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VulsniherMgeblatt 18. Tel.-Adr.: Tageblatt Pulsnitz nto Dresden 2138. Giro-Konto 146 »k s^ls s» SV Vs R 4 Bank. Konten : Pulsnitzer Bank, Pulsnitz und V TilI St TT Tö T TT T T Commerz- und Privat-Bank, Zweigstelle Puls.ntz Anzeigen-Grundzahlcn in RM: Die 41 mm breite Petitzeile (Moffe'sZeilcnmeffcr 14) RM 0.25, in der Amtshauptmannschaft Kamenz RM 0.20. Amtliche Zeile RM 0.75 und RM 0.60. Reklame RM 0.60. Tabellarischer Satz 50«/, Aufschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigengebühren durch Klage oder in KonkursfSllen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. Bis i/-10 Uhr vormittags eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Aufnahme - — — Erscheint an jedem Werktag — — — Im F.lle höherer Gewalt, Krieg, Streik oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder der BesSrderungseinrichtungen, hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rück zahlung des Bezugspreises. - Wöchentlich 0.65 RM bei freier Zustellung; bei Abholung wöchentlich 0.55 RM; onrch die Post monatlich 2 60 RM freibleibend Das Pulsnitzer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft u. des Finanzamtes zu Kamenz des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach behördlicherseits bestimmte Blatt Hauptblatt und älteste Zeitung in den Ortschaften des Pulsnitzer Amtsgerichtsbezirks: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteina, Weißbach, Ober- und Niederlichtenau, Friedersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Tittmannsdorf Geschäftsstelle: Pulsnitz, Albertstraße Nr. 2 Druck und Verlag von E L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz Nummer 28 Donnerstag, den 2. Februar 1S28 8«. Jahrgang Amtlicher Teil. Wahl der Versicherungsvertreter als Beisitzer des Verficherangsamts der Amtshaaptmannschaft Kamenz. Nachdem die Amtsdauer der bisherigen Versicherungsvertreter mit dem Schlüsse des Jahres 1927 abgelaufen ist, haben Neuwahlen stattzufindrn. Es find sechs Bersicherungsverlettcr und sechs Stellvertreter aus dem Kreise der Arbeitgeb., u/d sechs Versicherungsvertreter und sechs Stellvertreter aus dem Kreise der Versicherten zu wühlen. Aus die nachstehend abgedruckten Bestimmungen der Wahlordnung wird htngewiesen. Die vorschlagsberechtigten wirtschaftlichen Vereinigungen von Arbeitgebern und Arbeit nehmern oder Verbände solcher Bereinigungen (8 2 der Wahlordnung) werden ausgesordert, Bor schlagsliften spLtesteas bis zum 5. März 1S28, mittags 12 Uhr, dem Unterzeichneten einzureichen. Bei der Ausstellung der Vorschlagslisten find die nachstehenden Be» ftimmungen der KZ 10-13 der Wahlordnung genau zu beachten. Don den vorzuschlaaenden Vertretern und Stellve-.reteea muß mindesten» die Hälfte in der Landwirtschaft beschäftigt sein. Weiter rrgeht an die Ersatzkassen und die Krankenkassen, die außerhalb des Bezirk» des Versichrrungsamts ihren Sitz haben, soweit fie im Bezirke des Derficherungsamts mindestens 50 Mit- glieder haben (8 S Abs. 1 Satz 2 der WO), die Aufforderung, binnen einer F^ft von zw»! Woche«, von dem Erscheinen dieser Bekanntmachung ab gerechnet, dem unterzeichneten Wahll. ler ihre Beteiligung an der Wahl anzumelden Dabei ist die Zahl ihrer nach § 3 der WO. anrech nung-fähigen Mitglieder, sowie der Familien-, Bor- (Nus) Namen, der Berus, der Woyno.i und die Wohnung der nach 8 3 der WO Wahlberechtigten, getrennt nach Arbeitgebern und Vervichertzn, mitzuteilen. Don späteren Veränderungen, di« vor dem Wahltag eiatreten, ist der Wahlletter unver züglich zu benachrichtigen. Kamenz, am 31. Januar 1928. Der stellvertretende Vorsitzende de« Derfichervng»amte« der Amtshauptmaunschast Dr. o CarlowitzHartitzsch, Wahlletter. Auszug aus der Wahlordnung. 8 2 Art der Wahl. (1) Die Arbeitgebetverirctir und die Verfichertenvertreter werden in getrennter Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl auf Grund von Borschagslisttn mit den St.mmzetteln gewählt, die der Wahllelter den Wahlberechtigten zug'hen läßt (8 19 Abs. 1 und 2). (2) Zur Einreichung von Vorschlagslisten find nur berechtigt (8 45 Abs. 1 der RDO) s) bei der Wahl der Brbeitgebervertreter: wirtschaftliche Vereinigungen von Brbcitg«be».r oder Verbände solcher Vereinigungen; (d) bei der Wahl der Verfichertenoerlreter: wirtschaftliche Vereinigungen von Arbeitnehmern oder Verbände solcher Vereinigungen. (3) Di« Wahl ist geheim. 8 S Wahlberechtigung. (1) Wahlberechtigt find die Ausschußmitglirder der Kcankendass.n, die im Bezirke des D, » sicherungramtes mindestens 50 Mitglieder Haden. An der Wahl nehmen seiner die Vorstandsmit glieder der Ersatzkaffen teil, soweit sie im Bezirke des Verficherungsamtes mindestens 59 M..glteder haben. Die Ersatzkosten und die Kassen mit dem Sitze außerhalb d.s Bezirkes des Versicherung» amtes nehmen an der Wahl nur teil, wenn fie ihre Beteiligung an der Wahl dem Wahlle..er recht zeitig anmelden und die Zahl ihrer Mitglieder in diesem Bezirke Nachweisen (8 42 Abs. 1 der RVO). (2) Maßgebend ist die Zahl der Mitglieder, deren Beschästigangsort (88 lk3 156 der RDO.) sich zur Zeit des letzten Zahltages (g 393 der RVO) vor der Feststellung im Bezirke de» Vcrfiche- rungsamtcs befindet. Bei Mitgliedern von Ersatzkosten, unständig Beschäftigten >8 452 der RDO.) und solchen Mitgliedern, die Kasten aus Grund der §8 176 und 313 der RVO- angehören und einen Beschäftigungsart nicht haben, tritt an Stelle de» Beschäftigungsart«» der Wohnort. Bei Hau»- gewerbkreibenden ist der Ort ihrer Betiiebestätte (A 470 der RDO.), bei den im Wandergewerbe betriebe Beschäftigten der Ort mabgebend, bei dessen Octspolizeibehörde der Wandergewerbesch..n be antragt worden ist (z 459 der R-e-O) (3) An Stelle der Vertreter der Derfiche ^en im Vorstände wählen bei den Ersatzkosten, die örtsich« Verwaltungsstelle haben, die Geschäftsleiter der für den Bezirk des Brrficherungsamte» zu ständigen örtlichen Verwaltungsstellen (tz 42 Abs. 2 der R.D O). 8 4. Wählbarkeit. (1) Wählbar find nur oolljäht.ge Deutsche, die im Bezirke de« Verficherungsamtes wohnen oder ihren Betrieb,fitz haben oder beschäftigt werden (88 47, 12 der RDO ). t2) Wählbar al» Arbritgebrrvertreter find nur Arbeitgeber, die Personen beschädigen, di« nach der Reich»verfich«ruug»ordnung versichert find, und ihre bevollmächtigten Be. .eb»le"er. Den Arbeitgebern werden Versicherte zugerechnet, wenn fie regelmäßig mehr al» zwei Versichernigrpsttch« tigk beschädigen (8 47 Abs 2 Satz 2 der RDO ). (S) Wählbar al» Verfichertenvertreter find nur Versicherte (8 47 Abs. 2 Satz 1 der RDO ). (4) Nicht wählbar ist (8 47 Abs. 1 8 12 Abs 2 der RVO.), 1. wer infolge strasgecichtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter verloren hat oder wegen eine» Verbrechen» oder Vergehen», da» den Ver lust dieser Fähigkeit zur F»lge haben kann, verfolgt wird, soll« gegen ihn da» Hauptverfahren eröffnet ist, 2. wer infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung Uber sein Vermögen be schränkt ist. (5) Dit Versicherungsvertreter und ihre Stellvertreter dürfen nicht zugleich besoldete Beamte « -cherungiamt», nichtständige Mitglieder des Reichs- oder eines Landesverstcherungramt», Beifltzer eines Oberverficherung,am oder Derstcherungsc rtreter bei einem anderen Verficheruagramt sein (tz 41 Abs. 2 der RVO.). 8 io. Aufstellung und Einreichung der Vorschlagslisten. (1) Die Vorschlagslisten find nach dem als Anlage I beigesügten Vordruck für jedes Der- ficherungsamt sowie für jede der beiden Gruppen der zu wählenden Versicherungsvertreter gesondert aufzustellen und dem Wahlleiter bis zu dem im Wahlaurschretbe.r angegebenen Zeitpunkt einzureichen. Jede Vereinigung und jeder Verband (H 2 Abs. 2) darf für jede einzelne Wahl, für die fie Vorschlags- berechtigt find, nur je eine Vorschlagsliste einreichen. (2) In den Vorschlagslisten s id die einzelnen Benannten unter fortlaufender Nummer oder in sonst erkennbarer Reihenfolge au m hren und nach Dot- (Rus) und Zunamen, Alter, Beruf, Wohnort und Wohnung so deutlich u bez ichnen, daß über ihre Persönlichkeit kein Zweifel besteht. (3) In die Vorschlagsliste vs - nur ausgenommen werden, wer seine Zustimmung dazu ge- gebrn hat. Mit der Vorschlagsliste fino die Erklärungen der Benannten, daß fie der Ausnahme ihrer Namen in die Vorschlagsliste zustimmen, nach dem al» Anlage ll beigesügten Vordruck einzureichen. 8 " Inhalt der Vorschlagsliste«. (1) In jeder Vorschlagsliste sollen so viel nach 8 4 wählbare Personen benannt werden, wie Derficherungsvertreter und Stellvertreter nach dem Wahlausschreiben insgesamt zu wählen find. Die au» dem Kreise der Arbeitgeber und die aus dem Kreije der Versicherten Benannten sollen min desten» je zur Hälfte an der Unfallversicherung beteiligt sein (8 48 der RDO.). (2) Unter den Benannten einer jeden Gruppe sollen die hauptsächlichsten Erwerbs wriae, insbesondere di« Landw'rtschast, und dir oerichiedenen Teil« des Bezirks des Versicherungs^ i den Versicherten auch die verschiedenen Kreise der Versicherten vertreten sein. Der Vorsitze; . s Versicherungsamts ordnet an, welcher Teil der vorzuschlagendrn Personen in der Landwirtschaft b schäftigt sein soll Er kann auch vorschreiben, welche Betriebszweige und Betriebrteil« besonder zu berücksichtigen find. (3) Mindestens ein Drittel der Benannten jeder Gruppe soll am Sitze de« Vrrstcherungs- amt« selbst oder nicht über sechs Kilometer, bei den Amtrhauptmannschasteo Dresden, Leipzig und Themnitz nicht über zehn Kilometer, von der Mitte der Stadt entfernt wohnen, in der da» Derfiche- rungsamt seinen Sitz hat (8 47 der Verordnung über die Derficherungsbehärden im Sinne der Reichs- verficherungiordnung vo-l 5. Juni 1912, GBBI. S. 329). 8 12. Unzulässigkeit verbundene« Vorschlagsliste«. Die Verbindung mehrerer Vorschlagslisten in der Weise, daß fi« anderen Vorschlagslisten gegenüber als eine einzige Liste gelten, ist unzulässig. 8 13. Unterzeichnung «ud Kennwort der Vorschlagslisten. (1) Die Dorschlagsltsten muffen unter Angabe des Namens der Vereinigung oder de« Ver bandes von den Personen unterschrieben sein, denen die Vertretung der Vereinigung oder des Ver bände» zusteht. (2) Jede Vorschlagsliste soll mlt einem Kennwort versehen sein, da» fie von allen anderen Vorschlagslisten deutlich unterscheidet. Trägt eine Vorschlagsliste kein Kennwort, so gilt der Name des darin an erster Stelle Benannten al« Kennwort der Vorschlagsliste. vrdnuugsnummer: (vom Wahlleiter zu vermerken) Kennwort: Vorschlagsliste Als Arbeitgeber (oder Versicherten )Vertreter des ""'^^^^^'cha^^chen Versicherungs- amts in , gegebenenfalls als Stellvertr., werden vorgeschlagen: Fortlaufende Nr. N a Familien- m e Dor- (Ruf-) .) Alter i>) Beruf Wohnort (bei größeren Or ten Stadtteil), Straße u. Haus nummer a) Betrieb oder Arbeitgeber b) Berufs- genossenfchast e) Zahl der oe- schästigten Versicherten I 2 r 4 8 6 1 ') d) - ») d) - - -) 2 -) - d) - ») d) c) u- s- f- Der Vorstand de (Stempel) (Name der Bereinigung oder des Verbandes) (Unterschrift der Personen, denen die Vertre tung der Vereinigung oder des Verbandes zu steht, 8 13, Abs. 1 der Wahlordnung) Vorschlagsliste: — Fortlaufende Nr