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Nr. 16, Pulsnitzer Tageblatt. — Donnerstag, den 19. Januar 1928 Seite 2. z. Zt 1099 Bände. Davon sind 885 schöngeistigen Inhalts I (historische Zeit-, Sitten-, Gesellschastsromane, Heimaterzäh lungen, Dorfgeschichten, Volkserzählungen), 87 gemeinnützigen, 72 geschichtlichen und 55 erdkundlichen Inhalts. Seit der letzten Bekanntgabe sind folgende Neuanschaffungen erfolgt: Nr. 61: Rudolf Presber, Der Stern von Saragossa; 69: Paul Keller, Der Sohn der Hagar; 961: Woldemar v. Nx- kull, Das Kriegsgericht; 1031: Walter Bloem, Sturmsignal; 1166: Felicitas Rose, Die Erbschmiede; 1167: Felicitas Rose, Erlenkamps Erben ; 1168: Selma Lagerlöf, Charlotte Löwen- sköld; 1169: Hans Watzlik, Das Glück von Dürrenstauden; 1170: Else Rabe, Der Hafen; 1171: Fritz Müller, Fröh liches aus dem Kaufmannsleben; 1172: Ilse Frapan-Akunian, Die Last; der Jahrgang 1927 der „Bibliothek der Unterhal tung und des Wissens", 13 Bände, die Nummern 1173 bis 1185 umfassend; 288: Bruno Wentscher, Deutsche Luftfahrt; 316: Richard A. Bermann, Das Urwaldschiff; 317: H. H. Houben, Der Ruf des Nordens; 356: „Mitteldeutsche Blät ter für Volkskunde", Jahrgang 1927. Interessenten werden gebeten, sich diese Bekanntgabe herauszuschneiden und aufzu heben, bis es die Verhältnisse ermöglichen, den Neudruck eines Katalogs vorzunehmen. Wer in seinen Musestundcn ein gutes Buch lesen will, dem bietet unsere Volksbücherei reichlich Unterhaltung, Anregung und Belehrung. Vorläufig ist die Zahl ihrer Getreuen noch klein. Soll sie zu einer richtigen Volksbücherei werden, so bedarf sie noch vieler neuer Freunde. Sie ist geöffnet jeden Freitag von '/,6 bis 7 Uhr. 8t. Großröhrsdorf. (HebersOelgemälde) Mitte voriger Woche ist in dem Wartesaal 2. Klasse des Haupt bahnhofs in Dresden ein von der Hand des bekannten Kunstmalers Heber in Dresden geschaffenes großes Oelgemälde angebracht worden, welches eine Teilansicht unserer Stadt mit der Kirche veranschaulicht und dabei den Charakter als Jndustrieort mit Rechnung trägt. Das Gemälde befindet sich gegenüber dem Eingänge des Wartesaales am Aufstieg zum Speisesaal und bildet einen schönen Schmuck in der Reihe der übrigen Gemälde Durch das Entgegenkommen der Eisen bahndirektion Dresden ist der Stadt dieser Platz eingeräumt, an welchem bisher ein kleineres, von dem Milbewirtschaster der Bahnhofswirtschaft, Herrn Bergmann, gestiftetes Gemälde unserer Stadt Platz gefunden hatte, der hier als ein Sohn des früheren Gutspächters Bergmann das Licht der Welt erblickte. Das neue Gemälde, das unsere Stadt aufs Würdigste repräsentiert, ist von der Industrie unseres Ortes gestiftet worden. Wir empfehlen jedem, der einmal nach Dresden kommt, Gelegenheit zu nehmen, es anzusehen. Eine in Oel gemalte Skizzet desselben in kleinerer Ausführung hat im Sitzungssaale des Rathauses einen Platz gefunden. Kamenz. (Ueber den Stand von Tier seuchen) in Sachsen am 15. Januar d. I. verzeichnet der amtliche Berich: des Landesgesundheitsamtes für den Bezirk der Amtshauptmannschast Kamenz wie im vorigen Bericht: Ansteckende Blutarmut der Einhufer in 4 Gemeinden und 4 Gehöften, sowie Faulbrut der Bienen in 1 Gemeinde und 1 Gehöft. Bautze«. (Konkurs- Ueber das Vermögen des Kaufmanns Willy Ludwig Baumgart in Santiago de Chile, Inhabers eines Spezialgeschäftes feiner Pelzwaren in Bautzen, Kaiserstraße 11, ist am 11. Januar d. I. das Konkursverfahren eröffnet worden. Anmeldefrist ist bis zum 9. Februar d. I. beim Amtsgericht Bautzen. Dresden. (Rücktritt desMinisterialdirek- tors Wulfsen.) Ministerialdirektor Dr. Wulffen, der im Justizministerium der Strafvollzugsabteilung vor steht, scheidet am 31. Juni d. I. nach Erreichung der gesetz lichen Altersgrenze aus seinem Amte. Sein Nachsolger ist noch nicht bestimmt. Meisten. (Die neue Elb brücke.) Zur Vor bereitung eines Wettbewerbs für die neue Elbbrücke in Meißen hat das Finanzministerium vom Akademischen Rat ein Gutachten eingefordert. Der Akademische Rat hat seine Architektenmitglieder beauftragt, eine Ortsbesichti gung vorzunehmen und Bericht zu erstatten. Das Gut achten wird voraussichtlich noch im Januar fertiggestellt werden. Sebnitz. (Ein Opfer der leichten Beklei dung.) Ein Opfer der leichten Bekleidung wurde hier ein gesundes, kräftiges 18jähriges Mädchen, das einer Nierenentzündung erlag. — Im benachbarten Nixdorf i. B. wurde eine Dame wegen ihrer leichten Bekleidung das Opfer der Spottlust eines Arztes, bei dem sie sich wegen Erkältungserscheinungen behandeln lasten wollte. Der Arzt gab der Dame ein Rezept zur gewissenhaften Befolgung mit. Der Apotheker war aber nicht in der Lage, das Rezept selbst herzustellen, und wandte sich an ein Spezialgeschäft, um das Nötige herbeizuholen zu lasten. Dann wurde der Dame vom Apotheker die Be nutzung des „Medikamentes" nochmals sehr „warm" empfohlen. Zu Hause angekommen, wollte die Dame das so empfohlene Arzneimittel ausprobieren, fand aber beim Auspacken nur — ein Paar wollene Strümpfe vor! Zu diesem Arzt wird jene Dame kaum wieder zur Konsul tatton gehen . . . Teplitz. (Zwei Arbeiterinnen vom Zug getötet.) Auf der Bahnüberführung in der Nähe von Teplitz hat sich ein Zugunglück ereignet, an dem die Un achtsamkeit der Opfer Schuld ist. Als die Schranke kurz nach dem Signal für den von Reichenberg kommenden Schnellzug geschlossen wurde, überschritten mehrere Per sonen noch das Gleis. In diesem Augenblick brauste jedoch der Schnellzug heran. Zwei Arbeiterinnen wurden von der Maschine erfaßt. Beide wurden getötet. Aus dem Sächsischen Landtag. Dresden, 18. Januar. Gegen Schluß der letzten Sitzung gelangt noch der Antrag der Wirtschastspartei wegen der Beschlagnahme des ersten der Konfere z. Die Resolution sei maßgebend. Gute Freunde des Reichsjustizministcrs, an der Spitze der württcmbergische und bayrische Ministerpräsident hätten alles getan, um eine Endlösung heute zu vereiteln. Die „Vostische Zeitung bemerkt, man müßte tatsächlich daran verzweifeln, daß in absehbarer Zeit für eine Vereinheitlichung des Reiches etwas wirksames geschehen könnte, wenn man das Protokoll der Konferenz tragisch nehmen wollte. Glücklicherweise würden ja die Verhältnisse mächtiger sein als die Ministerpräsidenten der Länder. Der „Vorwärts" sagt, zu einem solchen Ergebnis sei das Auf. gebot von 100 Regierungsbeamten wirklich nicht erforderlich gewesen. Die Länderkonferenz werde in Ler Geschichte der deutschen Verfassung eine gleiche Nolle spielen, wie das Hornberger Schießen. General Groener Reichswehrminister? ' Berlin. In parlamentarischen Kreisen ist man der ; Ansicht, daß schon Ende dieser Woche die Ernennung eines i Nachfolgers für den Reichswehrministrr vr. Geßler möglich j sein wird. Der Reichspräsident verfolgt die Absicht, falls ! nicht außerordentliche Schwierigkeiten in den Fraktisns- l beratungen der Deutschnationalen und der Deutschen Volks- j Partei entstehen, als endgültigen Nachfolger vr. Geßlers i General Groener zum Reichswehrminister zu er- - nennen. Die Entscheidung darüber wird davon abhängig gemacht j werden, daß durch die Ernennung eines neuen Reichswehr- Ministers nicht das parteipolitische Schwergewicht im Kabinett verschoben wird. Hinzu kommt, daß sich die Deutsche Volkspartei darüber zu entscheiden haben wird, ob sie den von ihr erhobenen Anspruch auf die Besetzung des Reichswehrministeriums mit einem Mitglied der Deutsche« Volkspartei ohne weiteres preisgeben will. General Gröner ' ist zum Nachfolger Geßlers ausersehen. Dezcmbcrblattes der Grund- und Hausbesitzcrzeituug für j Sachsen zur Verhandlung. Eine Begründung der Anfrage er folgt nicht. Abg. Edel (Soz.) drückt seine Verwunderung über diese Behandlung eines Politisch immerhin sehr wichtigen Vor kommnisses aus. Justizminister Dr. von Fumetti erklärt: Auf Veranlassung des Justizministeriums hat die Staatsanwalt schaft Dresden beim Amtsgericht Dresden am 1. Dezember 1927 den Antrag auf Beschlagnahme der Nr. 23 des Blattes gestellt. Das Amtsgericht Dresden hat entsprechend verfügt. Der Beschlagnahmebeschluß ist sowohl dem Schriftleiter der genannten Zeitung als auch dem gesetzlichen Vertreter des Verlegers zugestellt worden. Der letztere hat'gegen die Be schlagnahme am L. Dezember Beschwerde erhoben, die vom Landgericht am 6. Dezember zurückgcwiesen worden ist. Es trifft hiernach nicht zu, daß die Beschlagnahme ohne richter liche Anordnung erfolgt sei. Der Regierung liege es durchaus fern, das verfassungsmäßig gewährleistete Recht der freien Meinungsäußerung anzulasten. Aus eine sozialdemokratische Anfrage endlich über das Verhalten des Ministerialrats Zieger vom Justizministerium im Wohnungsausschutz des Reichstages antwortete Justiz minister Dr. von Fumettir Herr Ministerialrat Dr. Zieger hat im amtlichen Auftrag der Sitzung des Wohnungsaus- fchusses des Reichstages am 17. November 1927 beigewohnt. Die von ihm gestellten Anträge entsprechen der ihm von dem Ministerium der Justiz und dem Arbeitsministerium er teilten Instruktion. Antrag über Jugend- und Wanderheimc. Die Deutsche Volkspartei hat im Landtag durch den Abge ordneten Voigt folgenden Antrag eingebracht: Der Landtag wolle beschließen, die Regierung zu ersuchen, 1. dem Landtag alsbald eine Denkschrift über Zahl, Umfang und Standort der in Sachsen stehenden und geplanten Jugendferien-, Erholungs- und Wanderheime, Jugendherbergen und dergleichen vorzu legen und hierbei die Träger dieser Unternehmungen sowie Art und Umfang der staatlichen Beteiligung anzuführen; 2. die auf erhöhten Schutz der sittlichen und körperlichen Kräfte der Jugend gerichteten Bestrebungen, insonderheit die Einrichtung von Ferienheimen zu unterstützen, das Jugendherbergswerl nach Möglichkeit weiter auszubauen sowie die berechtigten For derungen des Reichsausschusses der Jugendverbände, in dem der größte Teil der deutschen Jugend zusammengeschlosten ist, auf ihre Durchführbarkeit i« Sachsen zu prüfen und ihre Ver wirklichung anzustreben. Aus dem Angestellten-Recht Wer trägt die Kosten der Borftellnag bei Bewerbungen «w neue Stellungen? Von H. Juhnke- Bertin. Es herrscht noch vielfach Unklarheit über diese Frage. Das ist nicht verwunderlich, weil es spezielle Vorschriften darüber, ob und in welchen Fällen die Kosten der Vorstellung zu ersetzen sind, nicht gibt. Die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches lassen sich aber auch auf die Borftellungskosten analog anwenden. Der u. a hier für in Frage kommende 8 670 des BGB. lautet: „Macht die Beauf tragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrages Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich holten darf, so ist der Auftrag geber zum Ersätze verpflichtet." Es ist deshalb herrschende Meinung, daß die Kosten vom Arbeitgeber zu ersetzen sind, wenn die Vorstellung auf dessen ausdrücklichen Wunsch erfolgt ist. Die Ersatzpfllcht gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber zur Anstellung bereit ist, der Arbeitnehmer aber aus triftigem Grunde nicht annimmt. Dagegen besteht keine Ersatzpstcht, wenn der Arbeitnehmer die Anstellung ohne triftigen Grund ablehnt, z. B. weil er vielleicht anderweitig eine ihm mehr zusagende Stellung gefunden hat. Ferner hat der Arbeitnehmer keinen Ersatzan spruch, wenn es infolge irgend eineS Verschuldens des Arbeitnehmers zu keinem Vertragsabschluß kommt. Ein Verschulden des Arbeitnehmers ist cs, wenn der Arbeitgeber durch irreführende oder falsche An oben veranlaßt worden ist, zur Vorstellung aufzusordern. Die Geltend machung eines Ersatzanspruches würde jedoch gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn ein Arbeitnehmer die Reise in der Absicht antreten würde, die Stellung nicht anzunehmen. Es ist aber kaum wahrschein lich, daß jemand eine solche Reise zum Vergnügen unternimmt. In der Praxis ist cs vielfach so, daß der Arbeitnehmer nicht aufgesordert wird, sich voczustellen, sondern daß der Arbeitgeber ihm die Vo stellung anheimsteüt. In einem derartigen Fall gibt es keine Möglichkeit, durch eine Klage Ersatz der Vo-stellungskosten zu erhalten. Man muß sich also rechtzeitig Klarheit verschaffen, wenn man die Bor stellungskosten erstattet haben will. Dieses kann geschehen, indem man sich bei der Bewerbung gegen Erstattung aller BorstcllungStosten zur persönlichen Vorstellung bereiterklärt. Wird die Vorstellung, vom Ar beitgeber anheimgestellt, so muß zurückgefragt werden, ob der Arbeit geber zur Tragung der Kosten bereit ist Es empfiehlt sich, bei dieser Gelegenheit die Höhe des zu erstattenden Betrages festzulegcn. Wenn der Arbeitnehmer Ersatz der Reisekosten verlangt, so hat er unter Umständen nur Anspruch auf Fahrgelo. Will er aber auch die Verpflegungs- und Uebernachtungskosten erstattet erhalten, so muß er Ersatz aller Borstellungskosten fordern. Hinsichtlich der Höhe der Ersatzpflicht ist fe uer zu beachten, daß die Aufwendungen nur insoweit zu v rgüten sind, als der Beauftragte sie „den Umständen nach für er forderlich halten darf" und sic ihm tatsächlich erwachsen sind. Der Grad der Angemessenheit richtet sich nach der Stellung, die zu besetzen ist und des weiteren auch nach den persönlichen Verhältnissen des Ar beitnehmers. Der angcfordertc Ersatz muß im einzelnen durch Belege erwiesen werden, sofern der Arbeitnehmer solche nach der Verkehrssitte erhält. „Ersparnisse" zu machen, wäre ein strafbarer Betrug. Ueblich ist es allerdings, die ^-offtellungskosten nach den gleichen Grundsätzen z> b-missn, wie sie bei den Dienstreisen Anwendung finden. Diese Sätze gelten für gewöhnlich als angemessen. Bei MetnungSvcrschieden- j heilen darf der Arbeitgeber nicht weniger erstatten und de: Arbeitneh» > mer nicht mehr fordern, als es der § 670 BGB. vorschreibt. Klagen wegen Erstattung der Borstcllungskosten sind nach Z L des Arbcitsgerichtsgesetzes bei dem zuständigen Arbeitsgericht anzu bringen. Es ist zweckmäßig, sich vor der Klagcerhebung mit einer Berufsorganisation, z B. dem Gewsrkschaflsbund der Angestellten zu verständigen. Fahrlässige Tötung »mH elektrischen Strom. , Wegen fahrlässiger Tötung zweier Menschen wurde der Stadtingenieur Robert Patzig- Dresden vom Land gericht Dresden zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt und der mitangeklagte Obermonteur Herzog freigesprochen. Der Sachverhalt ist kurz folgender: Im September 1926 wurden in Dresden durch eine Elektrizitätsfirma wegen Umstellung der Stromversorgung auf Drehstrom größere Arbeiten vorgenommen, die vom Umsormwerk Dresden- Neustadt ausgingen und das Reaklanzenhaus und das Westkraftwerk betrafen. Während nnn im Reaktantenhaus Arbeiter noch mit dem Streichen von Drähten und Auf stellen von Apparaten beschäftigt waren, sollte an einem Mittag dieser Tage eines der verlegten 5k adel unter Strom gesetzt werden. Zu diesem Zweck gab Stadt- ingenieur Patzig dem für die Arbeiten verantwortlichen Obermonteur Herzog die Anweisung, dafür zu sorgen, daß die Inbetriebsetzung richtig erfolgen könne. Herzog ver- säumte dies und begab sich in der fraglichen Zeit zum Essen, während die Arbeiter ahnungslos ihre Arbeit fort setzten. Durch den 10 000-Volt-Strom, mit dem die Arbeiter Töpfer und Möbis infolge Verschlossenseins des Trenn schalters in Berührung kamen, erhielten sie so schwere Verletzungen, daß sie alsbald starben. Dem Angeklagten Patzig wurde zur Last gelegt, gegen § 17 der Unfallverhütungsvorschriften sich verfehlt zu haben, da er nicht alle ihm zu Gebote stehenden Mittel anwendete, um ein Unglück zu verhüten. Er habe es vor nehmlich versäumt, die vorgeschriebene Erdung und Kurz schließung vorzunehmen. Der Erste Strafsenat des Reichsgerichts verwies die Angelegenheit zu neuer Ver handlung an die Vorinftanz zurück. Aenderung in der Wohnungszwangswirtschast? Wie die Sächsische Staatszeitung erfährt, besteht die Absicht, die Beschwerden, die auf Grund der sächsischen Verordnung über die Änderung der Wohnungszwangs wirtschaft vorgetragen sind, demnächst zu prüfen. Sollte sich eine Beschwerde als berechtigt erweisen, dann soll er wogen werden, inwieweit die Lockerungsverordnung örtlich begrenzt, aufgehoben oder eingeengt werden kann. -i Meißens Tausendjahrfeier-Vorarbeiien. Die Vorarbeiten für die Tausendjahrfeier haben einen kraftvollen Anfang genommen. Oberbürgermeister Dr. Busch versammelte die Arbeitsausschüsse zu einer ge meinschaftlichen Besprechung und wies insbesondere auf die Einmütigkeit aller Beteiligten hin, die ohne Unterschied des Standes oder der politischen Meinung an den großen Aufgaben mitschaffen wollen, so daß,die Tausendjahrfeier Meißens, des Wiegenbodens unseres Staates, ein Volks fest in des Wortes wahrster Bedeutung, ein eindrucksvolles- und würdiges Ereignis für die Stadt und das ganze Land werde. Der Beginn der Tausendjahrfeier ist auf den: 2. Juni 1929 festgesetzt worden. Im Programm ist ein Festaktus, ein Festspiel, ein Festzug, die Einweihung des als Jubiläumsgabe der Stadt gedachten Hallen schwimmbades usw. vorgesehen. Ein vergleichshalber vor geführter Film der Tausendjahrfeier Nordhausens zeigte, daß, um einen solchen für Meißen zu schaffen, hier eine weit größere Fülle landschaftlich-städtebaulicher, in dustrieller und geschichtlicher Erscheinungen zur Aufnahme bereitftünden. —- ——.. r.^. Mäser-Gedenkfeier in Meißen. Anläßlich des 10 0. Geburtstages des Mor- monen-Missionars Dr. Karl Mäser fand unter Teil nahme zahlreicher deutscher uud amerikanischer Gäste in Meißen eine Gedächtnisfeier sowie die Enthüllung einer Gedenktafel an dem Geburtshaus Mäsers statt. Neben einer Reihe anderer Redner ergriff auch der amerikanische Generalkonsul in Dresden, Haeberle, das Wort. Wie General von Steuben, so habe auch Dr. Mäser sein deutsches Vaterland verlassen und nicht nur in Deutsch land, sondern auch in Amerika und in vielen anderen Erdteilen Gutes als Erzieher gewirkt. Niemand könne die großen Erfolge verkennen, die die Mormonen in der