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12 der Ausführungsvorschriften zu dem The Destructive Insect and Pest Act betitelten Gesetze dahin ergänzt wor den, daß zu den Krankheiten, auf die das Gesetz Anwen dung findet, auch die Kartoffelmotte (Phthorimaea oper- culella Zett.) zu rechnen ist. Ferner ist das Einfuhrverbot für Kartoffeln auch auf die Einfuhr aus Kalifornien, als einem Staate der Vereinigten Staaten von Amerika, er streckt worden. — Verbot der Einfuhr von Weinreben und Teilen der Weinpflanze in Rußland. Die Hauptverwaltung für Agrar wesen und Ackerbau hat auf Grund des Reblausgesetzes durch Verfügung einen Beschluß des Weinbaukomitees von Tiflis bestätigt, welcher unter anderem die Einfuhr aller Teile der Rebenpflanze aus dem Ausland in das dem ge nannten Weinbaukomitee unterstellte Gebiet verbietet. — Sortenreine Kartoffeln. Kartoffeln sind als geharft, unsortiert anzusehen, auch wenn sich beim Kauf von Paul sens Julifrühkartoffeln unter 150 Knollen 5 Knollen weiß fleischige, also anderssortige, vorfinden. Ein solcher Pro zentsatz anderssortiger Kartoffeln kann nach einem Gut achten der Handelskammer Bromberg vom 11, Septbr. 1913 nicht als ein so erheblicher Mangel angesehen werden, daß deswegen die Lieferung als nicht dem Kauf entspre chend zur Verfügung gestellt werden kann. Verkehr. gleichzeitig für den Fall einer höheren Tarifierung verlan gen, daß deren Richtigkeit von Amts wegen nachgeprüft werde. Den Wortlaut des zu diesem Zwecke in die Zoll inhaltserklärungen niederzuschreibenden Vermerks können die Absender bei den Postanstalten erfahren. Stellt sich bei der Nachprüfung der Befund als richtig heraus, so wird, wenn der Unterschied zwischen dem ursprünglichen oder berichtigten Befunde des Zollamts und der vom Absender vorgeschriebenen Tarifierung nicht mehr als 2 Frank be trägt, das Paket dem Empfänger ausgehändigt und der Zoll vom Absender eingezogen, bei größerem Unterschied aber das Paket ohne weiteres nach dem Aufgabeort zurückge sandt. Eine Gewähr für die genaue Beobachtung der vom Absender vorgeschriebenen Zollbehandlung übernimmt allerdings die italienische Postverwaltung nicht. f Vereine, Versammlungen, 1 Ausstellungen. J Aufruf zur Beteiligung an der Deutschen Gartenbauwoche vom 5.—7. Juli 1914 in Altona. — Paketverkehr nach und durch Rußland. Im Paket verkehr mit Rußland und im Durchgang durch Rußland muß bei der Versendung von mehreren Paketen mit einer Postpaketadresse in den für die russische Zollverwaltung bestimmten Gesamt-Inhaltserklärungen der Inhalt für jedes Paket besonders — nach den für Pakete nach Rußland geltenden Zollvorschriften — angegeben werden. Zur Ver meidung von Schwierigkeiten bei der Zollabfertigung emp fiehlt es sich, von der Versendung mehrerer Pakete mit einer Begleitadresse im Verkehr mit Rußland und weiter nur ausnahmsweise Gebrauch zu machen, in der Regel vielmehr jedem Pakete eine besondere Paketadresse beizugeben. — Vorsicht bei der Ausstellung von Postschecks. Während bei den im Bankverkehr üblichen Schecks auf der Vorderseite alle die Angaben enthalten sind, die für den Umlauf des Schecks erforderlich sind, hat der Postscheck die Eigentümlichkeit, daß sich der Vordruck für die Angabe des Zahlungsempfängers auf der Rückseite des Schecks befindet. Es kann daher vorkommen, daß die Ausfüllung des Vordrucks versehentlich unterbleibt. Die in blanco ausgestellten Postschecks werden aber ebenso wie die Ueberbringerschecks auf Bankhäuser an jeden Vorleger ohne Legitimationsprüfung ansgezahlt. Gelangt daher ein solcher Scheck, bei dem versehentlich der Name des Emp fängers auf der Rückseite nicht angegeben ist, in die Hände eines Unbefugten, so kann dieser den Betrag ohne weiteres abheben. Aus Anlaß eines derartigen Vorkommnisses be antragte die Handelskammer zu Halle beim Reichspostamt, die Scheckformulare derart zu ändern, daß der Name des Empfängers in den Text der Vorderseite auf genommen werden kann. Der Staatssekretär des Reichspostamts hat den Antrag abgelehnt, da die Angabe des Zahlungsemp fängers zugleich als Adresse für die Postbeförderung die nen müsse und, falls sie auf der Vorderseite neben dem Namen des Ausstellers enthalten sei, der Sortier- und Be stelldienst erschwert würde und der Anlaß zu Verwechs lungen gegeben sei. Zollwesen. — Zollbeschwerdeverfahren im Postpaketverkehr in Italien. In Italien müssen auch im Postpaketverkehr etwaige Beschwerden über die Berechnung des Eingangs zolls, wenn es sich nicht um reine Rechenfehler handelt, von den Empfängern bei der Zustellung der Sendungen er hoben werden. Bei Postpaketen mit Zollfrankozettel kön nen die Absender die Zolltarifnummer und den Zollsatz, wonach die Verzollung stattfinden soll, vorschreiben und Zum dritten Male erklingt der Mahnruf zum Sammeln an die deutsche Gärtnerschaft. In Bonn war dieser Ruf auf fruchtbaren Boden gefallen und hatte in Frankfurt a. M. zur Gründung des „Deutschen Reichsverbandes" geführt, welcher 1913 in B r e s 1 a u zum ersten Male als „Deutscher Reichsverband“ für die deutsche Gartenbauwoche zum II. deutschen Gärtnertage zusammentreten konnte zu einer Zeit, die der begeisterungsvollen Erinnerung an Preußens Wiedergeburt geweiht war. Verrauscht sind jene erhebenden Gedenktage in Bres lau an die große Zeit von 1813, aber was sie in uns hinter lassen haben, ist der Hinweis auf die Einigkeit. Das Band der Einigkeit, welch letztere auf den beiden । deutschen Gärtnertagen in so beredter Weise zum Aus- ! druck kam, ist in der letzten Zeit noch fester geschmiedet worden durch Ausgleich und erzielte Verständigung in wirtschaftlichen Fragen zwischen den so verschiedenen Spezialverbänden. Und so wird auch der III, Deutsche Gärtnertag in Altona unter diesem erfreulichen Zeichen vollständiger Einigkeit stehen und ein weiteres erfolg reiches Zusammenarbeiten und machtvolles Vorwärts dringen verheißen. Ein glückliches Omen für die weitere Entwicklung des „Deutschen Reichsverbandes für den deutschen Garten bau", aber auch glückverheißend für die gastgebende Stadt Altona! Altona feiert in diesem Jahre sein 250jähriges Stadt jubiläum und zugleich auch seine 50jährige Zugehörigkeit zum Staate Preußen. Als besonderen Glanz dieses Dop peljubiläums veranstaltet die Stadt eine große Gartenbau- Ausstellung und freut sich ganz besonders, die deutsche Gärtnerschaft in ihren Mauern zu begrüßen. Ebenso herz lich aber werden alle Schleswig-Holsteiner, besonders aber die Gärtnerschaft der Provinz, ihre deutschen Freunde und Kollegen hier willkommen heißen und sich in gemeinsamer Arbeit zur Hebung und Förderung unserer Ziele zusam mentun. So möge denn die Altonaer Tagung ein weiterer Mark stein in der Geschichte des deutschen Gartenbaues wer den und ihn immer mehr fördern zum Segen der deutschen Gärtnerschaft. Und was am sonnigen Rhein geschaffen, im fernen Osten weiter ausgebaut, möge am Ufer der Elbe, „der Wasserkante“, fest und unlöslich gekittet werden: die deutsche Einigkeit! Nach ernster Arbeit aber wollen wir zeigen, daß auch hier im rauhen Norden Frohsinn und heitere Lebensfreude eine Pflegstätte haben, aber auch bemüht sein, durch