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Nr. 48 u. 49. Freitag, den 4. Dezember 1914. XVI. Jahrgang. Der Handelsgärtner Handelszeitung für den deutschen Gartenbau and Luxemburg M.5.—, für das Ausland M. 8.—, durch die Post •<90° oder den Buchhandel M. 20.— AuPrat Senderkabrtag Bagründet von Otto Thalacker. — Verlas: Thalacker & Schwarz, Leipzig-R., ßomenlusstr. 17. Das Abonnement gilt fortlaufend u. kann nur durch Abbestellung 14 Tage vor Jahresschluß aufgehoben werden. 80 Pfennige für die vier- gespaltene Nonpareille-Zeile auf dem Umachlag 40 Pfennige, im Reklameteil M. 1.— für die sweigespaltene 105 mm Beachtenswerte Artikel in vorliegender Nummer: Wie steht es mit der Miete von Geschäftsräumen und Wohnungen während der Kriegszeit? II Rosenstudien 1914. V. Betrachtungen über Alpenpflanzen nebstVorschlägen zurFörderung ihrerKultur. 111. (Schluß.) In den Champignonkellern von Paris. II. Rechtspflege, Handel, Ausstellungen, Vermischtes, Handelsnachrichten, Frage kasten fär Praxis und Wissenschaft, Bächerschau usw. Wie steht es mit der Miete von Ge schäftsräumen und Wohnungen in der Kriegszeit? n. Aber auch die Nichtkriegsteilnehmer sind, wie wir schon dartaten, in einer schwierigen Lage, ja sie haben unter der Ungunst der Zeitumstände noch mehr zu leiden als die im Felde Stehenden, namentlich wenn sie stellenlos geworden und ihre Bezüge aufgezehrt haben, oder die Einnahmen im Geschäft bis auf eine Geringfügig keit herabgesunken sind. Wir denken hier namentlich an die Inhaber mittler und kleiner Geschäfte. Die Nichtkriegsteilnehmer genießen nun den umfänglichen .Schutz nicht, der den Kriegsteilnehmern ein geräumt ist. Aber ganz schutzlos sind auch sie nicht ge lassen. In Frage kommt die Verordnung vom 18. August 1914. Danach hat der Richter die Befugnis, die Räu mungsklage ganz abzuweisen, oder ihr unter einer Be dingung stattzugeben oder die Räumung bis auf drei Mo nate hinauszurücken. Wenn er von einem dieser Schutz mittel Gebrauch macht, soll er die Lage des Vermieters aber ebenso gut berücksichtigen, wie die des Mieters, denn auch der Vermieter kann oft genug der wirtschaftlich Schwächere sein und durch die Nichtzahlung des Miet zinses wegen Zahlung der Hypothekenzinsen in wirtschaft liche Bedrängnis kommen. Der Richter kann die Räu mungsfrist deshalb auch von der Bedingung der Sicher heitsleistung abhängig machen. Auch andere Bedingungen können in Frage kommen. Im allgemeinen wird es sich empfehlen, daß Vermieter und Mieter außergerichtlich ein Abkommen zu treffen suchen und nicht sofort an das Gericht gehen oder es auf gerichtliche Schritte ankommen lassen. Die Schutz maßregeln geben ja auch keine Befreiung von den Ver bindlichkeiten selbst. Was hilft es,, wenn zurzeit keine Klage durchgeführt, keine Zwangsvollstreckung bewirkt werden kann? Damit ist einer augenblicklichen Notlage begegnet, aber die wirt schaftliche Gefahr ist nicht endgültig beseitigt. Wenn die Friedensglocken wieder tönen und die ersehnte Heimkehr unserer Krieger verwirklicht wird, da stehen die wackeren Streiter, denen Gott die Heimkehr vergönnt hat, plötzlich von einer Last von Verpflichtungen, denn aufgeschoben ist nicht aufgehoben, und diese Lasten drücken dann vielleicht noch viel mehr. Das kommt aber auch bei Nichtkriegs teilnehmern in Frage, die endlich wieder feste Stellungen finden oder deren Geschäft sich langsam wieder hebt. Es wäre deshalb auch zu wünschen, daß Vermieter ihren Mietern gegenüber auf langfristige Verträge ver zichteten und kürzere Fristen zur Kündigung einräumten, da ihnen ja an einem Mieter, der nicht zahlen kann, auch nichts liegen wird. Oder es läßt sich vielleicht die Herab setzung des Mietzinses auf eine Höhe, die für den Mieter ; erschwinglich ist, in Vorschlag bringen. Wir sind der Mei- nung, daß eine solche Hilfe in sozialer Hinsicht viel mehr nützen wird, als die Schutzmittel der Kriegsnotgesetze, Praxis und Wissenschaft Rosenstudien 1914. v. Rank- und Wildrosen sieht man leider nie in voller Schönheit auf den Ausstel lungen, und das wird so bleiben, bis man sich entschließt, mehrjährig vorbereitete Pflanzen mit Drahtkorbballen aus zupflanzen. Die Wild- und Parkrosen von Lambert waren ja im allgemeinen stärker, als des Ausstellers an dere Pflanzen, aber so unglücklich eng und noch dazu ganz abseits gruppiert, daß die Ausstellungsbesucher achtlos daran vorüber gingen, auch fand man sich aus der Etiket tierung (der Enge wegen) nicht heraus. Die dabei mit ver wendete Rosa multiflora Thunb., bekanntlich die Urform dieser Rankrosenklasse, die ihrer Blütenähnlichkeit wegen mit Fug und Recht als Brombeerrose bezeichnet wird, fiel auf durch ihr reiches Blühen. Sie sollte viel mehr für wilde Hecken- und Zaunbepflanzungen zur Anwendung kommen. Als großer Reichblüher zeigte sich unter den Rankern die neuere Kiesesche Züchtung Perle von Britz. Sie blüht wochenlang, hat große Dolden mit knospig cremegelben, offen milchweißen, fleischfarbig betonten Blüten und ist eine der wenigen gesundbleibenden Multifloren, dazu stachellos. Leidliches Blühen zeigte sonst Tausendschön. Wartburg, Rubin, Ruby Queen, Hugo MaweroH und Gräfin Chotek (Kiese), die zum Unterschied von der Lambert- sehen gleichnamigen Züchtung Cutbush-ähnliche, d. h. rosa, gelblich grundierte Blüten hat. Eine neue fran zösische Wichuraiana-Hybride, Souv. de Louis Bertrand, verdiente eine besondere Würdigung, weil sie in den noch ziemlich schwachen Pflanzen schon einen erfreulichen Flor betätigte. Die Knospen sind orangerot, während die offene Blüte diesen Ton im Grunde beibehält und nach dem Rande zu in cremegelb erblaßt. Die Schnittblumenschau in Zweibrücken. Verhältnismäßig — wenn wir die von den Rosen zentren weit entfernte Lage des Ausstellungsortes und die damals kalte regnerische Witterung in Betracht ziehen — war diese reich und gut beschickt. Besonders die vielen kleinen Liebhaber der Pfalz, in einer eigenen geräumigen