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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 16.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-191400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19140000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19140000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Heft Nr. 12 in der Vorlage nicht vorhanden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 16.1914
-
- Ausgabe Nr. 1, 2. Januar 1914 1
- Ausgabe Nr. 2, 9. Januar 1914 9
- Ausgabe Nr. 3, 16. Januar 1914 17
- Ausgabe Nr. 4, 23. Januar 1914 25
- Ausgabe Nr. 5, 30. Januar 1914 33
- Ausgabe Nr. 6, 6. Februar 1914 41
- Ausgabe Nr. 7, 13. Februar 1914 49
- Ausgabe Nr. 8, 20. Februar 1914 57
- Ausgabe Nr. 9, 27. Februar 1914 65
- Ausgabe Nr. 10, 6. März 1914 73
- Ausgabe Nr. 11, 13. März 1914 81
- Ausgabe Nr. 13, 27. März 1914 97
- Ausgabe Nr. 14, 3. April 1914 105
- Ausgabe Nr. 15, 10. April 1914 113
- Ausgabe Nr. 16, 17. April 1914 121
- Ausgabe Nr. 17, 24. April 1914 129
- Ausgabe Nr. 18, 1. Mai 1914 137
- Ausgabe Nr. 19, 8. Mai 1914 145
- Ausgabe Nr. 20, 15. Mai 1914 153
- Ausgabe Nr. 21, 22. Mai 1914 161
- Ausgabe Nr. 22, 29. Mai 1914 169
- Ausgabe Nr. 23, 5. Juni 1914 177
- Ausgabe Nr. 24, 12. Juni 1914 185
- Ausgabe Nr. 25, 19. Juni 1914 193
- Ausgabe Nr. 26, 26. Juni 1914 201
- Ausgabe Nr. 27, 3. Juli 1914 209
- Ausgabe Nr. 28, 10. Juli 1914 217
- Ausgabe Nr. 29, 17. Juli 1914 225
- Ausgabe Nr. 30, 24. Juli 1914 233
- Ausgabe Nr. 31, 31. Juli 1914 241
- Ausgabe Nr. 32, 7. August 1914 249
- Ausgabe Nr. 33 u. 34, 21. August 1914 257
- Ausgabe Nr. 35 u. 36, 28. August 1914 261
- Ausgabe Nr. 37, 11. September 1914 265
- Ausgabe Nr. 38 u. 39, 25. September 1914 273
- Ausgabe Nr. 40 u. 41, 9. Oktober 1914 281
- Ausgabe Nr. 42 u. 43, 23. Oktober 1914 289
- Ausgabe Nr. 44 u. 45, 6. November 1914 297
- Ausgabe Nr. 46 u. 47, 20. November 1914 305
- Ausgabe Nr. 48 u. 49, 4. Dezember 1914 313
- Ausgabe Nr. 50 u. 51, 18. Dezember 1914 321
- Ausgabe Nr. 52, 25. Dezember 1914 329
- Register Register I
-
Band
Band 16.1914
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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300 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Nr. 44 n. 45 Reichsgericht eingelegt und ausgeführt, daß sie schuld- j los seien, wenn die Verkäuferin beim Verkauf der Waren andere Preise mache. In Wirklichkeit hätten die Kränze und Pflanzen zu dem ausgezeichneten Preise verkauft wer den sollen. Das Reichsgericht hat die Revision als unbe gründet verworfen. (Aktenzeichen: 3 D 499/14. — Urteil vom 5. Okt. 1914.) K. M., L. Handel. — Handelsbrauch beim Zwiebelgeschäft. Die Be stimmungen über die Mängelrüge in § 15 der Ge schäftsbedingungen für den Berliner Obst-, Gemüse- und Südfruchthandel entsprechen den Handelsgebräuchen. Bei Zwiebeln, die nicht als leicht verderbliche Ware anzusehen sind, ist mithin die Rüge innerhalb 24 Stunden nach Em pfang zu erklären. Bezüglich der Frage, ob Zwiebeln vor der Entladung zu prüfen sind, besteht kein von den gesetz lichen Bestimmungen abweichender Handelsgebrauch. (Mit teilung der Berliner Handelskammer.) Verkehr. — Postbeförderung nach Belgien, Nachdem im Be reiche des Kaiserlichen General-Gouvernements in Belgien eine Kaiserliche deutsche Post- und Telegraphenverwal- tung eingerichtet worden ist, können von jetzt ab, jedoch zunächst nur im Verkehr zwischen Deutschland und Brüssel, gewöhnliche und eingeschriebene offene Briefe, Postkarten, Drucksachen, Warenproben und Ge schäftspapiere in deutscher und französischer Sprache, ferner Telegramme in offener Sprache zugelasser werden, und zwar Telegramme aus Brüssel in deut scher und französischer, nach Brüssel nur in deut scher Sprache. Mitteilungen über Rüstungen, Truppen oder Schiffsbewegungen oder andere militärische Maß nahmen sind verboten. In den Telegrammen müssen bei der Auflieferung Name und Wohnung des Ab senders angegeben sein. Auf Verlangen müssen sich Ab sender und Empfänger über ihre Persönlichkeit ausweisen, Die Taxen und Tarife sind dieselben wie vor Ausbruch des Krieges im Verkehr mit Belgien. Die Frankierung der Sen dungen erfolgt in Belgien mit deutschen Postwertzeichen, die in schwarzer Schrift den Aufdruck Belgien und die Angabe des Werts in Centimen tragen. Anregungen für die Wiederaufnahme gärtnerischer Arbeitstätigkeit und für die Hebung des Absatzes von Gärtnerei- Erzeugnissen. Der Allgemeine Deutsche Gärtner - V erein, Berlin S. 42, Luisenufer 1 hat an den Reichsverband für den deutschen Gartenbau eine Eingabe ge richtet, die Anregungen für die Wiederaufnahme und ordnungsgemäße Fortsetzung der durch den Krieg in privaten, öffentlichen und ähnlichen Gartenbetrie ben und in gewerblichen Gärtnereien eingestellten Ar beitstätigkeit gibt, sowie für eine Behebung des ins Stocken geratenen Absatzes von Gärtnereier zeugnissen eintritt. Wir bringen den uns durch den Allgem. Deutschen Gärtnerverein übermittelten Wortlaut der Eingabe gern zum Abdruck, da er nach unserer Ansicht in der Tat be achtenswerte Vorschläge enthält. Wie die allermeisten Zweige unserer Volkswirtschaft, so ist seit Ausbruch des Krieges der Gartenbau in seinen verschiedenen Zweigen einer großen Erschütterung ausgesetzt worden. Unter dem ersten Eindruck, den die Kriegserklärung hervor gerufen hatte, trat im Absatz besonders von Ziergärtnerei-Erzeug nissen eine plötzliche allgemeine Stockung ein, und die Inhaber der betreffenden Betriebe verfügten Betriebseinschränkungen und Per sonalkündigungen. Maßnahmen letztbezeichneter Art wurden auch in den öffentlichen (gemeindlichen und ähnlichen), sowie in Privat gartenbetrieben getroffen. Infolge der sich seither für das Deutsche Reich günstig gestal teten Kriegslage und infolge mancher dankenswerten behördlichen und anderen Maßnahmen wirtschaftspolitischer Art ist das vater ländische Wirtschaftsleben bereits wieder in etwas ruhigere Bahnen gekommen, und überall sind Kräfte am Werke, um unsere Volkswirt schaft neu zu beleben und zu diesem Zwecke das ganze Getriebe’ so vorteilhaft, wie zurzeit angängig, zu organisieren. Es handelt sich dabei nicht bloß darum, den massenhaft arbeitslos gewordenen Volksgenossen wieder Arbeits- und Erwerbsgelegenheit zu schaffen, um dadurch die öffentlichen und privaten Finanzmittel, die für Arbeits losen- und Armenunterstützung benötigt werden, zu schonen, sondern es ist dabei auch der Gesichtspunkt eingestellt, daß es in hohem Maße unwirtschaftlich wäre, Kräfte brachliegen zu lassen, die im stande sind, Wertverminderungen hinanhalten zu helfen und neue Werte zu schaffen. Auch im Gartenbau hat sich inzwischen manches beruhigt. Es muß aber gesagt werden, daß hier von den unmittelbar Beteiligten noch recht viel zu tun ist und getan werden kann, um das gartenbau liche Wirtschaftsleben noch mehr in Fluß zu bringen. Es wird sich dabei sogar nicht einmal darum handeln, in erster Linie dem arbeits los gewordenen Gärtnereipersonal im Berufe wieder mehr und neue Arbeitsgelegenheit zu beschaffen; denn die Zahl der arbeitslosen ge lernten Gärtner scheint zurzeit nicht übermäßig groß zu sein, viel leicht auch die Zahl des sonst beschäftigten ungelernten Personals nicht; jedenfalls ist — gemessen an der allgemeinen Lage in der hei mischen Volkswirtschaft •— die Gärtnerei an der allgemeinen Arbeitslosigkeit nicht so stark beteiligt wie die meisten anderen Be rufe. Allerdings ist auch die Arbeitslosigkeit im Berufe ein Um stand, der hierbei stark mit ins Gewicht fällt. Weit dringlicher aber dürfte es sein, die Beteiligten darauf zu verweisen, welche wirtschaftlichen Schäden ihnen als Be sitzer von P r i v a t g ä r t e n , öffentlichen Anlagen und dergl. erwachsen können und unabwendbar erwachsen werden, wenn die Pflege dieser Anlagen und der darin enthaltenen Gewächse ungebührlich vernachlässigt wird, und wie es wichtig ist, schon im Herbst und Winter Vorarbeiten für das nächste Frühjahr ausführen zu lassen, weil damit zu rechnen ist, daß nächstes Frühjahr vielleicht nicht die erforderliche Anzahl fach lich geschulter Kräfte zur Verfügung stehen könnte. Gelingt es, die Privatgartenbesitzer und die Gemein den usw. davon zu überzeugen, dann werden Landschafts gärtnereiunternehmer wieder mehr Aufträge erhalten, und diese können den Anzuchtsgärtnereien und Baum schulen mehr Ware abnehmen. Was die Gemeinden und andere öffentliche Kör perschaften im besonderen angeht, so sollten diese auch zur In angriffnahme von neuen Anlagen, sowie zur Verbesserung und Er weiterung älterer Anlagen (öffentlichen Plätzen, Straßenbepflan zungen, Obstbaumalleen, Obstbaumplantagen, Friedhöfen usw.) an geregt werden, mit dem Hinweis, daß auf solchen Anlagen zahlreiche nichtgärtnerische Kräfte Arbeitsgelegenheit finden würden, welch letzteres doch gegenwärtig außerordentlich wichtig ist. In Beziehung auf die Privatgärtnerei dürfte sich vielleicht ein besonderer Aufruf an diejenigen Privatgartenbesitzer empfehlen, die ihre Gärten nicht durch Unternehmer, Sondern durch eigenes Gartenpersonal pflegen lassen. An diese Besitzer würde besonders die Bitte auszusprechen sein, von der sonstigen Ueblichkeit, während der Winterszeit ein Teil des Personals zu entlassen, in diesem Jahre Abstand zu nehmen und dafür lieber die Last der Arbeitslosigkeit auf alle Personen des Betriebes zu verteilen durch eine ent sprechende Einschränkung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit. Alles in allem erachten wir es als im Vorteil unseres Berufes liegend, daß in dem hier angedeuteten Sinne unverzüglich in Be ratungen eingetreten wird und daß die geeignet erscheinenden Schritte unternommen werden, um eine kräftigere Belebung der Gartenbauwirtschaft schon jetzt in die Wege zu leiten. Wir meinen auch, daß alle diejenigen Körperschaften des Gartenbaues, die sich in irgendeiner Weise die Pflege und Förderung des Berufes zur Aufgabe gestellt haben, an dieser Sache in gleichem Maße beteiligt und daß sie auch im allgemeinen vaterländischen Interesse verpflichtet sind, zu ihrem Teile alles zu tun, was sie können, das vaterländische Wirtschaftsleben in der Kriegszeit so vorteilhaft wie möglich organisieren zu helfen. * * Im Anschluß an dieses Vorbringen lenken wir die Aufmerksam keit auch auf das unterstützungswerte Bestreben einiger Staats regierungen, durch Arbeitslose und Kriegsgefangene Moorlände reien urbar machen zu lassen. Es dürfte sich vielleicht empfehlen, darauf hinzuwirken, daß im besonderen solche Moor gebiete berücksichtigt werden, die sich infolge vorteilhafter Ver kehrsgelegenheit zweckdienlich dem Gemüsebau erschließen lassen. Auch Gemeinden und Private, die im Besitze solcher Moore sind, sollten in dieser Richtung angeregt werden. + . * Es scheint uns überhaupt der Erwägung wert, ob nicht ein be sonderer Kriegshilfeausschuß für den Gartenbau zu bilden ist, an dem ! sich alle gartenbaulichen Körperschaften zu beteiligen hätten und
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