Erster Abschnitt. Geschichtliches. Der Staat Missouri ist ein Theil jener großen LanLstsecke, welche unter rem Namen reS „Gebietes von Louisian a" durch ren Ver trag vom 30. April 1803, von Napoleon an die Bercinigten'Staa- ten abgetreten wurde. Ein Congreßbeschluß vom 4. Juni 1812 ord nete ein besonderes „Missouri-Gebiet" an, dessen südlicher Theil durch Beschluß vom 2. März 1819 als „Gebiet von Arkansas" abgesondert wurde, worauf — am Schlüsse desselben Jahres — die Gesetzgebung LeS Gebietes von Missouri sich um Aufnahme in den Bund als Staat an Len Congrcß wandte. Am 6. März 1820 erthcilte letztere Lie Erlaubniß zur Abfassung einer Staatsverfaffung, welche apch be reits im nächstfolgenden November vorgelegt wurde. Da dieselbe jedoch eine Bestimmung enthielt, welche die Sklaverei erlaubte, so entstand im Congrcß ein langer und heftiger Streit über die Auf nahme. Ter Senat sprach sich sogleich für dieselbe aus, die nördli chen Mitglieder des Repräsentanten - Hauses aber widersetzten sich so standhaft, daß bereits von einer Trennung des Bundes die Rede war, als am 2. März 1821 durch die Bemühungen des einflußreichen Staatsmannes Henry Clay ein Vertrag (der sog. Missouri - Com- gen könnten die Regierungen den auswandernden Familien einen wesentlichen Dienst leisten, wenn sie das L o s ko mm e n ihnen erleichtern, auch etwa darauf sehen wollen, daß sie nicht, bevor sic glücklich auf dem Schiffe sind, in die Hände betrügerischer Agenten fallen. Wünschenswerth ist es auch, daß nur tüchtige Manner als hiesige Consuln angestellt werden, obzwar diese um das Fort kommen ihrer Landsleute sich wenig bekümmern. — Die nach den Der. Staaten answanderndcn Tcutschen sind für ihr Vaterland nicht ganz verloren; sic vermitteln eine engere Verbindung zwischen Deutschland und der hiesigen Union, die für einen lebendigeren Handelsverkehr und für Anderes jährlich wichtiger wer den wird, und bereiten eine geeignete Hcimatb vor für Solche, welche aus einem oder dem andern Grunde noch künftig die Muttererde »erlassen werdeiz. Wer iaim sagen, daß gerade dieß nicht ihm selbst oder seinen Kindern noch einmal zu gut kommen wird?