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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 16.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-191400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19140000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19140000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Heft Nr. 12 in der Vorlage nicht vorhanden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 16.1914
-
- Ausgabe Nr. 1, 2. Januar 1914 1
- Ausgabe Nr. 2, 9. Januar 1914 9
- Ausgabe Nr. 3, 16. Januar 1914 17
- Ausgabe Nr. 4, 23. Januar 1914 25
- Ausgabe Nr. 5, 30. Januar 1914 33
- Ausgabe Nr. 6, 6. Februar 1914 41
- Ausgabe Nr. 7, 13. Februar 1914 49
- Ausgabe Nr. 8, 20. Februar 1914 57
- Ausgabe Nr. 9, 27. Februar 1914 65
- Ausgabe Nr. 10, 6. März 1914 73
- Ausgabe Nr. 11, 13. März 1914 81
- Ausgabe Nr. 13, 27. März 1914 97
- Ausgabe Nr. 14, 3. April 1914 105
- Ausgabe Nr. 15, 10. April 1914 113
- Ausgabe Nr. 16, 17. April 1914 121
- Ausgabe Nr. 17, 24. April 1914 129
- Ausgabe Nr. 18, 1. Mai 1914 137
- Ausgabe Nr. 19, 8. Mai 1914 145
- Ausgabe Nr. 20, 15. Mai 1914 153
- Ausgabe Nr. 21, 22. Mai 1914 161
- Ausgabe Nr. 22, 29. Mai 1914 169
- Ausgabe Nr. 23, 5. Juni 1914 177
- Ausgabe Nr. 24, 12. Juni 1914 185
- Ausgabe Nr. 25, 19. Juni 1914 193
- Ausgabe Nr. 26, 26. Juni 1914 201
- Ausgabe Nr. 27, 3. Juli 1914 209
- Ausgabe Nr. 28, 10. Juli 1914 217
- Ausgabe Nr. 29, 17. Juli 1914 225
- Ausgabe Nr. 30, 24. Juli 1914 233
- Ausgabe Nr. 31, 31. Juli 1914 241
- Ausgabe Nr. 32, 7. August 1914 249
- Ausgabe Nr. 33 u. 34, 21. August 1914 257
- Ausgabe Nr. 35 u. 36, 28. August 1914 261
- Ausgabe Nr. 37, 11. September 1914 265
- Ausgabe Nr. 38 u. 39, 25. September 1914 273
- Ausgabe Nr. 40 u. 41, 9. Oktober 1914 281
- Ausgabe Nr. 42 u. 43, 23. Oktober 1914 289
- Ausgabe Nr. 44 u. 45, 6. November 1914 297
- Ausgabe Nr. 46 u. 47, 20. November 1914 305
- Ausgabe Nr. 48 u. 49, 4. Dezember 1914 313
- Ausgabe Nr. 50 u. 51, 18. Dezember 1914 321
- Ausgabe Nr. 52, 25. Dezember 1914 329
- Register Register I
-
Band
Band 16.1914
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Nr. 10 N des Unternehmers tätigen Personen nicht Sachlage untersteht das Ladengeschäft welchem lediglich er und seine Ehefrau betrieb nicht der Versicherungspflicht, triebene Werkstatt einen Nebenbetrieb einzurechnen ist. Bei dieser des Beschwerdeführers, in beschäftigt sind, als Klein- Ob die mit 2 Gehilfen be- des Verkaufsgeschäftes bil ¬ auf eine gute war bei allen Jahr hinüber- Saison durch- c s c E kl te F t n h v P s d F N t s d d s N li E X u v f b E I E f ii c i det, wie das Oberversicherungsamt annimmt, kann dahingestellt blei ben, da sie beim Fehlen der Voraussetzungen des § 538 der Reichs versicherungsordnung (Fabrikbetrieb) nicht versicherungspflichitg ist, aber auch wenn sie es wäre, damit den Hauptbetrieb nicht auch ver sicherungspflichtig machen würde." Ziehen wir den Rechtsgrundsatz aus dieser Entscheidung heraus, so würde er etwa lauten: „Das in der Bekanntmachung des Reichsversicherungsamtes vom „15. Januar 1912 als unterste Grenze für die Versicherungspflicht „von Betrieben zur Behandlung und Handhabung der Ware aufge- „stellte Erfordernis von 300 vollen Arbeitstagen bezieht sich aus- „schließlich auf die Tätigkeit der von dem Betriebsunternehmer in „dem bezeichneten Betriebe, also im Blumenladen, beschäftigten „Personen, nicht auch auf die, welche im Gärtnereibetriebe tätig „sind." Danach werden in der Regel die Handelsgärtner und Blumen geschäftsinhaber von der Zugehörigkeit zur Detailsberufsgenossen schaft enthoben sein. n< gr A B ki K w m Im großen und ganzen war das Geschäft befriedigend, ohne Ausnahme an allen Artikeln, die mit in das neue sp W vo ve Wi fü: sa M M gr un K< Ja 01 ge di in sc Ei sc Immer wieder taucht die Frage auf, ob ein Handelsgärtner ver pflichtet sei, der Kleinhandelsberufsgenossenschaft beizutreten oder nicht. Es kann sich natürlich nur dann um diese Frage drehen, wenn neben dem Betriebe der Gärtnerei noch ein besonderer Blumenladen gehalten wird, in welchem eine Behandlung und Handlung der Ware erfolgt. Dazu gehört aber das Vorweisen, das Herabholen und Weg setzen, das Reinigen und Zurechtmachen von Pflanzen, so daß an sich gar kein Grund vorhanden wäre, die Blumen- und Pflanzenläden von der Detailhandelsberufsgenossenschaft auszuscheiden. Auch die Exi stenz der Gärtnereiberufsgenossenschaft würde daran nicht hindern. Aber diese Unterstellung unter die Detailberufsgenossenschaft ist doch an Voraussetzungen geknüpft, die bei den meisten Handels gärtnern in ihrem Ladenbetrieb nicht erfüllt werden. Die Zugehörig keit zur Detailberufsgenossenschaft ist nämlich nur dann gegeben, wenn das Unternehmen, in welchem die Behandlung und Handhabung der Ware stattfindet, über den Umfang des Kleinbetriebes hinausgeht und ein kaufmännisches Unternehmen darstellt. Letzteres wird immer der Fall sein, auch wenn der Handelsgärtner nicht in das Handels register eingetragen ist, denn soweit er im Laden fertige Waren ver kauft, treibt er Handelsgeschäfte und ist als. Minderkaufmann anzu sehen. Die wichtige Frage ist also die: Wenn geht ein solches kauf männisches Detailunternehmen über die Grenze des Kleinbetriebes hinaus? Das Reichsversicherungsamt hat nun in einer Entscheidung vom 17. Januar 1914 erklärt, daß diese Frage immer nur nach Lage des einzelnen Falles entschieden werden kann, und daß es den Gewerbe treibenden, deren Betrieb ihrer Ansicht nach zu unrecht in das Be triebsverzeichnis der Detailhandelsberufsgenossenschaft aufgenommen worden sind, frei stehe, gegen die Aufnahme den in den §§ 660, 1797 der Reichsversicherungsordnung geordneten Rechtsweg zu beschreiten. Nach § 537, Abs. 2 hat das Reichsversicherungsamt zu bestimmen, welche kaufmännischen Unternehmen als Kleinbetriebe der Unfallver sicherung unterliegen. Es hat nun der erste Beschlußsenat des Reichs versicherungsamtes unter dem 15. Dezember 1913 eine grundsätzliche Entscheidung getroffen, die man bei der Beurteilung der Zugehörig keit zur Detailberufsgenossenschaft immer wird zu Grunde zu legen haben. Bereits in einer Bekanntamchung vom 15. Januar 1912 hatte das Reichsversicherungsamt ausgesprochen, daß als unterste Grenze für die Versicherungspflicht von Betrieben zur Behandlung und Handhabung der Ware 300 Arbeitstage des beschäftigten Perso nals anzunehmen seien. Aber auch das führte wieder zu Unklar heiten, die dann durch die neue Entscheidung vom 15. Dezember 1913 beseitigt wurden. In derselben ist folgendes ausgeführt: „Nach der in Ausführung des § 537, Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung er lassenen Bekanntmachung des Reichsversicherungsamtes vom 15. Ja nuar 1912 (Amtliche Nachrichten des R.V.A. 1912 S. 504) gegen kauf männische Unternehmen, in denen eine Behandlung und Handhabung der Ware stattfindet, über den Umfang des Kleinbetriebes hinaus, wenn in ihnen die Tätigkeit der vom Unternehmer beschäftigten Per sonen im ganzen jährlich 300 volle Arbeitstage umfaßt. Bei der Aus legung dieser Bekanntmachung ist davon auszugehen, daß sie eine Ergänzung der Vorschriften des § 537, Ab. 1, Nr. 11, Abs. 2 der Reichs versicherungsordnung darstellt, nach denen nur solche Betriebe zur Behandlung und Handhabung der Ware der Versicherung unterstehen sollen, die als kaufmännische Unternehmen einen gewissen Umfang besitzen und infolgedessen des Versicherungsschutzes teilhaftig wer den sollen. Hieraus folgt, daß das vom Reichsversicherungsamt als unterste Grenze für die Versicherungspflicht von Betrieben zur Be handlung und Handhabung der Ware auf gestellte Erfordernis von 300 vollen Arbeitstagen sich ausschließlich auf die Tätigkeit der vom Be triebsunternehmer in dem bezeichneten Betriebe beschäftigten Per sonen bezieht, und daß die Arbeitsleistung der in sonstigen Betrieben genommen werden, Geld verloren, da man in der neuen weg mit billigen Preisen rechnen muß. Obstbau und Obsthandel. Auch in diesem Frühjahre waren die Aussichten brachten einzelne Sorten befriedigende Erträge, während bei anderen überhaupt keine Ernte zu verzeichnen war. Guten Behang hatten die Sauerkirschen und zum Teil die Mirabellen, was besonders für den hiesigen Bezirk gilt. Recht gute Ernten, wie sie wohl selten in einem Jahre waren, brachten die Zwetschen, so daß sich besonders in diesem Artikel, welcher flotten Absatz fand, ein lebhafter Handel entwickelte. Befriedigend waren auch die Erträge der Erdbeeren, welche trotz ver hältnismäßig starker Anfuhr auf dem hiesigen Markt zu guten Preisen flotten Absatz fanden. Im allgemeinen kann man jedoch das Jahr 1913 für den deutschen Obstbau als äußerst ungünstig bezeichnen. Die Preise waren wesent lich höher und fester als in anderen Jahren. Nur bei Erdbeeren könnten die Durchschnittspreise gegenüber dem Vorjahre etwas nied riger eingesetzt werden. Als Durchschnittspreise wurden auf dem hiesigen Markte bezahlt für 50 kg: Erdbeeren I. Qualität M 60—65, II. Qualität M 40—45, Je M S Zv au bi: sa Handelsgärtnerei. Das Maiblumengeschäft war erschwert, da die aus Nord deutschland kommenden Treibkeime um etwa 10—15% teuerer als in den früheren Jahren waren, ohne daß es möglich war, mit dem Preis des fertigen Produktes aufzuschlagen. Alles in allem ver schlechtern sich die Erwerbsmöglichkeiten der hiesigen Schnittblumen züchter von Jahr zu Jahr immer mehr. Zu den früheren Konkurrenten in Südfrankreich und Italien sind die Belgier und Holländer hinzu gekommen. Die holländischen Züchter vergrößern ihre Kulturen fortwährend und beginnen jetzt auch mit der Kultur von Schnittrosen. Ebenso entwickelt sich gegenwärtig eine neue Konkurrenz an der österreichischen Riviera, die sich ebenfalls auf den deutschen Markt einrichtet und im verflossenen Jahre bereits zu billigsten Preisen Flieder und Rosen hierher lieferte. Die hiesigen Schnittblumen züchter wünschen daher einen Schutzzoll. In Topfpflanzen wickelte sich das Herbstversandgeschäft 1912 im allgemeinen glatt ab. Auch der Oktober brachte noch be friedigende Umsätze. Dann aber flaute das Geschäft sehr schnell ab und erholte sich auch im Laufe des Winters nicht mehr. Das Weih nachtsgeschäft war mittelmäßig. Es wurden wohl blühende und Blatt pflanzen in niederen und mittleren Preislagen abgesetzt, doch war der Umsatz in größeren und besseren Pflanzen recht wenig befriedigend. Die schleppende Tendenz des Wintergeschäftes hielt auch im Frühjahr und Sommer an, und selbst im Herbstversandgeschäft 1913 trat die lang erhoffte Besserung nicht ein. Im Gemüsebau beeinträchtigte das kalte, regnerische Wetter die Freilandkulturen stark. Frühgemüse allerdings hatte sich gut ent wickelt und fand bei hohen Preisen flotten Absatz. Namentlich Mist beetsalat wurde gut bezahlt. Auch wurde dieser Salat vor dem im portierten holländischen bevorzugt. Der importierte Salat kam meistens halbverdorben an. Für Rettiche, Karotten etc. waren die Preise dagegen gedrückt. Die Gurkenernte war nicht besonders gut, da der Sommer zu kalt war. Am Anfang waren die Früchte sehr gesucht und wurden auch gut bezahlt, da aber die Anfuhr derselben immer knapper wurde, verzichtete schließlich das Publikum ganz darauf In Spargein war der Ertrag besser als in früheren Jahren. Spinat, Salat, Kohlrabi, sowie andere Kohlarten fanden reichlichen Absatz bei hohen Preisen. Im Samenhandel setzte das Jahr 1913 mit ziemlich hohen Preisen ein, wenn sie auch für viele Artikel nicht mehr ganz so hoch waren wie im Jahre 1912. Der nasse Sommer hatte viele Ernten vernichtet oder doch deren Erträge dezimiert. So waren Borasch, Artischocken, Bohnenkraut und auch manche Blumensamen nur schwer zu beschaffen. Im allgemeinen war das Geschäft trotz der hohen Preise sehr lebhaft. In Bohnen konnte der Bedarf nicht im entferntesten gedeckt werden. In Grassamen waren die Preise und Qualitäten normal, die Nachfrage ließ jedoch zu wünschen übrig, eine Folge des milden Winters. Alle Wiesen und Zierrasen waren gut durchgekommen. Runkeln waren bei hohen Preisen gut gefragt, auch Kleesamen konnten durchweg bei guten Preisen mit Nutzen verkauft werden. Im Laufe des Jahres 1913 waren die Ernten wider Erwarten gut, so daß die Preise von Samen, für die die neue Ernte bei der Herbst Obsternte äußerst günstig, denn der Blütenansatz Obstarten recht gut. Jedoch wurden durch die im April auf getretenen Fröste, bei welchen die Temperatur bis auf —8° C. herunter ging, die Blüten mancher Obstsorten völlig zerstört, so daß z. B. bei Aprikosen und Pfirsichen eine vollständige Mißernte zu verzeichnen war. Die Süßkirschen brachten nur geringe Erträge, das Beerenobst war eben falls erheblich mitgenommen, so daß auch hier die Erträge unter einer mittleren Ernte zurückblieben. Bei dem Kernobst, Aepfel und Birnen, aussaat in Frage kam, wie Spinat und Feldsalat, stark zurückgingen. Im großen und ganzen war das Geschäft befriedigend, nur wird fast
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