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pulsnHerIa-eblatt —Bank. Konten: Pulsnitzer Bank, Pulsnitz und Commerz, und Privat-Bank, Zweigstelle Pulsnitz Anzeigen-Grundzablen in Die 41 mm breite Zeile (Mvffe's Zeilenmefler 14) 1 mm Höhe 10 in der Amtshauptmannschaft Kamenz 8 O/; amtlich 1 mm 30 und 24 Reklame 25 Tabellarischer Satz 50°/, Aufschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigengebühren durch Klage oder in Konkursfällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Weg'all von Preisnachlaß in Anrechnung. Bis */,10 Uhr vormittags eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Aufnahme Fernsprecher 18. Tel.»Adr.: Tageblatt Pulsnitz Postschrck-Konto Dresden 2138. Giro.Konto 14« - - - «rschet»t a» !«»«« Wersttag - - - Im Falle höherer Gewalt, Krieg, Streit oder sonstiger irgend welcher Störung deS Betriebes der Zeitung oder der BeförderungSeinrichtungen, hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rück- »ablung des Bezugspreises. - Wöchentlich 0.6S RM bei freier Zustellung; bei Abholung wöchentlich 0.55 RM; durch die Post monatlich 2.60 RM frAvleibei d Das Pulsnitzer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast u. des Finanzamtes zu Kamenz des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der GemetnderSte Großnaundorf und Weißbach behördlicherseits bestimmte Blatt Hauptvlatt und älteste Zeitung in den Ortschaften des Pulsnitzer AmtSgerichlSbeztrtS: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Großröhrsdorf, Bretnig, HauSwalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteina, Weißbach, Ober, und Niederlichtenau, FriederSdvrf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-DittmannSdorf Geschäftsstelle: Pulsnitz, Albertstraße Rr. 2 Druck und Verlag vor E. L. Förster« Erben (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz Nummer 273 Trettag, den 23 November 1828 8V. Jahrgang Amtlicher Teil. Zur Abwendung des Konkurses über das Verwogen des Band- rmd Gurtkabrlkanten Emil Bruno Philipp, alleinigen Inhabers der Firma Ernst Moritz Philipp in Ohorn Nr. 18SL, wird heute am 22. November 1928, nachmittags Uhr, da» gerichtliche Vergleichs- verfahren «rößfnet. Termtn zur Verhandlung über den von dem Schuldner gemachten Dergleichsvorschlag wird aus Freitag, de« 21. Dezember 1S28, vormittags 9 Uhr vor dem Amtsgericht Pulsnitz bestimmt. Als Vertrauensperson wird der Privatmann Friedrich Paul Peisker in Pulsnts bestellt. Di« Unterlagen liegen aus der Geschäftsstelle zur Einficht der Beteiligten aus. Amtsgericht Pulsnitz^ Sonnabend, de« 24. November 1928, oorm. 11 Uhr, sollen in Ohorn an Ort und Stell« zwangsweise gegen Barzahlung 82 Ctr. Kartoffel« meistbietend öffentlich versteigert werden. Sammelort der Bieter: Gasthaus zur Silberweide. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Pulsnitz, am 23 November 1928 MM« MW« WM KM! Das Wichtigste Die deutsche Regierung bereitet ein neues Memorandum in der Repa- rationsfrage an die alliierten Regierungen vor. Die deutsch. polnischen Handelsvertragsverhandlungen werden Anfang nächster Woche wieder ausgenommen werden. «ertliche und sächsische AWstgenheiwl — (Zum Totensonntag.) Vom LandeSverein Sächsischer Heimatschutz erhalten wir folgende Zuschrift: Es ist gewiß eine schöne Sitte, am Schluß des Kirchenjahres, dem sogenannten „Totensonntag", der teueren Heimgegangenen zu gedenken und ihre stillen Gräber mit einem Kranze zu schmücken. Aber dieser, dem tiefen deutschen Volksgemüt entsprungene, uns fast heilig erscheinende Gebrauch hat in unseren Lagen höchst bedauerliche Begleiterscheinungen ge zeitigt, denen wir mit allem Nachdruck entgegentreten müssen. Es fragt sich: woher kommt denn das riesige Material an Zweigen und Zapfen von Fichten und Tannen, das, zu Kränzen verarbeitet, hinaus auf die Friedhöfe wandert? Soweit es aus Gärten und Gärtnereien stammt oder auch aus unseren Waldungen, wo es mit Wissen und unter Auf sicht und Anleitung der Forstbeamten gewonnen wird, ist kein Wort dagegen einzuwenden. Aber unsere Walder werden aus Gewinnsucht auch von Unbefugten ausgcplundert, tue dann tragkorbweise die grünen Zweige nach der Stadt bringen; ja wir wissen einen Fall, wo gleich ganze Fichtenwipfel, die mit herrlichen Zapfen geziert waren, abgesagt, einen anderen Fall, wo junge Weimutskiefern einfach aus dem Boden ausgerissen wurden. Den Forstbeamten, Straßcnwärtern, Wachtmeistern ist es gar nicht möglich, überall Aussicht zu üben, und auch auf den Bahnstationen wird es nur aus nahmsweise einmal gelingen, einen Uebeltäter zu erwischen. Ob die Bindereien in den Städten verpflichtet sind, auf Ver langen der Behörde den Ursprung des Materials, das zu Kränzen verwendet wird, nachzuweisen, wie es z. B. bei den Weidenkätzchen der Fall ist, entzieht sich unserer Kenntnis; jedenfalls aber sollte das Publikum möglichst nur dort kaufen, wo es überzeugt ist, daß gegen die Gewinnung der Koni ferenzweige und -zapfen nichts einzuwenden ist, und wer den deutschen Wald liebt, der sollte jeden Frevel, den er bemerkt, zur Anzeige bringen. — Gewiß wollen wir unsere Toten ehren; wir wollen auch ihre Gräber schmücken — aber nie mals auf Kosten des deutschen Waldes, der uns ein un tastbares Heiligtum sein und bleiben soll. Oder meinst du, im Sinne deiner teueren Heimgegangenen anders handeln zu können? Kamenz. (Wochen markt.) Auf dem gestrigen Wochenmarkt kosteten u. a. Rosenkohl 65, Rotkraut 20, Weißkraut 15, Spinat 30, Möhren 15, Zwiebeln 20, Blu menkohl 20—60, Tomaten 30—35, Wein 50—100, Aepfel 20—40, Birnen 10—25, Quitten 35, Pfirsiche 60—80 Pfg. das Pfund, schwarze Rettiche 10, Kohlrabi 10—15 Pfg. das Stück, Gänse 100—iiO Pfg. das Pfund. Bischofswerda. (Einen recht üblen Scherz) leistete man sich mit einem Motorradfahrer auf einem Dorfe in unserer Umgebung. Dessen Rad stand in der Dunkelheit unbeaufsichtigt vor einem Hause, welche Gelegenheit eiu loser Geselle benutzte, das Benzin abzulassen und dafür — Jauche (!) einzufüllen. Natürlich kam der Besitzer bald hinter die an rüchige Tat und das Fahrzeug mußte in einer Reparatur werkstatt auseinandergenommen und gründlich von seinem unsachgemäßen „Betriebsstoff" gereinigt werden. Der „Spaß" kostete 30 Mark, die der ermittelte Uebeltäter zu zahlen sich NM WA Wlt in Ser RkWliMW Französische Quertreibereien gegen die Sachverständige» - Kommission Zu den Verhandlungen über die Reparationsfrage — Die Tarifabkommen in der Mitteldeutschen Metallindustrie gekündigt Berlin. Zu den Memoranden, die in Verfolg der Vorbesprechungen über Einsetzung der Sachverständigen- iommission zur Regelung des Reparationsproblems von der englischen und französischen Regierung der Reichsregierung übermittelt worden sind, hat die Reichsregierung nunmehr beschlossen, den deutschen Standpunkt nochmals schriftlich nach Paris und London zu übermitteln. In diesem deutschen Schriftstück wird die Hauptbetonung auf den unabhän- aiqen Charakter der eiuzusetzenden Sachverständigen- kommlsfion gelegt werde«. Gleichzeitig wird in dem deutschen Memorandum darauf hingewiesen werden, daß auf die deut- sche Anregung in Genf vom 30. Oktober d. I. noch keine Antwort der Alliierten eingelausen sei. Diese deutsche Anre- gung bezog sich auf die Ingangsetzung der Kommission mit Festlegung des Aufgabenkreises, der zu wählenden Persön lichkeiten, Tagungsort usw., und daß bereits in Gens sest- gelegt worden sei, daß das unabhängige Expertenkomitee die Aufgabe einer endgültigen Lösung des Reparation»- Problems haben solle. In Berliner politischen Kreisen glaubt man in der abermaligen schriftlichen Niederlegung des deutschen Stand punktes eine Bestätigung der Gerüchte zu finden, wonach unter Führung Frankreichs der Aufgabenkreis der Kommission von vornherein auf ein ande res Gleis geschoben werden soll. Man glaubt infolge dessen, daß von der einen oder anderen Seite das Ergebnis der Eachverständigenkonferenz abgelehnt werden wird und die ganze Sache im Sande verlaufen werde. Wie die Londoner „Time s" mitteilen, werden die ein zelnen Antwortnoten der Alliierten auf den deutschen Schritt vom 30. Oktober weitgehend Ubereinstimmen. Die Einladung amerikanischer Sachverständiger werde allgemein begrüßt; sie werde wahrscheinlich durch den Sachverständigenausschuß selbst erfolgen. Jedes Land werde wahrscheinlich nur durch zwei Sachverständige in dem Aus- schuß vertreten sein. Es verlaute, daß gegen die Unab hängigkeit der Sachverständigen keine Einwen dungen erhoben würden. Praktisch könne das jedoch nur be deuten, daß die Sachverständigen ihren Negierungen ver antwortlich seien, aber keiner ständigen amtlichen Kontrolle unterworfen würden. Entscheidungen seien von dem Sachverständigenausschuß nicht zu erwarten. Die Empfehlungen der Kommission könnten nur beratenden Charakter haben. Die Wahl des Tagungsortes sei nunmehr auf Brüssel und Paris beschränkt, mit Bevorzugung von Paris aus technischen Gründen. In den Verhandlungen über die Reparationsfrage Berlin, 23. November. Zu den bisherigen Verhand lungen über die Einberufung des Sachverständigen-Ausschusfes und seinen Aufgabenkreis schreibt die D. A. Z., die sich be sonders mit den Angriffen der französischen Presse auf die Rede des Reichsaußenministers auseinandersetzt, u. a.: Die bisherige Behandlung des offiziellen deutschen Reparations schrittes durch Frankreich und England hinterlasse den Ein druck, daß die beiden alliierten Hauptmächte die kommende Sachverständigenkonferenz sabotieren möchten, ohne als Sa botöre entlarvt zu werden. Durch Aufstellung von Mindest forderungen hätten sie deutlich gemacht, daß die Beratungs ergebnisse, die ihren Wünschen nicht angepaßt seien, abzulehnen entschlossen seien. Die deutsche Regierung habe sich erfreu licherweise entschlossen, die französischen und englischen Me moranden mit ihren „Mindestforderungen" nicht einfach zur Kenntnis zu nehmen und darüber zur Tagesordnung über zugehen. Eine solche Haltung wäre uns zweifellos im Sinne einer Zustimmung ausgelegt worden. Die Präzisierung des deutschen Standpunktes, die jetzt schriftlich an die Regierungen in Paris und London übermittelt werden solle, werd« natur gemäß zu betonen haben, daß die deutsche Leistungsfähigkeit die Grenze des möglichen Entgegenkommens bedeute. Unab hängige Sachverständige würden zu keinem anderen Ergebnis kommen können, als das die deutsche Leistungsfähigkeit nicht ausreiche, um die interalliierten Mindestansprüche zu befrie digen. Das Blatt glaubt, daß man das in England und Frankreich sehr gut wisse und gar nicht abgeneigt sei, die Konferenz an diesem Gegensatz, der ja durch die Deutschland übermittelten Memoranden und unserer Antworten darauf ganz offensichtlich werden müsse, von vornherein scheitern zu lassen. Dann werde voraussichtlich zunächst der Dawesplan weiter in Kraft bleiben und nach einiger Zeit zusammenbre chen, ein Vorgang, der von einer schweren, allgemeinen eu ropäischen Wirtschaftskrise begleitet sein muß. Die Tarifabtommen in der Mitteldeut schen Metallindustrie gekündigt ,. 22. November. Der Arbeitgeberverband für dre Mitteldeutsche Metallindustrie hat die Tarifabkommen zum 31. Dezember d. I. gekündigt. Die Kündigung erstreckt sich auf Lohntafel, Arbeitszeitabkommen und Manteltarif. Betroffen werden in den drei Tarifgebieten Magdeburg, Halle und Anhalt insgesamt etwa 50 000 Arbeiter. Die Kündigung erfolgt zwar zunächst, um eine Bereinigunng der Tarifverhältniffe herbeizuführen und einem erwarteten Vor gehen der Arbeitnehmerschaft zuvor zu kommen, daneben ist aber ein Zusammenhang mit dem Konflikt bei Arbeit Nord west nicht von der Hand zu weisen, da die Mitteldeutsche Maschinenindustrie in hohem Maße von Materiallieferungen aus dem Westen abhängig ist. Sonderfürsorge bei berufsüblicher Arbeitslosigkeit. Ein Gesetzentwurf des Reichsarbeits ministers. Berlin. Der Reichsarbeitsminister hat dem Reichstag den Entwurf eines Gesetzes über eine Sonder- fürforge bei berussüblicher Arbeitslosigkeit zugehe« lassen. Es ist dabei an jene Arbeiter gedacht, die regelmäßig und in be stimmten Zeiten des Jahres beruflos werden. Dazu zählen die Saisonarbeiter in der Stadt, die wie die Maurer im Winter ihre Arbeit einstelleu müssen, aber auch die Saisou arbeiter au! dem Lande. Der Verwaltungsrat der Reichsanstalt hat deshalb an geregt, es möge eine ergänzende Fürsorge für die Arbeitslosen bei berufs- üblicher Arbeitslosigkeit »ingeführt werden. Die Kosten der Fürsorge sollen wie der Aufwand für die Krisensürsorge zu vier Fünfteln vom Reich getragen werden. Das restliche Fünftel soll ans den Mitteln Ler Reichsanstatt gedeckt werden. Der Verwaltungsrat der Reichsanstalt hat die Höchstdauer der versicherungsmäßigen, UnkttMtzung für die Saisonarbeitslosen auf sechs Wochen: