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oömMM für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radevnrg, Moritzburg imd Umgegend. Erscheint: Mittwoch« u. Skonnabend« früh 8 Uhr. Abonnementspreis: Vierteljährlich 12j Ngr., auch bei Bestellungen durch die Post. Inserate werden mit 1 Ngr. für den Raum einer gespaltenen Corpus-Zeile berechnet und sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags 11 Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. SrchsundMiyigstcr Jahrgang. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Geschäftsstellen für Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen- bureau von C. Graf und Haasen stein L Vogler. Leipzig: Bernhard Freher, Rudolph Mosse, Haasenstein L Vogler und Eugen Fort daselbst. ^cm uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag veiliegen oder nicht. Mittwoch Z4. SS. März 1874 Almnncmcntstinladung. Mit dem 1. April beginnt ein neues Abonnement auf das Pulsnitzer, Königsbrücker rc. Amts- und Wochenblatt. Be stellungen auf unser Blatt bitten wir baldigst in unseren Expeditionen in Pulsnitz und Königsbrück oder bei den zunächst gelegenen Postanstalten ausgeben zu wollen, damit in der fernerweiten Zusendung keine Unterbrechung stattfindet. — Die Post anstalten nehmen auch ein- und zweimonatliche Abonnements auf unser Blatt an. — Wie bisher, so wird es auch fernerhin unser eifrigstes Bestreben sein, den geehrten Abonnenten immer Neues und Unterhaltendes vorzuführen. Der Abonnementspreis beträgt pro Quartal 12^z Ngr. Die Expedition des Amtsblattes. BekMntmachung. Nach einer amtlichen Mitthe lung ist in Jassy die Trichinen-Krankheit ansgetreten und hat daselbst um so größeres Aufsehen erregt, als dieselbe seither in Rumänien noch nicht beobachtet worden ist. In Folge dessen hat der Consum an Schweinefleisch dort plötzlich in einem hohen Grade abgenommen, so daß bedeutende Transporte von Schweinen nach Oesterreich und Deutschland abgegangen sein sollen und wohl noch ferner abgehen werden. Da nun durch die Einfuhr und den Ankauf von Schweinen aus Rumänien die Verbreitung der sehr gefährlichen Trichinenkrankheit in hiesigen Landen zu befürchten steht, so findet sich das Ministerium des Innern veranlaßt, auf diese Gefahr unter Hinweis aus die Bestimmung in Z 367 Nr. 7 des Reichsstrafgesetzbuches mit dem Bemerken hierdurch aufmerksam zu machen, daß nach dieser Vorschrift das Feilhalten oder der Verkauf trichinenhaltiger Fleischwaaren mit Geldstrafe bis zu 50 Thlr. belegt oder mit Haft bestraft wird, neben der Geldstrafe oder der Haft auch noch auf die Einziehung der trichinösen Eßwaaren erkannt werden kann. Dresden, den 17. März 1874. Ministerium des Innern. Für den Minister: «Körner. Jochim. Bekanntmachung. Am gestrigen Tage ist in Friedersdorf auf der Straße liegend, eine unbekannte Mannsperson in bewußtlosem Zustande aufgefunden worden und kurze Zeit nach der Unterbringung im Gemeindehausc am Schlagflusse nach vorausgegängenen klonischen Krämpfen verstorben. Der Verstorbene stand seinen: Aussehen nach hoch in den vierziger Jahren, war von mittlerer kräftiger Statur, hatte braune Haare, hohe gewölbte Stirn, spärliche braune Augenbrauen, blaue Augen, mäßig gebogene Nase, mittelgroßen Mund, gewöhnliches Kinn, volles fast gedunsenes Gesicht, vollständige Zähne, spärlichen, braunen Schnur- und Backenbart, bekleidet war derselbe mit einem Hemd, brauner Weste, schwarzen defecten Tuchhosen, einer blauen gewirkten Jacke, einem Rock, bestehend aus einer gestrickten mit grauem Köper überzogenen Unterjacke, rindsledernen Stiefeln, Fußlappen und schwarz- und rolhgestreiftem Halstuche. Zur Feststellung der Persönlichkeit wird Dieses hierdurch bekannt gemacht. Pultznitz, am 19. März 1874. Das Königliche Gerichtsamt. Fellmer. Bekanntma chüng^ In der Kapelle auf hiesigem Kirchhofe mangelt es an Raum zu Unterbringung neuer Kranzkästchen. Deshalb werden alle Diejenigen, chelche vor länger als 20 Jahren Kranzkästchen angebracht und solche nicht anderweit gelöst haben, aufgefordert, bis zum IS. Mpeil 1874 diese ungelösten Kranzkästchen entweder wegzunehmen oder anderweit zu lösen, widrigenfalls solche für Rechnung der Kirchkasse werden beseitigt werden. Pultznitz, den 21. März 1874. Der Kirchenvorstand der Parochie Pulßnitz ltl. Richter, Oberpfarrer. am 10. April 1. Communal-Anlage, die November 1. 15. Der Stadtrat h. Reusner, Bürgermftr. 1. Mai 1. Juni 15. Juli 1. August 1. September Bekanntmachung. Im laufenden Jahre macht sich die Erhebung von 3 Communal- und 4 z Schul-Anlagen erforderlich. Mit dem Bemerken, daß dieselben wie folgt: 1. Schul-Anlage, 2. 3. - 2. Communal-Anlage, 4. Schul-Anlage, 3. Communal-Anlage, - 15. - - z Schul-Anlage, fällig und zu den gedachten Zeiten an Herrn Kämmerer Berger resp. Herrn Schulcassirer Pfeffer hier pünktlichst zu entrichten sind, wird Solches hierdurch zur öffentlichen KeNNtNrß gebracht. Königsbrück, am 21. März 1874. Nachdem der Bau eines neuen Schulhauses hierselbst vollendet ist, sollen die der Schulgemeinde Königsbrück gehörigen alten Schulgebäude und zwar u) die «Knabenschule Cat.-Nr. 2, an der Kirche K) die Mädchenschule Cat.-Nr. 105, am Marktplatz gelegen, s Reflectanten werden ersucht, ihre Offerten innerhalb 4 Wochen und spätestens bis zum LS. Ykp-il I. auf hiesiger Rathsexpedition abzugeben. Königsbrück, am 20. März 1874. Der Stadtrat h. Reusner, Bürgermeister,