262 V. Staatswirthschaftliche Maßregeln zur Hebung. ausschließlich die eventuelle Wirkung auf die Schülwaldwirthschaft Gegenstand der Untersuchung sein. Weiter möge die Voraussetzung gelten, daß der Betrag des Rindenzolls seiner ganzen Größe nach dem Rindenpreise zu Gute komme. Wie hoch müßte alsdann der Rindenzoll sein, nm wirksam zn helfen? Man kann zwar allgemein sagen, daß jede Steigerung der Lohpreise, wie geringfügig sie auch sei, dem Schälwald in allen seinen Abstufungen zu Gute komme. Indessen wird eine solche, um zur Behebung des Nothstandes, da Ivo ein solcher zur Zeit herrscht, eine gewisse Höhe haben müssen. Im Kapitel IV. war der Schalwald in bedingten und unbe dingten gegliedert worden. Letzterer bestimmt sich einerseits nach dem Standort, andererseits nach den wirthschaftlichen Verhältnissen der Besitzer. Für die Prosperität des ersteren entscheidet der Stand ort, er ist je nach der Höhe der Rente anfzngeben oder beizube halten. Für die unbedingten Schälwaldungen lassen sich die Wirkungen einer Erhöhung der Lohpreise rechnungsmäßig nicht klarlegen. Bei ihnen sind in erster Linie die Erträge aus den landwirthschaftlichen re. Zwischen- und Nebennutzungen entscheidend. So kann nur bezüglich der ersteren eine Untersuchung in dieser Richtung angestellt werden. Das Ergebnis; derselben ist aber auch für die unbedingten Schälwaldungen von Interesse. Aus deu Ertragsangaben und Berechnungen in Kapitel IV. Nr. II ergab sich, daß die Schälwaldungen, die der I. nnd II. Bo nität angehören, auch bei den jetzigen niedrigen Lohpreisen noch gut rentireu, daß die III. Bonität mit rund 80 Centnern Rinden ertrag die untere Grenze dafür bildet, während Bonität V selbst bei einer Preissteigerung von 1,5 Mk. noch negative, Bonität IV nur sehr geringe Renten abwirft. Zweckmäßig also erscheint es, zunächst die Höhe der Preishebung in ihrer Einwirkung ans die III. Bonität zu untersuche«. Die folgende Tabelle, die genau so berechnet ist, wie die ans S. 141—145, giebt die Wirkung der Preisänderung auf die Bodenrente an. Erstere ist für x> — 3 und — 2 um je 0,25 Mk. abgcstnft.