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Stchsundswanjigster Jahrgang Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Ernst Ludwig Förster in PulSnitz. 20 LL März 1874 Mittwoch Im Vrbgericht zu HauSuitz sollen in den Bezirken: Erlicht, und sodann Von einigen 27 1443 9680 49 302 28 47 2 200j 20 199 von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag veiliegen oder nicht. Lxpvck. Äv« Amtsvlatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. harte und weiche Langhaufen, berg, Küchenmeister und Landwehr, ebendaselbst: am Donnerstag, -en LS. März 1874, von Vormittags 9 Uhr an, Geschäftsstellen für Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen bureau von C. Graf und Haasen stein L Vogler. Leipzig: Bernhard Freyer, Rudolph Mosse, Haasenstein L Vogler und Eugen Fort daselbst. 61 Stück fichtene Stämme, von 12 bis 25 Centimeter Mittenstärke, j in den Bezirken: Erlicht, harte Klötzer, von 18 bis 28 Centimeter oberer Stärke und 4,„ Meter Länge, ! Höllenberg, Dachsbau, Geräum- weiche Klötzer, von 16 bis 41 Centimeter oberer Stärke und 4,^ Meter Länge, fichtene Stangen, von 3 bis 14 Centimeter unterer Stärke, Von den auf StöbrSdorfer Forstrevier aufbereiteten Hölzern, sollen zunächst: i« der Mittelschkule zu Grossröhrsdorf, am Moatag, -en L« März L8-4, von Vormittags 9 Uhr an, in den Bezirken: Ohorner Rand, Erlicht, Höllenberg, Dachsbau, Geräumberg, Zeisiggrund, Küchenmeister, Rohr u. Landwehr, selben" bezeichnet; von andern ist behauptet worden, daß wenigstens ein Theil dieser Münzen sächsischen Ursprungs und daher als sächsische Landesmünzen jetzt von dem Reiche einzulösen sei. Wir haben uns über den Sachverhalt genau zu unterrichten gesucht und können daher zur Erläuterung desselben Folgendes mittherlen: Es sind in dieser Beziehung zweierlei ganz verschiedene Classen von Münzen streng zu unterscheiden. 1) Die in den Jahren 1697-1783 geprägten Doppelgulden Deutsches Reich. ... Kamenz, 8. März. Sonnabend Nacht gegen 11 Uhr vrmmten im Herrenthale vor dem Pulsnitzer Thore Scheunen total nieder. Der betreffende nahe Städtchen wurde bet zustehendem Winde in große Ge- sahr gekommen sein. „. — AS Journal" schreibt: Es haben sich dle öffentlichen Blätter in neuerer Zeit mehrfach mit den sogenannten polnisch-sächsischem Achtgroschenstücken und mit der Frage beschäftigt, wem die Verbindlichkeit zur Einlösung dieser Münzen obliege. Von c Seiten hat man Sachsen als das „Heilnachland' (Speciesthaler), Gulden und halbe Gulden. Dieselben enthalten auf der einen Seite das Portrait des Königs mit der, in Nebendingen manchmal differirenden, in allem Wesentlichen aber gleichen Umschrift, in welcher sich stets die Worte finden: 8. Ilom. Iiup. Lleator und Uox kolouins, ost auch der Beisatz äux 8ux., sowie weitere Zusätze zu den Worten Rsx kolouiao. Auf älteren Jahrgängen kommt auch „Rox kolouiariuiu" vor. Auf der Wappenseite finden sich, wenn auch in verschiedener äußerer Gestalt das sächsische und das polnische Wappen neben einander. Die Speciesthaler enthalten die Worte: „Zehn eine feine Mark", die nur auf den sogenannten Ausbeutethalern durch die Worte „Segen des Bergbau's ersetzt sind. Die Gulden und halben Gulden tragen die Bezeichnung § und z ohne weiter-» Beisatz. Diese Münzen sind nach dem Conventionsfuße geprägte, voll- giltige sächsische Landesmünzen und werden bei allen Cassen angenommen. Sie werden daher auch, wie die übrigen sächsischen Conventionsmünzen, jetzt vom Reiche eingelöst. 2) Davon streng zu unterscheiden sind die, in den Jahren 1807 bis 1813 in dem damaligen Herzog- thume Warschau geprägten Acht- und Viergroschenstücke. Sie tragen auf der Portraitseite die Umschrift: Rex 8nx. 6t äux Varsov. (ine), sowie die Werthsbezeichnung ^-talnrn und j-tg.1g.rg,. Auf der Wappenseile befindet sich nur ein Wappen, welches aus zwei Feldern besteht, von denen das eine die sächsische Raute, das andere den Adler enthält. Selbstverständlich fehlen hier die Kur schwerter gänzlich, ebenso fehlt die Bezeichnung „Lleotor". Diese Münzen sind keine sächsischen Landesmünzen; sie sind ohne alle Mitwirkung der sächsischen Regierung auf Rechnung der Regierung des Herzogsthums Warschau dort geprägt worden und haben mit Sachsen gar keine« Zusammenhang. Sie sind auch schon durch eine besondere Verordnung der Ministenen des Innern und der Finanzen vom 8. Juni 1842 ausdrücklich für den Umlauf in Sachsen verboten worden, und zwar mit der Bestimmung, daß jede Ausgabe derselben mit der Strafe der münz polizeilichen Uebertretungen belegt werden foll. Diese Verordnung ist von dem Ministerium des Innern unter dem 21. November 1859 noch besonders eingeschärst worden. Es kann daher auch von einer Einlösung dieser t in den Bezirken: kentim. § Plarre un° 2 « nceier xange, l Vierhufen, am Spieß und brs 27 Centlm oberer Stärke und 4« Meter Lange, Glauschnitzer Wald, 2 brs 14 Cenüm. unterer Stärke und brs 11 Meter Länge, / Erscheint: Mittwoch« u Sonnabend« früh 8 Uhr. Abonnementspreis: vierteljährlich 12t Ngr., auch bei Bestellungen durch die Post. Inserat« «erden mit 1 Ngr. für den Raum einer gespaltenen EorpuS-Zeile berechnet und sind bis spätestens Dienstags und Freitags VornnttagS 11 Uhr hier auszugeben. Bekanntmachung. Auf das von hier aus an die Königliche Amtshauptmannschaft Bautzen abgegebene und befürwortete Gesuch um Abhaltung der dießjährigen Pferdemusteruug in hiesiger Stadt, hat genannte Königliche Amtshauptmannschaft anher eröffnet, daß bei der in Folge der Verwaltungsorganisation bevorstehenden Bezittsveränderuna der Amtshauptmannschaft das Gesuch jedenfalls Berücksichtigung finden könne und werde, daß man aber dermalen auf dasselbe eine bestimmte Entschließung nicht zu fassen im Stande sei, vielmehr den Betheiligten überlassen müsse, nach erfolgter neuer Bezirkseintheilung das Gesuch an competenter Stelle zu wiederholen. PulSnitz, am 8. März 1874. DerStadtrath. Lotze, Bürgermstr. Raummeter harte und Scheite ! R°»m, - welche s Wellenhundert hartes und s Abraumreißig, - welches s einzeln und partleenweise gegen sofortige Bezahlung unter den vor Beginn der Auction bekannt zu »lachenden Bedingungen versteigert werden. Der mitunterzeichnete Nevierverwalter wird Auskunft über die Hölzer ertheilen, die auch ohne Weiteres in den Waldorten besichtigt werden können. «Königliche» Forst-Rentamt Dresden und Königliche Revierverwaltung Möhrsdorf, am 16. Februar 1874. Garten. Neumeister. VoärenblNtt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend de« 23. Mürz 1874, . . von Vormittags 9 Uhr an, folgende im «auSnitzer Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: 4299 Stück Weiche Klötzer, von 16 bis 47 Centim. oberer Stärke und 4,§ Meter Länge, 572 - dergleichen, von 26 bis 36 Centim. oberer Stärke und 2,, Meter Länge, 51 - erlene Klötzer von 16 bis 27 Centim. oberer Stätte und 4,§ Meter Länge, 2080 - fichtene Stangen, von L 7„ ' '.'.7 77 , einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden ver steigert werden. Wer die zu versteigerndm Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunterzeichneten Nevierverwalter zu Hausnitz zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. ^königl. Korstrentamt Moritzburg und «König!. Revierverwoltung HauSnitz, am 24 Februar 1874. G-a». Mommrich.