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264 V Slaatswirthschaftlichc Maßregeln zur Hebung. Vom niedrigsten oben zu Grunde gelegten Preise 3,50 Mk. für den Ceutner Rinde ausgehend sehen wir, daß die Hebung der Boden rente in der III. Bonität bei u — 15 erst bei einer Lohpreis steigerung von etwa 1,50 Mk. diejenige der jetzigen II. Boden- bvnität erreicht (für p —3 11,44 Mk., für p — 2 13,95 Mk.), bei u — 18 wird die jetzige II. Bonität erreicht bei einer Preis steigerung um mindestens 1,25 Mk., und bei u — 20 einer solchen um ebenfalls etwa diesen Betrag. Soll aber die IV. Bonität nur bis zur jetzigen Bodenrente der III. erhöht werden, so müßte der Lvhpreis nm 1,50—1,75 Mk. in die Höhe gehen. Nach dem absoluten Bodenreinertrag pro Flächeneinheit würde eine Steigerung der bisherigen Lohprcise um 0,25 Mk. für deu Centuer bei I5j. Umtricb einen Mehrertrag von rund 1,10—1,20 Mk. pro Im gewähren, eine Preissteigerung von 0,50 Mk. einen Mehr ertrag von rnnd 2,10—2,50 Mk. pro lm. Nach den Mittheilnngcn des Oberlandforstmeisters Donner im preußischen Abcgordnetenhaus am I. III. 1897 stellte sich der durchschnittliche Waldreinertrag pro Im Schälwald in den preußischen Staatsforsten auf 1893/94 9,06 Mk., 1894/95 8,33 Mk., 1895/96 10,17 Alk. uud im Durchschnitt aller 3 Jahre aus 9,19 Mk. Die Preishcbuug von 0,25 Mk. für den Ccntner Rinde brächte alfo nur etwa deu Durchschnitt dieser drei Jahre auf 10,30 Mk., also auf deu Betrag, wie er in dem ebenfalls noch als Nothjahr geltenden Jahr 1895/96 stand, während, um den Stand von 1894/95 auf den von 1895/96 zu erhöhen, schon eine Preishebung von etwa 0,50 Mk. für den Centner erforderlich wäre. Mit anderen Worten: Selbst ein Zoll, der doppelt so hoch wie der bisherige ist, vermag nur eben etwa soviel am Reinerträge zu ändern, als die gewöhnlichen Fluktuationen der Markt- Verhältnisse an Schwankungen Hervorrusen. Um eine fühl bare Hebung der Schälwalderträge zu erzielen, müßte der Rinden zoll eine Höhe haben, welche eine prohibitive Wirkung auf die ausländische Rinde ausüben würde. Hierzu tritt, daß die angenommene Voraussetzung, der Zoll komme in seiner ganzen Höhe dem Rindenpreise zu Gute, iu Wirk lichkeit nicht zutrifft. Das lehrt Theorie und Erfahrung. Der