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Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weh«, in PulSnitz. M«schäft»ReU«a für NönigSbrück: bei Herrn Kaufmann R. Tschersich. Dresden: Annoncen« Bureau'S Haasenstein L Vogler, Jn- validendank, W. Saalbach. Leipzig Rudolph Rosse, Haasenstein L Vogler. Berlin: Lentralannoncenbureau für s ämmtliche deutsche Zeitungen. uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. Llxpvck 2». Juli 1878. 58. Sounaveub. Bekanntmachung, die Reichstagswahl btrffd. Nachdem zur Vornahme der Wahl zum Reichstag Dienstag, der 30. Juli 1878 anberaumt worden ist, so werden alle in die Wählerliste aufgenommenen Einwohner des die'hiesige Stadt und das Rittergut umfassenden Wahlbezirkes hiermit aufgefor dert, an obbezeicknetem Tage in der Zeit von Vormittags IO Uhe bis Nachmittags 6 Uhr in dem zum Wahllocol bestimmten Sitzungszimmer im NathbauS vor der Wahldeputation, zu deren Vorsteher der Unterzeichnete und zu dessen Stellvertreter Herr Stadtrath Mütze ernannt worden ist, zu erscheinen und dem Unterzeichneten oder dessen Stellvertreter ihre Stimmzettel zur Einlegung in das zur Aufnahme derselben bestimmte Behältniß zu übergeben. Jeder Stimmzettel muß derart zusammengefaltet sein, daß der auf ihm verzeichnete Name verdeckt ist. Stimmzettel, bei welchen hiergegen verstoßen ist, oder welche nicht von weißem Papier oder welche mit einem äußeren Kennzeichen versehen sind, werden zurückgewiesen. Ungültig sind seiner Stimmzettel, i ., welche keinen oder keinen lesbare« Nawen enthalten, 2 ., auS welche« die Merson des Gewählte« nicht unzweifelhaft hervorgeht, 3 ., auf welchen mehr als ein Name oder der Name einer nicht wählbaren Merson verzeichnet ist, 4 ., welche einen Protest oder Vorbehalt enthalten Auch dürfen nicht statt eines mehrere Stimmzettel abgegeben werden. PulSnitz, am 12. Juli 1878. Drr Stadtrath. , Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung, den Tanzstundmunterricht betr. Bezüglich der Abhaltung sogenannter Tanzstunden findet sich der unterzeichnete Stadtrath zu folgenden Bestimmungen veranlaßt: I., das Theilnehmen an Tanzstunden ist nur den Tanzschülern gestattet. Zur Erleichterung her Controle hat der Tanzlehrer ein Verzeichniß der Tanzschüler bereit zu halten, um solches auf Erfordern den revidirenden Polizeiorganen sofort vorzeigen zu können,' 2 ., die Ertheilung von Tanzunterricht hat thunlichst in den späteren Nachmittagsstunden zu erfolgen und darf niemals über 9 Uhr Abend ausgedehnt werden, 3 ., Zuwiderhandelnde trifft Geldstrafe bis zu 150 Mk. —- bez. entsprechende Haftstrafe. - Pulsnitz, am 16. Juli 1878. ' - Der Stadtrath. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung. In dem Handelsregister für den Bezirk des unterzeichneten Gerichtsamtes ist heute zufolge eingereichten ProtocolleS vom 8. Juli 1878 auf dem die Braugenossen- schaft zu Königsbrück betreffenden Folium 20 Rubrik III. verlautbart worven, daß an Stelle des ausgeschiedenen Kaufmanns Herrn Friedrich Bernhard Löscher der Bäckermeister Herr Johann Adam Neef allhier als ordentliches Mitglied und an Stelle des Schuhmachermeisters Herrn Carl Friedrich Hofmann der Po samentier Herr Friedrich Ernst Noske allhier als Stellvertreter in den Vorstand eingetreten sind. Königsbrück, den 12. Juli 1878. Königliches Gerichtsamt daselbst. Leibring. Bekanntmachung. Es soll in letzterer Zeit hier mehrfach vorgekommen sein, daß einzelne Personen, ohne hierzu irgend welche Erlaubtniß zu haben, Gifte und Arzneien verkaufen. Ich sehe mich deshalb veranlaßt hiermit zu veröffentlichen, daß bei vorkommenden Anzeigen die Betreffenden auf Grund von Z 367 8ub 3 des Reichsstrafgesetz- BucheS in eine Geldstrafe bis zu 150 oder entsprechende Haftstrafe verfallen werden. Königsbrück, den 16. Juli 1878. Der Bürgermeister. A. Peter. Freiwillige Subhastation. Auf Antrag der Erben des Schlossermeisters und Restaurateurs Ernst Herrmann Pfützner in Radeberg soll -en 2. August 1878 das zu dessen Nachlasse gehörige, an der hiesigen Obergasse gelegene .Hausgrundstück bestehend aus emem Wohngebäude, Schlosserwerkstatt, Hinter- und Stallgebäude, 2 Holzschuppen, Waschhaus und doppelter Kegelbahn, wie solches am 1. Juni dieses Jahres durch gerichtlichen Sachverständigen ohne Berücksichtigung der darauf haltenden Oblasten auf 12545 —- gewürdert worden ist, unter den aus der Beifuge des an hiesiger Amtsstelle aushängenden Anschlags ersichtlichen Bedingungen versteigert werden. Diejenigen, welche gesonnen sind, dieses Grundstück zu erstehen, werden daher hiermit geladen, am gedachten Tage Vormittags vor 12 Uhr an hiesiger Gerichts stelle zu erscheinen, über ihre Zahlungsfähigkeit sich auszuweisen und der Versteigerung gewärtig zu sein. Radeberg, am 9. Juli 1878. Königliches Gerichtsamt. ' Gröbel. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte sollen Den 2V. Juli Ü878, von Vormittags 9 Uhr an, die zu dem Nachlasse des verstorbenen Schlossermeisters und Restaurateurs Ernst Herrmann Pfützner in Radeberg gehörigen Eisen- und Schlosserwaarenvorräthe in dem auf der hiesigen Obergasse gelegenen Nachlaßhause gegen sofortige baare Bezahlung versteigert werden. Ein specielles Verzeichniß der zu versteigernden Gegenstände enthält die Beifüge des an hiesiger Amtsstelle aushängenden Anschlags. Radeberg, am 9. Juli 1878. Königliches Gerichtsamt. Gröbel. orst.