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R'ockr» blatt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: und Skonnabend« früh 3 Uhr. Abonnementspreis: Vierteljährlich lj Mark. -Inserate iverden mit 10 Pfennigen für den Roum einer gespaltenen CorpuS- Zeil« berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitag- Vormittags » Uhr hier auf>ugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Dreißigster Jahrgang. - Buchdruckerei von «rnft ««»«ig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaition, Druck und Verlag von Paul Weber in PulSnitz. MeschäftSsteUen für Königsbrück: bei Herrn Kaufmann M. Tschersich. Dresden: Annoncen- Bureau'S Haasenstein L Vogler, Jn- validendank, W. Saalbach. Leipzig Rudolph Mosse, Haasenstein L Vogler. Berlin: Eentralannoncenbureau für sämmtliche deutsche Zeitungen. uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken 14s Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. «tss Sonnabend. 38. 11. Mai 1878 Erbtheilungshalber sollen die zu dem Nachlasse des Mühlenbesitzers Carl Friedrich August Schöne in Lichtenberg gehörigen Grundstücke, als: 1 ., das Mühlengrundstück 8ub Fol. 86 des Grund- und Hypothcken-Buchs für Lichtenberg und 2 ., das Wiesengrundstück sub Fol. 210 desselben Grund- und Hypotheken-Buchs, ' /. welche Grundstücke und zwar / / . zu 1., auf 16985 — - und zu 2., auf 4.35 —- gewürdert worden sind, den 1«. Mai dss. Js. freiwillig aa Ort und Stelle versteigert werden. Kauflustige werden daher geladen, gedachten Tages Mittags vor IS Uhr sich im Nachlaß-Mühlen,Grundstücke zu Lichtenberg einzufinden, über ihre Zahlungsfähigkeit auszuweisen und hiernach des Weiteren zu gewärtigen. Die ungefähre Beschreibung der Kaussobjecte, die Subhastationsbedingungen und die aufhastenden Oblasten sind aus den Anfugen der im Ziegenbalg'schen Gast hofe zu Lichtenberg und an hiesiger Amtsstelle aushängenden Anschlägen zu ersehen. An die Subhastation wird sich sofort die öffentliche Auclion des sämmtlichen Nachlaßmobiliars, der Vorräthe und des Inventars anschließen. Pulsnitz, am 29. April 1878. Das Königliche Gerichtsamt. Jahn. W. Bekannt machun g. Erstatteter Anzeige zufolge sind im Laufe des vergangenen Monats aus einer zur Flur Gräfenhain gehörigen Waldparcelle fünf Stück fichtene Stangen und von einer Parthie in der Nähe der Gräfenhainer Mühle aufgeschichteter 4,5z Meter langen fichtenen Zollbretern mindestens fünf Stück, bis jetzt spurlos, entwendet worden, was zur Ermittelung der Thäter und Wiedererlangung des Gestohlenen hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Königsbrück, den 4. Mai 1878. . 0 / / / » KöniglichesGerichtsamtdaselbst. —— Leitzring. Bekanntmachung, die Anlage von Brunnen.betreffend. Im Einverständniß mit dem Bezirksausschuß werden über die Anlage von Brunnen nachstehende Bestimmungen getroffen: 1. Wer einen neuen Brunnen anlegen oder einen vorhandenen vertiefen beziehentlich umbaueu-Äill, hat dies vor Beginn der Arbeiten der Königlichen Amtshaupt- mannschast zur Entschließung und Genehmigung anzuzeigen. 2. In dieser Anzeige ist nicht nur die Oertlichkeit genau zu beschreiben, sondern auch aMgeben, wie und von wem der Ausbau ausgeführt werden soll. 3. Bei Neu- oder Umbauten von Häusern kann die unter 1. und 2. gedachte Anzeia^mit dem Baugenehmigungsgesuche verbunden werden. 4. Die Brunnen sind von Cloakgruben mindestens 10 Meter, von Senkgruben und^Düngerstätten aber mindestens 17 Meter entfernt anzulegen. 5. Wer als Bauherr, Baumeister oder Bauhandwerkcr den Bau oder Umbau cinLs Brunnens ohne obrigkeitliche Genehmigung, oder ohne d>e von der Königlichen Amtshauptmannschaft angeordneten Vorsichtsmaßregeln zu treffen, aussührt oder ausssihben läßt, verfällt in die vom Neichsstrafgesetzbuch'e Z 367, 14. 15. vorgesehenen Strafen. Kamenz, am 2. Mai 1878. Königliche Amtshauptmannschaft. - Schäffer. Bekanntma chZn g. Die Königliche Amtshauptmannschaft sieht sich veranlaßt, darauf aufmerksam zu mgOn, daß Erlaubniß zu Abhaltung von Tanzbelustigungen an außerregulativ- mäßigen Sonntagen auch für Vereine u. s. w., nur unter ganz besonderen, von der OrtHbSyörde zu bescheinigenden Umständen gestattet werden kann. Kamenz, am 3. Mai 1878. KöniglicheAmtsbauptmaunschaft. X Schäffer. Bekanntmachung, Hundesperre betreffend. In Kunnersdorf ist am 4. dieses Monats ein Hund — schwarzer männlicher NeufoundländMastard mit schmaler, weißer Brust und einzelnen weißen Zehen an den Hinterfüßen — erschossen worden, welcher bei der vorgenommenen Section als toll erkannt spokven ist. Da dieser Hund auch in Obersteina und GerSdorf aufgetreten, so werden die Herrem,-iSbrstände von Kunnersdorf, Obersteina und Gersdorf, sowie diejenigen der in einem Umkreis von zwei Stunden von diesen Ortschaften entfernt gelegenen Dörfern unter Hinweis auf 8 33 des Leitfadens veranlaßt, in ihren Gemeinden die Hundesperre 12 Wochen lang anzuordnen, auch dafür zu sorgen, daß alle von dem fraaltchen Hunde etwa gebissenen Hunde und anderen Thiere ungesäumt getödtet werden. Kamenz, am 7. Mai 1878. Königliche Amts Haupt Mannschaft. Schäffer. Auetion. - Am 1«. Mai L8V8, von Vormittags 9 Uhr an, sollen in der an der äußeren Dresdner Straße gelegenen F. A. Guauck'schen Fabrik eine größere Parthie Meubles, Betten, Kleidungsstücke, Handwerkszeug, Stämme, Latten, Bretter, Stroh, Grummet u. A. m. gegen sofortige baare Bezahlung versteigert werden. Radeberg, am 3. Mai 1878. Königliches Gerichtsamt. Gröbel. Schndr. Auetion. —> 7 Am . . > / - 3. Juni 18V8, von Vormittags 9 Uhr an, sollen in dem an der hiesigen Vahnhofsstraße gelegenen Hausgrundstücke Nr. 3670 des Brand-Catasters eine größere Parthie Möbels, Kleider, Wäsche, Bilder, Hans-, WirthschaftS- und Küchengeräthe, Gold- und Silbersachen, 2 Decimalwaagen u. A. m. gegen sofortige baare Bezahlung versteigert werden. Radeberg, am 3. Mai 1878. Königliches Gerichtsamt. Gröbel. Schn.