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kernsy,ecken 'r 0o. iS. H >1; k r und Umgegend Erscheint Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Beiblätter: Jllustr. Sonntags blatt u. Humor. Wochenblatt Abonnement. Monatl. so»., vierteljährlich t-25 bei freier Zustellung ins Haus, durch die Post bezogen unter Nr. s«v2 z.26. ! für Pulsnitz Inserate für denselben Tag find bis vormittags zo Uhr auszugeben. Einspaltige Zeile oder deren Raum z2 . Lokalpr. zo Reklame 20 W M W Bei Wiederholungen Rabatt. I MU M^ I Alle Annoncen-Lxpeditionen I M M U.M. nehmen Inserate "entgegen^ des KSnigl. Umtsgeeichk und -es Stadtratber nu pulrnlw. Amtsblatt für den Bezirk des ASnigl. Amtsgerichts Pulsnitz, umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Böhmisch-Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig Hauswalds, Ohorn, Vbersteina, Niedersteina, Weißbach, Oberlichtenau, Niederlichtenau, Friedersdorf-Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Rlein-Dittmannsdor Druck und Verlag von L. L. Förster's Erben (Inh.: ). w. Mohr.) Expedition: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 2SS. Verantwortlicher Redakteur Otto Dorn in Pulsnitz. Ar. 3. Sonnabend, dm 7. Januar 1905 57. Jahrgang. Bekanntmachung, Hundesteuer betreffend. Auf Grund des Gesetzes vom 18. August 1868, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betreffend, werden die Besitzer beziehentlich Verwalter der im Stadtbezirk gelegenen Grundstücke zur Vermeidung der auf Hinterziehung der Hundesteuer angedrohten Strafen, andurch aufgefordert, dem zum Zwecke der Aufstellung des Hundesteuerkatasters Umfrage halten den Schutzmann Reiche mitzuteilen, von wem und wieviel in den einzelnen Grundstücken Hunde gehalten werden. Die jährliche Steuer beträgt 6 Mark für einen und 9 Mark für jeden weiteren einer Haushaltung angehörenden Hund und kann von den Haushaltungsvorständen an den Schutzmann Reiche sofort gegen Aushändigung einer Steuermarke entrichtet werden, ist aber auf alle Fälle bis spätestens den , 31. Ianuav ö. Z- an unsere Stadtkasse abzuführen. Wer innerhalb des Steuerjahres einen Hund anschafft, für welchen die Steuer auf dieses Jahr noch nicht entrichtet worden ist, hat für denselben binnen 14 Tagen den vollen Steuerbetrag zu erlegen Dasselbe gilt rücksichtlich solcher bereits versteuerter Hunde, welche ohne die Steuermarke in den Besitz eines anderen Herrn übergehen Hierbei wird noch aufmerksam gemacht, daß Hunde, welche ohne die gültige Steuermarke am Halsbande betroffen werden, durch die hierzu beauftragten Personen wegzufangen Und deren Besitzer nach dem Hundesteuer-Regulativ mit 3 Mark Strafe, insoweit aber Hinterziehung vorliegt, mit dem dreifachen Betrage der Hundesteuer zu ahnden sind. Pulsnitz, den S. Januar 1905. Der Stadtrat. vr. Michael. Bürgermeister. 'Bekanntmachung, abzumelden und die Bescheinigung hierüber mit vorzulegen. Pulsnitz, am 7. Januar 1905. Der S t a d t r a t. 0 r. Michael, Bürgermeister. Anmeldung der Militärpflichtigen zur Aufnahme in die Rekrutierungs-Stammrolle betreffend. Gemäß Z 571 der deutschen Wehrocdnung vom 22. Juli 1901 werden alle im Jahre 1885 geboreneu Wehrpflichtigen, welche im hiesigen Stadtbezirks:hren dauernden Auf enthalt oder Wohnsitz haben, ferner die hier auchältlichen Zurückgestellten früherer Jahrgänge hierdurch ausgefordert, sich behufs Aufnahme in die Rekrutierungs-Siammrolle in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar 1005 in der Ratskanzlei und zwar während der Geschäftsstunden: 8—12 vormittags. 2—tt Uhr nachmittags, zu melden. Die Meldepflichtigen aus dem Jahre 1885 haben dabei, soweit dieselben nicht im hiesigen Orte geboren sind, eine Geburtsurkunde (sogenannten Milltärgeburtsschein), welche von den betreffenden Standesämtern nur zu diesem Zwecke kostenfrei erteilt wird, vorzulegen, diejenigen aus früheren Jahrgängen den im ersten Militärpflichtjahr erhaltenen Losungsschein mit zur Stelle zu bringen. . . Zeitweilig von hier abwesende Militärpflichtige (auf der Reise begriffene Handlungsgehilfen, auf See befindliche Seeleute u. s w.) sind durch chre solchenfalls hierzu verpflichteten Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fadrikherrn innerhalb der oben bezeichneten Frist anzumelden. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz von hier nach einem anderen Orte verlegen, haben dies behms Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgänge der unterzeichneten Behörde, als auch am neuen Orte bei der Behörde oder Person, .welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden. Versäumnis der Meldefrist entbindet nicht von der Meldepflicht Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe bis zu dreißig Marl oder mit Haftstrafe bis zu drei Tagen- Gleichzeitig werden die hier zugezogenen Zurückgestellten veranlaßt, sich nach § 47 Ziffer 8 Absatz 5 der Wehrordnung bei der Behörde des letzten ständigen Aufenthaltsortes Bekanntmachung, die Verlängerung der Hundesperre betr Nachdem am 30. Dezember 1904 in Großröhrsdorf ein Hund getötet worden ist, welcher bei der Sektion als tollwutkrank befunden worden ist, so wird die in der Bekannt, machung vom 19. Dezember 1904 bis auf 13. März d. Js bestimmte Frist der Hnudesperre für hiesige Stadt mit Flurbezirk auf die Zeit b.S mit 30 März d I. ausgedehm^ g^st gelten die in der Bekanntmachung vom 19. Dezember 1904 rücksichtlich dieser Hundesperre bereits getroffenen Bestimmungen. Pulsnitz, den 7. Januar 1905. Der S t a d t r a t. vr. Michael, Bürgermeister Am 3. dss. Mts. sind die Herren: 1, Privatus Reinhold Borsdorf als unbesoldeter Stadtrat, s. Rechtsanwalt Otto Dietrich, 3. Schuldirektor Robert Dreher, 4. Privatus Ernst Grohmann, 5. Schuhmachermeister August He-rtch, 6, Klempnermeister^ Oswald Weber, 7. Schnei oermeister Beruhard Emil Müller, als Stadtverordnete eingewiesen und verpflichtet worden. Den städtischen Kollegien gehören als Mitglieder an: ä. Stadträte: 1. Herr Kürschnermeister Richard Borkhardt, 2. „ Privatus Reiuhold Borsdorf, 3. „ , Bruno Borsdorf, 4. „ Töpfermeister. Georg Borsdorf, 5. „ Kaufmann Alfred Cuuradi.