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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 16.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-191400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19140000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19140000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Heft Nr. 12 in der Vorlage nicht vorhanden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 16.1914
-
- Ausgabe Nr. 1, 2. Januar 1914 1
- Ausgabe Nr. 2, 9. Januar 1914 9
- Ausgabe Nr. 3, 16. Januar 1914 17
- Ausgabe Nr. 4, 23. Januar 1914 25
- Ausgabe Nr. 5, 30. Januar 1914 33
- Ausgabe Nr. 6, 6. Februar 1914 41
- Ausgabe Nr. 7, 13. Februar 1914 49
- Ausgabe Nr. 8, 20. Februar 1914 57
- Ausgabe Nr. 9, 27. Februar 1914 65
- Ausgabe Nr. 10, 6. März 1914 73
- Ausgabe Nr. 11, 13. März 1914 81
- Ausgabe Nr. 13, 27. März 1914 97
- Ausgabe Nr. 14, 3. April 1914 105
- Ausgabe Nr. 15, 10. April 1914 113
- Ausgabe Nr. 16, 17. April 1914 121
- Ausgabe Nr. 17, 24. April 1914 129
- Ausgabe Nr. 18, 1. Mai 1914 137
- Ausgabe Nr. 19, 8. Mai 1914 145
- Ausgabe Nr. 20, 15. Mai 1914 153
- Ausgabe Nr. 21, 22. Mai 1914 161
- Ausgabe Nr. 22, 29. Mai 1914 169
- Ausgabe Nr. 23, 5. Juni 1914 177
- Ausgabe Nr. 24, 12. Juni 1914 185
- Ausgabe Nr. 25, 19. Juni 1914 193
- Ausgabe Nr. 26, 26. Juni 1914 201
- Ausgabe Nr. 27, 3. Juli 1914 209
- Ausgabe Nr. 28, 10. Juli 1914 217
- Ausgabe Nr. 29, 17. Juli 1914 225
- Ausgabe Nr. 30, 24. Juli 1914 233
- Ausgabe Nr. 31, 31. Juli 1914 241
- Ausgabe Nr. 32, 7. August 1914 249
- Ausgabe Nr. 33 u. 34, 21. August 1914 257
- Ausgabe Nr. 35 u. 36, 28. August 1914 261
- Ausgabe Nr. 37, 11. September 1914 265
- Ausgabe Nr. 38 u. 39, 25. September 1914 273
- Ausgabe Nr. 40 u. 41, 9. Oktober 1914 281
- Ausgabe Nr. 42 u. 43, 23. Oktober 1914 289
- Ausgabe Nr. 44 u. 45, 6. November 1914 297
- Ausgabe Nr. 46 u. 47, 20. November 1914 305
- Ausgabe Nr. 48 u. 49, 4. Dezember 1914 313
- Ausgabe Nr. 50 u. 51, 18. Dezember 1914 321
- Ausgabe Nr. 52, 25. Dezember 1914 329
- Register Register I
-
Band
Band 16.1914
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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dgl. obliegen, soweit nicht die einzelnen Angelegenheiten ihrer Bedeutung nach dem Gartendirektor vorbehalten sind; sie werden auch dafür verantwortlich sein, daß inner halb ihres Bezirks die erforderlichen Arbeiten sachgemäß, rechtzeitig und unter sparsamer Wirtschaft erledigt wer den. Einer der Garteninspektoren würde auch im Be darfsfälle den Gartendirektor zu vertreten haben. Bei den den Garteninspektoren zufallenden Aufgaben ist es not wendig, für sie die höchste gärtnerische Fachausbildung vorzuschreiben, welche zurzeit von den Fachschulen ge boten wird; es würde demnach von diesen Beamten zu ver langen sein, daß sie den Lehrgang für Gartenkunst in der Königlichen Gärtner-Lehranstalt in Dahlem besucht und daß sie die staatliche Gartenmeisterprüfung bestanden haben. Als Diätare würden teils diplomierte Garten meister, teils solche Gartentechniker beschäftigt werden, die vor Ablegung des Diplomexamens sich praktisch zu be tätigen haben. Im Falle der Bewilligung der Garteninspek toren könnte die Stelle des Stadtgärtners in Fortfall kommen. Es sind demnach unter Aufhebung der Stadtgärtner stelle die Gehälter von zwei Garteninspektoren, sowie die Mittel für die für Vorarbeiten und zeichnerische Arbeiten anzustellenden technischen Diätare zu bewilligen. Die übrigen vorwiegend im Außendienst zu beschäftigenden gärtnerischen Hilfskräfte sind aus den für die Unterhaltung der Anlagen bewilligten Mitteln zu besolden, wie auch die für die Ausführung größerer neuer Anlagen notwendigen Aufsichtsbeamten aus den hierfür zu bewilligenden Mitteln zu bezahlen sind. Außer den gartentechnischen Beamten sind beim Gar tenwesen auch Bureaubeamte, und zwar 1 Registrator, 1 Oberassistent, 1 Bureauassistent, sowie mehrere diäta rische Hilfskräfte anzustellen. Für sachliche Ausgaben bedarf es zurzeit keiner erheblichen Bewilligung, dafür die gärtnerischen Anlagen 699 390 Mk. und für verschie dene mit den Anlagen zusammenhängende Einrichtungen und Ausgaben weitere 190 300 Mk. im Budget des Inge nieurwesens zur Verfügung stehen. Es bedarf nur der Be willigung einer einmaligen Summe für Geräte und für Be schaffung von Unterkunfts- und Lagerräumen, da das In genieurwesen die für die gärtnerischen Anlagen mit benutzten Geräte und Einrichtungen zum Teil für seine übrigen Zwecke hat behalten müssen; ein Betrag von 15 000 Mk, wird ausreichen. Für das Bureau des Garten wesens sind an Kosten für Hilfsarbeiter, Vorarbeiten, Bu reaukosten, Bücherei, Fernsprecheinrichtung, Haustele phon, Beleuchtungseinrichtung u. dgl, einschließlich der dem Präsidialbureau für leihweise überlassene Hilfskräfte und Materialien zurückzuerstattenden Beträge 31 000 Mk. erforderlich, wovon auf persönliche Ausgaben 20000 Mk., sachliche Ausgaben 11000 Mk. entfallen. Für Mobiliar wird ein Betrag von 12 000 Mk, benötigt. Der Senat hält die Vorschläge der Baudeputation für zweckmäßig und durch die Schaffung der selbständigen Dienststelle des Gartenwesens bedingt und beantragt dem gemäß die Bürgerschaft wolle es mitgenehmigen, daß 1. unter Aufhebung der Stelle des Stadtgärtners beim Inge nieurwesen die Stellen von zwei Garteninspektoren beim Gartenwesen der Baudeputation (Klasse 12: 4000 — 5800 Mk,) geschaffen und, unter Abzug von 13 Proz. für Dienst wohnung und freie Feuerung für einen der Garteninspek toren, für die letzten sechs Monate des laufenden Jahres 3740 Mk, in Art, 87 des diesjährigen Budgets eingestellt werden; 2, beim Gartenwesen der Baudeputation die Stelle eines Registrators, eines Oberassistenten, eines Bureau assistenten geschaffen und die Gehälter in Art, 87 des dies jährigen Budgets für sechs Monate eingestellt werden, und zwar für einen Registrator mit 1800 Mk,, für einen Ober assistenten mit 1300 Mk., für einen Bureauassistenten mit 1000 Mk.; 3, für Zwecke des Gartenwesens a) für Hilfs personal, Bureaukosten usw. 31 000 Mk,, b) für Beschaffung des Bureaumobiliars 12000 Mk., c) für Ergänzung der Ge räte und Schaffung von Lagerräumen 15 000 Mk. bewilligt und in Art. 87 des diesjährigen Budgets nachträglich ein gestellt werden. Fragekasten der Abonnenten. | ======5 Rechtsangelegenheiten. Frage: A. G. An mein Gärtnerei-Grundstück anstoßend liegt ein Schulhof, der von einer 2 m hohen Mauer umgeben ist. Auf dem an und für sich schon beengten Schulhofe wird nicht nur allein den Schulkindern, sondern auch in den Nachmittags- und Abendstunden einigen Vereinen das Ballspielen, Fußball usw. gestattet. Daß mir hierdurch auch durch Steinwürfe einige Dutzend Scheiben zertrüm mert wurden, erwähne ich nur nebenbei. Wegen dieser Vorkomm nisse hatte ich mich bereits beschwerdeführend an die Leiter der städtischen Anstalt gewandt. Da ich aber weiter belästigt werde, hatte ich den zuletzt herübergeworfenen Völkerball in meinen Besitz genommen als Pfand für die mir zerschlagenen Fensterscheiben in früheren Fällen. Bin ich zu dieser Handlung berechtigt oder nicht, und wie habe ich mich zu verhalten? Antwort: Da Ihre Vorstellung beim Schulvorstand nichts genützt hat, müssen Sie nunmehr beim Magistrat der Stadt Berlin, unter dessen Aufsicht die Schulen stehen, beschwerdeführend um Abhilfe ersuchen. Den Ball können Sie nach § 273 Abs. 2 des BGB. zurückbehalten. Praxis und Wissenschaft. Frage: J. S. in W, Wann ist die beste Zeit zum Schneiden von Koniferenstecklingen und wie ist die weitere Behandlung? Antwort: Die Koniferen-Vermehrung durch Stecklinge kann von Ende August bis in den Dezember hinein vorgenommen werden, jedoch nicht mehr nach Frosteintritt, wenigstens dürfen dann keine Zweige zur Entnahme von Stecklingen mehr geschnitten werden. Die Stecklinge können nur bei geschlossener Luft, also in Mist beetkästen, Häusern oder unter Glasglocken zur Bewurzelung ge bracht werden. Die richtige Auswahl des Holzes bürgt für den Er folg. Am besten sind die kleineren Seitenzweige oder gut ausgereifte Triebe aus dem Innern der Pflanze. Diese Seitenzweige reißt man vom Hauptzweige ab und schneidet sie dann glatt. Die Spitzen des Stecklings können, namentlich wenn sie zu lang und nicht genügend ausgereift sind, entfernt werden. Man steckt die Stecklinge am besten in kleine Kästen, die man mit recht sandiger Heide- oder Moorerde anfüllt, und stellt diese ins Vermehrungshaus oder in Mist beetkästen, wo man sie am besten in ein leichtes Material, z. B. Koh lenasche, einfüttert. Gleichmäßiges Feuchthalten und Schattieren ist geboten. Die Bodenwärme darf keine zu hohe sein, da in solcher die Stecklinge leicht zugrunde gehen; erst mit Beginn der Wurzel bildung wird eine etwas höhere Bodenwärme vertragen. Es dauert oft Monate, ehe sich Wurzeln bilden, und es empfiehlt sich, die Stecklinge einmal in frische Erde umzustecken. Haben die Steck linge Wurzeln gemacht, so müssen sie luftiger gehalten werden. Feinere Koniferen pflanzt man nach der Bewurzelung nochmals in kleine Töpfe und bringt sie auf einen mäßig warmen Kasten, um sie später auszupflanzen; gewöhnlichere Arten kann man im Mai gleich ins Freie auf Beete pflanzen. Zur Vermehrung unter Glasglocken im Freien eignen sich besonders die Thuya-Arten. Zur Anzucht aus Stecklingen eignen sich die Zwergformen von Abies, dann Cedrus, Chamaecyparis (wachsen aber zum Teil schwer), Juniperus, die fein- zweigigen Picea-Formen und Thuya. Fr age A. R. in B. Es sind im letzten Winter und im Frühjahr eine bedeutende Menge Cyclamen unverkauft geblieben. Lohnt es sich, diese weiter zu kultivieren? Wie wäre die Behandlung, um dieselben bis Herbst oder längstens bis Dezember zu schönen, blü henden Verkaufspflanzen heranzuziehen? Antwort: Ich möchte es nicht empfehlen, alte Cyclamen- Knollen noch für das nächste Jahr weiter zu kultivieren. Es ist ja nicht ausgeschlossen, daß man ganz gute Resultate damit erzielt, aber Herstellen von Baumpflanzgruben für Obstbäume, Alleebäume, Parkanlagen. Tieflockern d. Untergrund, ohne das teure Rigolen, Stubben und Steine sprengen usw. usw. durch das [1477 Romperit c Sprengkullur-Verfahren der Dresdner Dynamitfabrik, Akt.-Ges. □resden-A., Ferdinandstr. 16 Vollständige Literatur kostenlos. Gegr. 1882. Goldene Medaille.
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