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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 16.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-191400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19140000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19140000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Heft Nr. 12 in der Vorlage nicht vorhanden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 16.1914
-
- Ausgabe Nr. 1, 2. Januar 1914 1
- Ausgabe Nr. 2, 9. Januar 1914 9
- Ausgabe Nr. 3, 16. Januar 1914 17
- Ausgabe Nr. 4, 23. Januar 1914 25
- Ausgabe Nr. 5, 30. Januar 1914 33
- Ausgabe Nr. 6, 6. Februar 1914 41
- Ausgabe Nr. 7, 13. Februar 1914 49
- Ausgabe Nr. 8, 20. Februar 1914 57
- Ausgabe Nr. 9, 27. Februar 1914 65
- Ausgabe Nr. 10, 6. März 1914 73
- Ausgabe Nr. 11, 13. März 1914 81
- Ausgabe Nr. 13, 27. März 1914 97
- Ausgabe Nr. 14, 3. April 1914 105
- Ausgabe Nr. 15, 10. April 1914 113
- Ausgabe Nr. 16, 17. April 1914 121
- Ausgabe Nr. 17, 24. April 1914 129
- Ausgabe Nr. 18, 1. Mai 1914 137
- Ausgabe Nr. 19, 8. Mai 1914 145
- Ausgabe Nr. 20, 15. Mai 1914 153
- Ausgabe Nr. 21, 22. Mai 1914 161
- Ausgabe Nr. 22, 29. Mai 1914 169
- Ausgabe Nr. 23, 5. Juni 1914 177
- Ausgabe Nr. 24, 12. Juni 1914 185
- Ausgabe Nr. 25, 19. Juni 1914 193
- Ausgabe Nr. 26, 26. Juni 1914 201
- Ausgabe Nr. 27, 3. Juli 1914 209
- Ausgabe Nr. 28, 10. Juli 1914 217
- Ausgabe Nr. 29, 17. Juli 1914 225
- Ausgabe Nr. 30, 24. Juli 1914 233
- Ausgabe Nr. 31, 31. Juli 1914 241
- Ausgabe Nr. 32, 7. August 1914 249
- Ausgabe Nr. 33 u. 34, 21. August 1914 257
- Ausgabe Nr. 35 u. 36, 28. August 1914 261
- Ausgabe Nr. 37, 11. September 1914 265
- Ausgabe Nr. 38 u. 39, 25. September 1914 273
- Ausgabe Nr. 40 u. 41, 9. Oktober 1914 281
- Ausgabe Nr. 42 u. 43, 23. Oktober 1914 289
- Ausgabe Nr. 44 u. 45, 6. November 1914 297
- Ausgabe Nr. 46 u. 47, 20. November 1914 305
- Ausgabe Nr. 48 u. 49, 4. Dezember 1914 313
- Ausgabe Nr. 50 u. 51, 18. Dezember 1914 321
- Ausgabe Nr. 52, 25. Dezember 1914 329
- Register Register I
-
Band
Band 16.1914
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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100 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Nr. 13 Mohnsaat: Alter Satz 15c., neuer Satz 15c. Rübensamen (außer Zuckerrüben), Mohrrübensamen, Rapunzen-, Petersilien- Pastinaken-, Radieschen-, Steck rüben- und Kohlrüben-Samen: Alter Satz 4 c. 1 b., neuer Satz 3 c. 1 b, Andere Sämereien: Alter Satz 29,94 Proz. v. W., neuer Satz 5 c. 1 b. Darnach sind nicht unwesentliche Vergünstigungen ein getreten. Verkehr. — Ueber die Verpackung von Paketen nach übersee ischen Ländern hat das Reichspostamt eine Verfügung er lassen, in welcher über die mangelhafte Verpackung gerade bei dieser Art von Paketen geklagt wird. Häufig kommen zu schwache Holzkisten, Pappschachteln oder lediglich Packpapier zur Anwendung, die namentlich bei einem et waigen Schiffsverkehr den unvermeidlichen Druck nicht aushalten. Bei den ausländischen Auswechselungs-Post anstalten kommen solche Sendungen sehr oft in zerdrück tem Zustand an. Dadurch entstehen aber Weiterungen für den Dienstbetrieb, die auch für den Absender Unannehm lichkeiten zur Folge haben. Es sollen daher künftig un nachsichtlich Pakete, deren Verpackung den postalischen Vorschriften nicht entspricht, von der Annahme ausge schlossen werden. — Postkarten mit Adreßstreifen sind jetzt auch im Verkehr Deutschlands mit Luxemburg und Norwegen zu gelassen. f Vereine, Versammlungen, Ausstellungen. , I Ein Kampf und seine Folgen. Die Vereinigung der gärtnerischen Fachpresse Deutsch lands E. V., die vor etwa 2% Jahren unter der Aegide des Herrn Olbertz aus Erfurt gegründet wurde, befindet sich zurzeit in einer Krisis, die leider den Beweis für die seiner zeit von manchen Skeptikern vertretene Ansicht zu liefern scheint, daß dieser Korporation bei den so ungeheuer aus einandergehenden Interessen der einzelnen Mitglieder, bzw. ihrer Verlagsorgane, jede Möglichkeit geschlossenen Ein tretens für die eigenen Interessen sowohl wie für die des gesamten erwerbstätigen deutschen Gärtnerstandes abgeht. Der Bund deutscher Baumschulenbesitzer, eine Vereinigung, die zweifellos schon manche durchaus anerkennenswerte Arbeit geleistet hat, ist vor etwa Jah resfrist an die Vereinigung der Fachpresse mit der Bitte herangetreten, Anzeigen mit Schleuderangeboten durch gemeinsamen Beschluß die Aufnahme grundsätzlich zu verweigern und damit an ihrem Teile zur Förderung ge sunder wirtschaftlicher Verhältnisse auch im Gärtner berufe beizutragen. Daß die Vereinigung der gärtnerischen Fachpresse diesem Ansuchen stattgab, war unabweisbare Pflicht, wollte anders sie nicht sich dem Vorwurf aus setzen, die Interessen des gesamten Berufes vor den eige nen zurückzustellen. So wurde denn das Abkommen ge troffen, daß absoluten Schleuderangeboten die Aufnahme, gegebenen Falles auf Reklamation seitens des Bundes, ver sagt werden sollte, Unerheblich ist wohl — und wir glau ben hier den Beifall aller unparteiisch Denkenden zu fin den — die Frage der Prüfung eingesandter Anzeigen vor Veröffentlichung daraufhin, ob die angegebenen Preise die festgesetzte Mindestgrenze einhalten. Es kann doch keinem Zweifel unterliegen, daß Schleuderanzeigen, die sofort als solche erkannt werden, gar nicht aufgenom men werden. Die Gerechtigkeit erfordert es hier, fest zustellen, daß die Grenze für Mindestpreise seitens des „B, d. B.“ recht weit gezogen ist, so daß schon dieserhalb Diffe renzen aus diesem Abkommen vollständig ausgeschlossen schienen. Das ist der Kern der Sache, und von wesentlich geringerer Bedeutung jedenfalls ist die Frage, ob die Ge schäftsstelle eines Blattes die Verpflichtung hat, jede An zeige vor Aufnahme auf etwaige Schleuderpreise hin zu prüfen, die jetzt bedauerlicher Weise zu einem heftigen Kampf zwischen der „Berliner Gärtnerbörse" und dem „B. d. B.“ geführt hat. Der letztere hat beschlossen, der „Berliner Gärtner börse“ Anzeigen nicht mehr aufzugeben, während diese dem Bunde „Trustbildung“ vorwirft, und damit auch ihrer seits weit über das Ziel hinausschießt. Denn das Streben nach Ausschaltung von Schleuderangeboten führt, konse quent beobachtet, zu gesunden wirtschaftlichen Verhält nissen, auf die hinzuarbeiten zweifellos die vornehmste Pflicht der Fachpresse ist. Die Warenhausgepflogenheiten, die ja so viele Mittelstandsexistenzen schon rücksichtslos vernichtet haben, wollen wir unserem Berufe fernhalten, und dazu muß uns jedes Mittel recht sein. Wir können also die Stellungnahme der „Berliner Gärtnerbörse“ nicht billi gen und bedauern vor allen Dingen, daß nicht vor dem Hin austragen an die Oeffentlichkeit maßgebende Persönlich keiten sich gefunden haben, deren Autorität die Schlichtung hätte gelingen müssen. Wir kommen auf den Streitfall selbst, falls es nötig werden sollte, demnächst in einem be sonderen Artikel noch zurück und möchten heute nur, wie ja schon eingangs betont, dessen Wirkung auf die Verei nigung der gärtnerischen Fachpresse, deren Autorität hier so vollkommen versagt hat, beleuchten. Da muß man nun zunächst einen Blick auf die Entstehung des Streites werfen, dessen Ursache uns wenigstens nicht ganz geklärt erscheint. Wenn man einer Vereinigung einmal als Mit glied angehört, so ist es wohl zunächst Pflicht, keine Son derverhandlungen in Angelegenheiten, die lediglich die Korporation angeht, zu führen, solche vielmehr der Ver bandsleitung zu überlassen. So sehr wir bedauern, hier wiederum Stellung gegen die „Berliner Gärtnerbörse“ neh men zu müssen, so wenig läßt sich leugnen, daß ein Recht zu Sonderangeboten auch für die „Berliner Gärtnerbörse“, so lange sie eben Mitglied der Vereinigung der Fachpresse ist, nicht existiert. Der Grundsatz: „Alle für einen, einer für alle“ muß auch für die „Vereinigung“ Geltung haben. Wie es also überhaupt zu Sonderverhandlungen zwischen dem Bunde deutscher Baumschulbesitzer und der Berliner Gärtnerbörse hat kommen können, bedarf noch sehr der Aufklärung. Nach erfolgter öffentlicher Stellungnahme seitens der j „Berliner Gärtnerbörse“ gegen den „B, d, B,“ hat auch dieser zu einer gleichen Maßnahme sich entschlossen und an die übrige Fachpresse Bekanntmachungen mit der Bitte um Veröffentlichung versandt. Der Veröffentlichung dieser Bekanntmachungen hätte an sich nichts im Wege gestan den; denn nachdem die „Berliner Gärtnerbörse“ einmal den Kampf in die Oeffentlichkeit getragen hatte, mußte auch | dem Gegner der gleiche Weg offen gelassen werden, Der Bund hat indessen hierbei unseres Erachtens den Fehler gemacht, daß er kostenlose Aufnahme im redaktionellen Teile erbat, welchem Wunsche beispielsweise wir nicht nachkommen zu sollen glaubten. In der Hauptsache, weil wir als selbst zugehörig zur Vereinigung der gärtnerischen Fachpresse, einem Mitgliede so ohne weiteres nicht in den Rücken fallen wollten, zumal uns eine gütliche Beilegung noch durchaus möglich erschien, sodann, weil die Einsen dung des Bundes nach Form und Inhalt nur zur Aufnahme im Inseratenteile geeignet war. Besonders interessant ist nun, und damit kommen wir wieder auf die schwerwiegende Bedeutung dieses Falles für die Vereinigung der Fachpresse selbst, das Verhalten der Verbandsleitung und der einzel nen Mitglieder. Nachdem wir das Schreiben des Bundes deutscher Baumschulenbesitzer in dem oben dargelegten Sinne beantwortet hatten, verschickte die Vereinigung ein eiliges Zirkular mit der Bitte, von der Publizierung etwaiger Einsendungen seitens des Bundes unbedingt einstweilen Abstand zu nehmen und weiteres abzuwarten. Diesem Ver-
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