anderwärts, Bildung und Reichtbum monopolisirt, und die der Skla verei abholde Partei bedarf nur noch einiger Verstärkung, um sie in Kurzem macktloS zu machen. Mit solcher Verstärkung wird es mög- licb sein, die jetzige Constitution dahin llbzuändcrn, daß sie nicht ferner, wie jetzt, der Staatsgcsetzgcbung die Erlassung von Gesetzen verbietet, theils zur Verhinderung der Einführung von Sklaven in den Staat, theils der Freisetzung der Sklaven gegen den Willen der Eigenthü mer. — Die Gesetze des Staates verbieten und strafen jede Grau samkeit gegen Sklaven, sickern ihnen bei Vergehen ein Verhör vor einem Geschworncn-G«üchte und machen in Verbrechen gegen das Leben zwischen Schwarzen und Weißen keinen Unterschied. Auscr- dem soll Niemand Branntwein an Neger verkaufen, riese sollen keine Wassen tragen, nickt ohne schriftliche Einwilligung der Herren die nächste Nachbarschaft verlassen, ohne Erlaubniß sich zu keinen Ver sammlungen begeben, und Negerschulen sollen nicht gehalten werden.— Dennoch findet man hier manche Neger, welche lesen und schreiben können, sich sogar um Politik bekümmern und überhaupt andern Ar beitern wenig nachstehcn. Die Neger sind hier, wo sie viel mit Weißen zusammen arbeiten und verkehren, nicht die verthiertcn Geschöpfe, wie man sie auf Plantagen findet, und es gM manchen unter ihnen, dem man von Herzen eine weiße Haut wünschen nfijgte. — Tie Zahl der Sklavenhalter beträgt gegen 20,000, die Zahl der Sklaven gegen 90,000. Unter den Tcutschcn giebt es nur vereinzelte Skla venhalter, und auch diese sind nicht alle dem Institute hold.