liehe und naheliegende Phantasiewelt aufgehen zu lassen. Seine Werke werden einem jeden Men schen oder doch zum mindesten einem jeden Deut schen, wenn sie die Träume seiner Kindheit erfüll ten, zu einem Schatz für das ganze Leben werden. Er kann dann nie mehr ganz ein Kunstbarbar wer den, denn es müsste schon seltsam sein, wenn sie sich nicht einem noch zugänglichen Kindergemüte unauslöschlich einprägten und ihm nicht die Er innerung daran noch in den fernsten Zeiten kä men“ (P. Schultze-Naumburg). Alles in der Umgebung des Kindes sei schön. Um nur einiges noch zu erwähnen, so ist es durch aus am Platze, dass die Wohnstube, wie auch das Kinderzimmer — wo ein solches vorhanden ist — neben anderen auch mit einzelnen der ganz grossen Kunstwerke in guten Nachbildungen geschmückt seien. 1 ) Zum wenigsten aber sollten die Kinder- *) Dagegen seufzt man mit Recht über das Mitbringen von drei- bis vierjährigen Kindern in die Berliner Museen, eine Unsitte, die sich gegen früher immer un erfreulicher bemerkbar mache. In amerikanischen Mu seen und Büchereien gibt es sog. Kinderabteilungen — eine weitere Form des häuslichen Kinderzimmers — die demselben, oben angeführten Zwecke dienen und ausser dem das Gute haben, dass die Ruhe und Sammlung der Erwachsenen vor den Kunstwerken nicht gestört wird. Aber nicht überall bietet sich Gelegenheit, auf diese Weise das Kind zur Kunstempfindung und zur Genuss fähigkeit künstlerischen Gestaltens zu erziehen. Auch sind dem Bestreben, die Wände unserer Wohnungen mit wahrhaft guten Bildern zu behängen, verhältnismässig enge Schranken gezogen, wenn sie nicht das Raumgefühl und die Ruhe derselben beeinträchtigen sollen. Nieman dem jedoch ist es so leicht versagt, sich eine sogen. „Hausbilderei“ anzulegen (vgl. Avenarius im „Kunstwart“ XIX. Heft 10, S. 525 ff.), eine Sammlung von Kunstblät tern, die nach und nach erworben und in Mappen auf bewahrt werden. Der Zweck solcher Mappen soll nicht sein, als „Meisterwerke der Buchbinderei von protzen-