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WockeMM für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: Mittwoch« u. Sonnabend« früh 8 Uhr. Abonnementspreis: Vierteljährlich 12t Ngr., auch bei Bestellungen durch die Post. Inserate werden mit 1 Ngr. für den Raum eimr gespaltenen Corpus-Zeile berechnet und sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags II Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. ScchsundMaiyigster Jahrgang. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Ernst Lud'wig Förster in PulSnitz. Geschäftsstellen für Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen bureau von C. Graf und Haasen stein L Vogler. Leipzig: Bernhard Freher, Rudolph Moste, Haasenitein L Vogler und Eugen Fort daselbst. Auswärtige Anmmcen-Aufträge von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthaltm, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. Lxpsck. üv« Sonnabend 19/ r. März Bekanntmachung, einen tollen Hnnd in Großröhrsdorf betr. Der am 1. lauf. Monats erschossene Kettenhund des Gutsbesitzers Adolf Julius Schöne in Großröhrsdorf ist nach thierärztlichem Gutachten mit der Tollwuth be haftet gewesen und hat sich im ersten Stadium der Tollwuth befunden. Unter Bekanntmachung dessen wird hiermit die in Nr. 13 des dießjährigen Amtsblattes veröffentlichte und in Nr. 14 des Wochenblattes für Großröhrsdorf rc., der Röder, abgedruckte Bekanntmachung vom 12. vorigen Monats hiermit wiederholt und die darin enthaltene Anweisung, Aufforderung und Verordnung unter dem Bemerken erneuert, daß nunmehr der nurerwähnten Bekanntmachung bis zum 24. Mai laufenden Jahres nachzugehen ist. Pultznitz, am 4. März 1874. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. - Fellmer. In Erwägung der Zeitverhältnisse hat der Kirchenvorstand der Parochie Pulßnitz auf Ansuchen eine Erhöhung der Gebühren des Todtengräbers in der Art beschlossen, daß derselbe für ein Grab und die Beerdigung einer Leiche nach der ersten Abtheilung, für Personen über 14 Lebensjahre, 1 Thlr. 7 Ngr. 5 Pf., nach der zweiten Abtheilung, für Kinder vom zurückgelegten 3. bis zum erfüllten 14. Lebensjahre, 1 Thlr., nach der dritten Abtheilung, für Kinder bis zum erfüllten 3. Lebensjahre, 17z Ngr. zu erhalten hat, was anmit zur Kenntniß der Parochianen gebracht wird. Pultznitz, den 25. Februar 1874. Der Kirchenvorstand der Parochie Pulßnitz. öl. Richter, Oberpfarrer. Im Grbgericht z« LauSnitz sollen den 23. Mär; 1874, Von Vormittags 9 Uhr an, folgende im La«»«i-er Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: 4299 Stück weiche Klötzer, von 16 bis 47 Centim. oberer Stärke und 4,§ Meter Länge, 572 - dergleichen, von 26 bis 36 Centim. oberer Stärke und 2,z Meter Länge, 51 - - - 2080 - Deutsches Reich. AWM^ Zu den jetzigen Münztagesfragen wer- den wir daraus aufmerksam gemacht, datz nach der Verordnung Seite 81 der Gesetzsamm lung vom Jahre 1842 polnische -Thalerstücke verboten sind und deren Ausgabe strafbar ist. Cours zu Leipzig am 5. März: z 838, 808- Bautzen. Es liegt im Interesse der Postverwalt- ung und des correspondirenden Publikums, daß die Be stimmungen, welche die von dem kaijerl. General-Postamte kürzlich herausgegebenen „Nachrichten für das correspon- dirende Publicum bei Versendungen innerhalb des deut schen Reichs-Postgebiets" enthalten, die allgemeinste Ver breitung finden. Wir machen deshalb darauf aufmerk sam, daß jene Nachrichten zum Preise von 1 Ngr. per Exemplar bei jeder Postanstalt zu beziehen sind. Den Ortsbehörden und Schulanstalten, welche sich für die Verbreitung des Inhalts der bezeichneten Druckschrift interessiren wollen, können die Postanstalten ein Gratis- Exemplar zur geeigneten Benutzung aushändigen. (B. N.) Am 2. d. M. wurde der 64 Jahre alte Auszügler Gottfried Reinhardt aus Sella im sogenannten Ritsch- bach zwischen Krakau und Bohra todt aufgefunden. Es Die Beschaffung der wegen Instandsetzung des äußern Mauerwerkes des Thurms und der Kirche zu Pulßnitz erforderlichen Rüstung sammt Zubehör, soll an den Mindestfordernden verdungen werden. Die hieraus reflektireuden Baumeister werde« ersucht, sich hierzu Montag, den 16. März d. Zs., Nachmittag 3 Uhr, im hiesigen Rathssessionszimmer einzufinden. Die Bedingungen, soweit sie vorläufig aufgestellt werden konnten, sind bei dem Kirchenvorstandsmitgliede Herrn Münkner in Pulsnitz, einzusehen. Pultznitz, den 25. Februar 1874. Der Kirchenvorstand der Parochie Pulßnitz. U. Richter, Oberpfarrer. l in den Bezirken: l Vierhufen, am Spich und - erlene Klötzer von 16 bis 27 Centun. oberer Starke und 4,« Meter Länge, i Glauschnii er Wald - fichtene Stangen, von 2 bis 14 Centim. unterer Stärke und bis 11 Meter Länge, / ' einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden ver steigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunterzeichneten Revierverwaltek zu Lausnitz zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. «König!. Korstreutamt Moritzburg und «Königk. Revierverwaltung Lausnitz, am 24 Februar 1874. GraS. Pommrich. wird vermuthet, daß Reinhardt von dem über den Bach führenden Stege in trunkenem Zustande herabgestürzt und ertrunken ist. Berlin. Zur Wahl in der Commission zur Um arbeitung der Strafproceß-Ordnung für das Deutsche Reich sind designirt: der jetzige Präsident des Appellationsgerichts zu Halberstadt Geh. Ober-Justizrath v. Schelling, der bayerische Ministerialrath Loö, der kgl. sächs. Geh. Justizrath Held und der württembergische Ober-Tribunalrath v. Beyerle. Der bisher im Bundes- rathe thätig gewesene Geh. Ober-Justizrath vr. Förster, dessen Ernennung zum Director im Cultus- und Unter richtsministerium der „Reichsanz." gestern publicirte, wird keine seiner bisherigen Obliegenheiten beibehalten. An seiner Stelle ist für die Commission, welche Plan und Methode zu dem Entwurf des bürgerlichen Gesetzbuches Vorschlägen soll, der Appellationsgerichts - Präsident vr. Meyer aus Paderborn berufen. Die Commission für die Concurs- ordnung sollte am 10. März zusammentreten, es ist in dessen fraglich, ob dieser Termin wird innegehalten werden können. — Im größeren Publikum, schreibt man der „Mittelr. Ztg." von hier, scheint noch vielfach die Mein ung zu bestehen, als ob der Zweck des Militär-Gesetzes einzig und allein sei, die thatsächlich bestehende Heeres- Verfassung gesetzlich zu fixiren. Dem ist aber nicht so. Durch die Fixirung einer Mannschafts-Präsenz von 401,000 Köpfen soll die Militärverwaltung die Möglich keit erhalten, das bisherige Maximum unter allen Um ständen einzustellen, insbesondere von den bisher üblichen Winter-Manquements bei den Specialwaffen und der Vacanz zwischen Entlassung der Reserven und Einstell ung der Recruten (zuletzt bei der Infanterie nahezu drei Monate) abzusehen. Ebenso beabsichtigt das Militair- Gesetz nicht bloß Erhaltung, sondern Vermehrung des Offiziercorps. Der Haupttheil dieser Vermehrung be steht in der Schaffung von rund 2200 neuen Stellen für Seconde-Lieutenants, wodurch das active Offizier- Corps des Reichsheeres von rund 17,000 auf rund 19,200 Köpfe gebracht werden würde. Jede Compagnie, Escadron, Batterie soll zum Hauptmann und Premier- Lieutenant statt bisher zwei künftig drei Seconde-Lieute- nants erhalten. Die Vermehrung soll 1876 eintreten und es wird dadurch der Mehrbedarf für das Reichs heer noch um weitere 1,303,335 Thlr., also im Ganzen gegen 1874 auf rund 15 Millionen Thaler steigen. Auf die Dauer wird die Vermehrung freilich viel mehr kosten, ein Mal, weil eine Vermehrung des Offiziercorps um