Kapitel IV. Die privatwirthschaftlichen Maßregeln zur Hebung des Schälwaldes. War in den Zeiten starker Nachfrage nach heimischer Rinde und hoher Lohpreise die Frage von Bedeutung: Wo kann noch Schälwald betrieben werden?, so lautet heute die entscheidende Frage: Wo muß uothgedrungen der Schälwald beibehalten werden? Unter den zur Zeit dem Schälwald überwieseueu Flächen giebt es kaum irgend welche, aus denen wirthschaftstechnisch eine andere Bodcnbenutzungsart völlig ausgeschlossen wäre. Auf den stark geneigten, ganz flachgründigen aber warmen Hängen der rheinischen Tcvongcbirge ist bekanntlich der Weinbau mit Erfolg anwendbar, oder es tritt an dessen Stelle der Anban verschiedener landwirth- schastlicher Knlturgewüchse besonders der Kartoffel. Im Ucbrigcn ist je nach den örtlichen Verschiedenheiten des Standorts allerwärtS der Hochwald- oder Plenterwaldbetrieb, zum mindesten der zur Holzzucht bestimmte Niederwald möglich mit Holzarten, wie sie sich jeweils dem Standorte am besten anpasseu. Dagegen giebt es ökonomisch Schälwaldstandorte, auf welchen eine Aenderung der Bcnutzungsart nicht zulässig seiu kann. Für ihre Benrthcilung maßgebend sind neben den standortsbildendcn Faktoren, Boden und Klima, die Besitzverhältnisse, die Dichtigkeit der Bevölkerung und deren wirthschastlichc Lage, die Berkehrs- und Absatzverhältnissc. Es gehören danach hierher Standorte, deren mineralische und physikalische Bodcnbcschaffenheit insbesondere für Schälwaldwinhschast günstig sind, welche zur tandwirthschnst- lichen Benutzung untanglich sind und zn nachhaltiger jährlicher