869, hiergegen, so weit sie nicht auf besonderen Privatrechts-Titeln beruhen, bei deren Verlu hier anzubringen. Kamenz, am 7. Juni 1880. dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen iMien 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, all- Alle hiesigen Grundstücksbesitzer werden hierdurch aufgefordert, den noch vorhandenen Mängeln an der Berainung der Gebäude, Hofräume, Gärten pp. sofort abzuhelfen. Hierbei sind folgende Bestimmungen zu beachten: 1 ., Bei Grenzen, welche durch Gebäude resp. soliden Marlern gebildet werden, machen sich die Steine überflüssig, 2 ., bei solchen, welche durch Stnnsäulen markirt sind, sind nur an den betreffenden Seiten Kreuze einzuhauen und weiß anzustreichen und 3 ., bei solchen, wo Stackete, lebende Zäune pp. die Grenze bilden, sind Steine einzusetzen, weiß anzustreichen und mit Kreuzen zu versehen. Auch ist noch aus vielen außerhalb der Stadt gelegenen Grundstücken mangelhafte Berainung vorgefunden worden und werden die Betreffenden hierdurch ersucht, diesen Mängeln bei Vermeidung von 5 Ordnungsstrafe sofort abzuhelfen. Herr Otto Naumann zu «Königsbrück beabsichtigt, in dem unte^.Nr. 143 dps Brandvesicherungscatasters für Königsbrück gelegenen Grundstück eine Der Stadtrat h. I. V.: E. Noske. Königliche Amtshauptmantz,schaft. Schäffer. Bekanntmachung, S die hiesige Straßenbeleuchtung betr. Die Besorgung der öffentlichen Straßenbeleuchtung für hiesige Stadt vom 1. Juli 1880 bis 30. Juni 1881 soll Mittwoch, den 1«. Juni dies. Js», Bormittags 11 Nhr, im TcffionSzimmer des hiesigen RathhanfeS unter den auf hiesiger Rathsexpedition einzusehenden Bedingungen an den Mindestfordernden vergeben werden, und fordert man hierauf Reflectirende andurch auf, im obgedachten Bietungstermine sich einzufinden und ihre Gebote zu eröffnen. Die Auswahl unter den Licitanten bleibt Vorbehalten. PulSnitz, am 1. Juni 1880. Bekanntmachung. Die hiesigen Einwohner werden hierdurch aufmerksam gemacht, daß die Ablagerung von Scherben, Unrath pp. auf Communplätzen mit 5 Strafe geahndet Wird und dürfen dieselben nur an dem bestimmten Platz abgelagert pp. werden. Königsbrück, am 7. Juni 1880. Der Bürgermeister. In Stellvertretung: E Noske. Die Revision "der Landtagswahllisten betreffend. Die Herren Bürgermeister von Königsbrück und Elstra und die Herrdi^^emeindevorstände des hiesigen Bezirks werden andurch darauf aufmerksam gemacht, daß in Gemäßheit Z 24 des Wahlgesetzes vom 3. Dccember 1868 und § 11 der ,K»Sführungsverordnung vom 4. December 1868 die Landtagswahllisten von ihnen im Monat Juni jeden Jahres einer Revision zu unterwerfen sind, und das^ffedem Betheiligten zustehende Recht, von diesen Listen Einsicht zu nehmen, sowie etwaige Einsprüche dagegen zu erheben in ortsüblicher Weise ausmerksM'Im machen ist. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 8. Jus».^880. Schäffer. Frage in Preußen, an der in Bezug auf das Jesuiten- und Civilstandsgesetz ganz Deutschland theilnimmt, an betrifft, so ist doch wobl in allen Kreisen, die noch Sinn für das allgemeine Wohl haben, klar geworden, daß es sich hier um eine Frage von folgenschwerster Bedeutung handelt. Bemänteln wir nur die Angelegenheit durch falsche Zurückhaltungen nicht! Mit schlauen und feinen Worten ist von Seiten Roms die religiöse Frage in den Vordergrund geschoben worden und hört man nur diese Worte, da klingt es als wenn der Staat die katholische Religion aufheben wolle. Aber ist nur ein einziges Mal von einer Verfolgung der katholischen Religion ül I« schwerer Krists. Der Kampf der Parteien hat die Augen der öffent lichen Meinung wohl vielfach getrübt und unserem Volke manche hochwichtige Frage nicht zur rechten Wür- digung gelangen lassen, was indessen die kirchenpolitische Die Herren Vorsitzenden der Schuloorstände werden ersucht, die betreffenden Cassirer dahin anzuweisen, die diesjährigen Beiträge zur Lehrer-Pensions» und Lehrer- Wittwen- und Waisencasse bis zum 26. -iefeS Monats an den Unterzei en einzusenden oder am 17. oder 24. bu^. auf der Expedition desselben zu entrichten. Kamenz, den 8. Juni 1880. Der Königliche Bez Schulinspector.