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809 1845.^ f55L5.f Zur Durchlesung bestens empfohlen! Seit dem 1. Juli d. I. erscheinen in meinem Verlage 3 neue Zeitschriften, als: I. ErgüiyungslMtcr zu allen C o n v e r s a t i o n s l e r i k e n als denen von Brockhaus, Pierer, Meyer, Wolff, Reichenbach, Ersch und Gruber, Hauslexikon, Conversations- lexikon für bildende Kunst, so wie zu allen En- cyklopädien und Rcal-Encyklopädien heranSgegeben von einem Verein von Gelehrten, Künstlern und Fachmännern unter der Redaction von vr. Fr. Stege r. Eine Wochenschrift für die Besitzer von Conversationslexiken und jeden Gebildeten überhaupt. Auszug aus dem Prospekt. Der Nutzen encyklopädischer Werke hat in neuester Zeit die allgemeinste Anerkennung gefun den. Wir haben gegenwärtig nicht allein allge meine Encyklopädien in großer Zahl, sondern auch^ Werke der A:t fast für sämmtliche einzelne Wissenschaften, für die Künste, Gewerbe, den Handel, sogar für das Theater. Eine so allge meine und so lange andauernde Erscheinung läßt auf eine innere Rothwendigkeit schließen. Und wer könnte läugnen, daß eine solche wirklich vor handen ist? Einen Uebelstand haben alle unsere Ency klopädien nicht überwinden können — die Zeit schreitet für sic zu rasch vorwärts. Eine in Erstaunen setzende Beweglichkeit sehen wir in dem religiösen, dem politischen Leben, in dem, was Handel und Gewerbthätigkeit liefern. Diese nach allen Richtungen thätige Zeit in den Rahmen eines abgeschlossenen Werkes span nen zu wollen, heißt in der That, den Plan eines Lagers aufnehmen, das morgen abgebrochen und im Laufe weniger Monate nach weit entle genen Gegenden versetzt wird. Wirklich hat es nicht an Klagen gefehlt, daß jedes Conversa- tionslcriko» schon nach Verlauf weniger Jahre unbrauchbar werde. Unsere „Ergänzungsblätter" haben cs sich zur Aufgabe gestellt, diesem Uebelstande ab zuhelfen. Aus diesem Grunde erscheint diese Zeit schrift als Wochenschrift, und es wird ihr so möglich gemacht, der Zeit Schritt für Schritt zu folgen und Alles auszuzeichnen, was im Ge biete des Staats, der Religion, der Wissenschaft, der Kunst, des Verkehrs als wichtiges Moment hervortrilt. Natürlich kann es unser Zweck nicht sein, allen Fluthungen der Lagcsgeschichte zu folgen und das vorübergehend Auftauchende in den Kreis der Besprechung zu ziehen. Als Encyklo- pädie der Gegenwart haben wir es einzig mit der vollendeten Thaksache zu thun, mit dem geprüften und bestandenen Neuen, welcher Sphäre dasselbe auch angehöre. Voll ständigkeit, Genauigkeit und Faßlichkeit der Dar stellung sind unser Ziel; Parteinahme, in Sachen der Politik oder der Religion, muß unser»! Stand punkte fern liegen. Wir werden dem Leser die Masse des Geschehenen ordnen und ihm alles wichtige Neue verführen, unter Hervorhebung der charakteristischen Merkmale, und mit steter Hin weisung auf das, was dadurch gegen den früher» Zwölfter Jahrgang. Standpunkt gewonnen wurde. Den Besitzern der verschiedenen Conversationslcxika bringen wir den Vortheil, daß sie ihre Werke durch unsere Zeit schrift stets vollständig erhalten und daher der Rothwendigkeit enthoben sind, die kostspieligen neuern Ausgaben anzuschaffe»; aber nicht allein für sie schreiben wir, scndecn für Jeden, der das Bedürfnis fühlt, den Kern aller Bestrebungen der Gegenwart, von allen Nebendingen, vom Jcrthum der Parteileidenschaft entkleidet, im Zu sammenhänge zu erhalten. Die Ergänzungsblätter erscheinen allw dchentlieh in einem ganzen Druckbogen. Ein halber Jahrgang oder 26 Druck bogen bilden ein Heft. Zwei halbe Jahrgänge oder zwei solcher Hefte bilden einen Band. Mit der letzten Nummer eines halben Jahrganges oder Heftes, also mit Nummer 26 und Ä2, wird ein alphabetisch geordnetes Register der verschiedenen Artikel in diesem halben Jahrgang, so wie ein Umschlagstitcl gratis ausgegeben. Am Schlüsse eines jeden Bandes wird außerdem noch ein al phabetisch geordnetes Register, welches sämmtliche Artikel des Bandes umfaßt, den Abonnenten gratis zugestellt. Die Ergänzungsblätter, welche im Laufe des Jahres als Wochenschrift erscheinen, bilden also am Schluffe eines ganzen und halben Jahres ein Nachschlagebuch oder ein Conversa- tionslcxikon des abgelaufenen halben oder ganzen Jahres, sie sind daher eine Revüe oder Wochen schrift und am Schluffe des Jahres ein Jahrbuch des Wiffenswerthestcn. Die Abonnenten verpflichten sich zur Abnahme eines halben Jahrgangs. Der Preis eines halben Jahrgangs ist 1 ^ Pr. Crt., wofür also 26 Druckbogen nebst Jn- haltsverzeichniß und Titel gegeben werden. Einen so billigen Preis kann ich in der Voraus sicht stellen, daß die Ergänzungsblätter eine all gemeine Verbreitung finden werden. lk. Jeit schrist für Verwaltuiigszweige der Stadt- und Landgemeinden. Redaktion: vr. Höpsncr, ordcnil. Beisitzer der Zuristenfaculiät, Docent der Rechte an der Universität zu Leipzig. Auszug aus dem Prospekt. Der Zweck unserer Zeitschrift ist im Allgemei nen schon mit ihrem Titel angezeigt, wie dies die erste Pflicht einer jeden Zeitschrift ist. Der Herausgeber wird das ganze Gemcindeleben in seiner vollsten Ausdehnung ins Auge fassen, um ihm die beste Ausbildung und im Staat die ge bührende Anerkennung zu verschaffen. Das Stre ben des Herausgebers ist rein practischer Art, wie cs in der Anforderung unsres praktische» Zeit alters liegt. Er wird die Stellung der Stadt kind Landgemeinde» im Staate, ihre Mitthätig- keit zu Erieichung des Staarszwccks, ihre politi schen Rechte, ihre sämmtlichen inncrn Einrichtun gen, bestandene, bestehende und noch werdende, die Rechte und Pflichten der Mitglieder der Ge meinden, der gemeinen Bürgerschaft und der Gc- incindebeamte», die Beziehungen des Gemcinde- verbandes zu dem Kirchcnverbandc, zu der Schule, die Lurnerei, das Theater und Alles, was irgend wie zu Hebung des Gemcinsinnes und Anregung des Gemeindelcbens frommt, auch den Fleiß des Bürgers in Gewerbe, Handel und Landwirthschaft besprechen, Nichts soll vergessen sein, sei cs auch das Geringste, wie die rechte Benutzung des Koths in Straßen und Plätzen. Jedcr, der Interesse nimmt an dem Gemcindeleben, soll Befriedigung finden in der Zeitschrift. Der Herausgeber stellt daher offenbar sein Ziel weiter hinaus, als der Titel der Zeitschrift reicht, und cs möchte ihm eingchaltcn werden, daß er sie paffender „eine Zeitschrift für Gemein- dcwescn" genannt haben würde. Indessen ist die ser Titel, dessen Erfindung ganz nahe lag, ab sichtlich bei Seite gesetzt und dafür der weniger versprechende, wie er oben steht, gewählt worden, weil cs vorzuzichcn ist, mehr als das Verspro chene zu geben, denn der Gefahr ausgesetzt zu sein, das Versprochene nicht gehalten zu haben. Dazu trat ein anderer, wie wohl untergeordneter Grund: die Zeitschrift sollte nicht als Eoncurren- tin der in Posen erscheinenden „Zeitschrift für Communalwesen" und auch nicht als Ucbersetzerin des „courrier lies commune«" und der „gs- rette municipale de Is villo de Paris" erschei nen. Der Herausgeber hat die Zusage der reich sten Unterstützung der Männer von Fach, darun ter die publicistischen Notabilitäten Deutschlands. Roch steht die Frage offen: ob die Zeitschrift ein Bcdürfniß des öffentlichen Lebens sei? Der Herausgeber bejaht sie, denn außerdem hätte er die Zeitschrift nicht unternommen. Um die Be jahung zu rechtfertigen und um dem Urtheilc des Publikums vorzuarbeitcn, glaubt er nichts Besseres thun zu können, als an die Spitze der Zeitschrift einen kurzen Abriß zu stellen der Geschichte des Gemeinde wese ns vom Anbeginn bis zur Jetztzeit, verbun den mit der Andeutung der wichtig sten Zcitfragen. Die Zeitschrift für Verwaltungszwcige der Stadt- und Landgemeinden erscheint wöchentlich in einem ganzen Druckbogen. Preis des ganzen Jahrgangs 4 III. Der Gerichtshof, Zeitschrift für Kritik des civilgerichtlichen und crimiiiaigerichtlichen Verfahrens in Teutschliind. Herausgegeben von I),-. Ludwig Hopfner, Beisitzer der Juristen-Facultät und Docente» der Rechte an der Universität zu Leipzig. Auszug aus dem Prospekt. Obschon die Rechtswissenschaft mehr für sie allein bestimmte Zeitschriften zählt, als eine an dere Wissenschaft, und eine gewisse Art ihrer Ge genstände in social-, politisch- und conversationell- speculativcn Blättern besprochen wird, dürfte doch die oben angezeigte Zeitschrift nicht als überflüs sig betrachtet werden. Das Volk verlangt nach Kenntniß der proceßrcchtlichen Partie der Rechts wissenschaft, besonders der criininalproccßrcchtli- chen, cs verlangt sogar nach der Lhcilnahme an deren Uebung, von welcher das Wohl und Weh des Einzelnen im Staate, wie des ganzen Staa tes selbst abhängt. Der Jurist aber bedarf prak tischer Beispiele, um das Volk zu belehren, zu überzeugen und zu klarem Urthcil über die Dinge zu befähigen. Diese Bedürfnisse nun lassen eine günstige Aufnahme des Unternehmens im Volke hoffen. Die Zeitschrift wird wirklich verhandelte Pro- ccßstrcitigkeiten vorlcgen, entweder in deren gan zer Vollendung oder in einzelnenr Abschnitten dabei jedoch eine Bcurthcilung der proccssualischen Behandlung des Falles liefern, eine Kritik der bestehenden Proccßnormcn in ihrer Anwendung auf das Gegebene, überall wo es thunlich ist, 120