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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 16.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-191400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19140000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19140000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Heft Nr. 12 in der Vorlage nicht vorhanden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 16.1914
-
- Ausgabe Nr. 1, 2. Januar 1914 1
- Ausgabe Nr. 2, 9. Januar 1914 9
- Ausgabe Nr. 3, 16. Januar 1914 17
- Ausgabe Nr. 4, 23. Januar 1914 25
- Ausgabe Nr. 5, 30. Januar 1914 33
- Ausgabe Nr. 6, 6. Februar 1914 41
- Ausgabe Nr. 7, 13. Februar 1914 49
- Ausgabe Nr. 8, 20. Februar 1914 57
- Ausgabe Nr. 9, 27. Februar 1914 65
- Ausgabe Nr. 10, 6. März 1914 73
- Ausgabe Nr. 11, 13. März 1914 81
- Ausgabe Nr. 13, 27. März 1914 97
- Ausgabe Nr. 14, 3. April 1914 105
- Ausgabe Nr. 15, 10. April 1914 113
- Ausgabe Nr. 16, 17. April 1914 121
- Ausgabe Nr. 17, 24. April 1914 129
- Ausgabe Nr. 18, 1. Mai 1914 137
- Ausgabe Nr. 19, 8. Mai 1914 145
- Ausgabe Nr. 20, 15. Mai 1914 153
- Ausgabe Nr. 21, 22. Mai 1914 161
- Ausgabe Nr. 22, 29. Mai 1914 169
- Ausgabe Nr. 23, 5. Juni 1914 177
- Ausgabe Nr. 24, 12. Juni 1914 185
- Ausgabe Nr. 25, 19. Juni 1914 193
- Ausgabe Nr. 26, 26. Juni 1914 201
- Ausgabe Nr. 27, 3. Juli 1914 209
- Ausgabe Nr. 28, 10. Juli 1914 217
- Ausgabe Nr. 29, 17. Juli 1914 225
- Ausgabe Nr. 30, 24. Juli 1914 233
- Ausgabe Nr. 31, 31. Juli 1914 241
- Ausgabe Nr. 32, 7. August 1914 249
- Ausgabe Nr. 33 u. 34, 21. August 1914 257
- Ausgabe Nr. 35 u. 36, 28. August 1914 261
- Ausgabe Nr. 37, 11. September 1914 265
- Ausgabe Nr. 38 u. 39, 25. September 1914 273
- Ausgabe Nr. 40 u. 41, 9. Oktober 1914 281
- Ausgabe Nr. 42 u. 43, 23. Oktober 1914 289
- Ausgabe Nr. 44 u. 45, 6. November 1914 297
- Ausgabe Nr. 46 u. 47, 20. November 1914 305
- Ausgabe Nr. 48 u. 49, 4. Dezember 1914 313
- Ausgabe Nr. 50 u. 51, 18. Dezember 1914 321
- Ausgabe Nr. 52, 25. Dezember 1914 329
- Register Register I
-
Band
Band 16.1914
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau die Drainage ersparen, legt nur über den Holzboden eine Lage dünner, flacher Scherben, die einerseits das Durch fallen des Materials verhindern, anderseits die gefähr- deste Stelle des Korbes, den Boden, vor allzu rascher Fäulnis schützen und weiter bei hängenden Pflanzen das Spritzwasser von unten abhalten. Und nun zur Frage: Wie groß sollen die Gefäße sein? Ein abballiertes, wie oben angegeben, zugeschnit tenes, viergliedriges Exemplar wird in das leere Gefäß hin eingepaßt, so daß die älteste Bulbe den Rand streift, die jüngste (Stammhalter) etwas über die Mitte hinausreicht. Der Gefäßdurchmesser soll noch für die nächsten drei zu erwartenden Stämme Platz gewähren. Diese Situation ist beizubehalten beim Einpflanzen. Sofort nach diesem, wel ches, wie bereits erwähnt, mit ebener Fläche abschließt und infolgedessen der Pflanze viel Halt bietet, welcher bei wurzelarmen Exemplaren durch gegen Nässe widerstands fähigen Draht (wie Kupfer, Messing u. dgl., den man um die Stammachse befestigt und die lang belassenen Enden gleich den Wurzeln einbettet) noch verstärkt werden kann, werden die Stämme an in das Gefäß eingetriebenen Stäben mit Lindenbast zur endgültigen Festigung ange bunden. Sehr empfehlenswerte, billige Stäbe liefern unsere Cornusarten, die, tief geschnitten, schöne, gerade Schöß linge bringen. Diese sind allen anderen Holzarten infolge ihrer leichten Bearbeitung und Widerstandsfähigkeit vor zuziehen. Daß das Anbinden der Bulben schick ausgeführt wer den sollte, ist keine Frage, denn sonst wirkt es ungemein störend. Gemüse. Pflücksalat. Durch die frühzeitige Aussaat von Pflück salat (amerikanischem) kommt man bekanntlich am frühe sten zur Salaternte im Freien. Warum sollen wir die Zeit nun nicht noch abkürzen, indem wir Pflücksalatpflanzen im Kasten heranziehen und frühzeitig auspflanzen, was doch ohne nennenswerten Aufwand vor sich gehen kann? Ich fand, daß diese bunten, rosettenartigen Salatköpfe zur Abwechslung gern gekauft wurden. F. Steinemann, Pflanzenkrankheiten und Schädlinge. Vertreiben der Werren aus Frühbeetkästen. Gegen dieses widerwärtige und schädliche Ungeziefer ist die Neßlersche Blutlaustinktur ein gutes und erfolg reiches Mittel. In 30 facher Verdünnung angewendet und das ganze Mistbeet gut durchfeuchtet, erfüllt dieses Mittel seinen Zweck, denn die Tiere verschwinden baldigst. Eine Benachteiligung der Pflanzen findet durch die Tinktur bei sachgemäßer Anwendung nicht statt. Bodenschädlinge. Gegen die namentlich im Frühjahr oft sehr zahlreich auftretenden und vielen Schaden ver ursachenden Larven, Engerlinge, Drahtwürmer, Erdraupen usw. hilft zunächst eine sorgfältige Bodenbearbeitung, dann müssen dieselben aber auch direkt aufgesucht und durch ausgelegte Köder gefangen werden. Wertvolle Hilfe ge währen uns auch die natürlichen Feinde all diesen Unge ziefers, vor allem aus der Vogelwelt, auch der Maulwurf erweist sich im Kampf gegen die im Boden lebenden niederen schädlichen Tiere als sehr nützlich. Erdflöhe. Gegen diese Tiere, die namentlich die Kohl pflanzen angreifen und zerfressen, aber auch Levkojen, Reseda und andere Blumenpflanzen oft nicht aufkommen lassen, wendet man die verschiedensten Mittel an, z. B. Be streuen des Bodens mit Kalkstaub, Thomasmehl, Tabak staub und pulverisiertem Schwefel, Auch feiner weißer, mit Petroleum getränkter Sand tut gute Dienste. Die Hauptsache ist und bleibt aber immer, daß alle diese Gegen mittel zur rechten Zeit angewendet werden und nicht erst, wie es leider so häufig geschieht, erst dann, wenn die Erd flöhe schon in Massen vorhanden sind und schon so viel Unheil angerichtet haben, daß eine Bekämpfung aussichts los erscheint. Oefteres Ueberspritzen und Gießen der von Erdflöhen befallenen Beete ist, da die Käfer gegen Feuch tigkeit empfindlich sind, gleichfalls anzuraten, auch kann man zwischen die Pflanzenreihen flache Schalen stellen, die man mit Wasser füllt, das mit einer mit Fruchtäther ver setzten Oelschicht vermengt wird. Rechtspflege. Zur Sonntagsruhe in Blumengeschäften. Ein Ober- landesgericht entschied in einem Urteil (R. II, 166/13), daß die Sonntagsruhe in Handelsbetrieben, wie Blumenge schäften, nicht auch die Zurichtung der Waren für den un mittelbaren Verkauf mit umfaßt, da der letztere ja sonst geradezu unmöglich gemacht werden würde. Das Gericht ist der Meinung, daß den Besonderheiten des Blumenhan dels in angemessener Weise Rechnung zu tragen ist. Nur bei Arbeiten auf Vorrat, bzw. auf Grund von Bestellungen früherer Tage, würde die Sonntagsruhe in Frage kommen, nicht aber, wenn es sich um Bestellungen handelt, welche an demselben Sonntag noch erledigt werden müssen. Hier muß den Zurichtungsarbeiten Freiheit gelassen werden. Hierzu gehört auch das Binden von Buketts und Kränzen, die an dem Sonntage und für diesen Sonntag bestellt wer den. Das Oberlandesgericht hätte noch weiter gehen können. Auch Bestellungen vom Sonnabend oder Freitag, die aber wegen leichten Verderbens der betreffenden Pflan zen nicht eher ausgeführt werden können, müssen am Sonn tag noch erledigt werden dürfen. Handel. — Hausierhandel mit Sämereien. Wenn wir gehofft I hatten, daß nunmehr auch Gemüse- und Blumensamen dem 1 Hausierhandel entzogen werden würden, so haben wir uns damit einer Täuschung hingegeben, es sei denn, daß es noch gelingen würde, das Plenum des Reichstages gegen diesen Hausierhandel mobil zu machen. Die Kommission hat bei ' ihrer erneuten Beratung abgelehnt, Blumen- und Ge müsesamen dem Hausierhandel zu entziehen, und wir müs sen das lebhaft beklagen, denn es zeigt sehr wenig Ver- : ständnis für die Interessen der deutschen Gärtnerei. Man begnügte sich mit einem Antrag des Abgeordneten von Payer, der dahin ging, daß der Hausierhandel mit Blumen- und Gemüsesamen gestattet sein solle, wenn die Sämereien | sich in geschlossenen Behältnissen befinden, auf denen die Menge, die Art und das Alter der Sämereien, sowie die Adresse des Hausierers angegeben ist. Damit ist natürlich nichts gebessert. Wenn jemand betrogen ist, so kennt er zwar den Hausierer und kann sich an diesen halten, das wird aber meist ganz verlorene Liebesmüh sein, weil von dem Hausierer nichts zu holen ist. Mit dem Samenhändler aber, der die Tüten geliefert hat, steht der Konsument in keiner Verbindung. Es wird also alles beim alten bleiben, wenn nicht noch Hilfe in letzter Stunde kommt. -— Lieferfristen im Blumenversandgeschäft. Im Blu menversandgeschäft hat sich nach einem Gutachten der Handelskammer in Bromberg vom 18. Dezember 1913, ein Handelsgebrauch, nach welchem Lieferung noch im November 1912 hätte erfolgen dürfen, trotzdem im Bestellschein der Monat Oktober für die Lieferung vor- i gemerkt wurde, nicht feststellen lassen. Im vorliegenden Falle ist vielmehr nach Lage der Sache anzunehmen, daß der Wille der Vertragschließenden ausdrücklich dahin ging, daß die Sendung noch im „Oktober“ im Besitze des Käu fers sein sollte, zumal sich bei der Sendung Pflanzen be fanden, welche sehr stark frostempfindlich sind, und anzu nehmen ist, daß im November schon stärkerer Frost ein setzt. Wenn sich der Absender mit der Absendung ver spätete, so war er mindestens verpflichtet, die Sendung so zu verpacken, daß sie nicht durch Frost Schaden leiden konnte, wie es hier tatsächlich der Fall gewesen ist. Der Schaden trifft also den Absender und nicht den Empfänger. — Der neue amerikanische Zolltarif wird je nach den in j Frage kommenden Waren verschiedene Wirkung äußern. In einem Bericht der Handelskammer in Halber stadt wird über die Wirkung auf den Samenhandel des dortigen Bezirkes folgende Aufstellung gemacht’
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