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Fernsprecher 18. Tel.-Adr.: T«, Postscheck-Konto Dresden 2138. > PulsurherZayeblait SL» Bezirksanzeigsr Wochenblatt Anzeigen-Grundzahlen in Die 41 wm breite Zeile (Mosse'S Zeilenmcfser 14) 1 wm Höhe 10 LH/, in der AmtShauptmannschast Kamenz 8 amtlich 1 mm 30 und 24 O/; Reklame 25 Tabellarischer Satz 50°/, Aufschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigengcbührcn durch Klage oder in Konkursfällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. Bis '/,10 Uhr vormittags eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Aufnahme — — — Erscheimt a» je»«« Merktag — — — Im Falle höherer Gewalt, Krieg, Streit oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder der Beförderungsetnrichtungen, hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rück zahlung des Bezugspreises. — Wöchentlich 0.65 RM bei freier Zustellung; bei Abholung wöchentlich 0.55 RM; durch die Post monatlich 2.60 RM f: etbleiber d Das Pulsnitzer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der AmtShauptmannschast u. des Finanzamtes zu Kamenz des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der GemeinderSte Grotznaundors und Weißbach behördlicherseits bestimmte Blatt Hauptbl.tt und Slteste Zeitung in den Ortschaften des Pulsnitzer AmtSgenchtübezirtt: Pulsnitz, PulSuttz M. S., Großröhrsdorf, Bretnig, HauSwalde, Ohorn, Oberstein-, Niedersteina, Weißbach, Ober- und Niederlichtrnau, FriederSdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdors GeschLftSstelle: Pulsnitz, Nlbertstraße Nr. 2 Druck und «erlag von S. L. Först«rr Erben (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter:J. W. Mohr in Pulsnitz Nummer 282 Dienstag, de« 4. Dezember 1828 8V. Jahrgang Amtlicher Teil. öffenlliche Ätzung des WlksMschnftr im Sitz««gssaale der Amtshauptmannschaft Kamenz. — Die Tagesordnung hängt im Dienst» gebäude der AmtShauptmannschast und in den Gemeinden mit über 1000 Einwohnern aus. AmtShauptmannschast Kamenz, am 3 Dezember 1928. Im Monat Dezember 1828 werden folgende Steuern fällig: am 5. dss. Mts. Auswertnngastener. Die Pflichtigen werden aufgefordert, die fälligen Beträge zur Ver meidung zwangsweiser Beitreibung alsbald an unser Steueramt abzuführen. Schriftliche Mahnung erfolgt nicht. am 1S. dss. Mts. Gewerbesteuer — 3. Term. 1928 Steuerbescheide sind vorzulegen. Das Mahnverfahren beginnt am 22. ds. Mts. Vom Tage der Fälligkeit der Steuern ab entstehen Verzugszinsen in Höhe von 10 v. H. jährlich. Pulsnitz, am 3. Dezember 1928 Der Stadtrat. Mittwoch, de« 5. Dezember 1928, vorm. 11 Uhr sollen in Pulsnitz, Restaurant zum Bürgergorten 1 Schreibsekretär, 1 Tafel mit versch. Fächer« meistbietend gegen Barzahlung öffentlich versteigert werden Pulsnitz, den 4. Dezember 1928. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Das Wichtigste Nach der Bosfischen Zeitung wird sich die deutsche Delegation am Freitag zu der Ratstagung de» Völkerbundes nach Lugano begeben. Dr. Stresemann wird auch diesmal von Staatssekre tär Dr. von Schubert und Ministerialdirektor Dr. Gaus be gleitet werden. Im Geschästsoiertel der Stadt Moree in Neusüdwales brach nach Meldungen aus Sidney in der Nacht zum Montag «in Droß- feuer aus. 20 Gebäude einschließlich der führenden Hotels und zwei Zeitungsgebäude find niedergebrannt. In der Nähe von Lugo in Nordspanien stieß ein Auto mit einem Eisenbahnzug zusammen und explodierte. Die drei Insassen de» Autos kamen in den Flammen um. Seitliche und sächsische Angelegenheiten P«lS«itz- (Schul- Aufführung.) Nächsten Sonnabend abend um 8 Uhr und am Sonntag nachmittag um 5 Uhr sind in der Turnhalle zu sehen: „Bübchens Weih nachtstraum" von Falke, mit Musik von Humperdink, und „Lebendes Spielzeug" von Irma Desdner, auch mit Musik und Tanz. Der Eintrittspreis ist volkstümlich, er beträgt 50 Pfg. — (Grete S ch u r i g - K o n z ert.) Wir wollen nicht versäumen, nochmals aus das Konzert des Fräulein Grete Schurig und des Herrn Hellmut Paul morgen abends 8 Uhr im Hotel Haufe. Großröhrsdorf, hinzuweijen. — (Obstbau.) In Feld und Garten ist eine ruhige Zeit eingetretcn, die sehr nutzbringend für die kommende Er tragszeil verwendet werden kann Die Borbereitung der Pflanzgruben für Neu- und Nachpflanzungen, die Auswahl der für unsere Gegend geeigneten Sorten und Bäume, das Auslichten, Schneiden, und endlich die so wertvolle Winter- behanvlung unserer Obstgehölze mit Obstbaukarbolineum sind Arbeiten, die sehr wohl noch ausgeführt werden können. Reifliche Ueberlrgung dieser Maßnahmen spart Zeit und Geld, und besser als alle gedruckten Ratschläge, die ganz allgemein gehalten und für Hunderte von Veröffentlichungen durch die Nachrichtenzentrale geliefert werden, ist eine Beratung durch einen Sachverständigen, der die besonderen Verhältnisse der Amtshauptmannschast Kamenz kennt und berücksichtigen kann. Zu diesem Zwecke ist die Obstbauberatungsstelle der Amts hauptmannschaft Kamenz am Donnerstag, den 6. Dezember, vormittags 8—11 Uhr geöffnet und steht allen Landwirten und Gartenbesitzern kostenlos zur Verfügung. — (Die Abtretung von Beamte nbezügen zum Heimstätlenbau.) Durch Verordnung des ArbcitS- und Wohlfabrtsministeriums vom 24. Oktober 1928 ist auf Grund des Gesetzes über die Abtretung von Beamtenbezügen zum Heimstättenbau vom 30. Juni 1927 und der Verord nung für Durchführung dieses Gesetzes vom 12. März 1928 die Beamtenbausparkasse, Heimstättengesellschaft der deutschen Beamtenschaft m. b. H., Berlin-NW. 87, Lessingstraße 11, als Abtretungsstelle auch für die Mitglieder des Landesver bandes der höheren Beamten Sachsens zugelassen worden. Ferner sind auf Grund der gleichen Bestimmungen die säch sischen Gemeinde- und Gemeindeverbandssparkassen als Ab- trctungsstellen für Einzelsparer zugelassen worden. — (Sächsischer Angestelltentarifvertrag.) Am 17. November 1928 ist eine Ergänzung des Abkommens vom 17. Februar 1928 mit den vertragschließenden Verbän den vereinbart worden, in der u. a. bestimmt wird: Schwer kriegsbeschädigte Angestellte erhalten, sofern ihnen kein gün stigerer Grundvergütungssatz zukommt, wenn sie den sechsten Grundvergütungsatz erreicht haben, einen bis um vier Jahre verbesserten Grundvergütungssatz, wobei jedoch der sechste MeNWMk ««eil II Ski MliWWW MkUWM Vermittlungsversuche in Afganistan; ein Ultimatum der Regierung Neichsarbeitsgerichts. 3. Gleichzeitige Regelung der Lohn- und Arbeitszeitfrage. 4. Langfristige Regelung. Die unsichere Rechtslage in den arbeitsrechtlichen und staatspolitischen Fragen wird geklärt. Cs wird Ruhe für längere Zeit geschaffen durch umfassende Regelung der Ar- beitsbedingunaen. Der Kampf ist beendet ohne Sieger Bochum. Die dem Arbeitgeberverband Nordwest ange- schlofsenen Werke geben durch Anschlag die Bedingungen be kannt, unter denen die Wiederaufnahme der Arbeit erfolgt. Diese Bedingungen lauten: I.Auf Beschluß des Arbeitgeber verbandes Nordwest wird die Aussperrung aufgehoben. 2. Die Wiedereinstellung der Arbeiter erfolgt zu den alten Bedin gungen unter Wahrung ihrer Rechte aus den früheren Ar- beitsverträgen nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten. (Die betrieblichen Möglichkeiten sind nicht nur technischer, son- dern auch wirtschaftlicher Art.) 3. Entlassungen aus Grund von Betriebsstillegungen bleiben unberührt, d. h. bleiben in Kraft. 4. Die Mitglieder des Arbeiterrats und des Betriebs rats treten in ihre amtlichen Rechte wieder ein. 5. Nähere Bestimmungen über Art der Meldungen und Einstellung in den Betrieb werden von den Werken selbst getroffen. Severing im Ruhrgebiet. Berlin. Der sozialdemokratische Pressedienst meldet: „Der Reichskanzler hat sich an: Sonntag abend, als ihm das Ergebnis der Revierkonferenz des Deutschen Metallarbeiter- verdandes offiziell unterbreitet wurde, sofort mit dem Reichs- nstmster des Innern in Verbindung gesetzt und ihm das Amt des Vermittlers angetragen. Der Reichsminister des Innern hat sich bereit erklärt, die ihm angetragene Aufgabe zu übernehmen." Severing ist am Montag nachmittag in das Ruhrgebiet abgereist, um sich mehrere Tage cm Ort und Stelle über die Lage zu unterrichten. Der neue Schiedsspruch dürste kaum vor Ende der Woche gefällt werden. Das Ruhrgebiet aimei auf. Düsseldorf. In den Maschinenfabriken im Bezirk Nord west ist die Arbeit Montag morgen mit der Frühschicht auf der ganzen Linie wieder ausgenommen worden. Die Hoch öfen denkt man bis Ende der Woche wieder in normale Be- tricbsfähigkcit hineinbringen zu können, während die übrigen Anlagen, in erster Linie die Martinwerke, etwa zehn Tage der Vorbereitung bedürfen, um wieder normal arbeiten zu können. Im großen und ganzen darf damit gerechnet werden, daß Miits Dezember der Zustand innerhalb der rheinisch- westfälischen Eisen- und Stahlindustrie wieder hergestellt sein wird, wie er vor der Aussperrung vorhanden war. * Von parlamentaris cher Seite wird mitgeteilt: Der Kampf der Eisenindustriellen in Westdeutschland richtete sich gegen den Mißbrauch der Staatsautorität und der staat lichen Schlichtungsinstanzen; gegen zwangsweise Auferlegung von unerträglichen Lasten; gegen den Anspruch des Reichs arbeitsministers, die selbstverantwortliche Regelung der Be dingungen über Arbeitszeit und Lohn in ein staatliches Lohn diktat umzufälschen (Startssozialismus); gegen den Anspruch des Reichsarbeitsministers, in laufende Verträge, d. h. in gel tendes Zieht nach freiem Ermessen eingreifcn zu dürfen. Sie haben nicht gekämpft gegen das Schlichtungswesen an sich und noch viel weniger gegen die Staatsautorität. Um so lieber haben die Unternehmer den Vorschlag des Kabinetts angenommen, sich freiwillig mit den Arbeitnehmern über einen bisher unbeteiligten Schlichter zu einigen. Wenn vom Reichskabinett der derzeitige Innenminister Severing als solcher Schlichter präsentiert wuN>e, so haben die Unter nehmer dagegen einen Einspruch zu erheben für um so weni ger notwendig gehalten, als er einen maßgeblichen Repräsen tanten der heutigen Staatsautorität darsteüt, an deren Erhaltung die Unternehmer das größte Interesse haben. Die Unternehmer haben allerdings folgende Bedingun gen gestellt: 1. eingehende Prüfung der wirtschaftlichen Lage, wozu sie ihre Bücher offenlegen. 2. Alsbaldige Fällung eines endgültigen Schiedsspruches- unabhängig von dem Urteil des und Besiegtet Vermittelungsverfuche in Afghanistan Ein Ultimatum der Regierung Konstantinopel, 4. Dezember. Wie aus Kabul ge meldet wird, hat König Aman Ullah beschlossen, einen afgha nischen Minister an die aufständischen Stämme zu entsenden, um mit diesen Friedens-Verhandlungen einzuleiten. Der Minister hat eine erste Zusammenkunft mit dem Führer des aufständischen Stammes Schinwari gehabt. Die Regierung verlangt, daß die Aufständischen sich ihr sofort unterwerfen. Falls das afghanische Ultimatum von den Stämmen abge lehnt werde, werde die Regierung gezwungen sein, mit sämt lichen Maßnahmen gegen die Aufständischen vorzugehen. Die Antwort auf das Ultimatum erwartet die Regierung in 48 Stunden. König Aman Ulah leitet selbst die militäri schen Operationen gegen dte Aufständischen. Die Hoffnung auf eine freiwillige Beilegung der Streitigkeiten zwischen der afghanischen Regierung und den aufständischen Stämmen ist sehr schwach. Amanullahs KömgSpalast in Flammen. London. Aus Kalkutta läuft die Meldung ein, daß der Palast König Amanullahs in Dschellahabad von den auf ständischen Schimaria in Brand gesteckt worden ist. Die Aufrührer sollen außerdem eine Reihe von Regierungsgebäu- prn demoliert haben. Der Palast enthielt eine wertvolle Möbelsammlung, die der König aus Europa mitgebracht hatte. Die Bergvölker an den Grenzen befinden sich in offenem Aufruhr gegen Amanullah, mit dessen Reformen sie nicht einverstanden sind. Bedingungen für die Große Koalition. Wichtige Beschlüsse der Bayerischen Volks» Partei. München. Am Schluß des Parteitages der Bayerischen Dolkspartei wurden am Sonntag folgende Anträge ein stimmig angenommen: Die Fraktionen der Bayerischen Polks partei sind gehalten, bei jeder Beteiligung an einer Koalition im Reich und im Land folgende Richtlinien zu verlangen: 1. Die Unversehrtheit der Länder als solche muß un bedingt anerkannt und aufrecht erkalte» bleiben. Die Koalition hat sich zu verpflichten, jede Aushöhlungs- und Aushungerungspolitik abzulehneWMd zu bekämpfen. 2. Es muß Uebereinstimmung unter de« Koalitionsparteien darin bestehen, daß die Rechtsansprüche Bayerns uxd der anderen süddeutschen Länder gegen das Reich, die sich ans Verträgen und Gesetzen ergeben (Staats- bahuvertrag, Staatspostvertrag, Bierstenergemeinschaft (usw.) »un endlich von der Reichsregier«»g anzuerkenne« und mindestens i« den Zinszahlungen durchzuführen sind. 3. Es muß Uebereinstimmung unter den Koalitions parteien bestehen, daß eine Verschlechterung des Finanzausgleiches für die Länder nach irgend welcher Richtung ausgeschlossen fein muß. Die Koalitions parteien sollen verpflichtet werden, das System der Fonds- Verwaltungen des Reiches grundsätzlich dadurch zu be seitigen, daß sämtliche Fonds zur Erfüllung von Aufgaben,