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z. 58 32 rn: Wochenblatt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg «Md Umgegend. Erscheint: «ritt«,»« und «onnadend« früh 8 Uhr. NbonnementSpreiS: Vierteljährlich 1t Mark. Inserate iverden mit 10 Pfennigen für den Roum einer gefpaltenen EvrpuS- geUe berechnet u. sind bis spätestens Dienstag» und Freitags Vormittags g Uhr hier aufjugebrn. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Dreißigster Jahrgang. Buchdruckerei von VrnM Ludwig FörOer in PulSnitz. Verantwortliche Redaktion, Druck und Lerlag^von Paul Weber in PulSnitz. WeschäftsfteUen für Königsbrück: bei Herrn Kaufmann M. Tschersich. Dresden: Annoncen« Bureau'S Haasenstein L Vogler, Jn- validendank, W. Saalbach. Leipzig. Rudolph Mosse, Haasenstein L Vogler. Berlin: Tentralannoncenbureau für sämmtliche deutsche Zeitungen. von un-unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls, ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. Lxp«3 «llv« Sonnabend. 8. 26. Januar 1878. »US, Dresden, am 11. Decrmber 1877. Beyer. r'urst W. von 30 bis 36 m und ^11 Uhr an, am Brennknüppel, / 59 13 660 222 in den Bezirken: Erlicht und Saugrund, Abtheilung: 7 und 10, be sie en k. M' »a», xrde n in »e- e>t n- n- lg s» cn si ch en nenz. rn. tet n. und und icda, mk. str. Ist für 'tach- einS- lglic- w. in den Bezirken: Erlicht, Saugrund und Küchen meister, Abtheilung 7, 10 und 39, Für das zu dem Nachlasse des Maurers Carl Samuel König in Böhm.-Folge gehörige Hausgrundstück Pr. 24 des B.-K. sub Fol. 10 des Grund- und Hypo thekenbuchs für genannten Ort ist als Kaufpreis die Summe von 2500 —- geboten worden. Im Interesse der bei diesem Nachlasse betheiligten Unmündigen ist „ „ von 16 bis 22 Centinieter Mittenstärke, kieferne Klötzer von 16 bis 22 „ Oberstärke, „ „ von 23 bis 29 „ Kriegs-Mini st erium. von Fabrice. 1941/2 Wellenhundert weiches Abraumreißig, 13 birkene Langhaufen, 141 weiche „ einzeln und parthienweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Der mitunterzeichnete Revierverwalter wird Auskunft über diese Hölzer ertheilen, die auch ohne Weiteres in genannten Waldorten besehen werden können. König!. Forst-Rentamt Dresden und König!. Revier-Verwaltung Röhrsdors, am 2. Januar 1878. Garte«. Nkeumeifier. Donnerstag, den 11 Januar 1878, von Vormittags 10 Raummeter gute birkene l 93 „ „ weiche 8 „ wdlbr. „ s Erl atz, die Bautzener Nachrichten betreffend. Wie man in Erfahrung gebracht hat, werden, der wiederholten bezüglichen Bescheidung ungeachtet, von vielen Gemeinden des Bezirks die Bautzener Nachrichten nicht gehalten. Die Herren Vorstände der betreffenden Gemeinden werden hierdurch veranlaßt, das Abonnement auf die gedachten Nachrichten, zu Vermeidung von Straf auflagen, nunmehr ungesäumt zu bewirken und den Erfolg unter Beifügung der Abonnements-Quittung bis zum 31. dieses Monats anher anzuzeigen. Kamenz, am 19. Januar 1878. Königliche Amtshauptmannschaft. X Schäffer. 18 „ „ von 30 bis 36 „ „ 1 kiefernes Klotz von 37 Centimeter Oberstärke, 3,^, Hundert fichtene Derbstangen von 9 bis 14 Centimeter Unterstärke, 1 Raummeter gute birkene f .... 502 „ „ weiche , Brennscheite, Bekanntmachung. DaS Königliche Kadetten-Korps, einige Abänderungen in dessen Organisation, sowie die Anmeldungen und Aufnuhme-Prüfungen Ostern 1878 betreffend. Auf Allerhöchsten Befehl Sr. Maj. des Königs wird in Uebereinstimmung mit den Königlich Preußischen Kadetten-Anstalten auch im sächsischen Kadetten-Korps mit der (juurtu beginnend von Ostern 1878 an der Lehrplan und Unterrichtsgang einer Realschule I. Ordnung zur Einführung gelangen. Diejenigen Knaben, welche für Ostern 1878 in die Quarta des Kadetten-Korps angemeldet sind, oder noch angetneldet iverden, haben daher in der Aufnahme-Prüfung die nach Vorstehendem erforder lichen Kenntnisse nachzuweisen, worüber der Auszug aus dem Regulativ des Kadetten-Korps — zu beziehen in der Buchhandlung von Höckner in Dresden-Neustadt — den weiteren Nachweis liefert. Der genannte Auszug enthält zugleich alle Vorbedingungen zur Aufnahme überhaupt, sowie namentlich die näheren Vorschriften, nach denen die 60 etatsmäßigen Kadettenstellen mit einem jährlichen Erziehüngsbeitrag von 90, 180 oder 300 bei denen an erster Stelle die Söhne von Offizieren und Staats dienern Berücksichtigung finden, zur Vertheilung kommen. Die bei dem Kommando des Kadetten-Korps anzubringcndeu Anmeldungen für Ostern 1878 werden am 15. Februar geschlossen und können später erfolgende nur ausnahmsweise Berücksichtigung finden. Die Aufnahme-Prüfungen selbst werden gegen Mitte Mai 1878 abgehalten werden. Holz-Auction. Im Erbgericht zu Klrinröhrsdorf sollen von den auf StöhrSdorfer Staatsforst Revier aufbereiteten Hölzern zunächst: ans Dienstag, den Ä9. Januar 1878, von Vormittags ^11 Uhr an, fichtene Stämme bis 15 Centimeter Mittenstärke, Bekanntmachung, dm Straßenverkehr betreffend. Trotz der unterm 16. November vor. I. auf Grund § 366,» des Reichsstrafgesetzbuchs erlassenen Bekanntmachung, daß alle zur Nachtzeit auf den Straßen stehen bleibenden Wagen mit einer in sichtbarer Weise brennenden Laterne zu versehen seien, ist es wiederholt vorgekommen, daß dieser Anordnung nicht allenthalben Folge geleistet worden ist. Der unterzeichnete Stadtrath sieht sich deshalb veranlaßt, diese Anordnung hiermit nochmals einzuschärfen und im Interesse des öffentlichen Verkehrs dieselbe noch dahin auszudehnen, daß alle zur Nachtzeit auf den Straßen stehenbleibenden Wagen an der Spitze der Deichsel mit Stroh zu umwinden sind. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden auf Grund 8 366,, des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 60 .// oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Für die genauere Befolgung dieser Anordnungen werden nicht allein die betreffenden Fuhrwerksbesitzer, sondern auch diejenigen Hausbesitzer und beziehendlich Gewerbtreibenden verantwortlich gemacht, vor deren Häusern zur Nachtzeit Wagen stehen gelassen werden. PulSnitz, am 24. Januar 1878. Der Stadtrath. Schubert, Brgrmstr. der 7. Februar dss. Js. als Mehrbietungstermiu anberaumt worden und werden daher alle Diejenigen, welche ein höheres Gebot zu thun gemeint sein sollten, andurch geladen, gedachten Tags Mittags vor 12 Uhr au hiesiger Amtsstelle sich einzufinden, über ihre Zahlungsfähigkeit sich auszuweisen und des Weiteren gewärtig zu sein. PulSnitz, am 21. Januar 1878. Das Königliche Gerichtsamt. — Jahn.