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Dreißigster Jahrgang. Mittwoch 47. 12. Juni 1878 W. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Weschäftssteiien für Königsbrück: bei Herrn Kaufmann M. Tschersich. Dresden: Annoncen- Bureau'S Haasenstein L Vogler, Jn- validendank, W. Saalbach. Leipzig Rudolph Mosse, Haasenstein L Vogler. Berlin: Centralannoncenbureau für sämmtliche deutsche Zeitunzen Srscheint: «ttttwoch« und «onnadend« früh 8 Uhr. Abonnementspreis: Vierteljährlich Mark. Anserate werden mit 10 Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus» Zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags Das Königliche Gerichtsamt. Jahn. Buchdruckerei von «rnfi Ludwig KörRer in Pulsnitz. Verantwortliche Redaktion, Druck und Verlag von Paul Weder in Pulsnitz. Erbtheilungshalber soll das zum Nachlaß des Hausbesitzers Carl Ferdinand Kunath in Oberlichtenau gehörige, auf 3102 —- gewürderte Hausgrundstuck Nr. 63 des Brand-Catasters sub Fol. 63 des Grund- und Hypothekenbuchs für Oberlichtenau Ob. S. -en 2V Juni -f6 IS. im Nachlatzhause selbst freiwillig versteigert werden. Kauflustige werden daher geladen, gedachten Tags Mittags vor 12 Uhr im Nachlaßhause zu Oberlichtenau zu erscheinen, über ihre Zahlungsfähigkeit sich aus zuweisen und hiernach des Weiteren gewärtig zu sein. Die Subhastationsbedingungen und die Oblasten sind aus den im Gasthose zu Oberlichtenau und am hiesigen Amtsbret aushängenden Anschlägen zu ersehen. Hierüber wird noch bekannt gemacht, daß der sämmtliche Mobiliarnachlaß Kunaih's Montag, den 24. Juni a. c., von Vormittags 8 Uhr an, Ortsgerichtswegen im Nachlaßhause verauctionirt werden wird. VulSnitz, am 6. Juni 1878. Auf Antrag des Eigenthümers soll das Restgut Nr. 7 des Brandkaiasters in Weißbach, Folium 2 des dastgen Grcknd- und Hypothekenbuchs, bestehend aus Ge bäuden und Flurstücken, mit einem Arealgehalte von 33 Acker 11 H/jRuthen 18 Hectar 28,z Ar und mit 222,^ Steuereinheiten belegt, nebst dem vorhandenen lebenden und tobten Inventar und der gesammten anstehenden Erndte durch das unterzeichnete Gerichtsamt am 26. Juni 1878, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Amtsstelle meistbietend versteigert werden, was mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß die Beschreibung der Grundstücke und des Inventars sowie die Versteigerungsbedingungen aus den Anschlägen im hiesigen Gerichtshause und in der Schänke zu Weißbach zu ersehen sind. Königsbrück, am 6. Juni 1878. Königliches Gerichtsamt daselbst. Leitzring. S. RUlrubültt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder folche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. Hxpvü Ä«8 ^u»t8kl«tte8. für Patente, welche bereits durch Landespatente geschützt waren, Irrungen entstanden sind, die in mehreren Fällen den Verlust der Patente zur Folge gehabt haben. Zur Vermeidung wiederholter Nachtheile wird auf die bezüg lichen Bestimmungen des Reichs-Patentgesetzes aufmerk sam gemacht. Es wird weiter bemerkt, daß bei der Umwandlung eines Land- in ein Reichspatent dem Er finder eine Berechnung zugefertigt wird, die den Fällig keitstermin der jährlich zu zahlenden Gebühren ersehen läßt. Die Patenturkunde ergiebt den Umfang der Dauer des Patents, und bei Patenten, welche bereits durch Landespatente geschützt waren, zugleich die längstmögliche Dauer derselben. Außerdem wird dem Erfinder mitge- theilt, daß er den Fälligkeitstermin genau im Auge be halten soll. Der Fälligkeitstermin ist nicht der Beginn des Kalenderjahres, sondern der Beginn des Patentjahres. Das Patentjahr läuft von dem Anfangstag des Patents. Ist bereits das Patent durch Landespatent geschützt ge wesen, so läuft das Patent von dem Tage, mit welchem die Erfindung zuerst einen Patemschutz erlangt hat. Es wird vorausgesetzt, daß der Patentinhaber über die bestehenden Landespatente, namentlich das älteste der selben, dem Patentamt genaue Angaben gemacht hat. Die verspätete Einzahlung der Gebühren zieht den Ver lust des Patents unfehlbar nach sich; eine Verlängerung dieser Frist oder eine Restitution gegenüber den einge tretenen Verlust ist nach dem Gesetz nicht zulässig. Künftig wird zur mehreren Sicherheit der Patentinhaber in der Mittheilvng die bei Zufertigung der Patentur kunde erfolgt, auch noch der nächste Fälligkeitstermin der Gebührenzahlung angegeben werden. Berlin, 8. Juni. Die Annahme des Antrages auf Auflösung des Reichstages Seitens des Bundesrathes wird für zweifellos angesehen. Die Neuwahlen sind für ungefähr Ende Juni in Aussicht genommen, die Einbe rufung des Reichstages solle dann in kürzester Zeit er folgen. Während der Wahlperiode wird der Bundesrath die dem Reichstage vorzulegenden Gesetzentwürfe fest stellen. Dieselben werden nicht nur Maßregeln gegen die Socialdcmokratie, sondern auch Vorlagen gegen die wirthschaftliche Politik, umfassen; hiermit würde'die le gislative Seite der Behandlung gegeben sein, während für die administrative Ausführungs-Anordnungen be stehender Gesetze bcvorstehen, wobei auch solche bezüglich des Freizügigkeitsgesetzes in Aussicht genommen scheinen. — Den von der deutschen Regierung an die Sig naturmächte des Pariser Kongresses ergangenen Einlad ungen zu dem am 13. d. M. hier zu eröffnenden Kon greß ist eine Mittheilung beigelegt, wonach der Kongreß 500 empfing, die Blindenanstalt, der Albertverein, der Fraucnverein :c. erhalten. Die generöse Handlungs weise verdient allgemeine Anerkennung.) Berlin, 10. Juni. Das Bulletin von heute Vor- mittag ^11 Uhr lautet: Nach einer sehr ruhigen Nacht sind die Kräfte des Kaisers sichtlich gehoben. Ällerhöchst- derselbe hat nach gewechseltem Verbände wiederum das Lager im Bette mit Sitzen im Lehnstuhl vertauscht. Der Appetit ist noch mangelhaft. I)r. tu Lauer. l)r. v. Langenbeck. vr. Wilms. — Die Bulletins über das Befinden Se. Majestät des Kaisers lauten: 1) vom Sonntag Abend: Der Kaiser hat heute 3 Stunden außerhalb des Bettes im Lehnstuhl zugebracht, wodurch Allerhöchst derselben sich merklich erfrischt gefühlt; im Appetit ist Zunahme bemerkbar. 2) Vom Montag Morgens 6^2 Uhr: Der Kaiser hat die ganze Nacht mit nur zwei Unterbrechungen ruhig geschlafen. — Als einen erfreulichen Beweis dafür, daß bei dem Kaiser auch bereits die gute Laune wieder einge kehrt ist, wird dem „Reichsboten" von zuverlässiger Seite Folgendes erzählt: Bei einem Besuche, den der Kron prinz im Laufe des gestrigen Tages dem Vater abstattete, empfing dieser ihn lächelnd milden Worten: „Na Fritz, hast Du heute schon regiert?" Berlin, 8. Juni. Der „Reichs-Anz." publizirt das Gesetz, betr. die Gewährung einer Ehrenzulage an die Inhaber des Eisernen Kreuzes von 1870/71. Da das Gesetz das Datum des 2. Juni trägt, so ist dies ver- muthlich der letzte Erlaß, welcher (bis zur Wiederauf nahme der Regierungsgeschäften durch Se. Majestät) die Unterschrift des Kaisers trägt. Berlin, 8. Juni. Wie wir hören sollen im Kriegs ministerium darüber jetzt Berathungen gepflogen werden, ob Angesichts der immer weiter um sich greifenden so zialdemokratischen Bewegung und der Wühlereien der Socialdemokraten an solchen Orten, welche die Haupt sitze der socialdcmokratischcu Agitation bilden, nicht eine Verstärkung der Garnison für bestimmte Zeit am Platze sein möchte. Es heißt, daß in der nächsten Zeit mehrere Garnisonsveränderungen bcvorstehen, so daß z. B. die Stadt Hagenau, der Hauptsitz der Sozialdemokraten für die Provinz Hefsen-Nassau, drei Schwadronen rheinische Dragoner erhalten soll. Wir geben diese Nachricht wieder, wie sie uns von sonst gut unterrichteter Seite mitgetheilt wird, ohne irgend welche Bürgschaft für die selbe zu übernehmen. (B. T.) Berlin. Das kaiserliche Patentamt erläßt eine Bekanntmachung, betreffend die Zahlung der Gebühren Zeitereignisse. Pulsnitz, 11. Juni. Bei dem gestern Abend über hiesige Gegend ausgebrochenen Gewitter, schlug der Blitz in Elstra in ein am Markte stehendes Haus und zündete, wobei noch 4 andere mit bis auf die Umfassungsmauern niedergebrannt sind. Kamenz. Zu den immerfort laut werdenden Klagen über den mißlichen Geschäftsgang und die „schlechten Zeiten" bildet wenigstens eine gute Aussicht einen ange nehmen Contrast: es sind die aus allen Gegenden über einstimmenden Berichte über die vorzüglichen Erntehoff nungen. Uebcrall fast ist der Stand der Feldsrüchte ein vollständig befriedigender und wird durch die andauernd günstige Witterung täglich die Gewißheit einer guten und reichlichen Ernte befestigt. Wohl haben die Maifröste hier und da Nachtheil gebracht und einzelne Feldbesitzer sogar empfindlich und höchst bedauerlich geschädigt, doch kommt dieser Ausfall im Ganzen nicht in Betracht und kann den Gesammteindruck der guten Hoffnung nicht ver ringern. Daß eine gesegnete Ernte wesentlich zur Ver besserung der Geschäftscalamitäten beizutragen geeignet ist, unterliegt keinem Zweifel. — Falsche Thalerstücke, deren Gepräge täuschend den hannöverschen Thalern nachgebildet ist und die das Bildniß Georgs, Königs von Hannover und die Jahres zahl 1859, mit dem Münzzeichen L., unter dem Brust bilde tragen, kommen jetzt öfter im Verkehr vor. Die Thaler haben einen ziemlich guten Klang, auch eine gute Farbe, fühlen sich aber, wie alle falschen Geldstücke fettig an, sind sehr leicht und tragen auf der Inschrift des Randes die einzelnen Buchstaben in Größe wie Form. Dresden, 7. Juni. Die „Dr. N." bemerken: In den Ministerien der Justiz und des Krieges haben die mit der Berichterstattung über die Gnadcnsachcn ressort mäßig betrauten Geheimräthe Herbig und Teucher augen blicklich gewaltige Stöße von Begnadigungsgesuchen durchzustudircn, die von einer großen Anzahl von Civil- und Militairgefangenen anläßlich des Hochzeitsjubilüums des Königspaares eingereicht worden sind. Ebenso schildert man uns die Sehnsucht nach Auszeichnungen als in einzelnen Gesellschaftskreisen beinahe fieberhaft. — Der Comitee für die dritte Dresdner Pferdc- Ausstellung hat von dem Erlöse aus dem Hauptgewinne der mit dieser Ausstellung verbundenen Lotterie an den Rath 1000 mit dem Ersuchen gelangen lasten, diesen Betrag bei Gelegenheit der silbernen Hochzeit Ihrer k. Majestäten an hiesige Arme zur Vertheilung zu bringen. (Weiter haben außer dem Taubstummeninstitute, welches