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PulsmherZayebtaü Fernsprecher 18. Tel.-Adr.: Tageblatt Pulsnitz Postschcch Konto Dresden 2138. Giro-Konto 146 «kA?k«SU»zLLATr — — — Erscheint an jedem Werktag - - - Im Falle höherer Gewalt, Krieg, Streik oder sonstiger irgend welch": Störung des Betriebes der Zeitung oder der Lefördemngseinrichtungen, hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieserung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rück» zahlung des Bezugspreises. — Wöchentlich 0.65 RM bei freier Zustellung; bei Abholung wöchentlich 0.55 RM; vurch die Post monatlich 2.60 RM freibleibend k IN Bank-Konten: Pulsnitzer Bank, Pulsnitz und TT V T »I d d Commerz und Privat-Bank, Zweigstelle Pu'snitz I Anzcigen-Grundzahlen in RM: Die 41 mm breit- Petitzeile (Mosse's Zeilenmesser 14) l RM 0 25, in der Amtshauptmannfchaft Kamenz RM 0.20. Amtliche Zeile RM 0.75 und RM 0.60. Reklame RM 0.60. Tabellarischer Satz 50°/, Aufschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigengebühren durch Klage oder in Konkursfällen gelau-" der volle Rechnungsbetrag unter Wcg'all von Preisnachlaß in Anrechnung. Bis >/,w Uhr vormittags eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Aufnahme Das Pulsnitzer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannfchaft u. des Finanzamtes zu Karner) des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gerneinderäte Großnaundorf und Weißbach behördlicherseits bestimmte Blatt Hauptblatt und älteste Zeitung in den Ortschaften des Pulsnitzer Amtsgerichtsbezirks: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteina, Weißbach, Ober- und Niederlichtcnau, Friedersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf Geschäftsstelle: Pulsnitz, Albenstraße Nr. 2 Druck und Verlag von E L. Förster? Erben (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz Nummer 23 Freitag, de« 27. Januar 1828 8«. Jahrgang Amtlicher Teil BekanntmaLang lichen Zuschlaqssteuern sllr das Rechnungsjahr und Gewerbesteuern ist von der BefchlutzbeüVc roe genehmigt worden. Das Wichtigste Der 10. Nachtrag zur Gemeindesteuerurdaung über die Erhebung der gemeind« f 1927 In Höhe von 180 o. H. der staatlichen Grund- Aus Grund der Verordnung des Arbeits« und Wohlfahrtsministeriums vom 23.1.1923 (Tüchs. Stoatszeitung Nr. 20 vom Jahre 1928) wird hiermit bekanntgegeben, daß mit der Lei» tun"! der Wahl der Mitglieder des Ausschusses der Lank^soerstcherungsanstalt Sachsen Herr Oberregierungsrat vr. Stempel in Dresden-N 6, Düppelftraße 1, beauitragt worden ist. Gemüß 8 5 Absatz 2 Satz 1 der Wahlordnung für diese Watt bildet der Derstche- rungsomtsdezirk Pulsnitz einen Stimmbezirk Als Vorsteher des Stimmbezirkes Pulsnitz ist Derr Derwaltungsinsp.kior Hirzel in Pulsnitz — Rathaus 7- ernannt worden. Stadtrat Pulsnitz — VerMerungsamt —. Endlich Neichshilfe für die Landwirtschaft Die Anträge der Negiernugsparteien im Hanshaltsanvschntz angenommen Ernste Schwierigkeiten in den deutsch polnischen Handelsvertragsverhandlungen — Der Schiedsspruch für die Reichs- und preußischen Staalsangestelllen gefällt Er liegt in der Stadtsteuereinnahme zur Emstcht aus. Pulsnitz, am 25 Januar 1928. . Dev Stadtrat. Geheimer Regicrungsrat Dr. Karl BuSlky, Professor an der Technischen Hochschule Berlin-Charlottenburg und Mitglied der fchiffsbautech- nischen Gesellschaft trat mit dem Motorschiff „Fulda" des Nord deutschen Lloyd eine Weltreise an, die zunächst bis nach Schanghai führt. Der Automobilclub von Deutschland hat beschlossen, aus Anlaß der 1. Internationalen AutomobilauSstcllung lm November 1928 „Eine Sternfahrt für Kraftfahrzeuge nach Berlin zu veranstalten, deren Ausschreibung baldigst erscheinen wird. Der Reichspräsident empfing den Reichsernähruvgsminister Schiele und den Reichspostministcr Dr. Schätzle zum Vortrag. Im Haushaltausschuß des Reichstages begann die Einzelaussprache über den Haushalt des Reichsmlnisteriums für Ernährung und Landwirtschaft. Der Gothaer Bankier Droste hat seine Frau und Kinder, sowie sich selbst erschossen. Der brutsche Botschafter in Amerika v. Prittwitz Gaffron machte gestern Kellogg seinen Avstandsbesuch. Auf dem Kaliwerk Wittekind in Volprichauscn geriet der Polier Her bold so unglückiich mit dem Fuß in eine Weiche, daß ihm ein ran gierender Wagen ein Bein absuhr. Das andere Bein mußte eben falls amputiert werden. Ais die Frau des Verunglückten an das Bett ihres Mannes ins Krankenhaus gerufen wurde, erschrak sie derartig, daß sie aus der Stelle verstarb. Die Verwandten Sven Hedins haben angeblich gnle Nachrichten von Hedins Asienexpedition bekommen. Bet Starazagora (Bulgarien) hielten am Mittwoch abend acht bewaff nete Banditen innerhalb einer Stunde drei Bcrkehrsautos an und rrubten insgesamt 60 Reisende aus. Sie erbeuteten 80000 Lewa, zündeten ein Auto an und verschwanden spurlos. Einem Telegramm aus Batavia zufolge ist gestern um 4 Uhr nach mittags an der Stelle des unter dem Meeresspiegel befindlichen Kras Krakatao eine Insel auf,etaucht. Im Staate Oaxaca in Mcx.lo wnrde gestern ein schweres Erdbeben, das sich über ein weites Gebiet erstreckt, sestgestellt. Verschiedene Städte haben beträchtlichen Schaden erlitten MWk und sächsische Angelegenheiten — (Erfreuliche Entscheidung des preußi schen Oberverwaltungsgerichtes.) Geh. Reg. Rat Rietzsch, Görlitz, teilt im Bundesblatte des Deutschen Rent- nerbundes u. a. mit: Das Oberverwaltungsgericht hat in sei ner Sitzung vom 13. Dezember 1927, wie ich stets sicher erhoffte, und vorausgejagl hatte, den Beschluß des Bezirks ausschusses Liegnitz, nach dem der volle Kleinrentnerbetrag (Richtsatz und ein Viertel mehr) zu den Unterstützungen öf fentlich rechtlicher Art im Sinn: des 8 84 A usw. Gesetz ge hört und Auswertungs-Einnahmen ltzypothekenzinsen, Vor zugsrente usw.) bis 270 RM. jährlich, also 22,50 RM. mo natlich, auf die Klein- und Sozialrenten-Beträge nicht ange rechnet werden dürfen — bestätigt, und die Anfechtungsklage zurückgewiesen. Damit ist die mehrere Jahre hindurch zäh festgehaltene, in einem Aussatz im Reichsblatt (Nr. 36 von 1925, Seite 587) dargelegte Auffassung des Reichsarbeits ministeriums, des preußischen Wohlfahrtsministeriums, des Städletages und des Magistrats zu Görlitz, die — entgegen dem klaren Wortlaut des 8 84 Aufw.-Gesetz und 8 26 Anl. Abt. Ges. nur im Mißverständnis des H 6 Abs. 3 der Fär- ^^gepfljcht-Verordnung — Aufwertungs-Zinseinnahmen auch 270 RM. jährlich auf das Viertel-Mehr dem Kleinrent- "Er bezw. dem Zusatzbetrag der Sozialrentner angerechnet Men wollten, endgültig und höchstinstanzlich als irrig er- und verworfen worden. , — Maskenbälle und Uniformen.) Das unbefugte Tragen einer Uniform, eines Amtszeichens, Ordens oder Ehrenzeichens ist nach 8 360, Ziffer 8 des Reichs- strafgesetzbuchcs bei Geldstrafe bis zu 150 RM. oder Haft verboien. Es wird von amtlichen Stellen besonders darauf hingewiesen, daß auch auf öffentlichen Maskenbällen die Uni form- und Ausrüstungsstücke der Reichswehr, der Neichsma- rine und der Polizei nicht getragen werden dürfen. Ob es sich um echte oder nachgcahmte Uniform- und Ausrüstungs- Die Anträge der Regierungsparteien im Haushaltsausschuß angenommen. Bei der Einzelaussprache über den Haushalt des Reichs- ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft im Haus haltsausschuß des Reichstages wurden folgende wichtige Anträge der Regierungsparteien im Interesse der Landwirtschaft angenommen: 1. die Reichsregierung zu ersuchen, die Gewährung von zweistellig zu sichernden Krediten zwecks Umschuldung d,rük. kender schwebender Schulden der Landwirte herbeizuführen und zu dem Zwecke a) an territoriale Kreditinstitute Vorschüsse in Höhe von zusammen 100 Millionen Rm. zu gewähren, d) nach Bedarf weitere Vorschüsse zu gewähren, so weit die Beträge durch Begebung von Schatzwechseln zu deschaffen sind, e) im Benehmen mit den Landesregierungen die Ver handlungen mit den territorialen Kreditinstituten zwecks Aufnahme von Anleihen zur Gewährung von zweistellig zu sichernden Umschuldungskrediten alsbald vorzunehmen. 2. Die Reichsregierung zu ersuchen, die Rückzahlung der der Preußischen Zentral-Genofsenschaftskasse reichsseitig ge- währten Kredite so zu gestalten, daß die Rückzahlungstermine hinausgeschoben werden, um dadurch eine den landwirtschaft lichen Bedürfnissen entsprechende elastische Gewährung von Düngemittelkrediten herbeizuführen. 3. Die Reichsregierung zu ersuchen, daß den Land wirten die von dar Preußischen Zentral-Genossenschaftskasse vorgelegten ALwicklungskredtte so lange belassen werden, daß sie aus den Ernteetträgnifsen zurückgezahtt werden können. 4. Dis O^'chsregiernng soll die Landesfinanzämter an- weisen, daß bis Erhöhung der Rahmensätze zur Einkommen- und. Umsatzsteuer für nichtbuchführende Landwirte rückgängig zu machen ist. Dabei soll insbesondere bei bäuerlichen Be ttieben auf die Ersetzung der Lohnarbeiter durch Familien angehörige Rücksicht genommen werden. 5. Die Reichsregrerung soll die Landesfinanzäntter an- weisen, daß sie Anträge auf den Etlaß von Zinsen ans die Dtenerrückstände Rechnung tragen. K. Die Neichsregierung zu ersuchen, von allen zur För derung der landwirtschaftlichen Produktion zur Verfügung gestellten Mitteln sich einen gebührenden Einfluß bei der Verteilung und Verwendung zu sichern. 7. Die Neichsregierung um Vorlegen einer Denkschrift über die wirtschaftliche und soziale Läge der Land rbeiter und über die Belastung der Landwirtschaft durch die Bei träge zur sozialen Versickerung und zn anderen sozialen Einrichtungen zu ersuchen. In Ser nunmehr folgenden Debatte ergriff der Reichsernährulngsminister Schiele das Wort. Der Minister hob hervor, daß wir auf dem stücke handelt, ist dabei gleichgül-ig. Auch durch unwesentliche Abweichungen von den amtlichen Mustern wird die Straf barkeit nicht ausgeschlossen. Diese liegt schon dann vor, wenn eine Verwechs.lung mit wirklichen Angehörigen der Reichs wehr, Reichsmarine und Polizei möglich gemacht wird. — (Die Taschenlampe in der Hand gilt nicht als Fahrradbeleuchtung.) Man kann des öfteren die Beobachtung machen, daß Radfahrer in Erman gelung einer ordnungsmäßigen Laterne eine Taschenlampe in der Hand halten. Das Gericht erkennt aber eine derartige Beleuchtung nicht an. Ein Weidauer Einwohner, der des halb zur Anzeige gebracht wurde, führte eine Gcrichtsentschei- Gebiete des Vieh- und Fleischmarktes ein unzulängliches System hätten, das geordnet wer den müßte. Das Reichskabinett habe ihn zu folgender Er klärung ermächtigt: „Die neichsregierung wird zur Organisation des Ab satzes von Schlachtvieh und Fleisch und von Einrichtungen, die diesen Zwecken dienen, Reichsmittel bis zum Betrage von 30 Millionen Mark zur Verfügung stellen." Die zum Teil übergroße Preisspanne zwischen dem Pro- duzentenpreis und dem letzten Absatzpreis müsse einer ge ordneten Regelung Platz machen. Es träfe nicht zu, daß die Einfuhr von Gefrierfleisch quantitativ geringer sei als die Einfuhr von anderem Fleisch. Die Einfuhr von Fleisch be- trage für das Jahr 1927 insgesamt 2 099 542 Doppelzentner, davon seien ungefähr 1,2 Millionen Doppelzentner Gefrier fleisch. Ernstliche Schwierigkeiten in den deutsch- polnisch. Handelsvertragsverhandlungen Berlin, 27. Januar. Wie die Vossische Zeitung aus diplomatischen Kreisen erfährt, ist es bei den in Warschau geführten deutsch - polnischen Handelsvertragsverhandlungen zu ernsthaften Schwierigkeiten gekommen. Die Fragen der Niederlassung und der Valorisierung der polnischen Währung seien anscheinend so beträchtliche Differenzpunkte geworden, daß man in der Wilhelmstraße äußerst pessimistisch sei. Wie das Blatt weiter aus Warschau berichtet, ist die Schädigung der deutsch - polnischen Verhandlungen durch die neue polnische Grenzschutzverhandlung jetzt auch von offizieller deutscher Seite dargelegt worden. Das Außenministerium sei über den Erlaß des neuen Grenzschutzrechtes nicht vorher informiert worden, sodaß auf die deutsche Beschwerde auch nicht sofort eine Gegenerklärung habe gegeben werden können. Der Schiedsspruch für die Reichs- und preußischen Staatsangestellten gefällt Berlin, 26. Januar. Wie uns der Gewerkschafts bund der Angestellten mittelt, ist das Schlichtungsverfahren der Reichs- und preußischen Staatsangestellten wegen deren Gehaltsregelung noch in später Abendstunde zuende geführt worden. Der Schiedsspruch löst das Problem durch eine prozentuale Erhöhung der Gehaltssätze. Ob dadurch jedoch eine gerechte Angleichung an die Beamtenbesoldungs-Neure gelung erzielt wird, muß zumindestens in den Endgehältern bezweifelt werden. Der Schiedsspruch gibt den Parteien eine Erklärunzsfrist bis einschl. dem 3. Februar ds. Js. düng herbei, die zu seinen Ungunstcn auslief. Das Gericht entschied: Es sei einerlei, ob die Lampe gebrannt habe oder nicht; es genüge nicht, abends mit einer Taschenlampe, die der Radfahrer in der Ha id hält, zu fahren, das Fahrrad selbst müsse mit einer ordnungsgemäßen Lampe versehen sein. — (Mütterberatungen) finden statt am Mitt woch, den 1. Februar, nachmittags 2 Uhr im Rathaus zu Ohorn; am Freitag, den 3. Februar, nachmittags >/»3 Uhr in Büttners Gasthof in Großnaundorf. Arzt wird anwesend sein. Kamenz. (AufdemgestrigenWochenmarkte) kosteten u. a. Blumenkohl 50—90, Möhren 15, Kohlrabi 15,