Suche löschen...
Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 16.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-191400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19140000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19140000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Heft Nr. 12 in der Vorlage nicht vorhanden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 16.1914
-
- Ausgabe Nr. 1, 2. Januar 1914 1
- Ausgabe Nr. 2, 9. Januar 1914 9
- Ausgabe Nr. 3, 16. Januar 1914 17
- Ausgabe Nr. 4, 23. Januar 1914 25
- Ausgabe Nr. 5, 30. Januar 1914 33
- Ausgabe Nr. 6, 6. Februar 1914 41
- Ausgabe Nr. 7, 13. Februar 1914 49
- Ausgabe Nr. 8, 20. Februar 1914 57
- Ausgabe Nr. 9, 27. Februar 1914 65
- Ausgabe Nr. 10, 6. März 1914 73
- Ausgabe Nr. 11, 13. März 1914 81
- Ausgabe Nr. 13, 27. März 1914 97
- Ausgabe Nr. 14, 3. April 1914 105
- Ausgabe Nr. 15, 10. April 1914 113
- Ausgabe Nr. 16, 17. April 1914 121
- Ausgabe Nr. 17, 24. April 1914 129
- Ausgabe Nr. 18, 1. Mai 1914 137
- Ausgabe Nr. 19, 8. Mai 1914 145
- Ausgabe Nr. 20, 15. Mai 1914 153
- Ausgabe Nr. 21, 22. Mai 1914 161
- Ausgabe Nr. 22, 29. Mai 1914 169
- Ausgabe Nr. 23, 5. Juni 1914 177
- Ausgabe Nr. 24, 12. Juni 1914 185
- Ausgabe Nr. 25, 19. Juni 1914 193
- Ausgabe Nr. 26, 26. Juni 1914 201
- Ausgabe Nr. 27, 3. Juli 1914 209
- Ausgabe Nr. 28, 10. Juli 1914 217
- Ausgabe Nr. 29, 17. Juli 1914 225
- Ausgabe Nr. 30, 24. Juli 1914 233
- Ausgabe Nr. 31, 31. Juli 1914 241
- Ausgabe Nr. 32, 7. August 1914 249
- Ausgabe Nr. 33 u. 34, 21. August 1914 257
- Ausgabe Nr. 35 u. 36, 28. August 1914 261
- Ausgabe Nr. 37, 11. September 1914 265
- Ausgabe Nr. 38 u. 39, 25. September 1914 273
- Ausgabe Nr. 40 u. 41, 9. Oktober 1914 281
- Ausgabe Nr. 42 u. 43, 23. Oktober 1914 289
- Ausgabe Nr. 44 u. 45, 6. November 1914 297
- Ausgabe Nr. 46 u. 47, 20. November 1914 305
- Ausgabe Nr. 48 u. 49, 4. Dezember 1914 313
- Ausgabe Nr. 50 u. 51, 18. Dezember 1914 321
- Ausgabe Nr. 52, 25. Dezember 1914 329
- Register Register I
-
Band
Band 16.1914
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Kulturstand und Ernte. Ueber den Stand der Obstkulturen und Weingärten in Oesterreich-Ungarn Ende März 1914. In den Monaten November und Dezember sind relativ sehr hohe Tempera turen, ausgebreitete Bewölkung und ergiebige Nieder schläge zu verzeichnen gewesen. In den nördlich gelege nen Teilen Oesterreichs war der Wärmeüberschuß größer als in den südlichen. Gegen Ende Dezember traten all gemein — das Küstenland ausgenommen — verhältnis mäßig sehr tiefe Temperaturminima auf. Januar und Fe bruar waren ausgesprochen trockene Frostmonate. Die Temperaturen fielen zeitweise sogar in Istrien unter den Gefrierpunkt. Erst Ende Februar setzte eine mildere Wit terungsperiode ein, die bis gegen Ende März anhielt. Die Temperaturen sanken nur vereinzelt in den höheren, freien Lagen der Alpen- und Sudetenländer, häufiger in Ost- Galizien sowie in der Bukowina, während der Nacht unter den Nullpunkt. In den letzten Tagen des März traten da- gegenin den nördlicheren Teilen Österreichs allgemein Nacht fröste auf. — Stand der Obstkulturen. Die Obst kulturen sind im großen und ganzen gesund geblieben; nur in einem Teile Kärntens wurden an Pfirsich-, Aprikosen- und Nußbäumen Frostschäden konstatiert. Im gleichen Gebiete sowie in einigen Landstrichen Böhmens litten die Obstbäume durch Hasenfraß. Infolge der Ende des Win ters herrschenden kühlen Witterung haben die Obstbäume mit dem Antriebe zurückgehalten. Der Blütenknospen ansatz ist im allgemeinen sowohl beim Kern- als auch beim Steinobst als ein sehr befriedigender zu bezeichnen. Im Süden verblühten die Mandeln bei regnerischem und win digem Wetter, so daß vielfach der Fruchtansatz zu wün schen übrig läßt. Die zur Baumpflege nötigen Arbeiten konnten infolge der günstigen Witterung im Monate März rechtzeitig durchgeführt werden. — Stand der Wein gärten. Auch die Weingärten haben im allgemeinen den Winter sehr gut überstanden; nur in einigen Gebieten des steirischen Unterlandes scheinen empfindliche Rebsorten durch Ausfrieren von Augen etwas gelitten zu haben. Im Süden zeigen die Weinstöcke bloß in warmen Lagen einen vorgeschritteneren Austrieb. Die amerikanischen Mutter weingärten ergaben zumeist einen verhältnismäßig nur ge ringen Schnittholzertrag. Das gute Wetter ermöglichte die rechtzeitige Ausführung des Rebschnittes sowie der son stigen Kulturarbeiten. j El —E j Gärtnerei-Unfallversicherung und I -Berufsgenossenschaft. Eine Veränderung in dem Gesundheitszustände des Verletzten, welche unabhängig von dem Unfall, durch besondere, mit diesem nicht zusammenhängende Verhältnisse eingetreten ist, rechtfertigt die Er höhung der Rente auf den Betrag der Hilflosenrente nicht (Erkran kung des Verletzten an Gicht, obwohl diese für ihn um so empfind licher war, als die Funktionen der Beine und Arme schon durch den Unfall beeinträchtigt waren). So hat das Bayer. Landesversicherungs amt unter dem 26. XL 1913 entschieden. (I 4416.) Ein mit festem Gehalt und Pensionsberechtigung angestellter Lehrer, der sich während der Ferien bei seinem Vater auf hält und diesem in der Landwirtschaft und im Gartenbau (Obstbau) Dienste leistet, ohne daß darüber ein besonderes Abkommen getroffen ist, ist nicht als Arbeiter in dem Betriebe beschäftigt. Seine Beschäftigung kann vielmehr nur als Ausfluß einer sittlichen Pflicht, nicht eines Ar beitsverhältnisses angesehen werden. (Entsch. des Reichsversiche rungsamtes vom 11. Okt. 1913. la. 22 417/12.) Der Unfall eines Gärtners auf dem Wege zum Katasteramt wegen Erhebungen über eine gekaufte Wiese und einen damit in Verbindung stehenden Interessentenweg, ist kein Betriebsunfall. Der Gang diente nicht dem gärtnerischen Betriebe, sondern vermögensrechtlichen Zwecken. (Entsch. des Reichsversicherungsamtes vom 8. Okt. 1913. la. 7933/12.) Plötzliches Versagen des Herzens eines Gärtnergehilfen infolge Ueberanstrengung bei der Arbeit ist als ein Betriebsunfall anzuer kennen. Die durch die Betriebstätigkeit veranlaßte, das Maß des Betriebsüblichen übersteigende und deshalb zu dem plötzlichen Ver sagen der Herztätigkeit führende Anstrengung ist als ein Unfall zu erachten. (Entsch. des Bayer. Landesversicherungsamtes vom 19. Sept. 1913. I. 2366.) — In einem anderen Urteil nimmt dieselbe Behörde ebenfalls bei einem Herzschlag eines Arbeiters infolge Ueberanstren gung bei der Arbeit einen Betriebsunfall an, indem sie folgendes aus führt: Die Arbeit war an sich betriebsüblich. Für den an einer Herz- und Gefäßerkrankung leidenden Mann schuf sie jedoch eine Gefahren quelle von augenblicklicher Wirksamkeit. (Entsch. vom 19. Sept. 1913. 1. 2865.) Handelsnachrichten Ul Garten-, Obst-, Gemüsebau usw. U ======= Produktion von Südfrüchten und Prühobst in Libyen. Von Südfrüchten und Frühobst liefert Tripolitanien in über den örtlichen Bedarf hinausgehender Menge bisher nur (in absteigender Reihenfolge): Orangen, Zitronen, Kartoffeln, Datteln und Johannisbrot. Davon scheiden indes Datteln und Johannisbrot für den europäischen Bedarf bis auf weiteres völlig oder nahezu völlig aus. Die tripolitanischen Dattelarten eignen sich der Mehrzahl nach nicht zu längerer Aufbewahrung und zum Versand in frischem Zustande; auch stehen sie an Güte den tunesischen Datteln erheblich nach. Zu Tafel- und Geschenkzwecken werden nicht unerhebliche Mengen von Datteln aus Tunesien nach Tripolis eingeführt. Ueber die Möglichkeit industrieller Verwertung (zu Destillationszwecken) liegen keine Erfahrungen vor. Johannisbrotbäume (carrubi) sind bisher nur in spär licher Menge als Schattenspender um die Brunnen der Gärten ange pflanzt. Die Ausfuhr, — einige Tausend Lire pro Jahr: Preis vor dem Kriege ca. 8 Lire pro dz — erfolgte nach Malta und England. Von den tripolitanischen Orangen und Mandarinen sind nament lich die sogenannten Blutorangen geschätzt. Die Ausfuhr (nach Malta, Tunis und Bengasi) belief sich in guten Erntejahren angeblich auf 4 bis 5 Millionen Früchte, entsprechend etwa einem Drittel des Gesamtertrages. Marktpreis 22 bis 28 Lire für 1000 Stück. Probesen dungen nach Deutschland im Jahre 1910 erzielten auf dem Hamburger Markte gute Preise. Die Mandarinen stehen den sizilianischen an Wohlgeschmack nach und dürften sich auch wegen ihrer Zartheit für die Ausfuhr weniger eignen. Die tripolitanischen Zitronen — hauptsächlich eine sehr kleine, aber saftige und wohlschmeckende, grünschalige Sorte — wer den größtenteils an Ort und Stelle konsumiert. Die spärliche Ausfuhr (etwa 1 Million Früchte pro Jahr, Engrospreis 1 Centesimo pro Stück) ging nach Konstantinopel und Smyrna. Kartoffeln — eine weiße und eine rote Sorte — wurden bereits zur türkischen Zeit, soweit es die Wasserverhältnisse und die starke Parzellierung von Grund und Boden zuließen, in verhältnis mäßig reichlicher Menge kultiviert. Die Anbaufläche betrug nach tür kischen Angaben im Jahre 1909/10: 710 ha. Die Hauptaussaat findet zur Zeit der ersten Regen Ende Oktober und in den folgenden Monaten statt, die erste Ernte im Monat Februar und den nächstfolgenden Mo naten. Eine zweite Aussaat erfolgt im Frühjahr und den ersten Som mermonaten, die Ernte im Herbst und in den ersten Wintermonaten. Sogenannte „neue Kartoffeln" zu Luxuszwecken dürften bei richtiger Aussaat und genügender Bewässerung nach sachverständigem Urteil nahezu zu jeder Jahreszeit zu erzielen sein. Die Ausfuhr (eines Teiles der Frühjahrsernte) nach Tunis und Malta betrug vor dem Kriege etwa 3750 dz pro Jahr im Werte von rund 30 000 Lire. Geringere Sen dungen gingen nach Bengasi, Probesendungen wurden 1910 (25 Kisten) und 1911 (629 Kisten) auch nach Deutschland verschickt. Die Saatkartoffeln werden (von Malta bzw. England) eingeführt, da die Frucht bereits in der zweiten Generation degeneriert. Von anderen Früchten, die mit der erhofften Entwicklung der Landwirtschaft Ausfuhrartikel zu bilden geeignet erscheinen, sind die Feigen, Tomaten und Weintrauben zu nennen. Der Ertrag an Feigen ging über den Eigenbedarf der Garten besitzer bisher kaum hinaus. Das Trocknen der Frucht ist — zu Ver kaufszwecken wenigstens — nicht üblich. Die verhältnismäßig wenig gepflegten Tomaten könnten nach fachmännischem Urteil bei richtiger Auswahl der Sorten und entspre chender Behandlung reichliche und frühreife Früchte liefern. Empfohlen wird auch bei der bereits im Juli beginnenden Reife der Trauben der Versuch der Tafeltraubenindustrie zu Ausfuhr zwecken. Der Anbau ist bisher im Vergleich zu den übrigen nord afrikanischen Ländern gering (1909/10 etwa 700 ha). Die Früchte der nahezu wild wachsenden und vielfach zu Hecken benutzten Kaktusfeigensträucher spielen zu Ge nußzwecken nur eine unerhebliche Rolle. Gleiches gilt von den Granatäpfeln, die in Tripolitanien gut gedeihen, jedoch bisher nur wenig gepflegt wurden. Alle übrigen in den Gärten wachsenden Obstarten (Mandeln, Aprikosen, Birnen, Aepfel und Pflaumen) sind sehr spärlich und lie fern meist kleine, unansehnliche Früchte, oder sind, wie die Melonen, für den Fernversand kaum geeignet. Der früher sehr beschränkte und erst in den letzten Jahren der türkischen Herrschaft etwas erweiterte Anbau von Gemüsen — am besten gedeihen Bohnen, Erbsen, Blumenkohl, Artischoken; Spar gel wurde bisher nicht gezüchtet — erscheint ausdehnungsfähig. Die Ausfuhr von Frühgemüsen dürfte indes nur für die umliegenden Län der mit raschen Dampferverbindungen in Betracht kommen. Derzeit und für die nächsten Jahre ist entsprechend der Schädi gung der Landwirtschaft durch den Krieg und seine Folgen auf eine
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)