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der Dreißigster Jahrgang Amtsölatt der Königlichen Gerichtsbehörden und städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. on. .früh ias- ladet Buchdruckerei von SrnR Ludwig Farster in PulSnitz. Verantwortliche Redaktion, Druck und Verlag von Paul Weber in PulSnitz. Erscheint: kAittwoeb» und Sonnabend» früh 8 Uhr. NbonnementspreiS: Vierteljährlich lj Mari. Anserare werden mit 1<l Pfeumgen für den Roum einer gespaltenen CorpuS- Zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags v Uhr hier aufzugeben. «eschäfKstesten für Königsbrück: bei Herrn Kaufmann «.Tschersich. Dresden: Annoncen- Bureau'S Haasenstein L Vogler, Jn- validendank, W. Saalbach. Leipzig Rudolph Moffe, Haasenstein L Vogler. Berlin: Tentralannoncrnbureau für s ämmtliche deutsche Zeitungen. N'infmüüatt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und llmgegeud von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken < VlUiHv oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Beirag beiliegen oder nicht. Lxp»<I so be- »ersten bsilou z Lsi- N6N. aobm. welche mbniß s ihre Ikaaße Herrn M., st ein rrt. ' 6nt- lattin, a, iobtor u I^si- rrren- rmen- t, in gra- Nusik, outen- ücher, itzte >, als etten-, öries-, Stock- ü 50 iecher, -alter, lder, uppen Kö- , mit « und Such- irer», swahl euz, che. . »s 100. 14. December 1878 Sonnabend. uns keine Sonnabend, den 28. December e das letzte Mal in diesem Jahre expedirt werden und JinanzMe oder Schutzzölle? ein Schutzzoll sein, die Begriffe streng mit dem Rechte des pp., soweit die- er benannt ist. Es wird z. B. der Zoll auf Kaffee sich als Schutzzoll für den Cigorienbau qualificiren. Der Zoll auf rasfinirtes Petroleum ist aber Schutzzoll, obgleich wir bis jetzt keine Quellen haben, weil er die Petroleum raffinerie und Theerschwalerei unterstützt. Der Zoll auf Tabak ist eigentlich Schutzzoll sür die hiesigen Tabaks bauer, da dieselben aber entsprechend Steuer zahlen müssen, wird er zum Finanzzoll, während der höhere Zoll auf verarbeiteten Tabak rein als Schutzzoll anzusehen ist. Es giebt nun viele Leute, die schwärmen für Finanz zölle, wollen aber von Schutzzöllen schlechterdings nichts hören! Es kann diee> fast nur davon herrühren, daß sie über den Begriff nicht recht klar sind, denn Finanz zölle schädigen stets den Consumenten zu Gunsten der Staatskasse, ohne ihren Mitbürgern, den Producenten, zu nützen. Wenigstens thun sie das nur ganz aus nahmsweise, während Schutzzölle den Consumenten doch wenigstens zu Gunsten seiner Mitbürger benachtheiligen und in den allermeisten Fällen auch nur so lange, bis sich eine innere Concurrenz für den betreffenden Artikel entwickelt hat. Gleichzeitig füllen sie die Staatskaffe und erhöhen die Consumtionskraft der ganzen Nation. Der Stadtrat h. A. Peter. Wegen der mit dem Jahresschlüsse zusammenhängenden Zinsberechnung wird die hiesige Sparcaffe in der Zeit vom 2S. December e bis zum 24. Janu 1878 geschloffen bleiben und es wird hiernach Sonnabend, den 25. Januar wird der 1. Expeditionstag im neuen Jahre sein, und werden von dieser Zeit ab die betreffenden Expeditionen wie bisher regelmäßig Sonnabends von 9—12 Vormittags stattfinden. Königsbrück, den 10. December 1878. Bekanntmachung. Nach 8 33 der Aussührungs - Verordnung zum Einkommensteuergesetze vom 2. Juli 1878 steht auch denjenigen steuerpflichtigen Declarationsaufforderung zugegangen ist, frei, eine Declaration über ihr Einkommen bis längstens zum 24. Deeember 1878 bei uns einzureichen und werden zu diesem Bchufe von uns Declarationssormulare unentgeldlich abgclaffen. Gleichzeitig fordern wir auch alle Vormünder, Vertreter von Stiftungen, Anstalten, Personellvereinen, liegenden Erbschaften und Vermögenserwerbes ausgestattetcn Vermögensmassen hiermit aus, für die von ihnen bevormundeten Personen beziehentlich vertretenen Anstalten, selben ein steuerpflichtiges Einkommen haben, auch unaufgefordert, Declarationen bei uns einzureichen. Königsbrück, den 10. December 1878. Drr Stadtrat h. A. Peter, Brgmstr. Man findet bei Besprechung der Zollfrage oft eine gewisse Unklarheit in Beziehung auf die Begriffe „Finanz- oder Schutzzölle". Jeder niedrige Zoll wird zuweilen als Finanzzoll bezeichnet, und wenn er hoch ist, so soll es ein Schutzzoll sein. Es ist allerdings nicht ganz leicht, die Begriffe streng zu scheiden, weil ein reiner Finanzzoll schließlich doch zu einem Schutzzoll für einen ganz anderen Artikel werden kann. Immerhin wird sich der Begriff Finanzzoll am richtigsten dahin definiren lassen, daß man sagt: „Finanzzölle sind diejenigen Zölle, die auf Arükel gelegt werden, deren Vertheuerung keinen inländischen Productionszweig schädigt." Also auf Kaffee, Thee, Ge würze. Derartige Artikel giebt es aber sehr wenig, und demzufolge kann sich der Fiscus nicht auf solche be schränken lasten; sie würden zu wenig einbringen, trotz erheblicher Höhe. Die Schutzzölle sind für ihn weit er giebigere Finanzquellen. „Schutzzölle sind Zölle auf solche Artikel, deren Vertheuerung irgend einem inländi schen Productionszweig direct zu Gute kommt". Ein Finanzzoll kann in Folge besten gleichzeitig Schutzzoll sein, aber für einen ganz anderen Artikel als den, nach welchem Sie geben somit mit einer Hand reichlich zurück, was sie mit der anderen genommen, während Finanzzölle fort und fort als Last getragen werden müssen. Damit die Schutzzölle aber derart Segen bringend wirken können, müssen sie mindestens so hoch sein, daß sie die ungünstigeren Produktionsverhältnisse des In landes, gegenüber den besseren der äußeren Concurrenz, in etwas ausgleichen, sonst find wirklich günstige Han delsbilanzen schlechterdings doch nicht zu erhoffen. Der Einwand: die Concurrenzsähigkeit nach Außen müsse leiden, ist hinfällig, sofern beim Export der auf das Rohmaterial entfallende Zoll zurückgewährt wird. Auch hat man nicht zu fürchten, daß Nachbarstaaten ihre Zölle, um uns zu schädigen, erhöhen würden. Jede Nation weiß, was ihr frommt, wie viel sie erhebes muß, um ihre Producenten sicher zu stellen und wird nicht über dies Maß hinausgehen, weil sie sonst ihre eigenen Con sumenten unbillig belastet. Weil aber der Zolltarif von großem Einfluß auf das Gedeihen mancher Gewerbe sein kann, ja oft große Kapitalien verloren gehen können, wenn er plötzlich ge ändert wird, so ist ihm eine gewiffe Stabilität zu ver leihen, Am besten wohl dadurch, daß diejenigen, die Auction. Montag, den 23 December 1878, von Vormittags SV Uhr an, // ' werden in den Parteneräumen des Gencktsbeamtenwohnqebäudcs verschiedene Gegenstände als: / 1 gußeiserne Farbemühle, / 2 alte silberne Taschenuhren, / f 1 Schaufenster, , /1 i / 1 Arbeitslampe, Filzwaaren, als: Hüte, Pantoffeln, Filzschuhe, verschiedenes Handwerkszeug, Haus- und Landwirthschafts-Geräthe, Wäschstücke u. s. w., von welchen Gegenständen ein speciellcs Verzeichnis; am Gerichtsbrete in der Hausflur des Gerichtsamtsgebäudes aushängt, gegen sofortige Baarzahlung meistbietend ver steigert werden. Königsbrück, den 26. November 1878. Königliches G e richt s amt d a s e l b st. Bekanntmachung. Diejenigen Vormünder der bei dem unterzeichneten Gerichtsamtc bevormundeten Personen, welche die alljährlich zu erstattenden Anzeigen über die Erziehuna^dO^^ Verhalten und die Aufführung ihrer Mündel noch nicht eingcreicht haben, werden andurch veranlaßt, diese Einreichung zu Vermeidung gerichtlicher Auflagen bis längstens Sen 3S Deeember -. I zu bewirken und werden darauf aufmerksam gemacht, daß Formulare zu diesen Anzeigen an Amtsstelle hier jederzeit unentgeldlich in Empfang genommen werden können. Königsbrück, den 11. December 1878. ' v KöniglichesGerichtsamtdas. / Vv" Leihring.