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R'oclu »blatt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: Mittwoch« u. Sonnabends früh 8 Uhr. Abonnementspreis: Vierteljährlich 12j Ngr., auch bei Bestellungen durch die Post. Inserate werden mit I Ngr. für den Raum eimr gespaltenen Corpus-Zeile berechnet und sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags 11 Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Sechsundfivalyigster Jahrgang. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Ernst Ludwig Förster in PulSnitz. Geschäfts st eilen für Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen bureau von C. Graf und Haasen stein L Vogler. Leipzig: Bernhard Freyer, Rudolph Mosse, Haasenstein L Vogler und Eugen Fort daselbst. von uns unbekannten Firmen mid Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken rrUlzE oder Posteinzahtung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag oeiliegen oder nicht. Lxpvcl. «iss Sonnabend 1?» 28. Februar 1874 Aus Antrag der Erben der Fran Selma Ottilie verehl. gewes. Meisel, vorher verw. Jacob geb. Gebler in Großröhrsdorf, sollen die zu deren Nachlaß gehörigen Immobilien und zwar: 1 ., das Wohnhaus Nr. 71 des^ Brandcatasters für Großröhrsdorf, 2 ., das Feldgrundstück Nr. 12543. und 12561). des Flurbuchs für gedachten Ort, welche Grundstücke am 21. dss. Alon, und zwar das sud 1 auf 2600 Thlr. —- —- und das sud 2 auf 400 Thlr. —- —- orts gerichtlich qewürdert worden sind, den 18. März 1874 in der Mittelfchänke zu GroHröhrsdorf freiwillig versteigert werden. Erstehungslustige werden daher hiermit geladen, gedachten Tages Vormittags Punkt 10 Uhr, widrigenfalls sie zum Bieten nicht würden zvgelassen werden, im Gasthofe zur Miltelschänke in Großröhrsdorf zu erscheinen, über ihre Zahlungsfähigkeit sich auszuweisen und des Weiteren gewärtig zu sein. Eine Beschreibung der zu versteigernden Grundstücke, die darauf hastenden Oblasten sowie die Subhastationsbedingungen sind^aus den Beifugen der im hiesigen Amthausc und im Gasthofe zur Mittelschänke aushängcnden Anschläge zu ersehen. Pultzttitz, am 23. Februar 1874. Das Königliche Gerichtsamt. Fellmer. Bekanntmachung. Auf Antrag der Erben Friedrich Avolf Bodens in GroßrökrSdorf, sollen die zu dessen Nachlaß gehörigen Immobilien, und zwar: 1 ., das Wohnbaus mit Garten Nr. 271 des Brd.-Cat., 2 ., der Garten Nr. 331 des Flurbuchs und 3 ., das Feld Nr. 786 des Flurbuchs, welche Grundstücke am 21. dies. Mon. ortsgerichtlich all 1., auf 18V« Dhlr. — -- aä 2., auf 2SO Ehlr. —» —- und - aä 3., auf 400 Thlr. -- —. gewürdert worden sind, den 18. März 1874 in dem Gasthofe zur Mittelschünke in Großröhrsdorf freiwillig versteigert werden. Erstehungslustige werden daher andurch geladen, gedachten Tages bis Nachmittags 2 Uhr, widrigenfalls sie zum Bieten nicht würden zugelassen werden, in der Miltelschänke zu Großröhrsdorf zu erscheinen und sich anzugeben, über ihre Zahlungsfähigkeit sich auszuweisen und des Weitern gewärtig zu sein. Beschreibung der Grundstücke, Verzeichniß der aufhaftenden Oblasten und die Subhastationsbedingungen sind aus den Beifugen der an Amtsstelle und im Gasthofe zur Miltelschänke aushängcnden Anschlägen zu ersehen. Pulknitz, am 23. Februar 1874. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Fellmer. Bekanntmachung. Zur Beseitigung von Besorgnissen wird hierdurch bekannt gemacht, daß nach thierärztlichem Gutachten der am 23. lf. Monats erschossene Zughund des Zwirn- fabrikautens Friedrich Auguft SchoneS in Großröhrsdorf weder toll noch der Tollwuth verdächtig gewesen ist, vielmehr an einer Drüsenentzündung am Kopfe gelitten hat. Königl. Gerichtsamt Pulknitz, ain 26. Februar 1874. Fellmer. mung. Am 18. dieses Monats ist in Röhrsdorf und am 10. in Steinborn ein Hund erschossen worden, welche beide nach erfolgter bezirksthierärztllcher Section als der Tollwuth dringend verdächtig bezeichnet worden sind, und von denen der erstere aus Röhrsdorf selbst stammt, der letztere aber aus Königsbrück gekommen ist. Es sind deshalb in den Ortschaften Nöhrsdorf, Steinborn, «Krakau, Sella, Bobra, LtuoSdorf, Stenz und «Königsbrück bis zum 14. Mai 1874 alle Hunde entweder sicher eingesperrt zu halten, bez. an gute Ketten zu legen oder beim Freilassen mit einem gut construirten, das Beißen unmöglich machenden Maul korbe von starkem Drathgeflecht zu versehen, alle diejenigen Hunde und Katzen aber, die von einem der Eingangs gedachten Hunde gebissen worden sind, sofort zu tödten und 2 Ellen tief unter die Erde zu verscharren, sowie mit ungelöschtem Kalk zu bedecken. Auch hat Jeder, welcher bei einem Hunde oder irgend einem Hausthiere An zeichen der Wuthkrankheit wahrnimmt, das betreffende Thier sofort unter thierärztliche Behandlung zu stellen und gleichzeitig Anzeige anher zu erstatten. Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung werden mit entsprechender Geld- beziehentlich Haftstrafe belegt, und ergeht im allgemeinen Interesse an Jedermann und insbesondere an die Ortsgerichtspersonen und sonstigen Aufsichtsorgane hiermit das Ersuchen und die Bedeutung, solcbe Zuwiderhandlungen unnachsichtlich hier zur Anzeige zu bringen. Königsbrück, am 23. Februar 1874. Das Königliches Gerichtsamt. Meusel. Bekanntmachung. Nachdem die Aufstellung des Commun-, Schul- und Armen-Anlage-Catasters auf das Jahr 1874 erfolgt ist, wird vom 28. Februar d. I. ab jedem Beitragspflichtigen die Höhe des für ihn ausgeworfenen Anlagensatzes auf Ansuchen an Rathsexpeditionsstelle mitgetheilt werden. Reclamationen gegen die Höhe dieser Anlagensätze sind binnen einer vom obengedachten Tage ab zu berechnenden 14tägigen Frist und spätestens am 16. März d. Is., schriftlich hier einzureichen. Später eingehende Reclamationen bleiben unbeachtet. Königsbrück, am 25. Februar 1874. Der Stadtrat h. Reusner, Bürgermeister,