thiere im, Wcrthe von 100 Dollars und dir übrigen nötbigsten Haus- tbiere (10 Schweine, 2 Milchkühe, 10 Schaafe u. s. w.); Klei dungsstücke und Bettzeug der Familienglieder; das nörhige Küchen- und Hausgeräthe: Mundvorrath bis zu 20 Dollars an Werth; Werkzeuge der Handwerker ükd Bücher der Gelehrten, — oder statt alles Dessen ein' Werth von 150 Dollars nach der Wahl des Schuld ners. — Tie Todesstrafe steht nur auf rem höchsten Grade des Hochverrathes und auf vorsätzlichem Mord im ersten Grade. — Man kann nicht auf die Erfüllung eines Versprechens, sondern nur auf Schadenersatz (in Geld) wegen Nichterfüllung klagen. — In jurien-Prozesse gehören nicht vor die unteren Gerichte. — Sonntags sollen die Trinkstuben und Kramläven geschlossen sein. Hazarrspiel ist verboten. — Auch im Civilprozesse kann die eine oder die andere Parthie eine Jury verlangen. — Es ist gestattet, Geld auf Zinsen bis zu 10 Prozent auszuleihcn. — Alle 4 Jahre soll eine Volks zählung (eeusus) vorgenommen werden. — Alle 2 Jahre soll die Gesetzgebung (in 2 Kammern) und regelmäßig am letzten Montag les Dezember zusammentreten. .Der Gouverneur hat ein Vetorecht, aber eine Stimmenmehrheit in beiden Häusern wirft das Veto um. Alle obersten Beamten können von der Gesetzgebung in Anklagestand versetzt werden. — Man kann nach Belieben priesterliche Trauung oder Civilche wählen; alle Trauungen müssen einregistrirt werden. — Freie Neger bedürfen eines Erlaubnißscheines (liLoueo) zu ihrem Aufenthalte im Staate. — Der Eid wird geleistet auf die Bibel, oder durch die aufgehobene Rechte, orcr — auf Verlangen — durch die blos dargereicbte rechte Hand. Jeder Beeirigte (selbst der Ge- richtsdiener, der Steuercommissär, der Wahlrichter) nimmt in den Fällen, worauf sich seine Amtsgewalt bezieht, wieder Beeidigungen vor. — Die notorisch Armen werden auf County-Kosten erhalten. — Landverkäufe, Hypotheken rc. werden sorgfältig registrirt. — In jedem Township (enthält 36 Sectionen, jede von 640 Aker Landes) gehört die 16. Section dem Schulfonl; in diesen fallen auch die County-Strafgelder, auserdcm ein Viertel aller Staatssteuern und die Zinsen eines beträchtlichen Staats-Schul-Capitales; alle (wei ßen) Kinder von 6 bis 20 Jahren haben Anspruch auf den öffentli chen Schul-Unterricht; doch besteht kein Schulzwang; die Lehrer werden von den Bezirksschulbehörden angestellt. — Wegen verlau-