Volltext Seite (XML)
chaft den Werkehrs miglichen >t. Der s andere :au, aber eifrig zu Jetztzeit, Sott vor kommen, derungen ot, jeder mnoncen- und ihn Er giebt egsthaten w einem :sscn sind, uli 1878. j Preis. M.p». » 2 50 . 17 — > 2 50 9 — 2 30 Sack. — >eidekorn: Sack. — brück. . den 8. n ei-er. e», ladet Kluge. »fest, er a. e. ern erge- örner. ljchen . AbendK L- MNv- cks. »er a. c., thhauft». HubeiL: gen, -nw verwend Kalle. >mmen. fand. Mochenblatt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend der Dreißigster Jahrgang 72 7. September 1878 Sonnabend Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. GeschäftSfteNen für Königsbrück: bei Herrn Kaufmann M. Tschersich. Dresden: Annoncen- Bureau'S Haasenstein L Vogler, Jn- validendank, W. Saalbach. Leipzig Rudolph Mosse, Haasenstein L Lsgler. Berlin: Tentrglannoncenbureau für s ämmtliche deutsche Zeitunzen. Buchdruckerei von «rnft ««dwig Förster in PulSnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und »erlag von Paul Weber in PulSnitz. Erscheint: vrittwoib» und Sonnabend« früh 8 Uhr. Abonnement-preiS: Vierteljährlich Marl. lFnferate »erden mit 10 Pfennigen für den Reum einer gespaltenen CorpuS- Zeile berechnet u. sind bi« spätestens Dienstag» und Freitags Vormittag« » Uhr hier auf,»geben. von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. Lxp»«I Äe« Bekanntmachung, die Benutzung ungeeichter oder unrichtiger Maaße, Gewichte und Waagen btr. Um sich Unannehmlichkeiten zu ersparen, werden die hiesigen Kaufleute und Gewerbtreibenden darauf hingewiesen, daß sie nach 8 369,2 des Reichsstrafgesetzbuchs eine Geldstrafe bis zu einhundert Mark oder Haft bis zu 4 Wochen zu gewärtigen haben, wenn bei ihnen zum Gebrauch in ihrem Gewerbe geeignete, mit dem gesetzlichen Eichungsstempel jedoch nicht versehene oder unrichtige Maaße, Gewichte und Waagen vorgefunden werden oder wenn sie sich einer anderen Verletzung der Vorschriften über die Maaß- und Gewichtspolizei schuldig machen. Pulsnitz, am 4. September 1878. Der Stadtrat h. Schubert, Brgmstr. BHamnsmachung. Herr Restaurateur Friedrich Wilhelm Melchert hier beabsichtigt in dem ihm eigenthümlich zugehörigen unter Nr. 71 des Brandcatasters auf dem Polzenberge gelegenen Grundstück eine Schlächterei zu errichten, was auf Grund 8 17 der Reichsgewerbe-Ordnung vöm 21. Juni 1869 mit der Aufforderung zur öffentlichen Kennt- niß gebracht wird, etwaige Einwendungen gegen diese beabsichtigte Anlage binnen 14 Tagen bei dem unterzeichneten Stadtrath anzubringen. Pulsnitz, den 4. September 1878. ' D e r S t a d t r a t h. .— . Schubert, Brgrmstr. Besanntm achuug. Nach Beschluß des Königlichen Ministeriums des Innern wird mit Rücksicht auf den günstigen Vermögensstand der Abtheilung für die Gebäudeversicherung bei der Landes-Brandversicherungs-Anstalt, der auf das zweite Halbjahr 1878 entfallende, zum > ti. Oelober -LefeS Jahres / zahlbare halbe Jahresbeitrag von der Gebäudeversicherung nicht zur Erhebung kommen. / Dagegen bewendet es bezüglich der Abentrichtung der halbjährigen Beiträge für die Versicherung industrieller und landwirthschaftlicher Betriebsgegenstände, sowie wegen der Nachzahlung der auf frühere Termine sich berechnenden Stückbeiträge, auch rücksichtlich der Gebäudeversicherung bei den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen. Es wird solches zur Nachricht für Alle, die es angeht, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, den 25. Juli 1878. Königliche Brandversicherungs-Commission. von Oppen. ' Rudolph. Zeitereignisse. Kamenz, 31. August. Nachdem Se. Maj. der König dem früheren köngl. sächs. Forstbeamten, jetzigen klösterlichen Revierförster Bernhard Bulang zu Laßke in Anerkennung seines entschlossenen, unerschrockenen Ver haltens bei dem in der Nacht des 15. März 1876 mit stattgefundenem Kampfe auf Lauterbacher Staatsforst reviere das allgemeine Ehrenzeichen verliehen hat, ist dieses Zeichen Allerhöchster Anerkennung dem Genannten durch Herrn Oberforstmeister Meißner mit dem besonderen Auftrage des kgl. Finanzministeriums übergeben worden, daß auch dieses die größte Zufriedenheit mit seinem Ver halten bei jenem Vorgänge ausdrücken wolle. (K. W.) Dresden. Der unter der hohen Protection Sr. Maj. des Königs stehende „Bienenwirthschaftliche Haupt verein des Königreichs Sachsen wird in den Tagen vom 5. bis 7. September d. I. in Lockwitz seine 6. Haupt versammlung abhalten, welche mit Ausstellung, Prämiir- ung und Verloosung verbunden ist. Für den 6. Sep tember ist dem Directorium der Besuch Sr. Maj. des Königs in Aussicht gestellt. — (Eine Wahlkarte.) Das „Daheim" bringt seinen Abonnenten auch in diesem Jahre eine Wahlkarte in Farbendruck, welche allseitig willkommen geheißen werden wird. Dieselbe weist insofern einen bedeutenden Fort schritt gegen ihre Vorgängerin auf, als diesmal die ein zelnen Wahlkreise eingetragen sind, was die Oricntirung natürlich ungemein erleichtert. Ebenso wird das auf der Rückseite befindliche Vcrzeichniß der Ncichstagsabge- ordneten als eine erfreuliche Zugabe begrüßt werden. Die erläuternden Bemerkungen von dem Director des Leipziger statistischen Bureaus E. Hasse enthalten wieder die geistreich komponirte Tabelle, aus der sich Gewinn und Verlust der einzelnen Parteien erkennen lassen und sonstiges statistisches Material, aus dem wir nur die Tabelle hervorheben, welche eine Vergleichung des neuen Reichstages mit Bezug auf den bisherigen ini Bezug auf die Parteigruppirungen möglich macht. Die Karte kann für den Preis von 60 Pfennigen auch von Nicht abonnenten erworben werden. — Der offizielle Anfang der diesjährigen Michaelis- messe in Leipzig fällt — worauf entgegen den falschen Angaben verschiedener Kalender ganz besonders aufmerk sam gemacht worden sei — auf d. 19. September und es endigt dieselbe mit dem 18. Oktober. — (Postkarten als Drucksachen.) Die Postkarte erfreut sich bekanntlich einer vielseitigen Benutzung, in dem sie nicht allein zu schriftlichen Mittheilungen — mit und ohne Antwortkarte — sondern namentlich als Avis, Bestellkarte rc. zu gedruckten Mittheilungen verwendet wird. Viele Geschäftsleute lassen sich insbesoiwere für den letzteren Zweck die Postkarten tausendweise Herstellen, da sie ihren Zweck unstreitig am bequemsten und billig sten entsprechen. Diese mannigfache Verwendung hat auch wiederholt Entscheidungen des General-Postamts über diese oder jene Art der Benutzung hervoraerufen, um die Fälle klar zu stellen, in denen die Versendung der Postkarte gegen das Porto für Drucksachen zu 3 Pf. gilt, daß sie auf der Adreßseite keine anderen Angaben, als die Adresse und den Bestimmungsort des Empfängers tragen. Die erwähnten Entscheidungen sind im All gemeinen liberal und beweisen, daß der Postbehörde daran liegt, die Postkarte in den weitesten Kreisen zugänglich zu machen. Erwähnenswerth ist eine in dieser Hinsicht er lassene neuere Entscheidung. Danach können auch solche gedruckte Karten, mit welchen ein einfaches Postkarten- sormular mit vorgedruckter Bestellung, zur Benutzung als Antwortkarte, verbunden ist, zur Versendung gegen das Drucksachenporto zugelassen werden, sobald auf der Be stell- bez. Antwortkarte ein zur Frankirung bei der Rück sendung zu benutzendes Postwerthzeichen sich nicht be findet. Berlin, 3. September. Die Meldung, daS Kaiser Wilhelm bald nach seinem Wiedereintreffen, im Oktober d. I., die Regierung wieder in seimm ganzen Umfange übernehmen werde, wird jetzt von den verschiedensten Seiten bestätigt. Dem an angestrengte Thätigkeit ge wöhnten Monarchen wäre cs auch ganz unmöglich, nach völliger Wiederherstellung seiner Gesundheit sich aller Ge schäfte zu enthalten. Wann der Kaiser die Negierungs geschäfte wieder übernehmen wird, und ob dies «nament lich schon im Oktober wird geschehen können, hängt in- deß lediglich von dem Gutachten der ihn behandelnden Acrzte ab. Diese wollen erst den Erfolg der Gasteiner Kur abwarten und darnach ihre Entscheidungen treffen. — Die internationale Münzkonferenz ist resultatlos auseinandergegangen. In der letzten Sitzung hat die selbe eine Resolution des Inhalts angenommen, es sei wünschenswerth, daß sowohl Gold als Silber ihre Funk tion als Geldzeichen behalten mögen. Ob Gold oder Silber oder beide Metalle zugleich die Währung eines Staates bilden sollten, ob mit beschränkter oder unbe schränkter Prägung, stehe allein zu entscheiden jedem ein zelnen Staate zu. Die Lösung der Frage im allgemeinen und die Bestimmung des gegenseitigen Verhältnisses beider Edelmetalle sei unter den gegenwärtigen Ver hältnissen noch nicht möglich. Die Form der Resolution wurde so allgemein wie möglich gefaßt, für dieselbe stimmten alle auf der Konferenz vertretenen Staaten, mit Ausnahme von Italien, welches im Verein mit Ame rika die Doppelwährung anstrebt. — Von den klerikalen elsässischen Abgeordneten und den Protestlern wird ein weiterer Antrag wegen der Optanten vorbereitet, indem der vor einem Jahre publizirte kaiserliche Gnadenerlaß den Herren nicht weit genug geht, und sie eine Rückkehr der Optanten ohne jede Einschränkung und Bedingung wünschen. Am 1. September ist nämlich der Termin abgelaufen, bis zu welchem nach dem kaiserlichen Gnadenerlaß die jüngern Elsaß-Lothringer, welche sich durch Auswanderung ihrer Militärpflicht entzogen haben und in Folge dessen von den zuständigen Gerichten verurtheilt worden sind, die Rückkehr nach ihrem Heimathlande, unter Niederschlagung des gerichtlichen Verfahrens, offen gestellt wurde. Eine große Anzahl von jungen Leuten hat von dem kaiserlichen Gnadenerlasse Gebrauch gemacht. Die Zahl dieser Op tanten würde noch größer gewesen sein, wenn nicht ein Theil der Ausgewanderten zum französischen Militär dienst eingestellt worden wäre. Die vielen Gesuche an die deutschen Behörden, dieselben möchten für diese Fälle die diplomatische Verwendung eintreten lassen, mußten naturgemäß in verneinendem Sinne beantwortet werden. Uebrigens sind die in dieHeimath zurückgekehrten Elsaß- Lothringer der Reserve überwiesen, also von der nach träglichen Einreihung in die Armee entbunden worden.,.