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Nr. 14 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau 109 nicht eine einseitige Willenserklärung, etwa auf einer Rech nung, die dem Kunden zugestellt wird. Es muß eine Ver einbarung vorliegen. Sie braucht nicht beiderseits aus drücklich zu sein. Schreibt der Verkäufer dem Käufer, daß er sich das Eigentumsrecht vorbehalten müsse und dieser erwidert nichts, nimmt aber die Waren, so liegt im Ge schäftsverkehr ein stillschweigendes Einverständnis vor. Es kann nun die Vereinbarung in einem förmlichen Vertrag, der stempelpflichtig ist (in Sachsen 1,50 Mk.) oder auch in einer einfachen Bestätigung des Vorbehaltes fest gelegt werden, die meist, z. B. in Sachsen, stempelfrei ist. Es sei an dieser Stelle noch das Formular einer solchen Be stätigung mitgeteilt. Eigentumsvorbehalt. Herr Kaufmann X. in N. hat mir am L März 1914 fol gende Waren zu dem besagten Kaufpreis käuflich geliefert. 1 zum Preise von Mk. . . , 2 usw. Ich bestätige hiermit, daß sich Herr Kaufmann X. an diesen Waren, gemäß § 455 des Bürgerl. Gesetzbuches, das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Zahlung des Kauf preises vorbehalten hat und berechtigt ist, von dem Ver trage zurückzutreten, falls ich mit der Zahlung in Verzug komme. Die Zahlung hat in folgender Weise zu erfolgen: 100 Mk. am 1. Juli 1914 usw. Leipzig, den 1. April 1914, (Unterschrift.) Rechtspflege — Lohnabzüge für Kautionszwecke und Lohnbeschlag nahmegesetz. Das Gewerbegericht Berlin hat in einer Entscheidung festgestellt, daß Lohnabzüge zur An sammlung einer Kaution nicht den Beschränkungen des § 1 des Lohnbeschlagnahmegesetzes unterliegen. Ein Arbeiter forderte von seinem Arbeitgeber Auszahlung der allmählich durch Lohnabzüge gebildeten Kaution von 70 Mk. Der Ar beitgeber verweigerte die Zahlung, weil der Kläger ihm durch nachlässige Behandlung des Kessels einen Schaden von 1000 Mk. verursacht hat. Da hierfür der Beweis er bracht war, wurde die Klage abgewiesen. Wenn es sich auch bei der Kautionssumme um rückständige Lohnabzüge handelt, so ist doch eine Aufrechnungsbefugnis gegen diese Beträge gegeben, weil sie nicht an den einzelnen Fällig keitsterminen eingefordert worden sind. (§ 394 BGB. und § 1 Lohnbeschlagnahmegesetz.) Handel. — Kataloge, Preisverzeichnisse usw. werden nach Finnland von deutschen Firmen oft in russischer Sprache versandt. Da sich darunter auch gärtnerische Ka taloge befinden, wollen wir darauf hinweisen, daß nach einem Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Heising- f o r s in den Kreisen, für welche die Drucksachen bestimmt sind, das Russische wenig oder gar nicht verstan den wird. Sofern die betreffenden deutschen Firmen nicht Kataloge usw. in einer der Landessprachen Finnlands — schwedisch oder finnisch — zur Verfügung haben, dürfte es am besten sein, Reklamedrucksachen, die in deutscher Sprache abgefaßt sind, zu verwenden, da in den in Be tracht kommenden Kreisen die Kenntnis des Deutschen ziemlich verbreitet ist. — Winke für den Handel mit den Niederlanden. Bei Verträgen mit niederländischen Firmen empfiehlt es sich im allgemeinen nicht, die ausschließliche Zuständigkeit deutscher Gerichte zu vereinbaren, da Entscheidungen die ser Gerichte in den Niederlanden nur in wenigen durch das Haager Zivilprozeßabkommen vorgesehenen Ausnahmefäl len vollstreckt werden, so daß dann trotzdem noch in Holland eine Klage angestrengt werden muß. — Versendung von Kartoffeln unter der Vereinbarung des Versandes bei frostfreiem Wetter. Nach einem Gut achten der Handelskammer Bromberg hat diese Vereinbarung im Kartoffelhandel, namentlich wenn es sich um Eßkartoffeln handelt, die Bedeutung, daß diese Kartof feln nicht versandt werden dürfen, wenn das Thermometer unter Null steht. — Rüge im Handel mit Kartoffeln. Es ist nach einem Gutachten der Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin, allgemeine Verkehrssitte, daß bei Kartoffel käufen sofortige telegraphische Rüge und zwar vor Ent ladung der Kartoffeln notwendig ist, auch dann, wenn nur einer der Kontrahenten, insbesondere der Käufer, Kauf mann ist. Vereine und Versammlungen. Der Verband der erzgebirgischen Bezirksobstbau vereine hielt vor kurzem in Chemnitz eine Versamm lung ab, an der von 23 dem Verband angeschlossenen Ver einen 17 Vertreter entsandt hatten. In dem vom Vorsitzen den gegebenen Rückblick über die Verbandstätigkeit im vergangenen Jahre sind besonders hervorzuheben die Her ausgabe von Merkblättern zur Kultur des Beerenobstes und der Sauerkirschen, einer Anleitung zum Schnitt von Obst bäumen und von Mitteilungen über die Vorherbestimmung von Nachtfrösten. Die mit dem „Plantagenheizer“ gemach ten Versuche haben dargetan, daß die Wärmeerzeugung | nur auf kurze Entfernungen einen Einfluß ausübt, mehr Er- | folg dürfte von Seiten der Rauchentwicklung zu hoffen sein, vorausgesetzt, daß diese sich nicht den Blüten schädlich er- I weist, worüber noch Beobachtungen gesammelt werden müssen. Als vorteilhaftes Mittel für den Obstabsatz wur den die Obstmärkte angesehen, doch sah man von Ver bandswegen von der Abhaltung solcher ab, und man über ließ diese Angelegenheit den Vereinen des oberen Erzge birges. Für das laufende Jahr wurde eine allgemeine Obst ausstellung in Chemnitz in Aussicht genommen, womit auch ein Obstverkauf verbunden sein soll. Es wurde ferner beschlossen, ein Merkblatt für den Anbau von Ge- i müse und Erdbeeren im Hausgarten herauszugeben. Die Gemüseanbauversuche sollen weiter fortgesetzt werden, ebenso soll der Beschaffung billiger und praktischer Obst kisten auch weiterhin Aufmerksamkeit zugewendet wer den. Der angekündigte Vortrag des Obstbauwanderleh rers Dr. Bode wurde wegen Zeitmangel von der Tages ordnung abgesetzt. Der Landesobstbauverein für das Königreich Sachsen hielt am 14. März unter dem Vorsitz des Geh. Regierungs rates Dr. Uhlemann im Sitzungssaale des Landeskultur rats in Dresden seine 51. Ausschußversammlung ab, bei der auch Vertreter der Ministerien zugegen waren. Nach Begrüßung der Erschienenen kam der Vorsitzende zunächst auf verschiedene Angelegenheiten zu sprechen, die den Verein im vergangenen Jahre beschäftigt haben, gab neue Anregungen und beschäftigte sich auch mit den Anträgen der letzten Ausschußversammlung. Die vom Bezirksobst bauverein Hainichen verfaßte Eingabe, nach der den geprüften Baumwärtern die Kontrolle über die von den Be hörden angeordnete Bekämpfung der Obstbaumschädlinge zu übertragen sei, bezeichnete der Vorsitzende als emp fehlenswert. Alsdann trug Geschäftsführer Lindner den Geschäftsbericht auszugsweise vor und Oekonomierat Schmidt, Geringswalde, erstattete den Kassenbericht, der gutgeheißen wurde. Nach Genehmigung des Haushalt planes folgten Wahlen. Dem Wunsche des Bezirksobstbau vereins Frankenberg, die allgemeine Mitgliederver sammlung dort abzuhalten, soll entsprochen werden, wenn die geplante Ausstellung, über die der Geschäftsführer noch nähere Mitteilungen gab, nicht zustande kommt. Es gelang ten darauf eine Reihe von Anträgen zur Beratung, die von verschiedenen Bezirksobstbauvereinen gestellt waren und die nach längeren Aussprachen dadurch erledigt wurden, daß man sie dem Vorstand zu weiterer Behandlung über wies. Vordem hatte Geschäftsführer Lindner noch über die Zollfrage referiert. Nach Erledigung einiger Fragen wurde die Versammlung mit dem Wunsche geschlossen, daß sie zur Förderung des heimischen Obstbaues beigetragen haben möge.