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Erscheint: W»schäft4fle»<n KKtttW»«»» und Kkonuadend« früh S Uhr. AbonnementSpreiS: Vierteljährlich 1t Mart. Inserate iverden mit 10 Pfennigen für den Roum einer gespaltenen Corpus- Zelle berechnet u. find bis spätesten» Dienstag» und Freitag- Vormittag» » Uhr hier aufzugeben. von uns unbekannten Firmen und Personen nehmön wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte sollen den 2. Juli 1878 die dem in Concurs verfallenen Schieferdcckermeister Johann Christian Gottlieb Groh zu Großröhrsdorf zugehörigen Grundstücke Nr. 112 des Katasters, 278, 1198 und 1272m des Flurbuchs, Nr. 190, 386 und 826 des Grund- und Hypothekenbuchs für Großröhrsdorf, welche Grundstücke am 14. December 1877 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 8570 Mark —- . gewürdert worden sind, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Pulsnitz, am 23. April 1878. , / / Das Königliche Gerichtsamt. Jahn. Bekanntm achung. Die Abführung der Steuern auf das 1. Halbjahr 1878 wird hiermit in Erinnerung gebracht und solcher bis spätestens den 31. Mai entgegengesehen. Nach Ablauf dieser Frist haben die noch damit Nestirenden des Erinnerungsverfahrens sich zu gewärtigen. Pulsnitz, den I6. Mai I878. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekann t m achu n g, den Verkehr von Lehrlingen in öffentlichen Wirthschaften betr. Nachdem anher zur Anzeige gekommen, daß in einigen hiesigen Schanlwirthschasten Seiten der betreffenden Wirthe das Aufliegen von Lehrlingen in ungebühr licher Weise geduldet werde, so wird hiermit auf Grund der Bestimmung in 8 135 der Armenordnung vom 22. October 1840 zur Nachachtung bekannt gemacht, daß Schenkwirthe, welche Kindern, Schulknaben und Lehrlingen das Aufliegen in Schankstätten anders als in Begleitung erwachsener Personen, denen sie angehören, bei sich verstatten, mit Geldstrafe von 15 bis vv Mark oder vcrhältnißmäßiger Gefängnißstrafe und im ferneren Wiederholungsfälle zugleich, insoweit es einer persönlichen Concession gilt, mit Einziehung der Schankconcessiou zu bestrafen sind. Als Aufliegen in Schanlwirthschasten wird auch der Besuch von Tanzlocalitäten Seiten der Lehrlinge angesehen und haben auch für diesen Fall die betreffenden Wirthe obige Strafe zu gewärtigen. Lehrlinge, welche der an sie ergehenden Aufforderung, ein Schank- oder Tanzlocal zu verlassen, nicht Folge leisten, haben nachdrückliche Bestrafung zu gewärtigen. Pulsnitz, am 15. Mai 1878. DerStadtrath. . Schubert, Brgrmstr. Mittwoch, den 22. Mai a. c., Biehmarkt in Pulsnitz.^ Bekanntmachung. Während des Kramermarktes in Krakau am 7. Mai 1878 ist aus einer Marktbude daselbst ein Stück bräunlich, weiß und gelb gestreifte englische Leinwand, un gefähr 20—25 Meter haltend, bi» jetzt spurlos entwendet worden, was zur Ermittelung des Thäters und Wiedererlangung des Gestohlenen hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Königsbrück, den 14. Mai 1878. Königliches Gerichtsamt daselbst. Leißring. / Bekanntm aOu n g. Im Einverständnisse mit dem Herrn Bezirksarzt ist Herr vr. m«ck. Leovharsfin Königsbrück als Jmpfarzt für die Jmpfbezirke Königsbrück mit Stenz und Glauschnitz, Laußnitz mit Höckendorf, Bohra mit Möhrsdorf, Steiubstti mit QuoSdors und Zietsch, Schmorkau mit Weißbach, Neukirch mit Gottschdorf, Krakau mit Sella und Jochim, Lüttichau mit Otterschütz, Zeißhott^mtt^iohna und Kosel bestellt worden. . Kamenz, am 13. Mai 1878. Königliche Amtshauptmannschaft. Schäffer. , A « c t i o «. -) Am 3. Juni 18V8, von Vormittags 9 Uhr an, sollen in dem an der hiesigen Bahnhofsstraße gelegenen Hausgrundstücke Nr. 3670 des Brand-Catasters eine größere Parthie Möbels, Kleider, Wäsche, Bilder, HauS-,' Wirthschafts- und Küchengeräthe, Gold- und Srlbersachen, 2 Decimalwaagen u. A. m. gegen sofortige baare Bezahlung versteigert werden. Radeberg, am 3. Mai 1878. Königliches Gerichtsamt. Gröbel. Schn. Hagelversicherungswesen. Die „Deutsche Versicherungs-Zeitung" das ange sehenste und verbreitetste Fachjournal veröffentlicht in Nr. 17 einen Artikel bezüglich der Hannover - Braun- fchweig'schen Hagelschädenversicherungs-Gesellschaft, der auch in hiesigen landwirthschaftlichen Kreisen die größte Verbreitung verdient. Er lautet wörtlich: Die Geschäfte der Gesellschaft müssen nach ihrem letzten traurigen Resultate und den hohen Beiträgen be deutend zurückgehen, denn die General-Agentur für Mittel-Deutschland zu Leipzig scheint nicht mehr einmal die Antworten auf Rücktrittserklärungen brieflich bewältigen zu können, dieselbe hat daher gedruckte Circulare für Austrittserklärungen eingeführt, denen ein autographirter Nachtrag für solche Fälle angehängt worden ist, daß Collectiv-Austrittserklärungen erfolgen. Zunächst wollen wir das Druckstück reproduciren. Dasselbe lautet: „Wir empfingen ihr gef. Schreiben vom . . . und ersahen daraus ihre Absicht, nicht ferner Mitglied unserer Gesellschaft bleiben zu wollen. Es thut uns umsomehr leid, gerade in diesem Jahre ihre Kündigung registriren