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DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Nr. 14 111 Frühjahr bis Herbst. Veranstalter: Der Gartenbauver ein für Hamburg, Altona und Umgegend. Kiew. Allrussische Gartenbau-Ausstellung geplant. 1917. Dresden. IV. Internationale Gartenbau-Ausstellung im Mai. Dresden. Rosen-Ansstellung geplant für die Sommermonate. Unterrichtswesen. Prüfung und Entlassung an der Gartenbauschule zu Dresden. Am 13. und 14. März fanden die Abschlußprüfun gen an der Dresdner Gartenbauschule statt, denen zufolge 14 Besucher des höheren zweijährigen Lehrganges das Reifezeugnis erhielten. Es bestanden 2 Schüler und 1 Schü lerin mit der Note Ib, 5 Schüler erhielten Ila, 4 Schüler II, 2 Schüler 2b. Von den Schülern des einjährigen Lehr ganges bestanden 1 Schüler mit dem Prädikat „sehr gut“, 4 Schüler mit „gut“, 2 Schüler mit „genügend“. Lohnbewegung. Duisburg. Die Gehilfenschaft ist in eine Lohnbewe gung eingetreten, da der bisher bestehende Tarif abgelaufen ist und Verhandlungen wegen Abschluß eines neuen bisher ergebnislos verlaufen sind. In München ist der Vermittlungsvorschlag auf Erhö hung des Lohnes um 4 Pfg., verteilt auf die nächsten zwei Jahre, von der Organisation der Arbeitgeber vor dem Ge werbegericht angenommen worden. Diese Erhöhung er streckt sich auch mit auf ungelernte Arbeiter. Wegen eines anderen strittigen Punktes schweben noch Vergleichs verhandlungen. Kleine Mitteilungen. Zur Förderung des Obstbaues im Kreise Zerbst bringt der Zerbster Obstbauverein in diesem Jahre an würdige Konfirmanden der Volks- und Mittelschulen in Zerbst und solche der Schulen im Amtgerichtsbezirk Zerbst, im ganzen 65, Obstbäume zur Verteilung. Die Verteilung der Obst bäume an Konfirmanden, die auch schon in früheren Jahr en geübt wurde, hat sehr gute Erfolge gezeitigt. Breslau. Die Erweiterung des städtischen Friedhofes in K o s e 1 bei Breslau durch eine Neuanlage ist seitens des Magistrates unter Aufwendung eines Gesamtbetrages von 184 370 Mk. beschlossen worden. Jiandeisnachrichten Garfen-, Obsf-, Gemüsebau usw. UJ “====================== Handelskammerberichte über das Jahr 1913. Darmstadt. Gärtnereien. Der Geschäftsgang gestaltete sich in den Mo naten April, Mai und Juni gut. Der Absatz für Sommerpflanzungen, besonders für Fenster und Balkons, war durchweg befriedigend. Hier auf ging der Umsatz zurück. Das Herbstgeschäft war besonders in Chrysanthemen nicht befriedigend. Dieselben blühten infolge der war men Herbstwitterung drei Wochen zu früh und konnten deshalb nicht genügend verwertet werden. Die Rohmaterialienpreise, sowie die Preise für Gebrauchsartikel und Sämereien erfuhren gegenüber den jenigen des Vorjahres nur unbedeutende Aenderungen. Hauptsächlich in den Monaten April, Mai und Juni waren die Verkaufspreise zufrie denstellend. Samenhandlungen und Kienganstalten, In Gras samen fand 1912 im allgemeinen eine recht gute Ernte statt. Die Rot- kleernte konnte jedoch in Deutschland nicht befriedigen. — Nachdem zunächst im Frühjahr der Geschäftsgang infolge der politischen Wir ren und der ungünstigen Geldverhältnisse etwas schleppend gewesen war, ergab sich schließlich doch noch ein zufriedenstellender Abschluß. Allerdings steht der erzielte Verdienst für die bestgereinigten Gras saaten nicht im rechten Verhältnis zu den hohen Herstellungskosten. Im letzten Winter war die Ernte von Nadelholzsamen zapfen, deren Absatz sich recht gut gestaltete, nicht sehr ertrags reich. Ebenso war der Geschäftsgang für Laubholzsamen im Jahre 1912 infolge befriedigender Ernte bis auf Eicheln, von denen nur wenig gewachsen war, zufriedenstellend. Die neue Ernte in einheimischen Grassamen, welche in den Monaten Juli bis September stattgefunden hat, ist, abgesehen von einigen Sorten, als eine gute zu bezeichnen, so daß auch im Berichts jahre normale Preise platzgegriffen haben. Dagegen stellten sich im portierte Grassamen infolge teilweise weniger guter Auslandsernten teurer. Mäßig hat sich die Zapfenernte infolge ungünstiger Witterung gestaltet. Besonders groß ist der Ausfall in Kiefernzapfen. Die neue Laubholzsamenernte war fast durchweg wenig er giebig. In Arbeiterverhältnissen haben sich keine wesentlichen Aende rungen ergeben. Teilweise wurde die Arbeiterzahl infolge der vielfach geringeren Ernteerträgnisse etwas eingeschränkt. I Fragekasfen der Abonnenten. ^*it ।— 1 Rechisangelegenheiten. Frage: H. M. in H. Mein Gehilfe erhielt die Nachricht vom Tode seines Vaters und die Aufforderung zur sofortigen Abreise. Da der Gehilfe auswärts arbeitete, ging ich sofort mit der Nachricht zu ihm und frug ihn, wann er fahren wolle. Er hörte sofort mit der Arbeit auf und fuhr am Sonnabend, den 31. Januar, 12% Uhr mittags zur Beerdigung. Seine Rückkehr erfolgte am 5. Februar vormittags 11 Uhr. Am 15. Februar verlangte er das Gehalt für den halben Monat, das ich ihm auch voll auszahlte. Am 1. März habe ich ihm nun die 3% Tage, die er abwesend war, in Abzug gebracht und ihm dies auch gesagt, worauf er erwiderte, das wüßte er. Jetzt verlangt nun der Gehilfe bei seinem Abgang auch den Lohn für die Tage, an denen er nicht anwesend war, mit dem Bemerken, er hätte sich keinen Urlaub gefordert, sondern ich hätte ihm denselben freiwillig gegeben, und bei Monatslohn könnte ich ihm dies nicht abziehen. Wie habe ich mich zu verhalten? Antwort: Bei Monatslohn gibt es für Tage, an denen der Gehilfe in der Ausübung seiner Dienste behindert ist, keine Abzüge. Eine solche Behinderung lag für den Gehilfen für den halben Sonn abend, den Montag, Dienstag und halben Mittwoch vor. Am Mitt woch nachmittag konnte er die Arbeit wieder aufnehmen. Es könnte also nur Abzug für einen Tag in Frage kommen. Wenn er aber, wie Sie schreiben, ausdrücklich mit dem Abzug einverstanden war, was sich aus den Worten: „das wüßte er" ergibt, so kann er nicht nach träglich den abgezogenen Betrag fordern. Frage W. D. in M. Ich bestellte im März 1913 Azalea indica und Araukarien bei einem Reisenden auf Herbstlieferung, be kam aber keine. Darauf schrieb mir die Firma G. V. D. aus Holland, daß sie die bestellten Pflanzen im Januar abschicken wollte, aber die Pflanzen kamen nicht. Am 15. Februar schrieb ich dieser Firma, daß ich auf jede Lieferung verzichte. Nun bekam ich am 13. März eine Rechnung mit dem Bemerken, daß die Pflanzen unterwegs seien. Darauf schrieb ich, daß ich die Annahme verweigern würde und schickte die Rechnung zurück. Wie soll ich mich dazu verhalten? Meinem Gefühl nach finde ich mich im Recht, oder soll ich die Pflan zen annehmen und der Firma meinen Schaden in Abzug bringen? Denn ich habe mich nach fertiger Ware umsehen müssen, welche mir erheblich teurer geworden ist. Antwort: Da Sie der Firma am 15. Februar geschrieben haben, daß Sie nunmehr auf die Lieferung verzichten, nehmen Sie die selbe nicht an und verweigern Zahlung. Eine Nachfrist brauchten Sie nicht zu stellen, da Sie an der Lieferung kein Interesse mehr hatten und fertige Ware kaufen mußten, auch annehmen konnten, daß die Firma selbst nicht mehr liefern wolle. Frage: A. G. in J. Da ich schon verschiedene Jahre Abon nent des „Handelsgärtner“ bin, ersuche ich Sie um gefällige Aus kunft, ob ein Mann, welcher jahrelang mit Filzpantoffeln und Schuhen gehandelt hat und jetzt in einem kleinen Garten Erdbeeren und etwas. Blumen zieht, mit Samen, Rosen, Sträuchern, Gladiolen, Knollen, Be gonien usw. handelt, sich „Handelsgärtner“ nennen darf? Ich bitte । Sie, mir Auskunft darüber zu erteilen, auch welche Schritte ich even- I tuell dagegen unternehmen kann. Als Beweis lege ich einen Aus- । schnitt der hiesigen Zeitung bei. Antwort: Der Betreffende nennt sich in den Ankündigungen nicht „Handelsgärtner“, sondern er gebraucht das Wort „Handels gärtnerei“. Dagegen läßt sich nichts machen, wenn auch die eigene Zucht ganz minimal ist. Die Gewerbefreiheit läßt das zu. 10000101010101010101010101010101001019/9102 Frühbeekfenster bekannte erstklassige Ausführung, auch imprägniert. Verlangen Sie sofort Lagerliste, dieselbe enthält zuVorzugspreisen den Bestand meines Lagers, um damit zu räumen. Robert Katzschmann, Döbeln (Sa.), älteste Spezialfabrik für Frühbeetfenster und Gewächshausbau. @ @ Ü i [010101010101©1©1©1©l01©10l0101©l©l01©10l010101