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DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau 15 bare. Das Dorf erfreut sich infolge des regen Obsthandels natürlich eines gewissen Wohlstandes. Warnungstafel. Der mittellose Blumenhändler Leo Makowski aus G r a u d e n z bestellt nach den berühmten Mustern Blu men, und da er die Nachnahme nicht einlösen kann, kom men die Blumen natürlich zurVersteigerung, so daß täglich zum Schaden der Gärtner Blumenversteigerungen ent stehen. Wir warnen deshalb vor einer Geschäftsverbin dung mit Makowski. m Fragekasten der Abonnenten. 1 Rechtsangelegenheiten. Frage: F. M. in E. Ich soll in nächster Zeit ca. 2 Ar meiner I Gärtnerei zu einer Straße abtreten. Wieviel kann ich für den qm verlangen? Es wurden hier als Bauplatz schon bis zu 5 Mark pro qm bezahlt. Bemerke noch, daß es sich um den wärmsten Platz meines Geschäftes handelt, an dem ich die Sonne den ganzen Tag habe, während ich auf der anderen Seite durch Gebäude Schatten be- I komme; dort gäbe ich den qm natürlich billiger. Mein Geschäft liegt | beinahe mitten im Orte, ist ca. 40 Ar groß und würde ich gerne noch [ dazu kaufen, was aber nicht möglich ist. Muß ich nun die 2 Ar ab treten, so bin ich genötigt, außerhalb des Ortes wieder Platz zu kaufen. Dort habe ich aber erstens einen geringeren Boden, zweitens i muß ich das Grundstück frisch einfriedigen und drittens habe ich auch kein Wasser; die Zeit gar nicht gerechnet, die durch das Hin- und Ilerlaufen verloren geht. Auch bin ich genötigt, meine Frühbeete, die auf dem Platze sind, zu verlegen. Mein Garten ist wirklich recht- ; winkelig und wird nachher schräg, was bei Anlegung von Frühbeeten ‘ besonders ins Gewicht fällt, da mir dann auch unnütze Ecken ent- i stehen. Antwort : Bei Bemessung des Schadenersatzes ist zu berück- sichtigen, daß es sich um Kulturland mit Frühbeeten handelt. Es ist also auch der Schaden mit zu bewerten, der Ihnen daraus erwächst, daß Sie neues schlechteres Land meliorieren. Einfriedigungen vor- ! nehmen müssen und Erschwernisse in der Bewirtschaftung haben. Auch Schwierigkeiten in der Bewirtschaftung des verbleibenden Teiles, von dem die 2 Ar abgetrennt wurden, sind, zu berücksichtigen und in Geldwert abzuschätzen. Dies ziffernmäßig zu tun, sind wir aber außerstande. Das kann nur jemand am Platze, der das Grundstück in Augenschein nehmen kann. Auf 6 Mark für den qm werden Sie zu- I kommen müssen. Frage: E. R. in A. Als Abonnent des „Handelsgärtner“ möchte ich um gell. Beantwortung folgender Frage bitten: Die | hiesige Gemeinde hat vor etwa fünf Jahren von der hiesigen Guts- herrschaft das Recht erhalten, auf einem durch Wege abgegrenzten 1 Grundstück, das zum Gute gehört, zehn Obstbäume zu pflanzen. ' Es war dies eine Gegenleistung für Ablösungen von Wegelasten usw. Nun gingen auf das Grundstück aber sechzehn Bäume, ' welche auch gepflanzt wurden. Der damalige Besitzer erhob hier gegen keinen Einspruch. Seitdem ist das Gut in andere Hände : übergegangen, und der jetzige Besitzer verlangt nun, daß sechs Bäume davon entfernt werden. . Nun geht meine Frage dahin; Ist die Gemeinde nach fünf Jahren noch verpflichtet, die Bäume herauszugraben oder kann sie eventuell einen Schadenersatz be anspruchen. da ja der damalige Besitzer keine Einwendungen erhob? A n twort: Wenn ausdrücklich nur zehn Bäume zur Ein- Pflanzung vorgesehen wurden, so hatte die Gemeinde kein Recht, . die Zahl auf sechzehn zu erweitern, und der Gutsbesitzer konnte jederzeit gegen diesen rechtswidrigen Zustand, der ja anhaltender Natur ist, Widerspruch erheben und die Beseitigung fordern. Das kann auch sein Rechtsnachfolger noch, ohne der Gemeinde zu Schadenersatz verpflichtet zu sein. OOOOOOOOOOOOOOOQCXXXXXJOOCXXXXXXXXXXXXXXSQOOÖQ I Unsere verehrlicheu X Auslands-Abonnenten § machen wir darauf aufmerksam, daß die Abonnements- 8 gebühr für 1914 mit Nr. 3 des „Handelsgärtner“ durch 5 Nachnahme erhoben wird, soweit sie bis Erscheinen 8 dieser Nummer nicht eingegangen ist. 9 Leipzig, Comeniusstraße 17. % Verlag von „Der Handelsgärtner“ 8 Thalaeker & Schwarz. X ooooocxx3coooooooooooooo<xxxxxxxxxxjoocxxxxxxjö Frage: H. Sch. in H. Ein Nebenlieger im Feld setzte im Spätsommer einige Haufen Stroh auf einen seiner Aecker und ver sicherte das Stroh gegen Feuersgefahr. Einige Wochen später geriet dieses in Brand, wodurch mir als Nebenlieger mehrere im besten Alter stehende (etwa 25 Jahre alte) ■ sehr tragbare■ Bäume derart beschädigt wurden, daß sie eingingen.- An wen habe ich mich nun bezüglich Schadenersatz zu halten, muß ich meinen Nachbar oder die Versicherung verklagen? Wieviel kann ich für einen Baum verlangen? Mein Nachbar sowohl als die Versiche rung weigern sich, mich zu entschädigen, und Ohne Zwang ist nichts zu erreichen. Antwort: Da Sie nicht versichert sind, hat die Versiche rungsgesellschaft Ihnen den Schaden nicht zu vergüten. Der Nach- bar aber haftet Ihnen nur, wenn Sie ihm nachweisen können, da® ihn ein Verschulden an dem Brande und seinen Folgen trifft. Ist dies nicht der Fall, haben Sie den Schaden allein zu tragen. Frage: G. Sch. in B. 1. Ein Gehilfe kündigt: bei Empfang nahme des Zeugnisses verlangt er, daß dasselbe die Bemerkung: „Sein Abgang erfolgt auf eigenen Wunsch“ enthalte. Möchte nun fragen, ob der Arbeitgeber gesetzlicherseits eezwungen werden kann, ein neues Zeugnis mit diesem Vermerk auszustellen ?. Muß nun das neuausgestellte Zeugnis dem zuerst ausgestellten im Wort laut gleichen? Wie verhalten sich die Gewerbegerichte hierzu? 2. Sind Zeugnisabschriften, welche man durch die Polizeibehörde stempeln lassen will, stempelsteuerpflichtig? Antwort: 1. Der Zusatz kann nicht verlangt werden. Das ist von den Kaufmanns- und Gewerbegerichten wiederholt ent schieden worden. 2. Nein. Die Abstempelung erfolgt.,kostenfrei. Frage B. in C.-K. Frage hiermit an, ob ich mit selbstgezoge- nen Topfpflanzen und nebenbei mit ausländischen Schnittblumen hau sieren kann. Muß ich mich in den Besitz eines Gewerbescheins setzen? Antwort: Sie bedürfen keines Wandergewerbescheines, wenn Sie nur selbstgewonnene Erzeugnisse, also Ihre eigenen Topfpflanzen in den Handel bringen. Dagegen wird der Wandergewerbeschein not wendig, wenn Sie auch mit ausländischen Schnittblumen Hausier handel treiben wollen. Pflanzenkrankheiten. Von Prof. Dr. Arno Naumann-Dresden. Alle Fragen und Sendungen, welche die Rubrik Pflanzenschutz betreffen, sind damit keine Verzögerung eintritt, zu adressieren : .An die Pflanzenphysiologische Versuchsstation des Kgl. Botanischen Gartens, zu Händen des Herrn Prof. Dr. A. Naumann-Dresden." Beantwortung erfolgt ev. zunächst brieflich, später im „Handelsgärtner". Bei den sich häufenden Auskünften können nurwohlverpackte und in gutem Zustande vorliegende Einsendungen berücksichtigt werden. Bodenana- lysen werden durch unsere pflanzenphysiologische Versuchsstation nur in Aus nahmefällen vorgenommen. Anmerkung. Briefen und Gesuchen um Auskünften über Pflanzenkrankheiten ist stets eine Probe als Muster ohne Wert, sorgfält ig verpackt, beizufügen, erst dann kann Gewähr für die gegebene Auskunft übernommen werden. Frage G. A. in Ch. Ich übersandte Ihnen vor zirka 8 Tagen einige Zwiebeln von der Hyazinthe L’innocence. Diese Zwiebeln sollen in Südfrankreich ein Jahr nachkultiviert sein. Jedenfalls kennen Sie die Methode schon, damit sie nämlich zeitig blühen. Dies nur neben bei gesagt. Der ganze Satz dieser Sorte zeigt an den Zwiebelboden faule Stellen und hat daher fast keine Wurzeln gemacht. Der Liefe rant behauptet, es läge an der Behandlung, jedoch zeigen die Zwiebeln anderer Lieferanten von derselben Sorte keine Spür davon. Ich meine, dies ist Wurzelbodenfäule. Ich bitte die Herren von der Versuchs station um ein Urteil darüber und sage im voraus besten Dank. Antwort: Die eingesandten Hyazinthenzwiebeln zeigten bei der Untersuchung ein eigenartiges Erkrankungsbild. Zwischen und in den Zwiebelschuppen bewegten sich Tausende von Faden würmern (Aelchen oder Nematoden). Außer diesen aber machten sich in reicher Anzahl weißliche feuchtglänzende Milben bemerkbar, zwischen denen größere trockene und rötlich gefärbte sich tummelten, auch einige Springschwänze von violetter Farbe bewegten sich zwi schen den Zwiebelschuppen und in ausgefressenen Höhlungen. Pilz- mycel war weder in den gelblichweißen noch in den braun-vertrock neten Stellen auffindbar, dagegen zeigten sich in den Faulstellen wie Robert Katzsdimann, Döbeln i. S. 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