6332 203, 2. September 1929. Künftig erscheinende Bücher. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Ende September erscheint: Kommentar zur Preußischen Landesrentenbank-, Rentenguts- und Anerbenguts- Gesehgebung Von Richard Haack und Or. jui'. Adolf von Heusinger Oberlandeskulturrat l. R. Mlnlstertalrat Geh. Neglerungsrat tm preuß. Flnanzmlnlstertum Ca. 500 Seilen stark Vorzugspreis bis zum Erscheinen des Werkes broschiert 20.— Rm., gebunden 22.— Rm. (später 22.— Nm. bzw. 24.— Rm.) Das Buch gibt kn einer Einleitung einen Überblick über die Finanzierung der ländlichen Siedlung in Preußen. Das Landesrentenbankgeseh, das die Grundlage für die Finanzierung der ländlichen Sied lung schafft und die zu dem Gesetz ergangenen Durchführungsverordnungen und Ausführungserlasse werden eingehend erläutert. Da das Landesrentenbankgeseh die für Rentengüter wesentlichen Vor schriften umfaßt, so ist das Buch zugleich auch ein Kommentar zur Rentengutsgesetzgebung, es lehnt sich insoweit an den Kommentar von Haack zu den Gesehen über Rentengüter (2. Auflage 1920) an. Doch ist dieser völlig umgearbeitet, in Berücksichtigung der neuen Bestimmungen des Landesrentenbank gesetzes und der Auslegung, die die Gesehesvorschriften über Rentengüter seither in der Praxis und im Schrifttum gefunden haben. 2m Anschluß an das Landesrentenbankgeseh sind das für die Rentengüter grundlegende Gesetz vom 27. 6. 1890 und das Anerbengefch vom 8. 6. 1896, sowie die Bestimmungen über das Wieverkaufsrecht bet Rentengütern kommentiert. In einem Anhang sind Gesetze, Verord nungen und Erlasse zusammengefaßt, die für die ländliche Siedlung in Preußen von Bedeutung sind, so insbesondere die aufrechterhaltenen Aucführungsvorschristen zu den Rentengutsgesehen, die Sied- lungsgesehe und die zu ihnen ergangenen AuSsührungsanweisungen, die Zwischenkreditgesetze, die Vor schriften über Hauszinssteuerdarlehn, die neuen Richtlinien für den Ostmarkenkredit. Das Buch schließt mit einer Statistik über die ländliche Siedlung. Das Buch ist unentbehrlich für alle, die mit der ländlichen Siedlung zu tun haben, in erster Linie Behörden, Gemeinden, Siedlungsunternehmungen und Siedler. T ÄeuMeLandbuchhanülunsMerlmtzMI