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DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Nr. 30 lieh willkommen. Die Gesellschaft, der eine große Zahl deutscher Städte und deren Gartenleiter als Mitglieder an gehören, stehe in besonders engen Beziehungen zu den städtischen Verwaltungen, denen sie bei bedeutsamen Fragen stets mit Rat und Tat helfend zur Seite stehe. Altona habe die Unterstützung der Gesellschaft in hohem Maße, besonders zur Veranstaltung der Gartenbau-Aus stellung, in Anspruch genommen, wofür er ihr namens der Stadt ganz besonders danke. Er wünschte der Tagung einen erfolgreichen Verlauf und sprach die Hoffnung aus, daß sie dazu dienen möge, noch engere Beziehungen zwi schen der Gesellschaft und der Stadt Altona zu knüpfen. Hierauf begrüßte Gartendirektor Tutenberg namens des Ortsausschusses die Mitglieder der Deutschen Gesell schaft für Gartenkunst. Man trat dann in die Beratungen ein. Architekt Viktor Zobel, Darmstadt, hielt einen Lichtbildervortrag über englische Privatgärten. Der Redner kam zunächst auf den englischen Garten im allgemeinen zu sprechen, um sodann die neuen englischen Gartenanlagen im Bilde vorzuführen. Hierbei bemerkte er, daß der eng lische Garten auf das allerinnigste mit dem Hause ver bunden sei, so daß man das eine ohne das andere sich gar nicht denken könne. Das Haus sei eigentlich mehr für den Garten gedacht, als der Garten für das Haus, jedenfalls bilden sie beide ein unzertrennbares Ganzes. Das eng lische Haus habe trotz seiner Einfachheit ein eigenartiges Gesicht, vor allem falle sein Satteldach wie die mäch tigen monumentalen Schornsteine auf. Die allgemeine Haltung des Gartens sei dem Hause verwandt, das Formale im englischen Garten entspreche dem Sinn eines auf hoher Kulturstufe stehenden Volkes. Der vorherrschende Zug sei eine durchaus ländliche Haltung des Gartens, sein Hauptbestand sei eine stattliche Anlage und gärtnerischer Schmuck. An der an diesen Vortrag anschließenden Debatte be teiligten sich u. a. die Gartendirektoren E n c k e, Köln, Freiherr von Engelhardt, Düsseldorf, Berthold, Wiesbaden, und Weiß, Berlin. Den zweiten Vortrag nahm man von Garteninspektor M ä a ß in Lübeck entgegen. Er hatte sich als Thema ge wählt: Vom erlaubten und vom unerlaubten Grün in den Straßen. Auch diese Darbietungen, die von historischen Grundlagen in der Entwicklung der Städte ausgingen und sich besonders mit den Baumpflan zungen in den Straßen und auf den Plätzen beschäftigten, fanden reichen Beifall.. In der Diskussion kam Gartendirek tor H e i c k e auf die städtischen Anlagen in Eisenach zu sprechen, die er einer abfälligen Kritik unterwarf. (Schluß folgt.) Die Vereinigung der gärtnerischen Fach presse Deutschlands E.V. hat in ihrer Sitzung am 6. Juli 1914 folgenden Beschluß gefaßt, der auf dem III. Deutschen Gärtnertag zur öffent lichen Kenntnis gebracht wurde: „Die Vereinigung der gärtnerischen Fachpresse gibt nach einem einstimmigen Beschluß ihrer Versammlung vom 6. Juli ds. Js. dem III, Deutschen Gärtnertag zur Kenntnis, daß sie die Aeußerung der Berliner G.-B. über den Gärt nertag in Altona in Nr. 26 vom 26. Juni ds. Js. auf das aller schärfste verurteilt hat. Die Vereinigung spricht ihre schärfste Entrüstung darüber aus, daß ein gärtnerisches deutsches Fachblatt in einer solchen Weise die deutschen Gärtner und Besucher der Gartenbauwoche in der Oeffent- lichkeit beleidigt und herabzuwürdigen versucht hat. Die Berliner G.-B. hat schon im Mai ds. Js. ihren Austritt aus der Vereinigung der gärtnerischen Fachpresse erklärt, so daß sich in Bezug auf die Mitgliedschaft zur Vereinigung etwaige weitere Beschlüsse erübrigen." Anregungen für eine Reform des gärtnerischen Ausstellungswesens. Vortrag, gehalten am 9. Juli 1914 auf dem III. Allgemeinen deutschen Gärtnertag, von Gartendirektor H e i c k e, Frankfurt a. Main. Das Simplizissimusbild, welches eine Anzahl Männer darstellt, die auf der Suche sind nach einer Stadt, wo augenblicklich keine Ausstellung stattfindet, ist wohl allgemein bekannt. Weniger bekannt dürfte es sein, daß unter ernsten Gartenfachleuten schon erörtert worden ist, ob es nicht an der Zeit sei, eine Vereinigung zu bilden, deren Mitglieder sich bei hoher Konventionalstrafe verpflichten, sich für eine gewisse Zeit an keiner Gartenbau-Ausstellung zu beteiligen. Noch weniger bekannt wird sein, daß die Handelskammer einer deut schen Stadt einen Gärtnereiausschuß gebildet hat, um diese Berufs gruppe vor der Veranstaltung von Ausstellungen zu behüten, an der sie kein Interesse hat. Diese Umstände reden eine deutliche Sprache und sind ein Be weis für den hohen Grad von Ausstellungsverdrossenheit, die nicht nur in den Kreisen des Gartenbaues Platz gegriffen hat. Allein Aus stellungen sind zweifellos eines der wirksamsten Mittel zur Förde rung jeder Art von beruflicher Tätigkeit in unserer Zeit geworden. Eine weitgehende Eindämmung würde unter unseren neuzeitlichen Verhältnissen, selbst wenn sie durchführbar wären, kaum nützlich sein. Es kommt vielmehr darauf an, das Ausstellungswesen so zu gestalten, daß die beteiligten Kreise dabei auf ihre Rechnung kommen und nicht nur dem Schaubedürfnis des großen Publikums Opfer bringen müssen. Man braucht nur die Entwicklung, welche die Gartenkunst in den letzten Jahren genommen hat, ins Auge zu fassen, um sich klar darüber zu sein, eine wie gefährliche Waffe es sein würde, wollte man Ausstellungen durch künstliche Maßnahmen einschränken. Vor aussetzung für jede Ausstellung muß aber unter allen Umständen sein, daß sie aus einem wirklich vorhandenen inneren Bedürfnis des be treffenden Berufes hervorgehe. Daneben freilich wird man auch die ideale Seite abwägen müssen und namentlich bei Gartenbau-Ausstel lungen nicht außer Betracht lassen dürfen, daß sie auf weite Kreise unserer ganzen Bevölkerung in hygienischer, sozialer und kultureller Beziehung von großer Bedeutung sind. Gewisse Opfer wird also, wie jede andere Berufsgruppe, auch der Gartenbau beizutragen haben. Es erscheint aber-nicht angängig, daß, wie es sehr häufig der Fall ist, rein äußere Umstände zur Veranstaltung von Gartenbau-Ausstel lungen Veranlassung bilden. Auch ein Stadtjubiläum dürfte nicht gerade als ein zwingender Grund für eine Gartenbau-Ausstellung an zusprechen sein, so sehr es auf der anderen Seite zu begrüßen ist, wenn Mittel, welche für Jubelfeiern flüssig gemacht werden, dem Gartenbau nutzbar gemacht werden können. Letzten Endes ist aber auch in solchen Fällen das Bestreben, den Verkehr zu beleben und an sich zu ziehen, eine der wirksamsten Triebfedern für eine der artige Veranstaltung. Die Hebung des Verkehrs steht überall auf der Tagesordnung. Auf sie ist auch die Errichtung von Festhallen und ähnlichen Gebäuden in vielen Städten zurückzuführen. Ist eine solche Stadthalle einmal da, dann erwächst ihrem unglücklichen Verwal tungsdirektor die Aufgabe, nun Ausstellungen zu veranstalten, koste es was es will. Eine solche Festhalle soll ja auch verzinst werden. Hierbei wie auch sonst in anderen Fällen ist der Gartenbau sehr be gehrt. Eine Gartenbau-Ausstellung übt ja schon an sich immer eine große Anziehungskraft auf die Bevölkerung aus, welche für sich allein veranstaltet wird; Sie bildet aber auch einen äußerst wirksamen Rahmen für manche Art anderer Ausstellungsunternehmen. Nament lich in solchen Fällen sollten die Gartenbaukreise nicht jeder Lockung nachgehen, vielmehr eine größere Zurückhaltung beobachten, schon um eine angemessene Behandlung zu erreichen. Bei solchen gemisch ten Ausstellungen ist es doch in fast allen Fällen so: „Zuerst kommen wir", sagt der Architekt, „und dann kommen wir", sagen die anderen, und was an Platz und Mitteln dann noch übrig bleibt, damit muß sich I der sehr willkommene und in den meisten Fällen auch sehr willfährige ! Gartenbau abfinden. Lassen wir uns das doch nicht auf die Dauer [ gefallen. Rechtzeitige Heranziehung zu der Planung und Ausführung, ! ausreichende Vertretung bei der Organisation und angemessene Be- j rücksichtigung bei der Verteilung der Mittel müssen wir unter allen | Umständen künftig mehr als bisher fordern. Dazu ist ein einiges ge schlossenes Auftreten des ganzen Berufes und rücksichtloses Vor- I gehen gegen jeden Außenseiter erforderlich. Werden unsere Forde rungen in dieser Beziehung allseitig erfüllt, dann ist gegen die häufige und vielseitige Heranziehung unseres Berufes zu Ausstellungen nichts einzuwenden. Die Ausstellungsfreudigkeit wird wachsen, namentlich wenn mit einem solchen einmütigen Auftreten gleichzeitig die Be seitigung manches alten Zopfes Hand in Hand geht, der unseren Aus stellungsveranstaltungen immer noch anhängt. Eine wirksame Gesundung des Ausstellungswesens in unserem Interesse kann also nur erwartet werden, wenn die allgemeinen Be dingungen für die Veranstaltung unserer Ausstellungen in dem ange deuteten Sinne gebessert werden. Wenn daneben aber auch alle Maßregeln für eine zeitgemäße Durchführung der Ausstellungen im besonderen reorganisiert und nicht zum letzten auch die Bewertungs maßnahmen, das Preisgerichtsverfahren einer gründlichen Neuordnung unterzogen werden. Eine der wichtigsten Fragen ist das Preisrichterwesen und die Bewertungsordnung. Es muß in jeder Ausstellungsordnung angegeben sein, ob und nach welchem Verfahren eine Bewertung stattfinden soll. Im allgemeinen wird darnach gestrebt werden müssen, das recht mißständig gewordene Verfahren der Bewertung mittels Medaillen einzuschränken und statt dessen die Bewertung durch Geldbeträge