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Nr. 23. Freitag, den 5. Juni 1914. XVI. Jahrgang. Der Handelsgärtner Abonnementspreis bei direktem Bezug Tom Verlag: für Deutscnland, Oesterreich und Imxemburg M.5.—, für das Ansland M. 8.—, durch die Poet oder den Buchhandel M. 20.— pro Kalenderjahr. Ausgabe jeden Freitag. Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Begründet von Otto Thalacker. — Verlag: Thalacker & Schwarz, Leipzig-R., Comeniusstr. 17. Inserate 50 Pfennige für die rier- gespaltene Nonpareille-Zeile auf dem Umschlag 40 Pfennige, im Beklameteil M. 1.— für die sweigespaltene 105 mm breite Petit-Zeile. Das Abonnement gilt fortlaufend u. kann nur durch Abbestellung 14 Tage vor Jahresschluß aufgehoben werden Beachtenswerte Artikel in vorliegender Nummer: Urlaub für unsere Angestellten. Bodenmüdigkeit im Baumschulbetriebe. Der Raupenfraß an den Obstbäumen. Das Wasserrecht. Aufruf zurBeteillgung an der Deutschen Gartenbauwoche vom 5.—9. Juli 1914 in Altona. Kultur, Handel, Verkehr, Zollwesen, Vereine und Versammlungen, Ausstellungen, Fragekasten für Pflanzenkrankheiten, Bücherschau. — Handelstabelle, Marktberichte, Situationsbericht aus Braunschweig usw. Urlaub für unsere Angestellten. Ueber diese Frage wird uns geschrieben: Je vielgestaltiger und, sagen wir ruhig, je nervöser unser gesamtes Erwerbsleben geworden ist, desto mehr werden die Kräfte derjenigen, die in einem geschäftlichen Betriebe arbeiten, abgenutzt und aufgezehrt. Einem sol chen vorzeitigen Kräfteschwund muß aber jeder Inhaber eines Betriebes schon im eigenen Interesse, so weit es im Bereiche der Möglichkeit liegt, vorbeugen. Denn es ist ja sein eigenes Interesse, sich die Kräfte, die er in seinem Betriebe beschäftigt, so lange als möglich in Arbeitskraft und Arbeitsfrische zu erhalten. Das ist ein ehernes wirt schaftliches Naturgesetz. Aus diesem Prinzip heraus wol len auch alle Bestrebungen um Festsetzung einer normalen Arbeitszeit, wie auch das Begehren nach einem angemes senen Urlaub in der Sommerzeit verstanden sein. Es soll nicht geleugnet werden, daß es in dieser Frage besser ge worden ist, als es noch vor Jahrzehnten war. Die Prin zipale selbst haben sich den Wünschen der Angestellten nach einem Urlaub in der stillen Geschäftszeit vielfach nicht verschlossen, und namentlich im Handelsstande ist der Urlaub heute fast zu einer allgemeinen Einrichtung ge worden, Zäher ist man in gärtnerischen Kreisen gewesen, und hier gehört die Urlaubserteilung keineswegs zu den stehenden Einrichtungen. Wir haben deshalb gern die Feder ergriffen, um im Interesse unserer Gehilfen ein Wort für den Urlaub derselben einzulegen. Die Vorteile eines solchen Urlaubs müssen jedem ohne weiteres in die Augen springen. Die Ruhe stärkt den Körper, stählt die Nerven und schafft auf diese Weise neue Arbeitslust. Nur auf diese Weise läßt sich ein andauerndes Arbeiten dann wie der vom Angestellten erwarten. Im Urlaub sammelt er die Kraft zu neuem Schaffen! Allerdings soll dieser Urlaub nicht zum Schaden des Betriebes ausfallen. Es versteht sich deshalb von selbst, daß er eben in eine Zeit gelegt wird, in der eine Arbeits kraft wegen des stilleren Geschäftsganges entbehrt werden kann. Es kann sich auch bei der Länge des Urlaubes nur darum handeln, daß derselbe den Verhältnissen des Be triebes angepaßt wird. Ein Urlaub von einer Woche wird unter Umständen schon hinreichend sein, um dem Gehilfen die nötige Erholung zu verschaffen. Aber es gibt immer noch genug Betriebe, in denen man auch einen Urlaub von nur wenigen Tagen versagt und den Gehilfen allein auf die dienstfreien Sonntage verweist. Ein einzelner Tag aber, eingeschlossen von einer Reihe von Arbeitstagen, ist nicht geeignet, die Erholung in der Weise zu gewähren, daß sie auch wirklich nutzbringend für die Arbeitskraft ist, Wir haben natürlich bei unserem Appell an die Prin zipale vorausgesetzt, daß während der Urlaubszeit auch der Gehalt fortgezahlt wird, denn sonst würde der Urlaub nur Nachteile für den Gehilfen zeitigen. Wenn ein Prin zipal uns eingewendet hat, daß häufig bald nach dem Ur laub der Gehilfe das Weite suche, so ist darauf hinzu weisen, daß ja vereinbart werden kann, daß die Bezahlung, die während der Urlaubszeit gewährt worden ist, hinfällig wird, wenn gleich nach dem Urlaub grundlos gekündigt werden sollte. Solche Abmachungen sind von den Ge werbegerichten für zulässig erklärt worden, Im allge meinen wollen wir aber auch darauf hinweisen, daß heut zutage jeder froh ist, sich in einer ordentlichen Stellung zu befinden und diese nicht aus nichtigen Gründen leichten Herzens verläßt, Die Hauptsache ist natürlich, daß der Gehilfe den ihm gewährten Urlaub auch wirklich dazu benutzt, um sich an Leib und Seele zu erholen und zu erfrischen. Mit Recht ist in den Fällen, wo der Gehilfe die freie Zeit dazu aus nützte, um in einem anderen Betriebe Dienste zu leisten, ein grober Vertrauensbruch angenommen worden. Der Sommer steht vor der Türe, mögen unsere Worte auf fruchtbaren Boden fallen und unserem Gehilfen in Zu kunft auch ein angemessener Urlaub zur Verfügung stehen. Natürlich kann es sich auch nur um solche Gehilfen handeln, welche schon längere Zeit im Betriebe sind. Auch die Urlaubszeit hätte sich nach der Dauer der Dienste zu richten. Praxis und Wissenschaft. ^ii Bodenmüdigkeit im Baumschulbetriebe. Von A. Janson. Das ist sicherlich eines der heikelsten Kapitel, ein Kapitel, dem viel zu wenig Bedeutung geschenkt wird. Das vor 25 bis 30 Jahren noch viel geübte treffliche Prin zip, auf Pachtland den größten Teil der Bäume heran zuziehen und durch steten Wechsel des Pachtlandes für stets frischen Boden zu sorgen, kann heute nicht mehr in dem nötigen Maße zur Geltung gebracht werden, weil das Pachtland immer schwerer erhältlich und gegenüber Eigen tumsbesitz immer teurer wird. Ueber den Begriff der Bodenmüdigkeit herrschen die verschiedenartigsten und irrigsten Anschauungen, Die Er scheinung tritt ein, wenn dieselben oder nahe verwandte Pflanzen durch mehrere Generationen auf demselben Acker, dem gleichen Stück stehen. Die erste Generation gedeiht normal, der zweite Bestand vielleicht auch noch, Aber die späteren Bestände kränkeln, wachsen langsam, leiden unter Insekten, Mißbildungen, entarten und ver sagen in dieser oder jener Beziehung, Bei einjährigen Pflanzen, wie etwa bei Gemüse, tritt dieser Zustand schon im zweiten bis dritten Jahre ein, weil der folgende Be-