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Dienstag, den 14. April 1914. Umschlag zu ^ 84. «ümtlemcHe Nolucviiltte : Kai-I Ztookingsr, H ^ Xalenäer, ^ußsenä- u. reil8cknftsn ^ 2U8 ä. 6eut8cken u. preu88. Oe8ckickte liefert 1^. in ^eiprix. Holzschnitt-Galvanos Fredebenl öe Koeiie», Effen-R. Die Deutschnationale Buchhandlungsgehilfenschast ladet die Kollegen vom Buchhandel zum Beitritt in den Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verband ein, um in und mit ihm für eine Verbesserung der Lage der Standesgenossen — der eigenen Lage — zu wirken und den Mitgliedern einen wirtschaftlichen Halt in den Wechselfällen des Lebens zu bieten. Der Deutschnationalen Buchhandlungsgehilfenschaft gehört ohne weiteres jeder im Buchhandel oder in verwandten Zweigen beschäftigte Gehilfe ohne örtlichen Sonderbeitrag an, der Mitglied des D. L. V. ist. Der D. H. V. umfaßt z. Zt. über 150000 Mitglieder, darunter elwa 5000 vom Buchhandel und verwandten Geschäftszweigen. Verbandsbeitrag M- 1.50 monatlich. Neben einer großzügigen sozialpolitischen Tätigkeit zugunsten sozialer Reformen für den ganzen Stand dient der D. L. V. der Fürsorge für seine Mitglieder durch besondere WohlsahrtSeinrichtungen: dient Prinzipalen wie Gehilfen aleichsr- Dt- Stellenvermittlung für den Buchhandel maß-n d-p Prin„p-l°n ««,ur Besetzung offenener Stellen mit Gehilfen in Kenntnissen und Fähigkeiten je nach Bedarf und Gehalt, den Gehilfen zur Erlangung geeigneter Stellungen in gutberufcnen Geschäftshäusern des Zn- und Auslandes. Die Versicherung gegen Stellenlosigkeit einzige staatlich genehmigte Stellenlvsen-Versicherung ihrer Art. Kein Sonderbeilrag. Die ^lnterstützungskasse bietet den Mitgliedern Lilfe in Fällen unverschuldeter Not. Die diele« Veranlassung zum Sparen beliebiger Beträge ganz nach Maßgabe der Verhältnisse jedes einzelnen. ^^Uliag e 4 2, Zinsen. Die Deutschnationale Kranken- und Begräbniskasse Lsu!hun7?u5'g-2ähr1^ zügigkeit in ganz Europa und befreit ihre Mitglieder von der Beitragspflicht zu Orts-, Betriebs- und Znnungskrankenkaflen. Kein Kassenarztzwang. Höchstleistung: 5? Wochen freie ärztliche Behandlung, Arznei, Heilmittel, 35 Mark wöchentliches Krankengeld. 300 Mark Vegräbnisgeld. Verpflegung in einer höheren Krankenhausklasse Mirgliederzahl: 63000. Ver- mögen: 850000 Mark Summe der Kassenleistungen seit 1899 rund 5 Millionen Mark. Daneben bietet die Gelegenheit, auch der Familie die Segnungen einer ausreichenden Krankenver- o sicherung zuzuwenden. Keine ärztliche Aufnahmeuntersuchung. Weitere Einrichtungen: Rechtsschutz, Auskunftei, Deutschnationale Volksversichcrung, Abteilung für Lehrlinge, Studien- und Ferienfahrten, Unterrichts- und Fortbildungsgelegenheiten, Höhere Handels-Lehranstalt, Büchereien, standesgemäßer und gesellschaftlicher Anschluß in 1350 Ortsvereinen des In- und Auslandes usw. Verbandssahungen, Stellenvermittlungspapiere, Satzungen der Kranken- und Begräbniskasse wie Bedingungen der Familienversicherung umsonst durch die ««WM, »„ JelMMilMleii BuWMliWgeWklWst, Leipzig, 7,7,::.»"'-'«