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Nr. 194. Pulsnitzer Tageblatt. — Montag, den 20. August 1928. Seite 2. des Sühneverfahrens zurückgewtesen werden. Der Antrag auf Sühneverhandlung kann bet dem Friedensrichter schriftlich ringereicht oder mündlich angebracht werden. Der Antragsteller mutz die strafbare Handlung nach Art, Zeit und Oct sowie die Parteien nach Namen, Stand und Wohnung bezeichnen. Bei Minderjährigkeit einer Partei soll auch das Lebensalter angegeben werden. Der Friedensrichter ist nicht verpflichtet, zur Ermittlung des Beschuldigten Erörterungen anzustellrn. Der Antrag kann jederzeit zurückgenommen werden. Der Friedensrichter beraumt den Termin der Sühneverhandlung an und erläßt die Ladungen an die Parteien. Ein Antragsteller, der in dem anberaumten Ter min nicht erscheinen will oder kann, ist verpflichtet, dies dem Frie densrichter rechtzeitig anzuzeigen. Die Anzeige muß, soweit möglich, am Tage vor dem Dermin beim Friedensrichter eingehen. Ist eine solche Anzeige nicht erstattet, so kann der Friedensrichter gegen den ausgebliebenen Antragsteller eine Ordnungsstrafe von 1 bis 20 RM sestsctzen. Erscheint der Antragsteller in dem Termine nicht, so findet eine Eühneverhandlung nicht statt. Der Beschuldigte ist zum persönlichen Erscheinen in dem anberaumten Termin verpflichtet. Bleibt er aus, so wird angenommen, daß er eine Aussöhnung ab lehne. Der Friedensrichter kann gegen den Beschuldigten für jeden Fall des Ausbleibens eine Ordnungsstrafe von 1 bis 20 RM fest- setzen. Erscheinen beide Parteien Im Termine, so wird zur Sache verhandelt. Die Verhandlung ist mündlich. Der Friedensrichter hört die Parteien, stellt, soweit nötig, weitere Fragen an sie, prüft die etwa beigebrachten schriftlichen Beweise und kann auf Antrag einer Partei zur Aufklärung der Streitsache Zeugen und Sachver ständige, die freiwillig vor ihm erscheinen, uneidlich hören und den Augenschein nehmen. Er hat sich nach Möglichkeit eine klare Einficht in den Sachverhalt zu verschaffen und hieraus den Parteien für eine gütliche Einigung Vorschläge zu unterbreiten, die nach seinem Ermessen der Billigkeit entsprechen. Einigen sich die Par teien im Termine nicht oder gilt der Sühneversuch als gescheitert, weil der Beschuldigte ausbleibt oder sich vorzeitig entfernt, so hat der Friedensrichter dem Antragsteller aus Verlangen hierüber eine Bescheinigung auszustellen (Sühnezeugnis). Dasselbe gilt, wenn die Parteien einen ELHnevergleich unter der Bedingung geschlossen haben, daß der Vergleich hinfällig werde, wenn der Beschuldigte die von ihm übernommenen Verpflichtungen binnen einer bestimm ten Frist nicht erfüllt, und der Antragsteller nach Ablauf der Frist das Unterbleiben der Ersüllung glaubhaft versichert. Ist der An tragsteller selbst im Termin ausgeblieben oder hat er sich vor dem Schluffe der Verhandlung entfernt, so dars eine Bescheinigung nicht erteilt werden. Der dritte Abschnitt regelt die Koflensrage. Der dritte Abschnitt regelt die Kostensrage. Der Friedensrichter erhält für jede Sühnesache eine Verhandlungsgebühr von 3 RM; kommt ein Vergleich zustande, so erhöht sich die Gebühr aus 5 RM. Wird «ine Verhandlung wegen derselben Straftat mit mehreren Antrag stellern oder mehreren Beschuldigten abgehalten, so wird neben einer vollen Gebühr für jeden weiteren Antragsteller oder Beschul digten eine Zusatzgebühr von 50 o H. erhoben. Erledigt sich eine Sache ohne Verhandlung, so erwächst eine Gebühr von 1,80 RM Daneben find dem Friedensrichter die Auslagen zu erstatten, dir an Postgebühren und Schreibgebühren erwachsen. Schreibgebühren find sür die Ausfertigung von Ladungen und die Erteilung von Abschriften zu entrichten. Sie betragen für jede Ladung und jede Abschrift 0,25 AM. Die Gebühren und Auslagen schuldet, wer sie durch seinen Antrag veranlaßt hat. Soweit ein anderer durch Erklärung gegenüber dem Friedensrichter Kosten übernimmt, hostet auch er. Der Friedensrichter soll seine Tätigkeit davon abhängig machen, daß vorher die Verhandlungsgebühr und Auslagen bezahlt werden. Das gilt jedoch nicht, wenn er weiß oder aus einer bei- gebrachten amtlichen Bescheinigung erkennt, daß der Zahlungs pflichtige nicht zahlen kann. Das Sühnezeugnis soll einem zah- lungssähigen Antragsteller erst erteilt werden, wenn er die ihn treffenden Gebühren und Auslagen voll entrichtet hat. In den Echlußbestimmungen wird u. a. gesagt, daß für Privatklagen gegen Studierende das Justizministerium im Einverständnis mit dem Bolksbildungsministerium besondere Drrgleichsbehörden bestellen und das Versahren abweichend regeln kann. Pulsnitz. (Volksschule.) An die Stelle des Herrn Vertreters Bauer ist Herr Weise aus Oberfriedersdorf getreten. Pulsnitz. (Diese Woche wieder Sommer wetter.) Der um die Wochcnmitte eingetretene Rückschlag, der in Süddeutschland und der Schweiz vielfach von Gewittern eingeleitet wurde, während in Mittel- und Norddeutschland mäßige Negenfälle dem heiteren Hochdruckwetter ein Ende machten, erfolgte bei der Annäherung einer den ganzen Erdteil von Norden nach Süden durchziehenden Tiefdruckfurche mit kühler Seeluft auf ihrer Rückseite. Infolge geringer Druck unterschiede zwischen Hoch und Ties schritt die kühle Regen front verhältnismäßig langsam vor; der von Westen her er folgende neue Druckanstieg wird aber wahrscheinlich bis zum Ende der Woche die Störungen ausgeglichen haben, so daß etwa zum Wochenbeginn mit dem Wiedereintritt heiteren und warmen Hochdruckwetters wird gerechnet werden können. — (Leucht schilder für Aerzte?) Zwischen der A. E. G. und den deutschen Aerzteorganisationen stehen Ver handlungen vor dem Abschluß, die zur Kennzeichnung der Aerztewohnungen durch ein großes, von weitem sichtbares Transparent führen sollen. Die Vorteile, die eine derartige übersichtliche Kenntlichmachung bietet, liegen auf der Hand: Bei Unglücksfällen, wo jede Minute kostbar ist, wird die Zeit bis zum Eintreffen des Arztes, die schon vielen Ver unglückten das Leben gekostet hat, auf ein Minimum herab gesetzt werden. , — (DasMinisterialblattfürdieSächsische Innere Verwaltung Nr. 16) vom 15. August enthält Mitteilungen und Verordnungen betr. die Uebersicht über die Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge, Autoausfahrten, Auf wertung der Sparguthaben, Zweimonatbilanzen der Sparkassen, Dienstaufwand der Beamten der staatlichen Polizei, Impf listen und betr. die Statistik der Krankenversicherung. — (Was ist landwirtschaftliche Beschäf tigung?) Der Begriff der Beschäftigung in der Land wirtschaft im Sinne der Sozialversicherung wird durch einen Bescheid des Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeits vermittlung und Arbeitslosenversicherung festgelegt. Der Bescheid stützt sich auf eine Entscheidung des Reichsversicherungsamtes, in der der Grundsatz ausgestellt ist, daß eine Beschäftigung in einem landwirtschaftlichen Hauptbetrieb auch dann als Beschäftigung in der Landwirtschaft im Sinne der Sozial versicherung anzusehen ist, wenn sie an sich nicht landwirt schaftlicher Art ist. Es gelten daher als in der Landwirtschaft beschäftigt nicht nur diejenigen Personen, die mit Arbeiten landwirtschaftlichen Charakters beschäftigt sind, sondern auch Personen, die in einem landwirtschaftlichen Hauptbetrieb tätig sind, auch wenn ihre Tätigkeit an sich nicht landwirtschaft licher Art ist. — (EinheitlicheStraßenordnung für ganz Europa.) Jetzt, wo durch Flugzeug und Auto die Länder einander nähergerückt sind, macht sich die Verschiedenheit der Verkehrsvorschriften in den einzelnen Staaten immer mehr als Hindernis fühlbar. Zur Beseitigung dieses Mißstandes soll im Herbst kommenden Jahres ein internationaler Kongreß zusammentreten, um eine einheitliche Verkehrsregelung für ganz Europa zu schaffen. Falls diese Arbeiten von Erfolg gekrönt sein so sollten, so dürfte es doch längere Zeit dauern, bis die verschiedenen durch jahrhundertlange Traditon geübten und durch Landesgesetze geregelten Gewohnheiten verschwinden und den neuen Einheitsvorschriften Platz machen werden. — (Fingerquetschung infolge Zu werfens der Wagentür, auch wenn der Bahnschaffner nicht „Vorsicht" gerufen hat, ist eig en e s V ersch uld en des Verletzten. Die Reichsbahn haftet in solchen Fällen nicht. Das Langericht hat kürzlich in diesem Sinne entschieden; es hält den Nachweis, daß der Unfall lediglich durch eigenes Verschulden herbeigeführt ist, auch dann für erbracht, wenn die Verletzung unmittelbar nach dem Einsteigen durch Zu werfen der Tür seitens eines der Bahnbeamten entstanden ist, weil der Fahrgast mit dem Schließen der Tür jederzeit rechnen müsse. — (UmdieNeuregelungderBeamtenlauf- bahnen.) Der Reichsminister des Innern hat den Blättern zufolge die Beamtenspitzenverbände zu einer Konferenz auf den 18. September cingeladen, um eine Besprechung über die Aenderung der Richtlinien für die Regelung der Reichs beamtenlaufbahnen herbeizuführen. Kamenz. (Der amtliche Bericht des Lan desgesundheitsamtes über den Stand von Tierseuchen in Sachse w am 15. August d. I. ver zeichnet für den Bezirk der Amtshauptmannschast Kamenz: Ansteckende Blutarmut der Einhufer in 3 Gemeinden und 3 Gehöften. Bautzen. (TodesfalldurchspinaleKinder- lähmung.) Im Bautzner Sladtttankenhaus ist am Frei tag ein 9jähriger Knabe aus Großpostwitz an spinaler Kin derlähmung gestorben. Bereits vor einiger Zeit wurde in Großpostwitz ein Kind von der spinalen Kinderlähmung be fallen, jedoch konnte in diesem Falle die Krankheit geheilt werden. Bautzen. (A u t o z u s a m m e n st o ß.) In Bautzen streßen zwei Autos mit derartiger Wucht zusammen, daß die Insassen des einen Wagens auf die Straße geschleudert wurden. Zwei von ihnen mußten mit schweren Ver letzungen ins Krankenhaus gebracht werden. Wilthen. (Feuer.) In der Nacht zum Freitag, 1,10 Uhr, ertönte Feueralarm. Es brannte die vor einigen Jahren neu erbaute Weberei der Firma Zenker L Henke. Es entstand beträchtlicher Gebäude-, Material- und Maschinen schaden. Der Betrieb ist durch das Feuer stillgelegt worden. Die Entstehungsursache ist noch unbekannt. Am Brandorte waren außer den drei Ortswehren die Freiwilligen Feuer wehren von Tautewalde und Kirschau erschienen. Niedercunnersdorf. (Ein Pferd durch Blitz schlag getötet.) In der Nacht zum Donnerstag ging ein ziemlich schweres Gewitter über unserem Orte nieder. Ein Blitz schlug dabei in die Stallung des Gutsbesitzers Reinhard Model und tötete ein 1°/. Jahre altes Pferd. Weiterer Sachschaden ist nicht entstanden. Dresden. (Der Evangelische Bund unter neuer Führung.) Die für den 22. und 23. September in Aussicht genommene Tagung des Sächsischen Landcsvereins vom Evangelischen Bunde in Freiberg wird die erste sein, die nach dem Heimgange des unvergeßlichen D. Dr. Költzsch und nach liebernahme des Vorsitzes durch Pfarrer Jagsch stattfindet. Dresden. (Sonderbelohnungen für Auf deckung von Brandstiftungen.) Nach Aburteilung der zahlreichen Brandstistungsfälle im Bautzner Bezirk (Ba ruth und Umgegend) durch Schöffen- und Schwurgerichts verhandlungen, wobei äußerst empfindliche Strafen verhängt werden mußten, hat die Brandversicherungskammer Veran lassung genommen, aus Mitteln der Landesbrandkasse nam hafte Sonderbelohnungen gemäß ihren Bekanntmachungen in Nr. 30 und 245 der Sächsischen Staatszeitung vom 5. Februar bezw. 19. Oktober 1927 an vier um die Aufdeckung der Brandstifter besonders verdiente Personen in Höhe von 3000, 2000, 500 und 300 RM auszuzahlen. Es ist zu hoffen, daß derartige Belohnungen auch anderweit anspornend zur Unterdrückung der volkswirtschaftlich äußerst schädlichen Brand stiftungsseuche wirken werden. Dresden. (Tödlicher Unfall.) An der Kreu- zung der Albert- und Arnimstraße wurde das fünfjährige Söhnchen eines auf der Rosenstraße wohnhaften Eisen- orehers von einem Motorradfahrer angefahren und zu Boden geschleudert. Mit anscheinend schweren inneren Verletzungen wurde das Kind aufgehoben und nach einer nahen Privatklinik gebracht, wo es kurz darauf starb. Die Erörterungen der Unfallkommission haben ergeben, daß dem Kraftradführer der größte Teil der Schuld im Unfall beizumessen ist. Er ist an der betreffenden Stelle in über mäßig schnellem Tempo gefahren und hat die erforderliche Vorsicht außer acht gelassen. Der Schuldige wurde fest- benommen. Es handelt sich um einen 24 Jahre alten Polizeiwachtmeister der Berittenen Abteilung grün aus Dresden, der sich außer Dienst und in Zivilkleidung befand. Dresden. (Darlehensbetrüger.) Seit etwa Monatsfrist verüble ein unbekannter Schwindler im hiesi gen Stadtgebiet fortgesetzt Betrügereien. Er erscheint vor nehmlich bei Geschäftsleuten und erschwindelt sich unter den verschiedensten Vorgeben kleinere Darlehen. Als Sicherheit gibt er Theatersreikarten, die von einer hiesigen j Direktion an Erwerbslose ausgegeben werden, hin und bezeichnet deren Wert mit sechs Mark. Er verspricht, das Geld am selben Tage zurückzubringen, läßt sich aber nicht wieder sehen. Bei Gelegenheit hat er die Karten auch zum Kaufe angeboten. Dresden. (Schwere Diebstähle.) In der Nacht wurde in eine im Vergnügungspark des hiesigen Ausstellungsgeländes befindliche Schießbude eingebrochen. Der Täter wuchtete an der Hinteren Wand der Bude mehrere Bretter los, gelangte so in den Raum und ent wendete eine Anzahl Spielwaren und eine elektrische Stehlampe. Da in der letzten Zeit auf gleiche Weise zwei mal dort eingebrochen worden ist, dürfte es sich in allen Fällen um ein und denselben Täter handeln, der das Diebesgut dann unter der Hand verkauft. — Weiter wurde in der gleichen Nacht in die Friedhofskapelle des Striesener Friedhofs ein Einbruch verübt. In diesem Falle entwendete der Täter den an der Wand angebrachten eisernen Opferstock mit Inhalt. — Ferner wurde aus einer Baracke eines hiesigen Krankenhauses eine große Anzahl verschiedener Kleidungsstücke gestohlen. Chemnitz. (Durch einen Schlag auf die Nase getötet.) Im Verlaufe eines Streites erhielt in einer hiesigen Laubenkolonie am Zeisigwald ein 21jäh- riger Schneider von einem Unbekannten einen so wuch tigen Schlag auf die Nase, daß das einsetzende Nasen bluten erst nach längerer Zeit wieder nachließ. Als sich daraufhin jedoch heftige Schmerzen einstelltcn, begab sich der Schneider zu einem Arzt, der ihn dem Krankenhaus überwies. Hier ist der Erkrankte an den Folgen des Schlages gestorben. Burgstädt. (Einbruch in eine Strickfabrik.) Während der Nacht drangen bisher noch nicht ermittelte Diebe über eine Leiter in den ersten Stock des Karl Wei- gandschen Fabrikgebäudes ein, zertrümmerten die Fenster scheiben und stahlen unfertige Strickwaren von den Ma schinen, mit denen sie zwei weitere Leitern zusammen banden nnd so nach dem zweiten Stock gelangten, wo sie größere Posten von Hemdhosen, Damenhemden, Taillen und Schlupfhosen stahlen. Sehma. (B e tr ü g e r a u f d e m L a n d e.) In der hiesigen Gegend ist bei zahlreichen Landwirten ein in den mittleren Jahren stehender Mann aufgetreten, der sich zur Vermittlung landwirtschaftlicher Arbeitskräfte erbot. Da wie überall auch hier starker Mangel an Arbeitskräften in der Landwirtschaft herrscht, kam vielen Landwirten das Angebot sehr gelegen, so daß sie auch die Spesenzahlung, die der Mann verlangte, leisteten. Der Betrüger ließ sich indessen nicht wieder blicken. Da die Möglichkeit besteht, daß der Betrüger auch in anderen Gegenden sein Hand werk betreibt, sei vor ihm gewarnt. Waldenburg. (Beim Kirschenpflücken) war in Langenchursdorf unlängst ein 19 Jahre alter Mann abgestürzt und so unglücklich auf die Spitzen des Gartcnzaunes gefallen, daß er mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus gebracht werden mußte. Nach qualvollem Leiden ist der Unglückliche nunmehr seinen Verletzungen erlegen. (Schwerer Unfall beim Drei st ädteflugtagGlauchau—Meerane—Crimmit- schau. Das Leipziger Flugzeug Felsches ab gestürzt) Der am gestrigen Sonntag veranstaltete Drei städteflugtag Glauchau — Meerane — Crimmitschau, der als Propagandaveranstaltung zur Anlage eines gemeinsamen Flugplatzes der genannten drei Städte auf der Höhe des silbernen Pelikan zu betrachten war, nahm bei ausgezeich netem Flugwetter und in Gegenwart von 25 000 Zuschauern einen verheißungsvollen Anfang. Nach einem Brieftauben fliegen und einem Begrüßungsflug aller anwesenden Flug zeuge zeigte der deutsche Meister im Kunstfliegen, Gerhard Fieseler, seine hohe Schule durch Sturzflüge und besonders durch minutenlanges Rückenfliegen. Mitten in der Flugbe geisterung der Tausenden ereignete sich dann plötzlich ein schwerer Unfall. Beim Zielabwerfen der Kleinflugzeuge ge riet das Flugzeug Felsches mit dem Leipziger Piloten Rode an Bord ins Trudeln und stürzte aus geringer Höhe mitten auf den Flugplatz. Das Flugzeug schlug mit dem Propeller auf die Erde und legte sich dann auf den Rücken, den Piloten unter sich begrabend. Mit schweren Bein- und Kopf verletzungen wurde Rode sofort ins Glauchauer Stadtkran kenhaus gebracht. Das Flugzeug wurde sehr schwer beschä digt. Die sonst glänzend verlaufene Flugveranstaltung nahm dann nach einem wohlgelungenen Fallschirmabsprung ein schnelles Ende. Leipzig. (Mitteldeutsches Treffen des Roten Frontkämpferbundes.) Am Sonnabend und Sonntag fand in Leipzig bei sehr starker Beteiligung das mitteldeutsche Treffen des Roten Frontkämpferbundes statt, zu dem u. a. auch aus Hamburg, Berlin und Stetlin größere Abordnungen erschienen waren. Den Hauptpunkt bildete am Sonntag mittag eine große öffentliche Kundgebung, bei der 10 Redner sprachen. Die in den Zügen mitgeführten Plakate sowie auch der Inhalt der Ansprachen gingen im wesentlichen auf die Zustimmung der sozialdemokratischen Reichsminister zur Erbauung des Panzerkreuzers ein. „Wir lehnen", so hieß es in den Ansprachen, „alle Kriegsrüstungen ab, wenn es sich um Kriege handelt, in denen das Proletariat für den Kapitalismus wieder verbluten soll. Wenn schon Krieg, dann Bürgerkrieg." Zu Zwischenfällen ist es bisher nicht gekommen. Reichenbach, (ll. 2 127 überfliegt auch das Vogtland.) Dem Vorsitzenden des Vogtländischen Luft fahrtvereins ist von Dr. Eckener in Friedrichshafen mitgeteilt worden, daß der neue Zeppelin bei seiner Dankesfahrt durch Deutschland bestimmt über die Gegend von Greiz—Reichen bach fliegen wird als Dank dafür, daß diese beiden Orte für die Dr. Eckener-Spende sich in hervorragender Weise einge setzt haben. Die Ferien des Reichspräsidenten Dietramszell, 20. August. Reichspräsident v. Hin denburg unternahm am Sonntag vormittag von Schloß Diet-