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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 16.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-191400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19140000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19140000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Heft Nr. 12 in der Vorlage nicht vorhanden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 16.1914
-
- Ausgabe Nr. 1, 2. Januar 1914 1
- Ausgabe Nr. 2, 9. Januar 1914 9
- Ausgabe Nr. 3, 16. Januar 1914 17
- Ausgabe Nr. 4, 23. Januar 1914 25
- Ausgabe Nr. 5, 30. Januar 1914 33
- Ausgabe Nr. 6, 6. Februar 1914 41
- Ausgabe Nr. 7, 13. Februar 1914 49
- Ausgabe Nr. 8, 20. Februar 1914 57
- Ausgabe Nr. 9, 27. Februar 1914 65
- Ausgabe Nr. 10, 6. März 1914 73
- Ausgabe Nr. 11, 13. März 1914 81
- Ausgabe Nr. 13, 27. März 1914 97
- Ausgabe Nr. 14, 3. April 1914 105
- Ausgabe Nr. 15, 10. April 1914 113
- Ausgabe Nr. 16, 17. April 1914 121
- Ausgabe Nr. 17, 24. April 1914 129
- Ausgabe Nr. 18, 1. Mai 1914 137
- Ausgabe Nr. 19, 8. Mai 1914 145
- Ausgabe Nr. 20, 15. Mai 1914 153
- Ausgabe Nr. 21, 22. Mai 1914 161
- Ausgabe Nr. 22, 29. Mai 1914 169
- Ausgabe Nr. 23, 5. Juni 1914 177
- Ausgabe Nr. 24, 12. Juni 1914 185
- Ausgabe Nr. 25, 19. Juni 1914 193
- Ausgabe Nr. 26, 26. Juni 1914 201
- Ausgabe Nr. 27, 3. Juli 1914 209
- Ausgabe Nr. 28, 10. Juli 1914 217
- Ausgabe Nr. 29, 17. Juli 1914 225
- Ausgabe Nr. 30, 24. Juli 1914 233
- Ausgabe Nr. 31, 31. Juli 1914 241
- Ausgabe Nr. 32, 7. August 1914 249
- Ausgabe Nr. 33 u. 34, 21. August 1914 257
- Ausgabe Nr. 35 u. 36, 28. August 1914 261
- Ausgabe Nr. 37, 11. September 1914 265
- Ausgabe Nr. 38 u. 39, 25. September 1914 273
- Ausgabe Nr. 40 u. 41, 9. Oktober 1914 281
- Ausgabe Nr. 42 u. 43, 23. Oktober 1914 289
- Ausgabe Nr. 44 u. 45, 6. November 1914 297
- Ausgabe Nr. 46 u. 47, 20. November 1914 305
- Ausgabe Nr. 48 u. 49, 4. Dezember 1914 313
- Ausgabe Nr. 50 u. 51, 18. Dezember 1914 321
- Ausgabe Nr. 52, 25. Dezember 1914 329
- Register Register I
-
Band
Band 16.1914
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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Verhandlungen mit den Vertragsstaaten der Gärtnerei den ihr so notwendigen Schutz bringen möchten." Reichstagsabgeordneter Franz Behrens erläuterte die Vorschriften des neuen Krankenversicherungsgesetzes und die Stellung der Gärtnerei-Krankenkasse. Victor d e Coene verbreitete sich über das gärtnerische Fortbil dungsschulwesen und gab dabei sehr beherzigenswerte Winke über die Ausgestaltung des Fortbildungsschul wesens im Interesse der Erwerbsgärtnerei. Er kam auch auf die praktische Ausgestaltung des Fortbildungsschul unterrichtes für Gartenbau zu sprechen und fand mit seinen temperamentvollen Ausführungen allgemeine Aufmerksam keit. Der Vertreter des Preußischen Landwirtschaftsrates, Dr. 0Idenburg, versprach die Unterstützung dieser Kor poration. Ferdinand Kettlitz sprach über Staatshilfe für den Gemüsebau durch Reisestipendien und Versuchs anstalten, forderte aber vor allem besseren Zollschutz. Di rektor Heine verbreitete sich als letzter über die Be lastung der Gärtnerei durch die willkürlichen Bestimmun gen des Reichsstempelgesetzes. Der Vortrag führte zu nachstehender Resolution: „Die am 14. Februar 1914 im Lehrervereinshaus zu Berlin tagende 30. Hauptversammlung des Verbandes der Handelsgärtner Deutsch lands nimmt mit Bedauern davon Kenntnis, daß der Gärtnerei mit dem neuen, seit dem 1. Oktober 1913 in Kraft getretenen V ersiche- rungs st emp el für die Glasversicherungen gegen Hagelschaden nach der Entscheidung des Finanzministers eine neue ungerechte Be lastung droht. Die Gärtner sind nicht in der Lage, eine derartige Belastung tragen zu können und wären gezwungen, auf den wirksamen Schutz einer Hagelversicherung zu verzichten, wenn sie nicht von einer so unbilligen Abgabe befreit werden. Die Prämien der Hagelversicherung sind naturgemäß sehr hoch und stehen in gar keinem Verhältnis zu den billigen Prämien der Ein bruchdiebstahlversicherung, mit der aber die Glas-Hagelversicherung in einer Tarif stelle vereinigt ist. Anstatt den bisher steuerlich nicht er faßten Besitz zu belasten, belegt der Versicherungsstempel mit Rück sicht auf die Prämien den steuerlich bereits überlasteten Besitz der Gärtnerei mit dem höchsten Stempel des ganzen Tarifs. In der Feuer versicherung ist der unbewegliche Besitz mit 5 P f. Stempel für 1000 M. Versicherungssumme bedacht und in der Hagelversiche rung soll dieser gleiche Besitz für 1000 M. Versicherungssumme 1,50 bis 2.— M. an Versicherungsstempel tragen. Diese ungerechte Be lastung einer schwer kämpfenden Erwerbsklasse ist zu auffällig, um nicht als große Härte und Ungerechtigkeit empfunden zu werden. Nach den Entscheidungen des Finanzministers und der Ober zolldirektion wird die Verpflichtung zur Stempelabgabe aus § 108 des Versicherungsvertragsgesetzes hergeleitet, der ausführt, daß der Begriff „Hagelversicherung" im Sinne der Ziffer 7 der Befreiungen zu A bis D der Tarifnummer 12 des Reichsstempel gesetzes sich auf Versicherungen gegen Schäden beschränkt, die den Bodenerzeugnissen durch die Wirkungen des Hagels ent stehen. Die Gärtnerei ist aber nur unter Benutzung der Glasflächen in der Lage, Bodenerzeugnisse zu erzeugen oder wenigstens vorzukulti vieren. Schließt der § 108 der Versicherungsvertragsgesetze die Er werbsmittel der Gärtnerei nicht mit ein, so ist die gesamte deutsche Gärtnerei vollständig übergangen und, wie die Heranziehung zur Stem pelabgabe beweist, schwer geschädigt worden. Die 30. Hauptversammlung des Verbandes der Handelsgärtner richtet an die maßgebenden Behörden das dringende Ersuchen, diesen Mangel des Versicherungsvertragsgesetzes zu beseitigen oder die Aus führungsbestimmungen des Reichsstempelgesetzes dahin zu ändern, daß Glas-Hagelversicherungen den landwirtschaftlichen Versicherun gen gleichzuachten und von dem Stempel zu befreien sind.“ Eine weitere Resolution betraf die Sonntagsruhe und wurde in folgende Worte gefaßt: „Die am 14. Februar 1914 in Berlin im Lehrervereinshaus tagende 30. Hauptversammlung des Verbandes der Handelsgärtner Deutsch lands hat einstimmig die nachstehende Resolution gefaßt: Die Hauptversammlung des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands richtet an die 24. Kommission des Reichstages das drin gende Ersuchen, bei der Beratung des Entwurfes eines Gesetzes be treffend Sonntagsruhe im Handelsgewerbe die durchaus eigenartigen Verhältnisse des seßhaften Blumen- und Pflanzenhandels aus Grün den, welche in der raschen Verderblichkeit der zu verarbeitenden Ware sowie in der zweifellos vorhandenen Bedürfnisfrage liegen, be rücksichtigen zu wollen. Eine Nichtberücksichtigung dieser Verhält nisse würde zur Folge haben, daß der Absatz der kurzlebigen Erzeug nisse der deutschen Blumenkultur, der in den Hauptgeschäftsmonaten durch die freie Einfuhr aus dem Auslande schon sowieso stark be einträchtigt wird, zum Schaden der deutschen Produktion an den Hauptgeschäftstagen noch mehr beschränkt werden würde. Die in den Eingaben des Verbandes deutscher Blumengeschäftsinhaber an den Bundesrat und Reichstag gegebenen Begründungen für diese Berück sichtigung sind in, jeder Weise zutreffend, und schließen wir uns im Interesse der produzierenden Gärtnerei denselben an.“ Wenn man den Gang der Verhandlungen überblickt, so darf man zur Freude bekennen, daß die Versammlung nach außen hin wieder ein glänzendes Resultat hatte. Eigentlich gehörten aber alle die behandelten Stoffe in die „Gartenbau-Woche", und man steht hier vor einem gärt nerischen Pleonasmus. Kurze Mitteilungen aus dem Versuchsgarten. Von G. Wendt, Rötha. Die Anbauverhältnisse im Gemüsebau in Deutschland sind zurzeit von beträchtlichem Umfang; man rechnet, daß auf einen ha gärtnerisch betriebener Gemüsefläche zirka 50 ha feldmäßiger Gemüsebau kommen. Von Jahr zu Jahr wird sicher in Zukunft der Feldgemüsebau noch zunehmen. Der Anbau von manchen Gemüsearten, so besonders der Kohlarten u. s. f., gibt deshalb im gärtnerischen Betrieb wenig befriedigenden Gewinn und bleibt für diesen immer hin als sicherster die Anzucht von besseren, frühen und frischen Tafelgemüsen. Die gestiegenen Boden- und Pacht preise, die hohen Löhne und besonders die Auslandkonkur renz stellen aber auch hier manches Rechenexempel in Frage. In der Hauptsache ist wohl jeder Gemüsegärtner bestrebt, der erste Marktlieferant mit frühem Gemüse zu sein. Wenn dies auch nicht ausnahmslos als richtig an erkannt werden kann, so wird man doch in den meisten Fällen die Erfahrung machen, daß oft nur das früheste Ge müse die lohnendsten Erträge gibt und die Marktpreise sehr schnell sinken bei späterer Anlieferung; so kann es vorkommen, daß z. B. Mitte März gesäte Frühe Maierbsen, deren Ernte Anfang Juni begann, als erste Pflückung pro Zentner 20 M. brachten und schon nach zwei bis drei Tagen auf 10 M. fielen, also ein bedeutender Ausfall. Man muß allerdings damit rechnen, daß die Schoten weiter ent wickelt und schwerer werden. Die Erbsenernte war im vorigen Jahre im ganzen sehr günstig und nachfolgende ein gesandte Frühsorten sehr wertvoll und voll behangen: von David Sachs, Quedlinburg: Sachs allerfrüheste Mai, verbesserte; Sachs Express; Saxa. VonPeterOtten, Düsseldorf; Früherbse Sensation. Von Ohr. Moh renweiser, Altenweddingen: Mohrenweisers allerfr. Magdeburger Mai. Von CarlBeck&Co., Qued linburg: Allerfrüheste Mai und Carders erste Ernte. Mit den angeführten Früherbsen waren zu gleichen Teilen 3 a bebaut, Aussaat erfolgte am 16. März und erste Ernte am 6. Juni, so daß die Kultur zirka drei Monate in Anspruch nimmt. Von obigen 3 a sind geerntet zirka 4% Zentner zum Grünverkauf. Gepflückt haben zweimal fünf Frauen je 1% Std. und später ungefähr zwei Frauen je 3 Std. Danach und nach Abzug des Samenpreises von 5 Ko. und sonstigen Unkosten ist der ungefähre Reinertrag örtlich zu berechnen. Von Bohnensorten sind hier nur einige besonders empfohlene Sorten zum Versuch angebaut, so von Wachs- Buschbohnen: Goldeise und Goldregen (eingesandt von C. B e c k & Co,, Quedlinburg). Beide Sorten sind nach meinen Erfahrungen die besten Wachsbuschbohnen, reich im Ertrag, mit schönen goldgelben, langen, geraden Schoten von vorzüglicher Widerstandsfähigkeit gegen Rost, selbst beim nassen Spätsommer, 1913 blieben dieselben rein vom Befall. Früher in der Reifezeit (zum Grünpflücken) sind dagegen Neger Wachs und Delicatess Wachs. Letztere Sorte von Aktiengesellschaft „T e r r a“, Aschersleben, ist sehr dickfleischig, reich im Ertrag mit etwas krummen Schoten, vorzüglich zu Salat geeignet. Nicht unerwähnt bleiben möchte die bekannte ältere Sorte Mont d'or gold gelb, Buschbohne, die ebenfalls sehr wertvoll ist. Von grünschotigen Sorten halte ich stets noch die be kannte „Hinrichs Riesen" als zum allgemeinen Anbau im großen und kleinen am empfehlenswertesten. Ueber eingesandte Landgurkensorten kann ich in diesem Artikel nicht berichten, denn von einer Aussaatfläche über min destens 6 a Gartenland wurde keine Pflanze entwickelt;
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