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HUoäierMM für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg ««d Umgegend. Erscheint: «ittwoch« und Sonnabend» früh 8 Uhr. Abonnementspreis: Vierteljährlich 1t Mark. Hnferate »erden mit 10 Pfennigen für den Roum einer gespaltenen TorpuS- Zeile berechnet u. find bis spätestens Dienstag» und Freitags Vormittags 9 Uhr hier aus,ugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. - Dreißigster Jahrgang. - s Buchdruckerei von «rüg Ludwig Körper in PulSnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in PulSnitz. «eschäftrpeUem für Königsbrück: bei Herrn Kaufmann M. Tschersich. Dresden: Annoncen. Lureau'S Haasenstein L Vogler, In« Validendank, W. Saalbach. Leipzig Rudolph Mosse, Haasenstein L Vogler. Berlin: Tentralannoncenbureau für s Lmmtlichr deutsche Zeitungen. von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht.LxpvU ^nstsUlstte«. Mittwoch. 57. 17. Juli 1878. Meyer. gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, Was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Pulsnitz, am 6. Juli 1878. Königliches Gerichtsamt. Jahn. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll -en 30 September I8V8 das dem Leinweber Gottlieb Reinhold Schmidt in Bretnig zugehörige aus Haus und Garten bestehende Hausgrundstück Nr. 868 des Katasters, Nr. 65a und 68d des Flurbuchs sowie Fol. 528 des Grund- und Hypothekenbuchs für Bretnig, welches Grundstück am 1. Juli 1878 ohne Berücksichtigung der Oblasten aus 6150 Mark —- Erlaß, die sogenannten Würfelbuden betreffend. Die vielfachen Benachtheiligungen des Publikums durch das auf Jahrmärkten und Schießfesten stattsindende Auswürfeln von Waaren u. s. w. veranlassen die unterzeichnete König!. Amtshauptmannschaft folgende Anordnungen zu treffen: 1 ., Jede Bude und jeder sogenannte Stand muß mit einer deutlich lesbaren Finna versehen sein, welche den vollen Vor- und Zunamen, sowie die Wohnortsan gabe des Inhabers enthält. 2 ., Würfelspiele werden nur unter der Bedingung gestattet, daß bei einem Spiele nicht mehr als drei Würfel verwendet werden, daß diese Würfel mindestens je 1^/2 Cubikcentimeter groß, von weißer Farbe und mit deutlichen schwarzen Punkten versehen sind. Bei einem Spiele, in welchem „alle Nummern gewinnen", sind die Nummern von 3 bis mit 18 der Reihe nach deutlich und unverwischbar auf das Würfelbret aufzuschreiben und neben jede dieser Nummern der auf sie eventuell fallende Gewinn zu stellen. Würfelspiele mit Nieten werden nur unter der Bedingung gestattet, daß stets alle ungeraden Nummern gewinnen, alle geraden dagegen verlieren, daß die unge raden Nummern von 3—17 der Reihe nach mit deutlicher unverlöschbarer Schrift auf das Würfelbret ausgeschrieben sind und daß neben jede dieser Nummern der für sie bestimmte Gewinn gestellt wird. 3 ., Das Würfeln um baares Geld ist unbedingt verboten. Ebenso ist es untersagt, die Gewinngegenstände mit entsprechenden Geldwerthen zu bezeichnen. 4 ., Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder entsprechender Haststrafe, sowie im Wiederholungsfälle mit Schließung des Geschäftes geahndet. Kamenz, am 9. Juli 1878. KöniglicheAmtsbauptmannschaft. Schäffer. Am 2Ü., 21. und 22. Juli dieses Jahres soll nunmehr die in allen Zeitungen angekündigte WilhelmS-Spende gesammelt werden. In allen Städten und Dörfern des Deutschen Reiches, in Schule und Haus, bei den Deutschen aller Religions-Bekenntnisse sollen die Hände sich regen zur Darbringung dieser Spende. Mann und Frau, Kind nnd Greis, ein Jeglicher soll bcisteuern; denn nicht die Grütze der Gabe, sondern das Gefühl, in welchem sie gegeben wird, ist von Bedeutung. Kein Wort ist genügend zum Ausdrucke des Schmerzes, datz unser geliebter Deutscher Kaiser, der Einiger des Reiches, von ruchloser Hand verletzt wurde. Kein Wort ist genügend, um die Freude auszudrücken und den Tank gegen Gott, datz das Leben des Kaiserlichen Greises gerettet wurde. Wo aber das Wort versagt, ist zu allen Zeiten ein äußeres Opfer dargebracht worden. So möge also Jeder zur Wilhelms-Spende ein Kleines beisteuern als Ausdruck des Schmerzes und des Leides, aber auch als Ausdruck der Freude und des Dankes, nnd jedes deutsche Gemüth möge sich daran erquicken, datz es beitrug, seinem Kaiser für den Ihm von Einzelnen angethanen Schmerz millionenfältige Freude zu bereiten. Berlin, den 13. Juli 1878. Im Namen und Auftrage des vom General-Feldmarschall Kralen von Wottke geleiteten Comitee's für die Wilhelms-Spende der qeschästsführende Ausschuß. Duncker, Bürgermeister von Berlin, Vorsitzender des Ausschusses; Bitter, Wirkl. Geheimer Rath, Präsident der König!. Seehandlung, Schatzmeister des Comitee's; Graf Arnim-Boytzcnburg, Oberpräsident a. D.; vr. Berthold Auerbach; Or. Engel, Geheimer Ober-Regierungsrath, Direetor des Königl. Statistischen Bureau's; Graf Eulenburg-Prassen, Rittmeister a. D.; Wiebe, Director des Kaiserlichen General-Postamtes. Unter Bezugnahme auf vorstehenden Aufruf machen wir hiermit bekannt, daß wir zur Empfangnahme der Wilhelms Spende in hiesiger Stadt folgende Sammelstellen für die daneben verzeichneten Straßen errichtet haben: bei Herrn Fabrikant Mütze jr., für Schießgaffe, Bahnhofsstraße, Bahnhof; bei Herrn Steuerein nehmer a. D. Weise, für Kamenzerstraße, Fabrikstraße, Albertstraße; bei Herrn Drechslermstr. Carl Haufe, für Obermarkt, Ohornerstraße, grüne Gaffe; bei Herrn Tisch lermeister Rosenkranz, für Schloßgaffe; bei Herrn Färbermeister Lufft, sür Polzenberg; bei Herrn Schneidermeister Gd. Kaiser, für Grotzröhrsdorferstraße; bei Herrn Buchhändler von Lindenau, für Markt und lange Gaffe; bei Herrn Posamentier Messerschmidt, für Rietschelstraße und äußere lange Gaffe; auf der Rathsexpedition bei Herrn Registrator Karte, sür Neumarkt und kurze Gaffe. Die Herren Vorsteher der Sammelstellen werden die als Wilhelms.Spende bestimmten Gaben in den Vor- und Nachmittagsstunden des 20., 21. und 22. Juli d. I. in ihren Wohnungen bez. Geschäftsstellen entgegennehmen. Pulsnitz, am 15. Juli 1878. ' ' Der Stadtrat h. _____ _ _ Schubert, Brgrmstr. — BekanntmachÄ Nachdem die Jntimatiouen zur Einkommensteuer 1878 den sämmtlichen Steuerpflichtigen behändigt worden, wird hiermit zur Abführung des 1. halbjährigen Beitrags bis zum 22. Juli a. e. an die Stadtsteuer-Einnahme, welche hierzu jede« Vormittag von 8—L2 Uhr geöffnet ist, aufgefordert. Pulsnitz, den 15. Juli 1878. Der Stadtrat h. — Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung. Nachdem der frühere Straßenarbeiter Earl Gottlieb Jungnickel in Oberlichtenau als Straßenwärter des 1. Tractes der Köninsbrück-Pulsnitzer Chaussee angestellt und heutigen Tages als solcher in Pflicht genommen worden ist, so wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. PulSnitz, den 15. Juli 1878. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr.