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Nr. 29 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau 227 müssen, weil sie der Mode unterworfen sind, oder gar dem Verderben ausgesetzt sein würden, so ist sogar handels- bräuchlich, daß die Entscheidung unverzüglich erfolgt. Wenn der Empfänger der Mustersendung außer stand ge setzt wird, dieselbe dem Lieferanten zurückzugeben, weil er sie nicht ordnungsmäßig verwahrt hat und sie deshalb beschädigt oder vernichtet worden ist, so haftet er für den daraus erwachsenden Schaden. Das gilt auch von Mu stern, die keine Verkaufsware darstellen, wie zum Beispiel Abschnitten usw. Befreit von der Haftung dagegen ist der Empfänger, wenn die Muster ohne sein Verschulden, zum Beispiel durch höhere Gewalt, verlustig geworden sind. Hat er die Muster an einen Kunden weiter gegeben und sind sie bei diesem in Verlust geraten oder beschädigt worden, so haftet er selbst und kann sich nur wieder an seinen Kunden schadlos halten. Wie liegt es bei unverlangt gesandten Musterkollektionen? Hier kann dem Empfänger keine so scharfe Haftpflicht auferlegt werden, wie im ersten Falle. Wohl wird man auch hier davon auszugehen haben, daß es die kaufmän nische Verkehrssitte erfordert, daß er die ihm zugesandten Muster sorgfältig behandelt. Er muß sie unentgeltlich einstweilen, bis der Absender anderweit darüber verfügt hat, in Verwahrung nehmen. Es kommt ihm aber hier der § 690 des B.G.B. zugute, nach dem bei einer unentgeltlichen Verwahrung der Empfänger nur für die Sorgfalt einzu stehen hat, die er in seinen eigenen Angelegenheiten zu be obachten pflegt. Er muß sie verwahren, wie er seine eigenen Sachen verwahrt. Dasselbe gilt auch dann, wenn die Musterkollektion einem Nichtkaufmann, also einem Privatkunden, übersandt worden ist. Auch dieser haftet nur mit der Sorgfalt, die er seinen eigenen Sachen ange deihen läßt, mit der Sorgfalt, die man im geschäftlichen. Ver kehr von jedermann fordern kann. Leider werden Muster auch oft zu dem Zwecke be stellt, um dieselben nachzuahmen, ohne daß daran gedacht wird, bei demjenigen, der sie vertrauensvoll übersandt hat, Bestellungen zu machen. In diesem Verhalten liegt ein un lauterer Wettbewerb, der nach den gesetzlichen Vor schriften strafbar ist. Ein solches Verhalten verstößt gegen die guten Sitten und macht denjenigen, der es sich zu schul den kommen läßt, ganz abgesehen von der Strafe, die ihn treffen kann, auch schadenersatzpflichtig. t Vereine, Versammlungen, Ausstellungen. Der 29. Kongreß des Vereins Deutscher Rosenfreunde am 21. Juni in Zweibrücken (Pfalz). Obwohl der diesmalige Kongreß in des Reiches süd westlicher Ecke stattfand, nahmen doch an 100 Erschienene daran teil. Der Vorsitzende, Stadtgartendirektor Ries, Karls ruhe, erstattete nach begrüßenden Eingangsworten den Geschäftsbericht über das letzte Vereinsjahr. Der selbe spricht von erfreulichen Erfolgen des Vereins bzw. seiner Mitglieder auf den Ausstellungen in F o r s t (Lausitz) und Breslau, die es bewirkten, daß beide Städte sich nunmehr größerer Rosenanlagen erfreuen. Besonders wird in dem Bericht der Opferfreudigkeit ausstellender Mitglie der dankbarst gedacht. Die Mitgliederbewegung ist eine steigende und nach Abgängen heute auf über 2 00 0 zu ver anschlagen. Auch die Mitarbeit an der „Deutschen Rosenzeitung“, dem Organ des Vereins, ist im erfreu lichen Zunehmen, doch sind die Kosten der Zeitung infolge der farbigen Rosentafeln noch unverhältnismäßig hohe, ge reichen aber den Züchtungen unseres Landes zur Anerken nung und Ausbreitung. Eingeschaltet sei hier, daß der Jahresbeitrag, einschließlich Zeitungsbezug, freiem Besuch aller Ausstellungen, an welchen der Verein betei ligt ist, usw. nur 4,50 Mk. im Jahre beträgt. Wie hoch man das Wirken des Vereins einschätzt, beweise, daß für das Jahr 1915 fünf Städte Einladungen an denselben er gehen ließen, Kongreß und Ausstellung da abzuhalten; doch habe man schon beim Breslauer Kongreß Karlsruhe für das nächste Jahr festgesetzt. Ziemliche Aufwendungen — jährlich rund 1000 Mk. — aus der Vereinskasse erfordert das Vereinsrosar in Sangerhausen. Vereinsmedaillen sind im letzten Jahre für alle Ausstellungen, wo Rosen nennenswert beteiligt waren, verliehen worden. Die Wahl von Zweibrücken als Kongreß- und Ausstellungsort 1914 wird als eine glückliche bezeichnet, weil sie An regung zur Gründung des Zweibrücker Rosengar tens und des Vereins pfälzischer Rosenfreunde gab, der sich in beispielloser Weise innerhalb zwei Jahren ent wickelt hat. Besonders wird das Entgegenkommen der Zweibrücker Stadtverwaltung gelobt und auch der Aus steller und Mithelfer an dem Ausstellungswerke mit An erkennung gedacht. Der Kassenbericht ist ebenfalls erfreulich. Trotz der angeführten finanziellen Opfer, die der V. D, R. tra ditionell alljährlich zu erbringen hat, ist das Vereinsver mögen wieder um über 500 Mk. gestiegen und heute auf rund 11000 Mk. zu beziffern. Die Frage der Aussetzung eines alljähr lichen Preises für die beste deutsche Rosen neuheit entfesselt einen regen Meinungsaustausch. Walter, Zabern, will dafür die goldene Vereinsmedaille angesetzt sehen. Straßheim, Frankfurt a. M., hält ein Versuchsfeld für solche Neuheiten, z. B. im Frankfurter Palmengarten oder im Sangerhauser Vereinsrosar, für not wendig, wo ä la Bagatelle, an je fünf Pflanzen, in zweijäh riger Prüfung, die Beurteilung vorgenommen werden sollte. Da man aber einer Diebstahlsgarantie solcher Neuheiten nicht sicher ist — auch Gärtner sollen bekanntlich „aus Liebe zu schönen Pflanzen“ stehlen—, wird jedem Züchter das Auspflanzen seiner Neuheiten auf den alljährlichen Vereinsausstellungen freigestellt, wo alsdann nicht nur die Blumen, sondern auch die Sorte in der Pflanze beurteilt werden kann. Außer der Veröffentlichung der Bewertungs bestimmungen in einer der nächsten Rosenzeitungen be schloß der Kongreß die Bereitstellung eines all jährlichen Preises für die beste Neuheit deutscher Zucht. Auf P. Lamberts Vorschlag verlieh die Versamm lung einstimmig unter lebhaftem Beifall Herrn C. P. S t raß- heim, Frankfurt a. M.-Buchschlag, die Goldmedaille für hervorragende Verdienste um den Verein und die Rosenzucht. Die neu aufgestellte Liste des Vereins der best empfohlenen Rosen aller Klassen lag dem Kon greß vor und wurde beschlossen, dieselbe den Mitgliedern für 30 Pf. das Stück abzugeben. (Eine Besprechung dieses Werkes behalten wir uns gelegentlich vor. Die Red.) Vereinsrosar Sangerhausen betreffend verlas Baumschulenbesitzer Böhm, Oberkassel, den eingegan genen Bericht des dortigen Leiters und Botanikers, des Professor G n a u. Als allgemein interessierend ist daraus anzuführen, daß der letzte Winter ohne wesentlichen Schaden an dem zirka 6000 Sorten enthaltenden Sor timent vorübergegangen ist. Die diesmal wenig oder gar nicht gedeckten Rankrosen zeigten nicht nur einen früheren Austrieb, sondern erwiesen sich auch krank heitsfreier als in früheren Jahren. Als Schutzmittel gegen die Rosenfeinde kommen Schwefel und Kalk brühe in Anwendung, auch werden Kunst- und Natur dünge-Versuche gemacht. Am Eingänge des Rosars sind Paradebeete angelegt worden; ebenso wurden die Züchter beete vermehrt. Um 12 preußische Morgen ist die Anlage im letzten Frühjahre erweitert worden, wovon 8 Morgen