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den konnte. Weitere Nachforschungen ergaben, daß Meinrad Ruprecht das Grundstück, auf welchem unsere sämtlichen Pflanzen stehen, ab 1. Dezember 1913 gepachtet hatte und angeblich die eben erwähnten freien Bestände unter der Hand von seinem Bruder er worben hat (Angaben des Gerichtsvollziehers). Nach diesen Feststellungen ergibt sich, daß die Behauptungen in dem Rundschreiben der Ruprechtschen Rechtsanwälte Herren Dr. Hausmann und Bergmann, wonach die gesamten Bestände im Versteigerungswege verkauft worden seien, unrichtig sind und be ruhen diese Angaben offenbar auf falscher Information seitens des Schuldners An ton Ruprecht. Auf Grund eines in Händen gehabt habenden Urteils ist, nach dem der zuständige Gerichtsvollzieher ermittelt war, von uns ver sucht worden, eine Pfändung der nachträglich gelieferten Waren vorzunehmen. Die Pfändung scheiterte an der Tatsache, daß Meinrad Ruprecht ab 1. Dezember 1913 Pächter des Grundstücks ist und dieser das Betreten der Baumschule selbst nicht gestattete. Auf Grund dieser neuerlichen Feststellungen der vorgenannten Gläubiger-Vertreter waren die Gläubiger-Vertreter in Verbindung mit ihrem Rechtsbeistand, Rechtsanwalt Dr.S a 111 e r, einstimmig der Ansicht, unter diesen Umständen sofort das Konkursverfahren einzuleiten und vor allen Dingen eine möglichst sofortige Sperrung der gesamten Bestände gegenüber den Gebr. Ruprecht herbeizuführen. Da Anton Ruprecht in der Gläubiger-Versammlung am 10. d. M. eine eventuelle Sicherheitsstellung von höchstens 15 Prozent in Aus sicht gestellt hatte, die in den Konkurs voraussichtlich fallende Masse, wenn alle Bestände frei werden, mindestens aber zirka 15 000 M. ausmacht, so werden sich die Gläubiger selbst beim Konkurs verfahren nicht schlechter, sondern besser stehen, als wenn sie nach Lage der Sache dem gemachten, sehr zweifelhaften Vergleich der Herren Rechtsanwälte Dr. Hausmann und Bergmann zustimmen. Die Gläubiger-Vertreter sind der festen Ansicht, daß bei rich tiger Verwertung der gesamten Bestände, auf deren Freigabe der Konkursverwalter sofort dringen muß, den Gläubigern eine Quote von zirka 25 Prozent netto in Aussicht steht. Der Konkursantrag gegen Anton Ruprecht ist am heutigen Tage eingereicht und die Anzeige gegen Anton und Meinrad Ruprecht wegen Konkursvergehens wird in den allernächsten Tagen der Staatsanwaltschaft übergeben. Etwaige weitere Auskünfte erteilt der Unterzeichnete auf An frage unter Beifügung des Rückportos. Kiel, 13. Januar 1914. Im Namen der Gläubiger-Vertreter: Forstecker Baumschulen. H. Wendland. Fragekasten der Abonnenten. Pflanzenkrankheiten. Frage H. R. in W. Vor etwa sieben Jahren wurden an der hiesigen Wollwäscherei anstatt der vorhandenen kleineren drei neue höhere Schornsteine gebaut. Von da an habe ich in meiner Gärt nerei unter sehr starkem Rußfall zu leiden. Meine Gärtnerei liegt 100 m südlich von der Wollwäscherei, den Rußfall habe ich bei Süd- und Südwestwind. Die Fabrik verbrennt täglich 2350 Zentner Deisterkohlen und hat keine Rauchverbrennung. Nach den Be hauptungen Prof. Gerlachs in Tharandt entströmen den Schorn steinen täglich etwa 35 Zentner schweflige Säure, worunter die Pflanzen hier alle sehr leiden. Dieser Sendung füge ich verschie dene Pflanzenteile und ein Blatt Papier bei, worauf der Rußfall von einem Tage zu sehen ist. Trotz des langen und schweren Regens der letzten Wochen ist der Rußfall auf den Pflanzenteilen noch deutlich zu sehen. Ich bin der Ansicht, daß die vom Ruß befallenen Pflanzen durch Zusetzung der Poren schon schwer leiden. Hierüber möchte ich von Ihnen gern mal die Ansicht hören, ob außer von der schwefligen Säure die Pflanzen auch von dem Ruß zu leiden haben und im Wachsen zurückgehen. Antwort: Die eingesandten Pflanzen verschiedenster Art zeigen durchgängig nicht die Erscheinungen einer Rauchgas schädigung. Bei chronischer Schädigung müßten besonders die Koni feren einen rötlichen Schimmer zeigen, oder bei stärkerer Schädi gung gebräunt erscheinen; immerhin ist eine Schädigung nicht aus geschlossen, wenn auch schwer nachweisbar. Beson ders die Blattgrünkörner werden in ihrer wichtigen Bautätigkeit ge hindert, so daß ein allmähliches Kümmern im Wachstum eintritt und die Pflanzen des frischgrünen Aussehens entbehren. Solche Be schädigung bezeichnet man als „Unsichtbaren Rauchschaden". Rauchgasschäden mit Sicherheit festzustellen ist schwierig und um ständlich. Dazu bedarf es eines längeren Aufenthaltes in der Nähe der Schädigungsstelle (hier Wollwäsche rei!) und subtiler chemischer Analysen. Anders steht es mit der Rußbelästigung, die bei der Einsendung sofort in die Augen springt. Abgesehen davon, daß trotz Ableugnung, der Rußbelag die notwendige Lichtwirkung und den inneren Gasaustausch hindert, sind auch gewisse, dem Ruß anhaftende Stoffe (Phenole usw.) geeignet, die Pflanzen allmählich zu schädigen. Jedenfalls können Sie verlangen, daß durch geeig nete Feuerungsanlagen, durch Anbringung von Rauchverzehrungs-Apparaten und durch bessere, H eiz ar b eit dem Rußübel gesteuert wird. Prof. Df. Naumann. Nachdruck - auch im Auszude - nor mil vollsiäridiqep Quellenangabe qeslallei. 9 Binderei-Artikel j . Kranz-Kar ton« v. 353 ASz_ Palmzweig- do. „ 60 „ A_ Bukett- do. » 25 » Scbnittblumen- do. „ 7 „ E. an,ma««entabrluation; spott- billig, mustersendung per Bahn in allen Brossen m. 5,80 nachnabme. [1220 Cbiir. gartonnaaentabrik, EHenacb 20. 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