25 b. Attest. Pfähle. — Nachgesehen am 1. Februar 1872: No. 1. sämmtlich vom Wurm befallen, No. 2. gleichfalls, aber weniger, No. 3. vom Wurm befallen, No. 4. nur vereinzelnde Pfähle ganz unbedeutend vom Wurm an gegangen, No. 5 — 12. zur Zeit noch vollständig wohl erhalten. gez. Franz Travers. c. Attest. Von den Weingutsbesitzern F. Travers und Fr. Altenkirch jun. zu Lorch am Rhein. Äusser der Mittheilung des Herrn Oberförsters Lenders über die am 11. October 1872 vorgenommene Besichtigung der Pfähle haben wir Ihnen noch folgende Fragen zu beantworten: 1) Die Weinbergspfähle von dem im Winter gefällten, älteren Eichen holze halten 8 —10 Jahre und müssen alle 3 Jahre gewendet werden. 2) Pfähle von jungem Eichenschälholze halten 5 — 6 Jahre und müssen fast jedes Jahr gewendet werden. 3) Die mittelst Anwendung von Dampf geschälten Pfähle, welche noch nicht vom Wurm befallen sind, können muthmasslich 7—8 Jahre stehen. Die Pfähle sind alle im Boden sehr gut erhalten. gez. Fr. Travers. Fr. Altenkirch. Die Zeit, während welcher die Pfähle in den Weinberg gebracht sind, ist noch zu kurz, als dass schon-jetzt bestimmte Schlüsse auf die Dauer und den Werth dieser Pfähle gezogen werden könnten und müs sen diese ferneren Beobachtungen noch vorbehalten bleiben. 15. Wachsthum der Ausschläge auf den verschiedenen Hiebs flächen. Nach pos. 4 des Programms sollen die in den Monaten Januar, März, April, Juli und October zum Abtrieb gelangenden Flächen unmit telbar nach der Fällung des Holzes mit einem kleinen Graben umzogen