Volltext Seite (XML)
ümsrs läorn.) t, aber ismarclc a seiner r. 1888.) :en mo am cker »elms I) 6. Udr rr rr r» krsn« B sm e >rn. rrt, Pfg- >rm. 10 NölvI lvozu die :, Bäcker sich von vkinv sntts. kig billig cben. Wochenblatt P , -- -- Erscheint Dienstag, Donners- tag und Sonnabend. Beiblätter: Jllustr. Sonntags- blatt u. Humor. Wochenblatt Abonnement. Monatl. soH., vierteljährlich P2S bei freier Zustellung ins Hans, durch die Post bezogen unter Nr. stör prs. für Pulsnitz und Umgegend Amts-Blatt -es Römgl. ^mtsgerickts und -es §ta-tralkes xu pulsnitL. Inserate für denselben Tag sind bis vormittags w Uhr aofzuoeben. Einspaltige Zeile oder Seren Raum <2 j tokalpr. ^0 Z. Reklame 20 Bei Wiederholungen Rabatt. Alle Annoncen-Erpeditionen nehmen Inserate entgegen. Amtsblatt für den Besirk des Aönigl. Amtsgerichts Pulsnitz, umfassend dis Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. s., Böhmisch-V. ung, Großröhrsdorf, Bretnig Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteina, Weißbach, Oberlichtenau, Niederlichtenau, Friedersdorf-Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf Druck und Verlag von L. L. Förster'» Erben (Inh.: I. w. Mohr.) Expedition: pnlsniq, Bismarckplatz Nr. 2ss. Verantwortlicher Redakteur Otto vorn in Pulsnitz. Mr. 131. Donnerstag, den 2. Movemöer M)5 57. Jahrgang. Bei dem unterzeichneten Stadtrate sind in den Monaten Juni, Juli, August und September 1905 die Nummern 10 bis 17 des Gesetz- und Verordnungs blattes für das Königreich Sachsen und die Nummern 23 bis 40 des Neichsgesetzblattes eingegangen. Dieselben liegen 14 Tage lang zu Jedermanns Einsicht in unserer Ratskanzlei aus und enthalten: Nr. 10 Gesetz- und Verordnungsblatt. — Str. 34. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebs auf der vollspurigen Nebeneisenbahn Lengenfeld—Mylau—Göltzschtalbrücke betr. S. 151. — Nr. 35. Verordnung, eine Abänderung in der Begrenzung und in der Bezeichnung von Bestandteilen der Landtagswahlkreise betr. S. 152. — Nr. 36. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebs auf der normalspurigen Nebeneisenbahn Sebnitz—Nixdorf i. B. betr. S.152. — Nr. 37. Verordnung, Veränderungen der Dienstbezeichnung und des Hosrangs der tech nischen Steuerbeamten und der Beamten des Domänen- Vermessungs-Bureaus betr. S. 153. — Nr. 11 — Nr. 38. Verordnung, eine Abänderung der Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der zu dessen Ein- und Ausführung ergangenen Gesetze, vom 6. Juli 1899, betr. S. 155. — Nr. 39. Verordnung, die Herstellung, Aufbewahrung und Verwendung von Azetylen sowie die Lagerung von Carbid betr. S. 156. — Nr. 40. Verordnung, das Lohndienstalter der Ar beiter im Staaisverwaltungsdienste betr. S. 160. — Nr 41. Verordnung, die Stellvertretung der Apothekenvorstände betr. S. 161. — Nr. 12 — Nr. 42. Verordnung, die anderweite Ausführung des Reichsimpfgesetzes betr. S. 163. — Str 43. Bekanntmachung, die Rangstellung der Militärgeistlichen in der Hosrangordnung betr. S. 169. — Nr. 44. Bekanntmachung über Zulassung von Diplom-Ingenieuren der Bergakademie zu Freiberg zur Doktor-Jngenieur-Prüfung an der Technischen Hoch schule zu Dresden. S. 169. — Nr. 45. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebs auf der vollspurigen Nebenbahnstrecke Berggießhübel—Gottleuba betr. S. 170. Nr. 46. Verordnung, die Ablassung von Zeitankündigungen der Staatsbehörden betr. S. 171. — Nr. 47. Verordnung, das Königlich Sächsische Statistische Landesamt betr. S. 172. — Nr. 13 — Nr. 48. Verordnung die Verleihung des Enteignungsrechts für den Bau einer neuen öffentlichen Straße zwischen Schwarzenberg und Konradswiese bei Bockau betr. S. 173. — Nr. 49. Verordnung, die am 1. Dezember 1905 vorzunehmende Volkszählung betr. S. 174. — Nr. 14—Nr. 50. Verordnung, die Vornahme von Ergänzungs- und Ersatzwahlen zur ll. Kammer der Ständeversammlung betr. S. 183. — Nr. 51. Verordnung, den Handel mit Giften betr. S. 184. — Nr. 52. Verordnung, die Eröffnung der Landes-Erziehungsanstalt für Blinde und Schwachsinnige zu Chemnitz betr. S. 185. — Nr. 15 —. Nr. 53. Ver ordnung, die Verleihung des Enteignungsrechtes im Interesse der Fernhaltung schädlicher Einflüsse auf das Dresdner Wasserwerk in Tolkewitz betr. S. 187. — Nr. 54. Bekanntmachung, den zwischen dein Königreiche Sachsen und dem Königreiche Preußen wegen Aufhebung der parochiellen Verbindung der Königlich Sächsischen Landge meinden Reppis und Schweinfurth mit den Königlich Preußischen Kirchengemeinden Prosen und Stolzenhain und der Königlich Preußischen Landgemeinde Wains- dorf mit der Königlich Sächsischen Kirchengemeinde Frauenhain abgeschlossenen Staatsvertrag betr. S. 188. — Sir. 55. Bekanntmachung, eine Abänderung der Auf nahmebezirke der Landes-Heil- und Pflegeanstalten für Geisteskranke betr. S. 191. — Nr. 16 —. Nr. 56. Verordnung, die Bestellung von Kommissionen für die Wah len zur zweiten Kammer der Ständeoersammlung betr. S. 193 — Nr. 17. — Nr. 57. Verordnung zur Ausführung des Reichsgesetzes, die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, betr. S. 197. — Nr 58. Bekanntmachung, eine weitere Abänderung des der Bekanntmachung vom 26. Januar 1864 beigefügten Verzeichnisses Über die Zuweisung der in den oberlausitzsr Parochien Lebenden fremden Konfesstonsverwandten an die Geistlichen ihres Glaubens betr. S. 214. — Str. 59. .Bekannt machung, betr. einige Aenderungen und Zusätze zu der mit der Bekanntmachung vom 15. September 1900 veröffentlichten Nachweisung der Regelung der Gerichts barkeit über die Stäbe der Kommandobehörden, der Truppenteile und Militärbehörden der Armee. S. 215, — Neichsgesehblatt. — Nr. 23. — Bekanntmachung, betreffend den internationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums, S. 531. — Nr. 24. — Gesetz betreffend Aenderungen des Gerichtsverfassungsgesetzes. S. 533. — Gesetz, betreffend AenderungM der Zivilprozeßordnung. S. 536. — Nr. 25. — Gesetz, über die Bildung deutscher Kommunalverbände in den Konsular gerichtsbezirken. S. 541^—Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der Nr. XXXV a in Anlage 6 zur Eisenbahnverkehrs-Ordnung. S. 542.— Nr. 26. Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Aebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigesügte Liste. S. 545. — Bekanntmachung, betreffend die Ein richtung und den Betrieb der Bleihötten. S. 545, — Nr. 27. — Bekanntmachung über die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden Chinas zu den aus der Haager Friedenskonferenz am 29, Juli 1898 unterzeichneten Abkommen und Erklärungen. S. 553. — Nr. 28. - Bekanntmachung, betreffend Betriebe, in denen Maler-, Anstreicher-, Tüncher-, Weißbinder- oder Lackiererarbeiten ausgeführt werden. S. 555, — Nr. 29. — Bekanntmachung, betreffend die Untersuchung von Schiffsleuten auf Tauglichkeit zum Schiffsdienste. S. 561. — Bekanntmachung, betreffend die Logis-, Wasch- und Baderäume sowie die Aborte für die Schiffsmannschaft auf Kauffahrteischiffen. S. 563. — Bekanntmachung, betreffend Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen. S. 568. — Bekanntmachung, be treffend die Entwertung der Marken und die Einrichtung der Quittungskarten für die Invalidenversicherung. S. 590. — Nr. 30. — Gesetz, betreffend die Wetten bei öffentlich veranstalteten Pferderennen. S. 595.— Nr. 31.—Bekanntmachung, betreffend Aenderungen der Anlage 6 zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. S. 597. — Nr. 32. — Zusatzvertrag zum Handels- und Zollvertrage zwischen dem deutschen Reiche und Belgien vom 6. Dezember 1891. S. 599. — Bekanntmachung, betref fend die Bekämpfung dcer Reblaus in einigen Wcinbaugegenden. S. 690. — Nr. 33 — Abkommen zwischen dem deutschen Reiche und anderen Staaten über Ver waltungsmaßregeln zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel. S. 695. — Bekanntmachung, betreffend das in Paris am 18. Mai 1904 unter zeichnete Abkommen zwischen dem deutschen Reiche und anderen Staaten über Verwaltungsmaßrcgeln zur Gewährung wirksamen Schutzes.-gegen den Mädchenhandel. S. 705. — Nr. 34. Gesetz, betreffend Aenderung der Grundbuchordnung. S, 707. — Druckfehler-Berichtigung S. 708. — Nr. 35. — Vertrag zwischen dem deutschen Reiche und Luxemburg über die gegenseitige Zulassung des zum menschlichen Genüsse bestimmten Fleisches zum freien Verkehre. S. 709. — Bekanntmachung, betref fend Aenderungen der Nummern XXXV a und XXXV c in Anlage 8 zur Eisenbahn-Verkehrsordnung S. 710. — Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen. Uebereinkommen über dem Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. S. 711. — Nr. 36. — Verordnung, wegen Aenderung der Verordnung vom 23. Dezember 1875 über die Pensionen und Kautionen der Reichsbantbeamten S. 713. — Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. S. 714. — Nr. 37. — Bekanntmachung, betreffend die Ratifizierung des in Paris am 18. Mai 1904 unterzeichneten Abkommens über Verwältungsmaßregeln zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel durch Portugal. S. 715.— Bekanntmachung betreffend die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden Italiens und der Schweiz zu den am 12. Juni 1902 im Haag abgeschlossenen Abkommens über das inter nationale Privatrecht. S. 71K. — Nr. 38. — Kaiserliche Verordnung, betreffend Zwangs- und Strafbefugnisse der Verwaltungbehörden in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee. S. 717. — Kaiserliche Bergverordnung für Deutsch-Südwestafrika. S. 727. — Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der Nr. XXXV a in Anlage 8 zur Eisenbahnverordnung. S. 750. — Nr. 39. — Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für -den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. S. 751, Sir. 40. — Abkommen Zwischen dem deutschen Reiche und Luxemburg über Unfallversicherung S 753 — Bekanntmachung, betreffend das am 2. September 1S05 unterzeichnete Abkommen zwischen dem deutschen Reiche und Luxemburg über Unfallversicherung S 756 Pu lsniH, den 15. Oktober 190L. Der: Staötvat. vr. Michael, Bürgermeister. '—-— - ' _ ..... . Einkommens- und Grgänzungssteuer-Dektaration betreffend. Aus Anlaß der im Laufe des nächsten Jahres fiettfind enden allgemeinen Einschätzung zur Einkommen- und Ergänzungssteuer werden z Zt Aufforderungen zur Deklaration des steuerpflichtigen Einkommens und Vermögens ausgegeben. zangsneuer weroen z. «r. "Mio gen k ^^ienigen, welche eine solche Aufforderung nicht zugesendet werden wird, steht es frei, eine Deklaration über ihr Einkommen oder Vermögen bis zum 30 No vember ve: dem unterzeichneten Stadtrate einzureichen. Zu diesem Zwecke werden in unserer Stadtkassenexpedition Deklarationsformulare unentgeltlich verabfolgt Gleichzeitig werden alle Vertreter von Personen, die unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen, ingleichen alle Vertreter von juristischen Personen (Sttf- tungen Anstalten, eingetragenen Vereinen, eingetragenen Genossenschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung u. s w) sowie die Vertreter von sonstigen mit dem Rechte des Vermögenserwerbs ausgestatteten Personenvereinen und Vermögensmassen ausgefordert, für die Vertretenen, soweit dieselben ein steuerpflichtiges Einkommen oder Vermögen haben, innerhalb der gestellten Frist Deklaration bei dem unterzeichneten Stadtrat auch dann einzureichen wenn ihnen deshalb besondere Aufforderungen nicht zugehen sollten. Pulsnitz, den 2. November 1905. Der KtaöLrat. Or. Michael, Bürgermeister. Dtschm. Sonnabend, den 11. Dovembep ViekmaM in Pulsnitz.